Neue Regelung für  Wärmepumpen & Co.

So profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten

§ 14a EnWG

Immer mehr Haushalte setzen auf Wärmepumpen, E-Autos oder Stromspeicher. Diese positive Entwicklung stellt die Stromnetze in Deutschland vor Herausforderungen. Damit diese auch in Spitzenzeiten bei hoher Auslastung des Stromnetzes stabil bleiben, erlaubt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Netzbetreibern, bei drohender Überlastung kurzzeitig die Leistung bestimmter größerer Verbrauchsquellen zu drosseln.

Diese Verbrauchseinheiten können im Bedarfsfall gedrosselt werden:

Wärmepumpen

Private Wallboxen für E-Autos

Stromspeicher

Klimaanlagen für die Raumkühlung

Wichtig für Sie:

  • Eine Drosselung erfolgt nur in Ausnahmefällen, sie ist kurzzeitig und Ihnen stehen jederzeit mindestens 4,2 kW Leistung zur Verfügung
  • Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten
  • Voraussetzung hierfür ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox
Beispiel

Wie funktioniert die Drosselung – zum Beispiel bei einer Wallbox?

Hier reduziert der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Leistung vorübergehend von z.B. 11 kW auf 4,2 kW. Durch die Reduzierung der Leistung lädt in diesem Fall ihr E-Auto ein bisschen langsamer. Eine Komplett-Abschaltungen einzelner Verbrauchseinheiten wird es nicht geben und die Mindestversorgung ist immer garantiert. Im Gegenzug berechnet der Netzbetreiber geringere Netzentgelte, die wir als Lieferant über die Stromrechnung an Sie weitergeben. Die konkrete Höhe hängt davon ab, für welches der drei Entlastungsmodule Sie sich entscheiden.

Welches Entlastungsmodul ist für Sie das passende?

  • Der Netzbetreiber gewährt einen pauschalen Rabatt auf das Netzentgelt. Dieser beträgt im Netzgebiet Münster 139,17 € für das Jahr 2025.

  • Anwendbar bei gemeinsamer und getrennter Verbrauchsmessung.

  • Modul 1 ist die Standard-Option, die in der Regel unabhängig vom Messkonstrukt für alle neuen Anlagen ab 01. Januar 2024 greift. Ein Wechsel zu Modul 2 ist möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 

Empfohlen für Sie, wenn Sie eine einfache, standardisierte Entlastung ohne großen Aufwand wünschen.

  • Voraussetzung für die Nutzung ist die getrennte Messung, d.h. die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird getrennt vom Haushaltsstrom über einen zweiten Zähler gemessen.
  • Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis der Netzentgelte wird auf 40 Prozent reduziert. Zudem entfällt der Netzanteil des Grundpreises für den zweiten Zähler.
  • Das Modul 2 kann bei Ihrem Netzbetreiber beantragt werden.

Empfohlen für Sie, wenn Ihre steuerbare Anlage viel Strom verbraucht. In diesem Fall sparen Sie mehr, da die Entlastung abhängig vom Verbrauch ist.

  • Kunden mit Modul 1 haben zukünftig die Möglichkeit, sich zusätzlich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden.
  • Vom Netzbetreiber werden hier innerhalb eines Tages verschiedene Preisstufen festgelegt. Entsprechend der Preisstufe, in der ein Verbrauch stattfindet, kann der Preis pro kWh variieren. Durch besonders niedrige Netzentgelte erhalten Sie einen Anreiz, ihren Energieverbrauch in Zeiten zu verlagern, in denen die Netzauslastung gering ist.

Empfohlen für smarte Haushalte mit Speicher oder flexiblem Stromverbrauch, um Verbräuche gezielt in günstige Zeiträume zu verlagern.

In drei Schritten zur Kostenentlastung:

1.

Anmelden

Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a betreiben und noch kein intelligentes Messsystem inkl. Steuerbox haben, melden Sie Ihre Anlage für das Netzgebiet Münster bei den Stadtnetzen an.

2.

Einbauen

Die Stadtnetze Münster und ihr Partner smart optimo kümmern sich um die Technik. Bereits mit der Anmeldung startet Ihre Vergünstigung – auch bei Wartezeiten.

3.

Profitieren

Sie bekommen automatisch die Entlastung entsprechend des gewählten Moduls über Ihre Stromrechnung gutgeschrieben.

Unsere Stromtarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

Die Wahl des richtigen Stromtarifs spielt eine zentrale Rolle, wenn es um steuerbare Verbrauchseinheiten geht. Für die Stromtarife der Stadtwerke Münster gilt: Mit unseren Standardtarifen (Grundversorgung, Mein:Münster Strom) ist die Nutzung einer steuerbaren Verbrauchseinheit nach § 14a grundsätzlich möglich. Je nach Verbrauchssituation kann jedoch anderer Tarif aus unserem Portfolio für Sie sinnvoller sein.

 

Häufige Fragen

Die neuen Vorschriften gelten für alle Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, mehr als 4,2 kW Leistung haben und im Niederspannungsnetz angeschlossen sind.

