Windenergieprojekt in Sendenhorst

Wir planen ein Windenergieprojekt in Sendenhorst. Auf den ausgewiesenen Flächen entstehen sechs Anlagen mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 250 Metern und einer Leistung von 6,6 MW. Sie gehen voraussichtlich 2027 in Betrieb und werden dann rund 30.000 Haushalte jährlich mit klimafreundlichem Strom versorgen.

Zeitlicher Rahmen

Den ersten Antrag haben wir Mitte März 2024 in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde im Kreis Warendorf, eingereicht. Der zweite Antrag folgte im April 2024. Die zuständige Genehmigungsbehörde hat diese Anträge im Frühjahr 2025 genehmigt.

Zurzeit planen wir den Bau. Die Vorbereitung des Untergrundes und die Errichtung der Anlagen erfolgen in den kommenden Monaten. Mit einer Inbetriebnahme ist 2027 zu rechnen.

Standorte

Wie eine Windenergieanlage entsteht

Phase 1

Planungsphase

Das Windenergieprojekt startet als Vorhaben: Flächen werden akquiriert, Gutachten erstellt, die Öffentlichkeit informiert.

Phase 2

Genehmigungsphase

Wenn alle Unterlagen zusammengestellt sind, reichen wir den Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.

Phase 3

Bauphase

Erst wenn wir den Genehmigungsbescheid haben, dürfen wir mit dem Bau der Anlage beginnen, der etwa ein Jahr in Anspruch nimmt.

Phase 4

Inbetriebnahme

Nach dem Bau nehmen wir die Windenergieanlage in Betrieb. Mit dem von ihr erzeugten Strom können rund 23.000 Haushalte versorgt werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Unser Ziel ist es, dass die Standortgemeinden in besonderem Maße von den geplanten Projekten profitieren. Bei Realisierung des Projekts sind folgende Beteiligungsmöglichkeiten geplant:

Nachbarschaftsgeld: Wir bieten ein jährliches Nachbarschaftsgeld in Höhe von 2.500 Euro für alle Anwohnenden im Umkreis von 750 Metern und 2.000 Euro im Umkreis von 1000 Metern.

Nachrangdarlehen: Darüber hinaus lassen wir die Menschen über ein Nachrangdarlehen an dem Projekt teilhaben. Dabei können sie Anteile zwischen 500 und 25.000 Euro erwerben, die zu einem attraktiven Zinssatz angelegt werden.

Gemeindebeteiligung: Im Sinne eines gerechten Beteiligungsverfahrens orientieren wir uns an den Regelungen vom § 6 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien zur freiwilligen finanziellen Beteiligung von Kommunen. Die Gemeinden, die im Umkreis von 2.500 Metern rund um die Anlagen liegen, erhalten flächenanteilig eine Gemeindebeteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.

Windenergie-Projekt in Sendenhorst - Stadtwerke Münster