Am besten passt’s genau: Der Abschlag für Energie

Veröffentlicht von am 20.04.2022 (6 Kommentare)
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Vielen Strom- und Gaskunden mussten wir in den vergangenen Monaten leider unerfreuliche Post schicken und mitteilen, dass der Preis für Strom und Gas steigt. Wer sich vor unschönen Überraschungen bei der Jahresrechnung schützen will, sollte unbedingt an den monatlichen Abschlag denken. Ein passender Abschlag bewahrt euch vor ungeplanten Nachzahlungen. Doch wie berechnet sich ein Abschlag – und wie ändere ich ihn? Wissenswertes rund um die monatliche Energierate haben wir für euch zusammengetragen.

Wer Nachzahlungen vermeiden will, sollte frühzeitig den monatlichen Energieabschlag erhöhen.

Warum steigen die Energiepreise aktuell so stark? 
Die Einkaufspreise für Gas und Strom, das wir für die Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt einkaufen, sind in den vergangenen Monaten in Rekordhöhen geschnellt.  Schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine lagen die Preise auf extrem hohen Niveau, die kriegerische Eskalation treibt sie weiter nach oben.  Die Mehrkosten beim Energieeinkauf berechnen wir in unsere Preise mit ein. Durch risikoarmes Einkaufen können wir die sehr hohen Einkaufspreise am Markt abfedern, aber eben nur ein Stück weit.

Daher begrüßen wir es sehr, dass die Politik die Energieverbraucher_innen entlastet: Ab Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage auf der Stromrechung, eine Energiepreispauschale ist angekündigt. 

Wie berechnet sich der monatliche Abschlag?
Jede Kilowattstunde Strom oder Gas, die ihr verbraucht, wird nach dem Arbeitspreis abgerechnet. Dazu kommt ein jährlicher Grundpreis, der unabhängig von eurem Verbrauch ist und fixe Kosten beispielsweise für den Zähler beinhaltet. 

Am Beginn jedes Energievertrags steht die Frage „Wie hoch war Ihr letzter Jahresverbrauch?“ oder – beispielsweise, wenn ihr neu einzieht – „Wie viele Personen leben in der Wohnung bzw. wie groß ist sie?“.  Mit diesen ganz individuellen Werten bzw. der Personenzahl oder Quadratmeter berechnen wir, wie viel ihr monatlich bezahlen müsst, um bei der Jahresrechnung ohne größere Nach- oder Rückzahlung herauszukommen. Das setzt natürlich voraus, dass euer Energieverbrauch relativ gleich bleibt und der Preis bis zur nächsten Abrechnung stabil bleibt. Wenn absehbar ist, dass künftig mehr oder weniger Energie verbraucht wird – etwa weil ein neuer Mitbewohner einzieht oder weil ihr die alte energiefressende Tiefkühltruhe entsorgt habt – solltet ihr das mit bedenken. 

Wann ändern die Stadtwerke Münster den Abschlag? 

Weil insbesondere die Preise für Erdgas zuletzt deutlich gestiegen sind, empfehlen wir, den Wärmeabschlag anzupassen.

Automatisch passen wir euren Abschlag einmal jährlich mit eurer Jahresrechnung an. Die Abschlagshöhe wird dann anhand der im vergangenen Abrechnungsjahr verbrauchten Energie jedes Jahr neu berechnet. Preisänderungen in einer laufenden Abrechnungsperiode werden hingegen nicht berücksichtigt. Achtung: Auch, wenn ihr einen MeinMünster-Festpreisvertrag verlängert, wird euer Abschlag nicht an die neuen Konditionen angepasst! 

Für alle Strom- und Gasverträge gilt: Jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Wenn ihr also kürzlich eine Preisinformation von uns erhalten habt, erspart euch ein passender Abschlag später (neuen) Ärger. Das gilt insbesondere für den Wärmeabschlag: Während der Heizperiode ist der Gasverbrauch deutlich höher als im Sommer. 

