Neue Vorgaben beim An- und Abmelden von Stromverträgen
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Seit dem
6. Juni 2025
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Strommarkt. Diese Änderungen ermöglichen einen besonders schnellen Anbieterwechsel – innerhalb von nur 24 Stunden. Eine zentrale Neuerung dabei: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind künftig nicht mehr zulässig. Jede An- oder Abmeldung muss im Voraus erfolgen!
Zuerst ummelden, dann umziehen!
Was Sie vor dem Auszug beachten sollten:

1. Vor dem Auszug
Melden Sie uns Ihren Auszug frühzeitig (mindestens 14 Tage im Voraus), damit wir Sie fristgerecht abmelden können und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

2. Übermittlung des Zählerstandes
Bitte übermitteln Sie uns zeitnah den Zählerstand, abgelesen am Tag der Schlüsselübergabe - am besten direkt im Kundenportal.
3. Wir übernehmen!
Wir kümmern uns um alles Weitere.
Was Sie vor dem Einzug beachten sollten:

1. Vor dem Einzug
Melden Sie uns Ihren Einzug frühzeitig im Voraus, damit wir Sie fristgerecht anmelden können.

3. Übermittlung des Zählerstandes
Bitte übermitteln Sie uns zeitnah den Zählerstand, abgelesen am Tag der Schlüsselübergabe - am besten direkt im Kundenportal.
4. Wir übernehmen!
Sobald die Bestellung bearbeitet wurde, erhalten Sie Ihren Vertrag von uns.
Vermeiden von Mehrkosten
An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem zukünftigen Zeitpunkt möglich. Das bedeutet, dass rückwirkende Ein- und Auszüge nicht mehr zulässig sind. Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung überbrückt, die in der Regel teurer ist. Um dies zu vermeiden, melden Sie Ihren Auszug bitte rechtzeitig.
Die Stromversorgung bleibt dabei durchgehend gesichert – es kommt zu keiner Unterbrechung.
Häufige Fragen
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Ablauf von Stromversorgungsverträgen grundlegend verändern. Ziel ist es, den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“: Künftig muss der Wechsel des Stromanbieters an jedem regulären Werktag innerhalb eines Tages abgeschlossen sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesnetzagentur am 21. März 2024 die Festlegung BK6-22-024 erlassen. Sie definiert die verbindlichen technischen und prozessualen Standards für den neuen Lieferantenwechselprozess (LFW24) und legt klare Fristen für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktteilnehmer fest.
Die zugehörigen Dokumente und weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Nein, an Ihren bestehenden Vertragsbedingungen ändert sich nichts. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Die neue gesetzliche Regelung bezieht sich ausschließlich auf den technischen Ablauf: Sobald Ihr Vertrag kündbar ist oder endet, kann die Stromlieferung durch einen neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden beginnen. Ein vorzeitiger Wechsel während der laufenden Vertragsdauer bleibt weiterhin ausgeschlossen.
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