Strategie 2030
Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
Wir wollen Münster besser machen. Unser Ziel ist eine lebenswerte Stadt mit exzellenter Trinkwasserversorgung, Energie, Wärme und Mobilität für alle. Unsere Strategie bis 2030 basiert auf mehreren Leitgedanken, die unsere zukünftige Ausrichtung prägen.
Im Zentrum steht dabei die Idee, dass wir mit einer funktionierenden und zukunftsfähigen Infrastruktur – von Versorgungsnetzen über Erzeugungsanlagen bis hin zum Liniennetz mit seinen Bussen – die Lebensadern der Stadt prägen und so für den Herzschlag Münsters sorgen. Investitionen in eine innovative Energieversorgung zahlen auf diesen Leitgedanken ein. Deshalb werden wir in erheblichem Umfang in erneuerbare Erzeugungskapazitäten investieren.
Unser Nachhaltigkeitsverständnis
Wir tragen Verantwortung für ein zukunftsfähiges Münster. Unser unternehmerisches Handeln richten wir an ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien aus. Diese legen wir offen und entwickeln sie im Austausch mit der Stadtgesellschaft weiter.
Mit einem starken Team bringen wir die Energie- und Mobilitätswende in Münster voran. Wir stärken die lokale Wertschöpfung und investieren in die Infrastruktur unserer Stadt.
Münster kann sich darauf verlassen, dass wir auch künftig für eine sichere Trinkwasserversorgung sorgen, den öffentlichen Nahverkehr weiterentwickeln und erneuerbare Energien ausbauen. Gleichzeitig treiben wir die digitale Infrastruktur der Stadt voran.
Grundlage unseres Handelns
Wir orientieren uns an europäischen Nachhaltigkeitszielen und -standards
Menschenrechte sowie Umwelt- und Klimaschutz sind wichtige Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns. Bei unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung orientieren wir uns an europäischen Standards. So machen wir unsere Aktivitäten und ihre Auswirkungen transparent und nachvollziehbar.
Neue Vorgaben auf europäischer Ebene leiten einen Paradigmenwechsel: weg von der Freiwilligkeit nachhaltigen Wirtschaftens hin zu einer klaren Regulierung. Diesem Ziel folgt künftig auch die Berichterstattung – sie soll die Transparenz nachhaltiger Geschäftsaktivitäten erhöhen und eine direkte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen schaffen.
Nachhaltigkeitsberichte
Seit 2024 ergänzen wir unsere Berichterstattung freiwillig um einen Nachhaltigkeitsbericht. Darin machen wir ökologische und gesellschaftliche Aspekte unseres unternehmerischen Handelns transparent.
Bei der Erstellung und Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsberichts orientieren wir uns an der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für uns werden diese Anforderungen ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend – wir beginnen bereits heute damit, unsere Berichterstattung schrittweise darauf auszurichten.
Darüber hinaus zeigen wir im Bericht, welcher Anteil unserer Umsätze und Investitionen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllt. Die EU-Taxonomie bietet dafür ein europaweit einheitliches System zur Einordnung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Als kommunaler Energieversorger sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt bewusst. Deshalb berücksichtigen wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowohl in unseren eigenen Geschäftsbereichen als auch entlang unserer Lieferketten. Die dafür geltenden Grundsätze sind auch in unseren internen Prozessen verankert.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in Lieferketten. In unserer Grundsatzerklärung beschreiben wir, wie wir unserer Verantwortung nachkommen und welche Erwartungen wir an unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner stellen.
Zu unserer unternehmerischen Verantwortung gehört es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten zu identifizieren und angemessen darauf zu reagieren. Mitarbeitende und externe Dritte können Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen per E-Mail melden. Weitere Informationen zum Verfahren enthält unsere Verfahrensordnung.