Ökostrom Dynamisch

Verbrauchen Sie den Strom dann, wenn er besonders günstig ist

Sie möchten Geld sparen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun? Dann ist der dynamische Stromtarif genau das Richtige für Sie.

Denn ab sofort können Sie grüne Energie genau dann nutzen, wenn sie vorhanden ist. Mit dem dynamischen Stromtarif können Sie gerade dann von niedrigeren Strompreisen profitieren, wenn die Nachfrage gering ist oder erneuerbare Energien reichlich verfügbar sind, was typischerweise in Zeiten mit geringer Nutzung oder einem hohen Angebot der Fall ist.

Ihre Vorteile

Sparen Sie Geld durch stündlich wechselnde Arbeitspreise und intelligenter Verbrauchssteuerung.

Nutzen Sie Ökostrom genau dann, wenn er im Stromnetz vorhanden ist.

Vermeiden Sie unerwartete Nachzahlungen und holen Sie sich volle Transparenz über Ihre Kosten.

Nur mit Smart Meter möglich

Den dynamischen Stromtarif können Sie nur dann beziehen, wenn bei Ihnen ein Smart Meter eingebaut wurde.

weitere Informationen

So funktioniert es

Am europäischen Strommarkt werden kurzfristig lieferbare Strommengen, zum Beispiel aus grünen Erzeugungsanlagen, auf dem so genannten "Spotmarkt" gehandelt. Unser Stromtarif ist an diesen Spotmarktpreis gekoppelt. Der Preis wird stundenbasiert ermittelt und an Sie weitergegeben. Die Preisschwankungen wirken sich somit direkt auf Ihren Strompreis aus.

Dieser Preis kann stundenbasiert schwanken. Von diesen Schwankungen können Sie direkt profitieren, da wir diese Schwankungen an Sie weitergeben.

So kommen Sie zu Ihrem Produkt

1.

Daten eingeben

Geben Sie alle benötigten Daten in unserem Bestellformular an und schicken es ab. Sie erhalten im Anschluss eine automatische Bestätigung per Mail.

2.

Vertrag unterschreiben

Nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer Angaben schicken wir Ihnen den Liefervertrag zur Unterschrift zu. Diesen unterschreiben Sie und senden ihn an uns zurück.

3.

Vertrag bestätigen

Anschließend erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn.

4.

Strom beziehen

Sie erhalten von uns einen bestätigten Lieferbeginn. Dieser kann in Ausnahmefällen bis zu 2 Monate nach dem Bestelltermin liegen. Bis dahin bleiben Sie in Ihrem bisherigen Stromvertrag.

Preise

Gültig ab 01.07.2024 Brutto
Strombezugskosten dynamisch
Netzentgelte, Umlagen, etc.  17,676 ct/kWh*
Grundpreis 8,98 €/Monat
Netz Grundpreis 10,71 €/Monat*
 

*Diese Preise sind in dem Netzgebiet der Stadtnetze Münster gültig. Die Preise können je nach Netzbetreiber abweichen.

münster:dynamisch

Optimale Stromnutzung und maximaler Komfort – Dank intelligentem Laden! Unsere App münster:dynamisch ermittelt für Sie die optimale Ladezeit und steuert Ihren Ladevorgang. So nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten und grünsten ist.

Häufige Fragen

Sie können den Tarif über unsere Homepage bestellen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Stromliefervertrages. Innerhalb dieser ist ein Wechsel in den dynamischen Tarif analog zu unseren anderen Stromtarifen grundsätzlich jederzeit möglich. Außerdem ist ein intelligentes Messsystem erforderlich, damit wir den dynamischen Tarif bei Ihnen abrechnen können.  

Ja! Negative Strompreise entstehen in Zeiten, in denen das Angebot die Nachfrage übersteigt. In dieser Zeit soll mit niedrigen Preisen der überschüssige Strom schneller aus den Netzen gespeist werden – daher wird teilweise sogar etwas für die Abnahme von Strom bezahlt. Realistisch heißt das nicht, dass Sie Geld für den Stromverbrauch bekommen – die negativen Preise beziehen sich ausschließlich auf die Strombezugskosten. Diese betragen aber nur einen Anteil des Endpreises. Steuern, Abgaben und Umlagen werden also dennoch fällig.

In der App finden Sie jeweils am frühen Nachmittag die Preise für alle 24 Stunden des Folgetages. Sie können die EPEX-Spot-Day-Ahead-Preise auch direkt auf der Website der EPEX Spot SE einsehen: zu EPEX Spot 

Im dynamischen Tarif können einzelne Stunden oder auch längere Zeiträume über den Preisen klassischer Festpreisangebote liegen. Im Durchschnitt und vor allem zu Zeiten von sehr stark schwankenden Strompreisen kann sich ein dynamischer Tarif aber durchaus lohnen. Falls sich der dynamische Tarif nicht mehr für Sie rechnet, können Sie die kurze Kündigungsfrist nutzen und unkompliziert in einen Festpreis-Tarif wechseln.

