Wärmepumpe mieten – Tipps und Tricks zum Contracting

Sie haben sich entschieden, eine Wärmepumpe zu mieten. Damit haben Sie sich für eine umweltfreundliche, gut kalkulierbare, technisch sichere und organisatorisch komfortable Lösung entschieden. Denn beim Wärmepumpen-Contracting nimmt Ihr Vertragspartner Ihnen die meisten Aufgaben ab und hält Ihre Wärmepumpe laufend instand. Nun stellen sich noch die Fragen nach den Details – und dazu haben wir ein paar Tipps.

Welchen Vertragspartner wähle ich aus?

Natürlich sollte Ihr Vertragspartner einen marktfähigen Preis bieten und eine Anlagentechnik, die Sie überzeugt. Außerdem sollte er professionell auftreten und vertrauenswürdig sein: Gut ist immer, wenn Sie eine_n persönliche_n Ansprechpartner_in haben, nicht nur eine Hotline. Letztlich maßgeblich wird jedoch der Service sein, den Sie für Ihr Geld bekommen. Denn Komfort ist der häufigste Entscheidungsgrund für ein Wärme-Contracting.

  • Deinstalliert und entsorgt Ihr Vertragspartner Ihre alte Heizanlage?

  • Welcher Fachbetrieb installiert und wartet die Wärmepumpe?

  • Sind Reparatur und Ersatzteile unbeschränkt im Preis enthalten?

  • Gibt es einen 24-Stunden-Service bei Ausfällen?

  • Ist der Schornsteinfeger im Preis inbegriffen?

  • Haben Sie eine_n Ansprechpartner_in bei Fragen oder Probleme?

  • Gewährleistet Ihr Anbieter die staatliche Förderfähigkeit Ihrer Wärmepumpe und rechnet die Fördersumme voll auf Ihre Miete an?

Welche Wärmepumpe ist die richtige für mich?

Über die optimale Anlagentechnik entscheiden die benötigte Leistung und ggf. bauliche Gegebenheiten in Ihrem Zuhause. Lassen Sie sich am besten beraten – Ihr Vertragspartner wird Ihnen eine passende Wärmepumpe empfehlen. Übrigens hat jeder Anbieter des Wärmepumpen-Contractings ein bestimmtes Repertoire an Herstellern und Modellen. Dieses kann mehr oder weniger breit sein. Sich auf eine Auswahl zu beschränken, ist sinnvoll: So können Sie sicher sein, dass Ihr Vertragspartner bzw. dessen Partner-Fachbetrieb sich mit Ihrer Wärmepumpe gut auskennt und Sie entsprechend umfassend beraten und später betreuen kann.

Was ist wichtig bei der Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit im Wärme-Contracting ist im Vergleich zu normalen Energielieferverträgen recht lang. Zehn Jahre sind die gesetzliche Höchstdauer. Die lange Laufzeit ermöglicht einerseits, niedrigere monatliche Raten anzubieten. Auf der anderen Seite ist eine Wärmepumpe ja auch nichts, das man alle zwei Jahre austauscht. Insofern sind lange Laufzeiten sinnvoll. Allerdings sollten sie nicht zu lang sein, denn dann ist die Anlagentechnologie vielleicht schon überholt und Sie würden mit einer neueren Wärmepumpe günstiger fahren.

Beachten sollten Sie auf jeden Fall, welche Optionen Ihr Anbieter zum Ende der Vertragslaufzeit zur Auswahl stellt und welche Kosten damit dann ggf. noch verbunden sind. Folgende Varianten sind grundsätzlich denkbar:

  • Übernahme der Wärmepumpe zum Zeitwert: Wie wird dieser berechnet?

  • Vertragsende und Ausbau der Wärmepumpe: Wer trägt die Kosten für die Deinstallation und Entsorgung?

  • automatische Vertragsverlängerung um weitere Jahre: Wie lauten die Kündigungsfristen?

  • Abschluss eines neuen Vertrags ohne Austausch der Wärmepumpe: Wie lauten die Konditionen?

  • Abschluss eines neuen Vertrags mit Austausch der Wärmepumpe: Wie lauten die Konditionen?

Vor allem wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie während der gesamten Vertragslaufzeit in Ihrem Haus wohnen werden, sollten Sie sich nach der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung erkundigen. In manchen Verträgen ist diese möglich, untersteht aber bestimmten Bedingungen.

Achtung: Dem Anbieter des Contractings gehört Ihre Wärmepumpe. Er sollte daher für eine seinerseitige Kündigung des Vertrags einen wichtigen Grund vorweisen müssen.

Wie unterscheiden sich Vertragsmodelle und Raten beim Wärme-Contracting?

Das Vertragsmodell ist bei den meisten Anbietern ähnlich: Die fixe Grundgebühr deckt alle Services rund um die Wärmepumpe ab – hier gilt es also, genau zu vergleichen, welche Leistungen im Preis inbegriffen sind. Dazu kommt der monatliche Abschlag für den Stromverbrauch. Der Abschlag ist Ihnen bereits aus anderen Energielieferverträgen bekannt: Er ist natürlich von Haushalt zu Haushalt verschieden und abhängig von Ihrem Bedarf. Der Abschlag besteht aus der Grundgebühr sowie einem Arbeitspreis, der nach Ihren verbrauchten Kilowattstunden (kWh) bemessen wird. Achtung: Es gibt Anbieter wie die Stadtwerke Münster, die einen besonders attraktiven Stromtarif für Wärmepumpen haben. Diesen können Sie mit der gemieteten Anlagentechnik koppeln und sparen so – z. B. durch günstigere Konditionen bei nachts verbrauchtem Strom.

In den meisten Verträgen sind Preisanpassungen über die Jahre vorgesehen. Diese Notwendigkeit ergibt sich z. B. aus der Inflation. Die Regeln und Voraussetzungen für eine Preisanpassung sollten klar und verständlich formuliert sein.

Gerade angesichts der aktuellen europapolitischen Entwicklung wäre außerdem die Frage zu stellen, was bei einer Unterbrechung der Stromlieferung passiert.

Übrigens: Vermeiden Sie, eine Grunddienstbarkeit für die Wärmepumpe im Grundbuch eintragen zu lassen. Sollten Sie das Haus während der Vertragslaufzeit verkaufen wollen, kann dies zu Problemen führen.

Fazit: Diese Fragen sollten Sie beachten

Wenn Sie eine Wärmepumpe mieten möchten und unsere Tipps aufmerksam gelesen haben, dann können Sie die folgende Checkliste mit den Ihnen vorliegenden Angeboten vergleichen:

  • Ist der Anbieter Ihrer Wahl professionell und vertrauenswürdig?

  • Gibt es eine_n persönliche_n Ansprechpartner_in?

  • Welche Services sind im Grundpreis enthalten?

  • Bietet Ihr Vertragspartner einen attraktiven Stromtarif für Wärmepumpen an?

  • Sind Sie mit der Auswahl an Anlagentechniken bzw. mit dem Ihnen empfohlenen Modell zufrieden?

  • Entspricht die Vertragslaufzeit Ihren Bedürfnissen?

  • Gibt es attraktive Optionen zum Ende der Vertragslaufzeit?

  • Wie sind die (beiderseitigen!) Kündigungsbedingungen?

  • Sind die Regelungen zu Preisanpassungen und Lieferunterbrechungen klar und verständlich?

  • Ist eine Grunddienstbarkeit für die Wärmepumpe im Grundbuch vorgesehen?

  • Ist das Preis-Leistungs-Verhältnis angemessen?

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