Deswegen empfehlen wir allen, die kürzlich ein Schreiben zur Preisanpassung bekommen haben, die monatlichen Abschläge zu erhöhen.

Das führt zur nächsten, naheliegenden Frage: 

Wie berechne ich meinen neuen Abschlag?
Eine Muster-Formel, wie die neue Abschlagshöhe berechnet werden kann, gibt es nicht. Dafür ist der Energieverbrauch einfach zu sehr von der individuellen Lebenssituation abhängig und der Gasverbrauch auch noch von Jahreszeit und Heizverhalten. 
Eine Orientierungshilfe wollen wir natürlich trotzdem geben. Legt euch dafür das Preisschreiben mit dem neuen Preis und eure letzte Jahresrechnung bereit. Weil in unseren Tarifen zuletzt nur der Arbeitspreis pro Kilowattstunde steigt und der Grundpreis nicht (bzw. nur minimal), ist die Rechnung nicht kompliziert. Ihr berechnet einfach mit dem neuen Preis und dem Jahresverbrauch die passende Abschlagshöhe. Wer keinen Jahresverbrauch zur Hand hat, kann sich an den statistischen Durchschnittswerten unter diesem Artikel orientieren. 

Rechenbeispiel für den Gastarif Münster:minimal (Verträge vor 3. Dezember 2021)

Neuer Arbeitspreis x Jahresverbrauch (+ Grundgebühr) = Gas-Jahreskosten
0,0874 € x 10.800 (kWh) + 148,26 € = 1.092,18 €

Gas-Jahreskosten : 12 (Monate) = passende Abschlagshöhe 
1.092,26 € :12 = 91,02 €

Den neuen Abschlag könnt ihr bei uns online selbst festlegen. 

Vor der Preiserhöhung betrug der passende Wärmeabschlag unseres Beispielkunden noch 67,95 €. Ihm ersparen monatlich 23 Euro mehr Abschlag eine Nachzahlung von mehr als 270 Euro, die dann auf einen Schlag fällig werden. Beides ist viel Geld, aber die Zahlung peu à peu passt meist besser in das Haushaltsbudget als eine große Summe auf einen Schlag. 

Bitte beachtet, dass diese Rechnung einen Prognosewert für euren neuen Abschlag ergibt. Was individuell genau passt, hängt auch davon ab, ob euer Energieverbrauch absehbar stabil bleibt. Wenn ihr kurz nach der Jahresabrechnung ein Preisanschreiben bekommen habt, empfehlen wir euch dringend zu handeln. Je früher desto besser, damit sich die Lücke nicht Monat für Monat summiert und die Jahresrechnung zur unschönen Überraschung für das Haushaltsbudget wird.

Wie ändere ich meinen Abschlag? 

In unserem Kundenportal (hier für Privatkunden und hier für Geschäftskunden) könnt ihr die Höhe eures Abschlags selbst festlegen. Wer noch nicht registriert ist, hat noch die Jahresrechnung mit der Kundennummer parat. Mehr braucht es nicht. Online könnt ihr den Abschlag um bis zu 100 Prozent erhöhen.

Wer unsicher ist, kommt persönlich in den City-Shop in der Salzstraße oder ruft unter 0251.694-1234 an. Bitte stellt euch beim telefonischen Kontaktweg auf mögliche Wartezeiten ein. Auch wegen der verrückten Situation am Energiemarkt ist das Anrufaufkommen aktuell sehr hoch.

Und wie ist das mit Mietern?

Viele Mieterinnen und Mieter, deren Heizung zentral über Vermieter oder Hausverwaltung abgerechnet wird, zahlen den monatlichen Wärmeabschlag über die Nebenkosten. Falls euer Vermieter oder eure Vermieterin die Nebenkosten nicht angepasst hat, lohnt es sich, Kontakt aufnehmen.    

Keine Verbrauchsdaten aus dem Vorjahr?
Wenn ihr eure erste eigene Wohnung bezieht oder eine WG gründet, könnt ihr euch nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Wir nutzen in solchen Fällen die statistischen Durchschnittswerte. Beim Strom beziehen sich diese auf die Personenzahl im Haushalt, Wärme wird anhand der beheizten Quadratmeter ermittelt.  

