Was passiert eigentlich, wenn ich ohne Ticket im Bus erwischt werde?

Veröffentlicht von am 25.10.2019 (5 Kommentare)
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Tagtäglich sind die Ticketprüfer in den Bussen unterwegs

„Guten Tag, einmal Ihr Ticket bitte.“ Den Spruch kennt sicherlich jeder, der gelegentlich im Bus unterwegs ist. Wer nun sein Ticket zuhause vergessen hat oder vielleicht erst gar keines gekauft hat, der muss das sogenannte „Erhöhte Beförderungsentgelt“ bezahlen. Was es damit auf sich hat und was dann genau passiert, lest ihr hier. 

Klar, die Kontrollen sind wichtig, denn wer kein Ticket kauft, bezahlt die Leistung nicht, die er in Anspruch nimmt. Dadurch sind die Ticketeinnahmen geringer und folglich auch jedes Ticket etwas teurer, als es sein müsste, wenn jeder bezahlt. Wie arbeiten die Ticketprüfer eigentlich und was passiert, wenn ich ohne gültiges Ticket erwischt werden?

So läuft der Arbeitstag der Prüfer

Ausreden gehören zum Prüfer-Alltag – wie in diesem Plakat aus den 90er Jahren

Die Prüfer sind immer zu zweit, zu dritt oder manchmal zu viert unterwegs. So stellen sie sicher, dass alle Tickets zügig geprüft werden können. Dabei sind sie sowohl am Tag als auch in der Nacht unterwegs, wochentags genauso wie am Wochenende oder Feiertag. Es gibt also keine beste Zeit, um es ohne Ticket zu versuchen. Auch am frühen Morgen auf dem Weg von der Party nach Hause besteht die Gefahr, aufgeschrieben zu werden. Ihr erkennt die Prüfer am Prüfausweis, den sie an der Kleidung tragen. Er enthält ein Foto und die Prüfernummer, mit der sich der Prüfer auch identifiziert. Seinen Namen muss er dazu nicht nennen.  

In den Teams sind die Prüfer in einem von elf Kontrollbereichen unterwegs, die vorgegeben sind. So stellen wir sicher, dass ein Bus nicht mehrfach kontrolliert wird, zum Beispiel die Linie 1 einmal in Hiltrup und auf der Hammer Straße von einem zweiten Team. Innerhalb des Kontrollbereichs fahren die Prüfer mit verschiedenen Bussen: sie steigen ein, kontrollieren alle Tickets und steigen an der nächsten passenden Haltestelle aus, an der sie einen anderen Bus nehmen.

Die Abos und 90 MinutenTickets lesen sie dabei elektronisch, Bahn- und Semestertickets über den QR-Code aus. Sie sehen auf ihrem Lesegerät die Ticketart, ob das Ticket gültig oder ungültig ist, die Preisstufe, Mitnahmeregelungen sowie bei persönlichen Tickets die Daten des Inhabers. Wenn das Abo kein Foto hat, lassen sie sich noch den Ausweis zeigen, um zu überprüfen, ob Abo und Person wirklich zusammen gehören.

Zwischen 25 und 40 Busse schafft ein Team pro Schicht. Erfreulich: nur in einem kleinen Teil der Busse sitzt ein Fahrgast ohne Ticket, häufig steigen sie ohne Beanstandung wieder aus. Auch für die Prüfer ist das kein Problem, denn eine Quote müssen sie nicht erfüllen und erhalten auch keine Prämie für Beanstandungen – auch wenn das Gerücht immer wieder umgeht. 

Was ist ein „gültiges Ticket“? 

Wer kein gültiges Ticket in der Tasche hat und trotzdem den Bus nutzt, der muss 60 Euro zahlen. Daher auf jeden Fall vor dem Einsteigen noch einmal nachschauen, ob das Ticket in der Tasche und nicht etwa abgelaufen ist. 

Für Einzel- und 90 MinutenTickets

Das 90 MinutenTicket immer sofort entwerten

Für alle, die pro Fahrt bezahlen, ist wichtig: Das Ticket muss beim Einstieg bereits gültig sein bzw. sofort entwertet werden. Das Handyticket also spätestens dann kaufen, wenn der Bus in Sicht ist und das Semesterticket nicht erst herunterladen, wenn der Prüfer vor Euch steht. Das gilt auch für das 90 MinutenTicket oder Papiertickets, die entwertet werden müssen: Das Ticket am besten schon an der Bushaltestelle herausholen, beim Einstiegen sofort entwerten und darauf achten, dass das Lesegerät grün zeigt bzw. der Stempel lesbar ist. Erst hinsetzen, nach dem Ticket kramen und dabei schielen, ob Prüfer im Bus sind, das ist auch Fahren ohne gültiges Ticket. 

