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Stadtwerke Münster verkürzen die Laufzeit von Fernwärmeverträgen

19. September 2025

Zwei statt fünf Jahre Laufzeit sorgen für mehr Flexibilität

Mit kürzeren Laufzeiten gestalten die Stadtwerke Münster die Fernwärmeverträge in Münster künftig flexibler: Sowohl neu abgeschlossene als auch die bestehenden Verträge werden in Zukunft über zwei Jahre anstatt wie zuvor über fünf Jahre geschlossen. Nach Ablauf der zweijährigen Erstlaufzeit verlängert sich der Fernwärmevertrag automatisch um ein Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Damit wenden die Stadtwerke Münster das von anderen Verbraucherverträgen bekannte Laufzeitprinzip auch auf die Fernwärmesparte an.

Fernwärmekunden erhalten neues Vertragsangebot
Aufgrund der technologischen Besonderheiten wurden Fernwärmeverträge über fünf bis zu zehn Jahren geschlossen. Diese lange Vertragsbindung im Fernwärmebereich kritisieren Verbraucherschützer schon lange. Mit den kürzeren Verträgen schaffen die Stadtwerke Münster nun mehr Flexibilität für Fernwärmekundinnen und -kunden.

Um die Verträge zu ändern, unterbreiten die Stadtwerke allen Fernwärmekunden ein neues Vertragsangebot und kündigen den bestehenden Vertrag. Alt- und Neu-Vertrag unterscheiden sich lediglich in ihrer Laufzeit, die sonstigen Inhalte und geltenden Preise bleiben unverändert: „Bis auf die Laufzeit der Verträge bleibt für unsere Kundinnen und Kunden alles beim Alten. Ihre Wärmeversorgung ist und bleibt sicher“, sagt Stadtwerke-Vertriebsleiter Ralf Mertins.

Der Schritt zu kürzeren Verträgen trägt auch der dynamischen Entwicklung der erneuerbaren Wärme Rechnung: „Kürzere Vertragslaufzeiten helfen außerdem dabei, auf die Veränderungen im Wärmebereich besser reagieren zu können. Dies betrifft sowohl die Erzeugung von Fernwärme als auch den gesetzlichen Rahmen“, sagt Stadtwerke Vertriebsleiter Ralf Mertins. So wird der Anteil erneuerbarer Wärme in Münsters Fernwärmenetz künftig stetig steigen und immer weniger Erdgas für die Erzeugung von Fernwärme eingesetzt. Parallel arbeitet der Gesetzgeber an einer umfangreichen Anpassung der Fernwärmeverordnung.

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