Ökostrom für die Landwirtschaft

Wir wissen, wie wichtig eine stabile und planbare Energieversorgung für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb ist. Daher garantieren wir Ihnen einen festen Energiepreis bis zum 31. Dezember 2027 – so können Sie Ihre Kosten sicher kalkulieren und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Landwirtschaft.

Wir setzen auf erneuerbare Energien und unterstützen Sie dabei, Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Mit unserem Ökostrom bieten wir Ihnen die Stromversorgung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Vorteile

Abbildung: CO2

Beitrag zur Klimawende

Dank 100 % Ökostrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserenergie tragen Sie aktiv zur Klimawende bei.

Transparente Rechnung

Ausweisung sämtlicher Kostenbestandteile und auf Wunsch ist eine kalenderjährliche Abrechnung möglich.

Schutz vor Energiepreis-Steigerungen

Schutz vor Energiepreis-Steigerungen während der Vertragslaufzeit.

Vertragsverlängerung

Erinnerungsservice zum Ende der Laufzeit mit Folgeangebot.

Für welche landwirtschaftlichen Betriebe ist der Strom optimal?

  • Ackerbau
  • Futterbau
  • Milchviehhaltung zur Nahrungsmittelproduktion
  • Viehzucht
  • Obst- und Gemüsebau
  • Gartenbau
  • Forstwirtschaft

Preise

Preise gültig ab 01.07.2025 - Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2027

 

Brutto 

Arbeitspreis für Eintarifmessung

10,75 ct/kWh

Arbeitspreis für Zwei- oder Mehrtarifmessung - Hochtarif (Tag-Strompreis)

11,05 ct/kWh

Arbeitspreis für Zwei- oder Mehrtarifmessung - Niedertarif (Nacht-Strompreis)

10,05 ct/kWh

Grundpreis

3,00 €/Monat

Häufige Fragen

Sie können Sie sich für max. 30 Monate einen festen Energiepreis sichern. Den derzeit festgelegten Zeitpunkt des Vertragsendes finden Sie in der Preisübersicht bzw. im aktuellen Preisblatt. Der Lieferbeginn ist abhängig von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Energieversorgers. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie automatisch von uns ein Folgeangebot. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.

Erstmals vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

Münster:land richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte und deckt niedrige bis hohe Energiebedarfe ab (ab ca. 5.000 Jahresverbrauch). Sprechen Sie einfach mit unseren Beratern und fragen Sie diesen nach dem Produkt, das am besten zu Ihnen passt.

Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand. Bei den genannten Arbeitspreisen handelt es sich um reine Energiepreise für die Stromlieferung. Diese erhöhen sich um die aktuellen Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers, die Messdienstleistung und die Abrechnung des Messstellenbetreibers sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Darüber hinaus sind in den genannten Strompreisen nicht die KWKG-Umlage, der Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Netzumlage, die Abschaltumlage sowie die Stromsteuer enthalten. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Unsere Energie-Berater ermitteln gerne den gesamten Bezugspreis für Sie.

Vertragsunterlagen

Strom für die Landwirtschaft - Stadtwerke Münster