Die 10 kWp-Grenze für Photovoltaik-Anlagen

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Auch in Münster denken immer mehr Eigenheimbesitzer_innen über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nach. Denn mit selbst erzeugtem Solarstrom tragen sie nicht nur zum Umweltschutz bei, die Anschaffung rechnet sich auch nach einigen Jahren – besonders dann, wenn es möglich ist, vom eigenen Strom noch etwas zu verkaufen. Doch hier gibt es eine Grenze, die für private Betreiber_innen von Photovoltaikanlagen interessant ist, um in den Genuss von Vergünstigungen zu kommen: die 10 kWp-Grenze. Hierbei handelt es sich lediglich um eine allgemeine Information. Für eine steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Was bedeutet die Maßeinheit „kWp“ bei Solaranlagen?

Die Photovoltaikmodule wandeln die Lichtenergie der Sonne in elektrische Energie um. Die Maßeinheit Kilowattpeak (kWp) bezeichnet die Leistung, die das Modul dabei unter standardisierten Bedingungen maximal erreichen kann. Durch Wetterbedingungen weicht die tatsächliche Leistung allerdings von diesem Nennwert ab. Er ist dennoch bedeutsam, um die verschiedenen Anlagen vergleichen zu können. Die meisten Photovoltaikanlagen für die Dächer von Privathäusern sind dafür ausgelegt in ihrer Leistung knapp unter der Grenze von 10 kWp zu bleiben.

Die Einspeisevergütung nach dem EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen vor. Diese Förderung ist gestaffelt je nach Leistung der Solaranlage, wobei die „kleinsten“ Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 10 kWp die höchste Einspeisevergütung von derzeit 8,2 Cent pro kWh erhalten.

Die Grenze für die Gewerbesteuerpflicht

Wer selbst erzeugten Strom mit einer Gewinnerzielungsabsicht in das öffentliche Netz einspeist, wird – wie jedes Unternehmen – gewerbesteuerpflichtig. Betreiber_innen kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp sind von dieser Steuerpflicht aber ausgenommen. Bis zu dieser Größenordnung geht das Finanzamt davon aus, dass die Anlage nicht primär der Erzielung von Einkünften dient.

Wichtige Grenze für die Einkommensteuer

Auch bei der Einkommensteuererklärung spielt die 10 kWp-Grenze eine Rolle. Wenn die Größe Ihrer PV-Anlage die Grenze überschreitet, sind Sie verpflichtet, eine Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung aufzustellen. Unterhalb der 10 kWp-Grenze gilt diese Pflicht nicht. Das bedeutet für Sie weniger Aufwand bei der Steuererklärung.