Stadtwerke-Kunden zahlen höhere Speicherumlage nicht

17.05.2023

Stadtwerke Münster geben Steigerung der Gasspeicherumlage bis Jahresende nicht an Privatkunden weiter

Zum 1. Juli steigt die im vergangenen Jahr eingeführte Gasspeicherumlage um mehr als das Doppelte auf 0,145 Cent/kWh (zuvor: 0,059 Cent/kWh). Während sich viele Gas-Verbraucherinnen und -Verbraucher ab Juli also erneut auf steigende Gaskosten einstellen müssen, bleibt der Preis für die Privatkundinnen und -kunden der Stadtwerke stabil. Die Erhöhung der Gasspeicherumlage gibt der münstersche Energieversorger bis zum Jahresende nicht an private Vertragspartner_innen weiter. „Die zusätzliche Belastung auf den Gaspreis übernehmen wir bis zum Jahresende für alle Gas-Privatkundenverträge. Das ist eine Entscheidung zugunsten der Preisstabilität, nachdem das vergangene Jahr und die aktuellen Diskussionen für große Verunsicherung bei den Gasverbraucherinnen und -Verbrauchern gesorgt haben“, sagt Geschäftsführer Sebastian Jurczyk.

Zum 1. Januar 2024 wird die Höhe der Gasspeicherumlage erneut vom so genannten Marktgebietsverantwortlichen überprüft und festgelegt.

Hintergrund: Gasspeicherumlage

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, legte die Bundesregierung im vergangenen Jahr Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher fest. Die Kosten, die für das Erreichen dieser Vorgaben entstehen, werden nach Energiewirtschaftsgesetz diskriminierungsfrei auf die Marktteilnehmer (u.a. Energieversorgungsunternehmen) umgelegt. Die Höhe der Gasspeicherumlage legt der so genannte Marktgebietsverantwortliche (Trading Hub Europe GmbH) bis Anfang 2025 zweimal jährlich fest. Die nächste Festlegung erfolgt am 1. Januar 2024.

Wie auch der Strompreis setzt sich der Gaspreis für Endverbraucher zusammen aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Steuern sowie mehreren staatlich veranlassten Umlagen.