Für diese Verbrauchseinrichtungen hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung vorgesehen, so dass Sie erst mal nichts unternehmen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, auch vor Ablauf der Übergangsfrist aktiv in die neue Regelung gemäß § 14 a EnWG zu wechseln. Hierzu müssen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber melden.

Für vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Verbrauchseinrichtungen gilt ein Bestandsschutz. Wenn bereits ein reduziertes Netzentgelt gewährt wurde, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Anlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, können jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln, jedoch ist ein Rückwechsel in einen Vertrag ohne Regulierung nicht mehr möglich.

Bis 31. Dezember 2023: Ab 01. Januar 2024:
Freiwillige Teilnahme für Anlagen mit einem Leistungsbezug über 3,7 kW Teilnahmeberechtigt sind Anlagen mit einem Leistungsbezug über 4,2 kW
Reduzierung auf den Verbrauchspreis als Gegenleistung Als Gegenleistung werden die Netzentgelte reduziert
Teilnahme nur mit separatem Zähler für die Verbrauchseinrichtung möglich Die Teilnahme ist für die bereits genannten Verbrauchseinrichtungen möglich

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die bis Ende 2023 in Betrieb genommen wurden, sind nicht von der Regelung betroffen – es sei denn, eine Teilnahme an der neuen netzorientierten Steuerung wird freiwillig gewählt.

Nein. Der sogenannte Haushaltsstrom, also zum Beispiel für Beleuchtung, Kochen, Fernsehen usw., ist von den Regelungen des § 14a gänzlich ausgenommen. Dieser darf nicht gesteuert werden.
Weil nur bis 4,2 kW gedimmt werden, läuft der Haushaltsstrom normal weiter.

Nicht jeder Stromtarif ist mit der Reduzierung der Netzentgelte kompatibel. Ihr Tarif muss §14a EnWG unterstützen und speziell für steuerbare Verbrauchseinheiten geeignet sein. Für die Stromtarife der Stadtwerke Münster gilt: Mit unseren Standardtarifen (Grundversorgung, Mein:Münster Strom, Ökostrom dynamisch und Ökostrom Wärmepumpe) sowie einigen Sondertarifen ist die Teilnahme am § 14a grundsätzlich möglich. Wenn Sie noch einen alten Stromtarif nutzen, sollten Sie eventuell prüfen, ob nicht ein anderer Tarif für Sie sinnvoller ist, um von den Vergünstigungen zu profitieren. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

Für Sie greift Modul 1 mit einer pauschalen Entlastung des Netzentgeltes.

Ja, Modul 1 ist immer die Standardkonfiguration. Die Voraussetzung für einen Wechsel in Modul 2 ist ein separater Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Den Wechsel von Modul 1 zu Modul 2 können Sie beim Netzbetreiber vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Neuregelung des § 14a EnWG sehr kurzfristig vom Gesetzgeber verabschiedet wurde und wir Ihnen aktuell noch keinen Modulwechsel anbieten können. Wir werden Sie auf dieser Seite umgehend informieren, sobald dies möglich ist.

Sofern auf Ihren Wunsch für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung ein separater Zähler eingebaut werden soll, um das Modul 2 nutzen zu können, wird Ihnen unsere Netzgesellschaft den Einbau einmalig mit 100 Euro berechnen. Neben der Entlastung beim Arbeitspreis je kWh für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung, entfällt bei Nutzung des Modul 2 auch ein Teil des jährlichen Grundpreises.

Die Stadtnetze Münster übernehmen mit ihrem Partner smart optimo den Einbau des erforderlichen intelligenten Messsystems und der Steuerbox. Grundsätzlich entstehen für die Installation keine einmaligen Einbaukosten, wenn der Zählerumbau im Rahmen des regulären Rollouts durch die Stadtnetze erfolgt. Wünscht der Kunde jedoch vorzeitig und auf eigene Initiative den Einbau eines intelligenten Messsystems, fällt dafür eine einmalige Gebühr von 100 Euro an.  Für die Verbindung von der Steuerbox zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist der Kunde verantwortlich. Da es sich um eine Änderung in der elektrischen Anlage handelt, müssen die Arbeiten vom Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Höhe der Kosten wird je Anlage unterschiedlich ausfallen. Für das intelligente Messsystems und Steuerbox sind natürlich beim Energielieferanten entsprechende Messentgelte zu entrichten.

Welches Modul für Sie am besten ist, hängt von Ihrem Stromverbrauch und der zeitlichen Verteilung Ihres Verbrauchs sowie den Netzentgelten Ihres Netzbetreibers ab. Als Orientierung kann gesagt werden, dass Modul 2 ab einem Verbrauch von ca. 3.100 kWh/Jahr (unter Berücksichtigung der zusätzlichen Zählerkosten für einen 2. Zähler, aber ohne 100 Euro Umbaukosten) an einer steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) mehr Einsparungen bringt als Modul 1. Modul 3 ist sinnvoll, wenn der Verbrauch vor allem nachts stattfindet. Die pauschale Reduzierung erfolgt nicht pro SteuVE, sondern pro Zähler (Marktlokation). Das bedeutet, dass Sie die Reduzierung auch bei mehreren SteuVE hinter einem Zähler nur einmal erhalten.

steuerbare Verbrauchseinheit nach § 14a EnWG - Stadtwerke Münster