Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Münster GmbH für den Ausgleich von CO2-Emissionen (CO2-Neutral)
1. Vertragszweck
Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) bietet ihren Kunden die Möglichkeit an, Treibhausgasemissionen auszugleichen und gleichzeitig lokale Vereine und Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, die sich dem Umweltschutz verpflichtet haben. Die Dienstleistung der Stadtwerke Münster GmbH zur CO2-Kompensation besteht in der Auswahl und Stilllegung von CO2-Zertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten.
2. Kompensation der CO2-Emissionen
- Der Kunde trägt je nach Höhe des von ihm gewählten Klimaschutzbeitrages zu einer Emissionseinsparung in einem Klimaschutzprojekt bei.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, seine verursachten Emissionen durch den Emissionsrechner der SWMS auszurechnen und seinen Beitrag daran auszurichten. Die SWMS weist darauf hin, dass der von ihr zur Verfügung gestellte Emissionsrechner wissenschaftlich arbeitet, dabei auf Durchschnittswerte angewiesen ist und deshalb von den durch den Kunden tatsächlich verursachten Emissionen abweichen kann.
- Die vom Kunden angegebene Menge Treibhausgasemissionen wird vollständig durch die Stilllegung von CO2-Zertifikaten ausgeglichen. Durch die Stilllegung wird sichergestellt, dass jedes Zertifikat nur einen einmaligen Verwendungszweck erfüllt. Die SWMS weist darauf hin, dass die Inhaberschaft an den CO2-Zertifikaten dabei nicht auf den Kunden übertragen wird.
3. Rechnung, Zahlung und Urkunde
- Der Kunde kann zwischen folgenden Bezahlverfahren wählen:
− Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard)
− Zahlung per PayPal
− Abrechnung per Sofortüberweisung
− SEPA-Überweisung über giropayAlle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
- Die Abwicklung des Zahlungsvorgangs und der Zahlungseinzug erfolgen bei allen Zahlungsarten durch unseren Zahlungsdienstleister: LogPay Financial Services GmbH in Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen aus der Auswahl und Stilllegung von CO2-Zertifikaten einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige).
- Nach erfolgreichem Zahlvorgang erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung inkl. Details zu seiner Bestellung und eine Rechnung für seine Unterlagen.
- Nicht für die Stilllegung von CO2-Zertifikaten genutzte Teilbeträge werden von der SWMS an lokale Vereine und Nichtregierungsorganisationen, die sich dem Umweltschutz verpflichtet haben, gespendet.
- Nach Zahlungseingang erhält der Kunde von der SWMS über eine weitere E-Mail eine Urkunde über die CO2-Kompensation.
4. Haftungsausschluss
Die SWMS haftet nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an Treibhausgasemissionen. Dieser Nachweis und die Verifizierung der Projekte erfolgt durch UN-akkreditierte Zertifizierungsorganisationen und nicht durch die SWMS. Ein eigener Anspruch des Kunden auf Erhalt von Emissionsminderungsgutschriften oder auf Erwerb von CO2-Zertifikaten wird in keiner Weise begründet, insbesondere nicht durch die Zahlung des Beitrages durch den Kunden. Die SWMS haftet auch nicht für die durch Projektpartner oder die Zertifizierungsorganisation zugänglich gemachten Informationen und Angaben zu Klimaschutzprojekten.
5. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, sowie die von Ihnen angegebene Menge zu kompensierender Treibhausgasemissionen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei uns verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an die LogPay Financial Services GmbH zum Zwecke der Bezahlung des durch Sie gewünschten Kompensationsbetrages erfolgt nur anonymisiert.
Weitere datenschutzrechtliche Hinweise der Stadtwerke Münster GmbH finden Sie unter https://www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/rechtliche-hinweise/datenschutz.html.
Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufen.
6. Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der SWMS ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus dem jeweiligen Vertrag mit der SWMS stammenden Anspruchs auszuüben.
7. Geschäftsfähigkeit
Es dürfen nur diejenigen Kunden die Dienstleistung der CO2-Kompensation in Anspruch nehmen, die selbst geschäftsfähig sind oder mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter handeln.
8. Rechtswahl
Auf Verträge im Bereich der CO2-Kompensation zwischen der SWMS und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.
9. Schlichtungsverfahren
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform („OS-Plattform“) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag zu erhalten. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die SWMS nimmt darüber hinaus für die Angebote aus diesem Vertrag an keinem anderen nationalen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Unser funktionierendes Beschwerdemanagement ist für Sie da.
Stand 19.05.2020