Übrigens: nicht nur Menschen können erwischt werden, auch ein Fahrrad kann es treffen. Die 60 Euro zahlt dann der Besitzer. Daher informiert Euch bitte, wann ihr das Rad mitnehmen dürft.  

Für Abos

Grüner Haken = Ticket gültig

Auch bei Abos gelten Regeln: So soll das Ticket beim Einsteigen ebenfalls an die Lesegeräte gehalten werden. Dadurch stellt ihr sicher, dass das Abo noch gültig ist und elektronisch ausgelesen werden kann. Wer das nicht macht, fährt allerdings trotzdem nicht ohne gültiges Ticket, wenn das Abo gültig ist, denn es ist ja bezahlt. Nur beim FlexAbo vor 8 Uhr muss das Ticket eingelesen werden – sonst wird der Aufpreis für die Fahrt nicht bezahlt.

Wenn das Ticket äußerlich beschädigt ist (eingerissen, Ecken abgerissen oder verbogen), solltet ihr es schnellstmöglich tauschen lassen, zum Beispiel bei mobilé. Denn der Prüfer muss es elektronisch auslesen können. Klappt das nicht, nimmt der Prüfer das Ticket mit. Wenn es äußerlich unbeschädigt ist, erhaltet ihr ein Ersatzticket, mit dem ihr einige Tage weiterfahren könnt. Geht also am besten mit dem Ticket so schonend um, wie ihr das auch mit einer Bankkarte machen würdet und haltet es regelmäßig an die Lesegeräte im Bus, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. 

Muss ich immer 60 Euro bezahlen?

Ein nicht-übertragbares Abo kann nachgezeigt werden

Ohne gültiges Ticket zu fahren kostet 60 Euro, da gibt es keinen Weg drum herum, wenn euch die Prüfer aufgeschrieben haben – oder? In vielen Fällen richtig, es gibt aber auch Ausnahmen. Wer ein persönliches, nicht-übertragbares Abo oder das Semesterticket zuhause vergessen hat, der hat die Chance, das Ticket innerhalb von 14 Tagen nachzuzeigen.

Dann wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro fällig. Mit übertragbaren Abos oder dem 90 MinutenTicket geht das leider nicht, weil theoretisch jemand anders damit unterwegs gewesen sein kann. 

Was passiert, wenn ich erwischt wurde

Erwischt! So sieht der Beleg aus, den die Prüfer ausgeben

Wer ohne Ticket im Bus angetroffen wurde, erhält einen Beleg über das EBE, das Erhöhte Beförderungsentgelt, von 60 Euro. Da haben die Prüfer übrigens keinen großen Spielraum. Sie stellen erst einmal nur fest, dass kein gültiges Ticket vorgezeigt werden konnte.

Dann könnt ihr entscheiden: Wart ihr ohne Ticket unterwegs, könnt ihr die 60 Euro sofort vor Ort zahlen, dann ist das Thema erledigt. Alternativ könnt ihr das Geld auch in den nächsten 14 Tagen überweisen – dafür müsst ihr euch allerdings zuerst ausweisen, damit wir die Personalien festhalten könnt. Wer beides verweigert, muss damit rechnen, dass die Prüfer die Polizei hinzuziehen. Auch wenn Fahren ohne Ticket eine Straftat ist (§ 265a StGB: Erschleichen von Leistungen) stellen wir normalerweise keine Anzeige. Nur, wer mehrfach erwischt wird und damit wohl bewusst nicht zahlt, muss damit rechnen, dass auch Staatsanwaltschaft und Polizei davon erfahren.

Mit dem Beleg, den ihr erhaltet, dürft ihr bis zu eurem Ziel im Stadtgebiet weiterfahren, also auch in einen anderen Bus umsteigen. Es gilt aber nicht als Tagesticket. 

Wichtig: Könnt ihr den ganzen Betrag nicht auf einmal zahlen, meldet euch rechtzeitig, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.   

