Darum ist im Hafen das Baden am Kanal verboten

Veröffentlicht von am 02.06.2020 (Keine Kommentare)
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Im gesamten Hafen gilt „Baden verboten“

Nicht nur in den Freibädern Münsters – der Coburg, in Hiltrup, Stapelskotten und an der Sudmühle – ist in Münster im Sommer viel los, sondern auch am Dortmund-Ems-Kanal gehen die Münsteraner_innen „plümpsen“. Schwimmen ist in dieser Bundeswasserstraße zwar nicht erlaubt, aber trotzdem Usus. Warum das Freibad trotzdem die bessere Wahl zum Planschen ist, lest ihr hier.

Unter anderem im Hafen ist Baden sogar streng verboten. Ein Schild am Hafenkopf warnt vor Lebensgefahr durch Strömung. Was hat es damit auf sich?

Baden verboten im Hafen

Baden im Kanal sieht man im Sommer täglich 

Es gibt gleich mehrere Gründe, warum Schwimmen im Hafenbecken verboten ist. Denn der Hafen ist auf dem Papier noch immer ein aktiver Industriehafen, an dessen Kaimauern jederzeit Frachtschiffe anlegen können. Damit das ungestört ablaufen kann und Schwimmer_innen nicht in Gefahr geraten, verbietet die Hafenordnung das Baden. Denn Schiffe haben lange Bremswege und können Schwimmer_innen nicht ausweichen, wenn sie sie im Wasser sehen. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (ja, die gibt’s wirklich!) untersagt es übrigens auch, am Kanal im Bereich bis zu 100 Meter um eine Brücke, Wehr, Hafeneinfahrt, Liege- oder Anlegestelle und im Schleusenbereich zu baden. 

Schiffe haben eine Sogwirkung

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnt ganz generell vorm Baden im Kanal. Schwimmer_innen können vom Sog eines Schiffes angesaugt oder von der Welle gegen die Kaimauer und auf die Uferböschung gedrückt werden. Daher sind die Freibäder in Münster generell die bessere Wahl, denn dort ist immer eine Beckenaufsicht vor Ort, die im Notfall eingreifen und Leben retten kann. Auch das Springen von Brücken oder das Anschwimmen von Schiffen ist natürlich im gesamten Kanal verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Darüber hinaus ist das aber auch so gefährlich, dass allen klar sein sollte, dass man das besser nicht macht! 

Im Hafen, an der Stirnwand des Hafenbeckens zum Hafenplatz hin, gibt es aber noch das Schild. „Wassereinleitung – Querströmung – Achtung Lebensgefahr – Baden verboten“. Was hat es denn damit auf sich? (Mehr Hafen-Geheimnisse haben wir auch schon im Blog aufgelöst)

Wo kommt die Strömung im Hafen her?

Hier wird Kühlwasser eingeleitet – das kann zu gefährlichen Strömungen und Verwirbelungen führen

Ein Kanal hat ja – anders als ein Fluss – eigentlich kaum Strömung. Und der Hafen schon? Denn genau davor warnt das Schild am Hafenkopf. Hier kommt die Auflösung:

Unser GuD-Kraftwerk produziert neben Strom auch Fernwärme. Vereinfacht gesagt wird dafür die Abwärme der Gasturbinen aufgefangen und zum Erhitzen von Wasser genutzt, das wiederum über Rohre zu den Haushalten und Gewerbebetrieben gelangt. Dort läuft es durch einen Wärmetauscher und wird als Heizung und Warmwasser verbraucht. Das ist besonders umweltfreundlich, weil es die eingesetzte Energie, also das Erdgas, besonders gut ausnutzt. Das Verfahren nennt sich Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK.

Die komplexen Turbinen müssen gekühlt werden

Anlagen wie die Turbinen müssen natürlich gekühlt werden. Dazu verwenden wir Wasser aus dem Kanal. Durch Rohrleitungen wird es in das Kraftwerk gepumpt und fließt dort durch einen Wärmetauscher, in dem das Wasser Temperatur aus dem Kraftwerk aufnimmt. So ist sichergestellt, dass das Kanalwasser nie mit den eigentlichen Anlagen im Kraftwerk in Berührung kommt.

Wieder in den Kanal eingeleitet wird das Wasser dann – ihr ahnt es schon – am Hafenkopf. Da das je nach Temperatur durchaus größere Mengen sein können, entstehen dort unter der Wasseroberfläche eben Strömungen und Verwirbelungen, die auch geübte Schwimmer_innen


überraschen können. Von oben sind sie kaum zu sehen. Daher herrscht dort Lebensgefahr und eben absolutes Schwimmverbot.  

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