Nein. Wir begrenzen den Börsenpreis für Strom weder nach oben noch nach unten. Teurere Stunden werden damit preislich genauso 1:1 weitergegeben wie negative Strompreise. Wenn der Strompreis trotz Addition des fixen Kostenblocks mit staatlichen Umlagen, Steuern etc. noch immer im negativen Bereich liegt, erhalten Sie sogar Geld für den Verbrauch von Strom.

Du erhältst eine monatliche Rechnung, welche die stündlichen Preise berücksichtigt. Die Preise kannst du jederzeit live in der App einsehen. Der Strompreis, den du auf deiner Rechnung siehst, ist ein gewichteter Mittelwert. Im Anhang der Rechnung findest du den Einzelverbindungsnachweis, auf welchem die einzelnen Stromverbräuche und der jeweilige Arbeitspreis zu jeder Stunde des Monats ersichtlich sind. Aus diesen Daten errechnet sich der gewichtete Mittelwert.

Im Gegensatz zur klassischen Abrechnung, wo lediglich die verbrauchte Gesamtmenge in einem Abrechnungszeitraum mit dem festen Preis multipliziert wird, müssen in einem dynamischen Tarif ganz viele Mengen und Preise miteinander multipliziert werden. Denn jede Stunde im Abrechnungszeitraum hat einen eigenen Preis und eine eigene Menge.

An einem Beispiel wird dies vielleicht deutlicher. Der Monat Juni hat 30 Tage und jeder Tag 24 Stunden. Das ergibt in Summe 720 Stunden. Für jede einzelne dieser 720 Stunden wird der Verbrauch gemessen und gespeichert und anschließend mit dem jeweiligen Preis in dieser Stunde multipliziert. Addiert man nun diese 720 Preise auf, erhält man den Verbrauchspreis für diesen Monat.

Der Einkaufspreis des Stroms an der Strombörse wird 1:1 an Sie weiterberechnet. Wenn der Strompreis an der Börse sinkt, sinkt also auch Ihr Strompreis. Der Abrechnung liegt der zum Verbrauchszeitpunkt geltende Preis an der Strombörse EPEX Spot Day-Ahead zugrunde.  

An einem Beispiel wird dies vielleicht deutlicher. Der Monat Juni hat 30 Tage und jeder Tag 24 Stunden. Das ergibt in Summe 720 Stunden. Für jede einzelne dieser 720 Stunden wird der Verbrauch gemessen und gespeichert und anschließend mit dem jeweiligen Börsenpreis in dieser Stunde multipliziert. Addiert man nun diese 720 Preise, erhält man die Verbrauchskosten für diesen Monat. Hinzu kommen dann weitere Preisbestandteile, siehe „Wie bildet sich mein Abrechnungspreis?“.  

Der Spotmarkt ist der Markt für kurzfristige Lieferungen für den Folgetag, quasi heute für morgen. Das bedeutet, dass hier Käufer und Verkäufer von Strom aufeinandertreffen und sich durch Angebot und Nachfrage für jede Stunde des Folgetages ein Preis bildet.  

Die unterschiedlichen Preise resultieren aus schwankendem Angebot und Nachfrage in den einzelnen Stunden. Dies wird zum Einen von fluktuierenden Einspeisern wie Windenergieanlagen oder PV-Anlagen ausgelöst. Zum Anderen aber auch von der Verbrauchsseite, wenn z.B. gerade in den Abendstunden der Verbrauch ansteigt, weil z.B. viele daheim sind und kochen. Auch ganze Tage sind im Preisniveau variabel, sichtbar wird dies insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, wenn z.B. viele Firmen geschlossen sind oder nur vermindert produzieren.  

Im Gegensatz zur klassischen Abrechnung, bei der lediglich die verbrauchte Gesamtmenge in einem Abrechnungszeitraum mit dem festen Preis multipliziert wird, müssen in einem dynamischen Tarif sehr viele Mengen und Preise miteinander multipliziert werden. Denn jede Stunde im Abrechnungszeitraum hat einen eigenen Preis und eine eigene Menge.  

