• Unternehmen
  • Stadtwerke informieren über Preise für Gas und Wärme 2024

Stadtwerke informieren über Preise für Gas und Wärme

14.12.2023

Neuer Wärmepreis ab 1. Januar 2024, neuer Gaspreis ab 1. Februar 2024

Die Stadtwerke Münster informieren Kundinnen und Kunden in diesen Tagen über die Preise für das Heizen mit Gas und Fernwärme im kommenden Jahr 2024. Die gesunkenen Handelspreise für Gas geben die Stadtwerke Münster an ihre Gas- und Wärmekunden weiter und senken die verbrauchsabhängigen Preise für Gas und für Fernwärme. Nach aktueller Gesetzeslage enden die staatlichen Preisbremsen zum Jahresende und der auf sieben Prozent ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Gas und Wärme wird zum 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent erhöht.

Erdgas: Durchschnitthaushalt spart rund 5 Prozent
In der Gas-Grundversorgung Münster:minimal sinkt der Arbeitspreis je Kilowattstunde auf brutto 11,52 Cent/kWh (-1,3 Cent/kWh). Der jährliche Grundpreis bleibt stabil (146,76 Euro). Der neue Preis gilt ab dem 1. Februar 2024. Ein durchschnittlicher Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 15.400 kWh zahlt demnach knapp fünf Prozent weniger für Erdgas als im Vorjahr mit gedeckeltem Gaspreis. Laufende Festpreisverträge sind von der Gaspreis-Anpassung nicht betroffen.

Fernwärme: Wegfall der Wärmepreisbremse führt zu steigenden Kosten
Bereits zum 1. Januar 2024 sinkt der verbrauchsabhängige Fernwärmepreis je Kilowattstunde um knapp 35 Prozent auf 14,828 Cent (brutto). Die fixen Kosten (Grundpreis und Verrechnungspreis) steigen um insgesamt 24 Euro/Jahr. Trotz des deutlich gesunkenen Arbeitspreises steigen die Gesamtkosten für einen durchschnittlichen Fernwärmehaushalt (13.800 kWh, 10 kW Anschlussleistung) durch das Ende der staatlichen Wärmepreisbremse um rund 18 Prozent. Die Preisbremse deckelte den Wärmepreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent/kWh, ohne Preisbremse lag der Brutto-Arbeitspreis in 2023 bei 22,8 Cent/kWh.

Preisformeln schützen Kunden im natürlichen Fernwärme-Monopol
Anders als der Gaspreis werden Fernwärmepreise jährlich anhand von Preisformeln berechnet. Über die mathematischen Formeln ist sichergestellt, dass Fernwärmeversorger ihre natürliche Monopolstellung bei der Preisbildung nicht zulasten der Kundinnen und Kunden ausnutzen können. Neben den Gas-Beschaffungskosten für die Wärmeerzeugung im Kraftwerk werden darin weitere Kostenbestandteile über statistische Indizes herangezogen. Diese Logik der Preisbildung hat zur Folge, dass sowohl die negativen Auswirkungen der Energiekrise als auch günstige Preisentwicklungen verzögert bei den Fernwärme-Kundinnen und -Kunden ankommen. So blieb der Fernwärmepreis in der Energiekrise 2022 stabil während Gaspreise mehrfach angepasst wurden. Der krisenbedingte Kostensprung erreichte Fernwärmekunden erst im Jahr 2023 und wurde durch die Wärmepreisbremse gedämpft.

1:1-Kostenvergleich der Heizarten führt in die Irre
Ein direkter Vergleich der Arbeitspreise von Erdgas und Fernwärme ist verlockend, führt Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch in die Irre. Um dieselbe Heizleistung zu erreichen, muss ein Haushalt mehr Erdgas einsetzen als bei der Fernwärme. Während im Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern durchschnittlich rund 16.000 Kilowattstunden Erdgas verbraucht werden, sind es für dieselbe Heizleistung nur 13.100 Kilowattstunden Fernwärme. Auch im Vollkostenvergleich schneidet die Fernwärme gut ab. Denn es fallen für diese Heizart keine laufenden Kosten für Instandhaltung von Heizungskesseln, Schornsteinfegerleistungen wie Feuerstättenschau, Abgaswertmessungen und Dichtigkeitsprüfungen an. Nicht zuletzt ist die Fernwärme eine zukunftsfähige Heizart und spielt im neuen Gebäude-Energiegesetz (GEG) eine wichtige Rolle.

Verbraucher-Tipp: Abschlag prüfen und anpassen
Die Stadtwerke empfehlen Kundinnen und Kunden, die Höhe ihres monatlichen Abschlags zu kontrollieren. Die Abschläge für Gas bzw. Wärme werden im Zuge der Preisänderung nicht automatisch angepasst. Im Online-Kundenportal können Kundinnen und Kunden die Höhe ihres Abschlags selbst anpassen. Bei der Festlegung der Abschlagszahlung ist zu beachten, ob die monatliche Abschlagszahlung weitere Verträge umfasst, beispielsweise für Strom und Trinkwasser. Für die Berechnung des passenden Gas- und Stromabschlags bieten die Stadtwerke einen einfachen Onlinerechner an unter www.stadtwerke-muenster.de/abschlagsrechner