Wollt ihr Widerspruch einlegen, könnt ihr euch bei uns melden – am besten schriftlich unter verkehr@stadtwerke-muenster.de. Bitte beachtet, dass der Fall erst am nächsten Vormittag von den Kollegen bei mobilé eingesehen werden kann. Am selben Tag können sie Euch also noch keine Auskunft geben. 

Das ist doch Abzocke, 60 Euro ist viel zu viel

Der Betrieb des Busverkehrs kostet Geld – daher möchten wir sicherstellen, dass alle Fahrgäste ihren Beitrag dazu leisten

60 Euro sind viel Geld, richtig. Ein Einzelticket ist um ein vielfaches günstiger. Aber durch Fahrgäste ohne gültiges Ticket sinken die Einnahmen der ÖPNV-Unternehmen in Deutschland um 250 Millionen Euro – jedes Jahr. Mit diesem Geld könnten die Ticketpreise sinken oder mehr Busse eingesetzt werden. Daher muss das Erhöhte Beförderungsentgelt auch eine abschreckende Wirkung haben – es muss so hoch sein, dass ich mir zweimal überlege, mich ohne Ticket in den Bus zu setzen. 

Daher ist die Höhe des EBE auch keine Abzocke. Sinn und Zweck ist es, die Fahrgäste dazu zu bringen, regelmäßig ein Ticket zu kaufen oder ein Abo abzuschließen und es wie die große Mehrzahl der Fahrgäste zu machen und für die genutzte Leistung zu bezahlen. 

 

 

 

 

5 Kommentare

  1. Norbert Sprey
    20. Januar 2023

    Also ich Ziehe bald nach Mecklenbeck und es ist für mich sehr vorteilhaft das es Loop gibt da ich bei den Alexianer Werkstätten Arbeiten tue und es für mich umständlicher wäre dort hinzukommen wenn ich den normalen Buß nehmen müßte würde ich erst bis Banhof Münster fahren müssen und dann in die 7 nach Omars Bocholt wobei die Zeit zum umsteigen viel zu knapp ist da der Buß erst um 25 nach am Bahnhof ist und die 7 genau auf der anderen Seite schon um 29 nach Fährt also viel zu wenig Zeit für den eigentlichen Umstieg wenn man sich an die Verkehrsregeln halten will was man ja normalerweise tun sollte. Also für mich Persönlich gibt es keine Alternative zum Loop und deswegen wünsche ich mir auch den Erhalt von Loop. Schön wäre es auch wenn man Münsters Norden[Sprakel und Kinderhaus] mit einbeziehen würde weil das mit dem Bußangebot von sprakel nach Münster und auch umgekehrt eine reine Zumutung ist,zumal die Alternative Zug auch nur einmal die Stunde fährt und es erfahrungsgemäß viele alte Menschen gibt gerade auch kinderhaus und so die dann nur eußerst schlecht von Sprakel wegkommen zumal der Buß meistens schon weg ist wenn man ankommen tut und der Zug um 14 nach auch,bitte ich sie mal darum diese Tatsachen mit zu bedenken alternativ könnte man ja auch wieder die Linien 16 oder 18 nach Sprakel leiten da sprakel ja immer Größer wird was ich alleine in den letzten 40 Jahren feststellen konnte,da ich allein schon in Sprakel aufgewachsen bin und dort 20 Jahre lang gewohnt habe,und meine Sozialen Konntackte leben auch alle in sprakel. Also alles in allem sollte man sich doch mal ernstlich Gedanken darüber machen.

    Es Grüßt sie freundlichst ihr
    Norbert Sprey

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    • Lukas Fey
      20. Februar 2023

      Hallo Norbert,
      um von Mecklenbeck zu den Alexianer Werkstätten zu fahren, reicht es schon aus mit dem Bus bis zum Inselbogen zu fahren und dort in die Linie 7 Richtung Ottmarsbocholt umzusteigen.
      Gruß
      Lukas

      Antworten
  2. Lukas
    8. Mai 2022

    Es fehlt eine Information darüber was passiert, wenn ein gültiges Semesterticket vom Lesegerät nicht als gültig erkannt wird. Da müsste es doch reichen, ergänzend/erklärend eine aktuelle Studienbescheinigung mitzuführen, oder?

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  3. CeVe
    9. Januar 2020

    Liebe Stadtwerke,
    es ist § 265a StGB (!) und nicht BGB (!), der die Straftat des Erschleichen von Leistungen normiert.
    Gern geschehen!

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