Wie bei anderen Stromtarifen kommen zum Verbrauchspreis weitere Kosten wie staatliche Umlagen, Abgaben, Steuern und sonstige Beschaffungskosten hinzu. Die einzelnen Bestandteile sind hier einmal aufgeführt: 

1. Börsen-Strompreis  

Der Strompreis orientiert sich an den Großhandelspreis (zzgl. Steuern und Abgaben) des europäischen Day-Ahead-Markts. Dieser Preis steht am Vortag fest, er variiert stündlich aufgrund der Dynamik aus Angebot und Nachfrage. 

2. Steuern und Abgaben 

  • Netznutzungsentgelt: Das sind Gebühren, die von allen Nutzer:innen von Gas- oder Stromnetzen an die zuständigen Netzbetreiber zu zahlen sind. 

  • Konzessionsabgaben: Um die Endkund:innen mit Strom versorgen zu können, müssen Leitungen von den zuständigen Netzbetreibern häufig über und unter öffentlicher Orte verlegt werden. Da diese Räume den Städten und Gemeinden gehören, erhalten sie Gelder von den Netzbetreibern. 

  • Stromsteuer: Mit dieser Steuer wird bundesweit die Nutzung von elektrischem Strom besteuert. 

  • Offshore Netzumlage: Dieser 2013 eingeführte Teil des Strompreises soll die Betreiber von Offshore-Windparks (Windparks vor der Meeresküste) für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz oder Netzunterbrechungen entschädigen. 

  • KWKG-Umlage: Mit dieser Umlage wird der Ausbau von Stromerzeugung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Hierbei werden Wärme und Strom durch thermodynamische Verbrennungsprozesse erzeugt. 

  • Strom NEV Umlage: Dadurch, dass Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet sind entgangene Erlöse den nachgelagerten Betreibern von Verteilernetzen zu erstatten, werden diese als Aufschlag auf die Netzentgelte an die Endnutzer:innen weitergegeben. Diese entgangenen Erlöse resultieren daraus, dass Bestimmte Endverbraucher:innen die Möglichkeit haben vom örtlichen Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte zu erhalten. 

3. Weitere Beschaffungskosten 

  • 2,85 Cent weitere Beschaffungskosten

Mit dem dynamischen Tarif sind Abschläge, hohe Nachzahlungen am Jahresende und Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerung endgültig vorbei. Denn sie zahlen immer nur das, was sie im letzten Monat auch verbraucht haben.  Sie erhalten ihre Rechnung monatlich und können in einem Einzelnachweis sehen, zu welcher Stunde wie viel verbraucht wurde.

Damit ihr Stromverbrauch, dem jeweiligen Börsenpreis zugeordnet werden kann, wird eine viertelstündliche Messung ihres Verbrauchs benötigt. Daher ist ein eingebautes intelligentes Messystems (iMSys) die Voraussetzung für die Nutzung des dynamischen Tarifs. Sollten Sie noch kein iMSys bei sich verbaut haben, können sie sich an den grundzuständigen oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wenden. 

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Zähler, verbunden mit einer sicheren und standardisierten Kommunikationseinheit. So kann der Verbrauch aus der Ferne ausgelesen werden und eine manuelle Ablesung des Zählerstands entfällt. 

Die Stromzähler werden nicht mehr zwangsläufig nur vom ortsansässigen Netzbetreiber eingebaut und abgelesen, sondern von einem Messstellenbetreiber. Wenn der ortsansässige Netzbetreiber die Funktion des Messstellenbetreibers wahrnimmt und den Zähler einbaut, spricht man vom grundzuständigen Messstellenbetreiber. Mittlerweile hat aber jeder das Recht, sich einen eigenen Messstellenbetreiber zu suchen, der einem den Zähler einbaut. Dann spricht man von wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Die Kosten für Einbau und Betrieb des Zählers können zwischen beiden Varianten voneinander abweichen.

Wir bieten ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem der anfallende Betrag monatlich von Ihrem Konto abgebucht wird. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, auf das an der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. 

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns!

Ihr Ansprechpartner:
Team Innovation
E-Mail: dynamisch@stadtwerke-muenster.de

Vertragsunterlagen

Der Abschluss eines Stromliefervertrags mit dynamischem Tarif setzt voraus, dass an der betroffenen Entnahmestelle spätestens zum Lieferbeginn ein sog. intelligentes Messsystem (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz) verbaut ist. Wenn noch kein intelligentes Messsystem an Ihrer Entnahmestelle vorhanden ist, können Sie dies unmittelbar bei einem Messstellenbetreiber Ihrer Wahl, auch bei Ihrem Stromversorgungsnetzbetreiber als sog. grundzuständigen Messstellenbetreiber. Welche jährlichen Kosten für Sie als Anschlussnutzer hiermit verbunden sind, richtet sich nach ihrem Jahresverbrauch. Die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber einzuhaltenden Preisobergrenzen hierfür sind in § 30 Abs. 1 und Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.