Statistischer Durchschnittsverbrauch

Strom                                          Gas

1 Person:      1500 kWh              30 m²: 3.800 kWh
2 Personen: 2500 kWh             50 m²: 5.000 kWh
3 Personen: 3.200 kWh            75 m²: 10.000 kWh
4 Personen: 3.900 kWh           100 m²: 12.000 kWh
5 Personen: 4.600 kWh          
6 Personen: 5.300 kWh

6 Kommentare

  1. Emma
    19. Oktober 2022

    Was passiert eigentlich mit „meinMünster“-Gasverträge, die ab Januar für zwei Jahre mit Festpreis verlängert werden, wenn die Preisbremse kommt? Heißt das, wer einem Festpreis für 2 Jahre zustimmt, kann von der Bremse nicht profitieren? Im Moment scheint man im Vergleich zum Preis für die Grundversorgung sehr benachteiligt zu sein.

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  2. Thorsten Korinth
    8. Juli 2022

    Hallo,

    Zum Thema Gas und MeinMünster:Erdgas eine Frage. Ich habe bei Euch vor ein paar Wochen einen Tarif MeinMünster:Erdgas klimaneutral für 2 Jahre abgeschlossen. Der Vertrag beginnt zum 6.9.2022. Der Vertragsbeginn wurde mir bestätigt, aber im Gegensatz zum anderen Abschluss beim Strom, wurden mir die zum Zeitpunkt gültigen Konditionen beim Gas (sind momentan noch gleich wie bei Abschluss) nicht bestätigt. Kann ich davon ausgehen, dass die Konditionen, bis auf mögliche staatlichen Anpassungen, zum 6.9. bestehen bleiben? Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die staatlichen Ansätze eine mögliche Preisgarantie nicht aussetzen würde. Bsp.: Gas kWh Angabe bei Abschluss liegt bei 13,92 Cent. Im August wird der Gaspreis ohne weitere staatliche Einwirkung auf zB. 18 Cent von Euch angehoben. Welchen Preis muss ich dann ab 6.9.2022 bezahlen, wenn ich bei Abschluss im Mai 2022 mit Preisgarantie den Vertrag abgeschlossen habe?! Vielen Dank.

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    • Lisa Schmees
      13. Juli 2022

      Hallo Thorsten,
      wir haben hier keinen Einblick in die Kundenverträge.
      Bitte wende dich direkt an die Kolleginnen und Kollegen unter 0251 694 12 34.
      Viele Grüße
      Lisa

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  3. Delia
    3. Juni 2022

    Hallo Lisa,

    ich fänd bei den aktuellen Preisen sinnvoll die Abschlagserhöhungen im Portal bis 300 Prozent möglich zu machen, gerade für Gas.

    Ich hab von mehreren Freunden gehört, dass sie dachten dass eine Erhöhung um 100 Prozent wegen der Begrenzung reichen sollte. Und das Erwachen kommt dann mit der Rechnung.

    Viele Grüße

    Delia

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  4. Rene
    29. Mai 2022

    Ich frage mich wie oder eher wann dieser statistische Durchschnittswert für den Strom zustande gekommen ist. Mit halbwegs modernen Geräten und LED Beleuchtung erscheint mir 1500 kWh für eine einzelne Person sehr hoch. Ich verbrauche zwischen 850 und 900 kWh im Jahr. Vielleicht bin ich auch einfach nur sparsam

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    • Lisa Schmees
      30. Mai 2022

      Hallo Rene,
      Grundlage für die aufgelisteten Werte ist das Statistische Bundesamt. Davon ausgehend, gehst du wirklich sparsam mit dem Strom um. 🙂 Weil die Statistik den individuellen Verbrauch natürlich nicht abdecken kann, empfiehlt sich der Blick auf den Vorjahresverbrauch, wenn vorhanden.
      Viele Grüße,
      Lisa vom Stadtwerke-Blog-Team

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