Windenergieprojekt in Warendorf-Milte
Gemeinsam einen Beitrag leisten für eine nachhaltige Zukunft – daran arbeiten wir auch in Warendorf-Milte. Nun hat der Kreis das Windprojekt immissionsschutzrechtlich genehmigt. Drei neue Windräder mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 220 Metern erzeugen ab voraussichtlich 2028 günstige und nachhaltige Energie für die Region. Die Anlagen haben eine jeweilige Leistung von 6 Megawatt und können jährlich insgesamt rund 10.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen.
Zeitlicher Rahmen
Den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag haben wir im Sommer 2024 bei den zuständigen Behörden eingereicht. Im Februar 2025 haben wir einen positiven Genehmigungsbescheid erhalten. Zurzeit erfolgt die Bauplanung, damit wir das Projekt so schnell wie möglich realisieren können. Baustart ist 2027, die Inbetriebnahme des Windprojekts planen wir für 2028.
Standorte
Wie eine Windenergieanlage entsteht
Planungsphase
Das Windenergieprojekt startet als Vorhaben: Flächen werden akquiriert, Gutachten erstellt, die Öffentlichkeit informiert.
Genehmigungsphase
Wenn alle Unterlagen zusammengestellt sind, reichen wir den Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.
Bauphase
Erst wenn wir den Genehmigungsbescheid haben, dürfen wir mit der Bauplanung und der Errichtung der Anlage beginnen, was etwa ein bis zwei Jahre dauert.
Inbetriebnahme
Nach dem Bau nehmen wir die Windenergieanlage in Betrieb. Mit dem von ihr erzeugten Strom können rund 10.000 Haushalte versorgt werden.
Wie kann ich mich beteiligen?
Unser Ziel ist es, dass die Standortgemeinden in besonderem Maße von den geplanten Projekten profitieren. Bei Realisierung des Projekts sind folgende Beteiligungsmöglichkeiten geplant:
Nachbarschaftsgeld: Haushalte, die innerhalb eines 1050-Meter-Radius liegen, haben ein gestaffeltes Anrecht auf ein jährliches Nachbarschaftsgeld. Je nach Entfernung erhalten Sie zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro. Die Auszahlung startet in dem Jahr der Inbetriebnahme.
Nachrangdarlehen: Zudem können sich alle Warendorferinnen und Warendorfer bevorzugt über eine Geldanlage in einem festverzinsten Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligen. So können alle Menschen vor Ort von dem Projekt profitieren.
Gemeindebeteiligung: Im Sinne eines gerechten Beteiligungsverfahrens orientieren wir uns an den Regelungen vom § 6 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien zur freiwilligen finanziellen Beteiligung von Kommunen. Dank einer Gemeindebeteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten die Städte Warendorf, Sassenberg und Glandorf jährlich fünfstellige Beträge, die sie für kommunale Zwecke einsetzen können.