Neue Abschlagspläne für ehemalige Kunden der Westfälischen Fernwärme

Auch korrigierte Abschlagspläne höher als im Vorjahr

Auch die korrigierten Abschlagspläne für die ehemaligen Kunden der Westfälischen Fernwärme enthalten deutlich höhere Abschläge als noch im Vorjahr. Das hat mehrere Gründe:

  • Die im Krisenjahr 2022 extrem gestiegenen Energiepreise sind erst im Folgejahr im Fernwärmepreis bemerkbar geworden. Die Wärmepreisbremse deckelt den Fernwärmepreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde, der ungebremste Preis liegt jedoch bei 13,305 Cent/Kilowattstunde.
  • Bei einigen Kundinnen und Kunden beinhaltet der Abschlagsplan aufgrund der Systemintegration nur vier bis sieben Monatsabschläge statt der gewohnten zwölf. Der verkürzte Abschlagsplan umfasst die nun anstehenden verbrauchsintensiven Wintermonate. In der Heizperiode fallen in Haushalten rund 80 Prozent des erwarteten Jahresverbrauchs für Wärme an. Die Sommermonate mit durchschnittlich geringerem Verbrauch hingegen werden erst im nächsten Abschlagsplan berücksichtigt. Dieser wird regulär für die betroffenen Kunden anhand der neu terminierten Zählerablesung mit der nächsten Jahresrechnung erstellt und enthält wieder zwölf Abschlagszahlungen.

Aktuell erstellte Abschlagspläne enthalten bereits die ab Januar 2024 sich verändernden Fernwärmepreise sowie das Ende Preisbremse ab dem 31.12.2023.

Kundinnen und Kunden, die die neuen Abschläge absehbar vor Schwierigkeiten stellen, können sich diskret an die Stadtwerke wenden. Ein engagiertes und gut vernetztes Team berät bei Zahlungsproblemen, informiert und vermittelt Unterstützungsmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fernwärme-Infotag am 7. November 2023

Am 7. November fand der Fernwärme-Infotag für alle ehemaligen Kunden der Westfälischen Fernwärmeversorgung statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde über den Fehler bei den verwendeten Verbrauchsdaten und dessen Korrektur gesprochen. Der neue Abschlagsplan wurde auf Grundlage des Durchschnittsverbrauchs der letzten beiden Jahre errechnet.

Dieser Wert wurde beim korrigierten Abschlagsplanschreiben nicht aufgeführt. Einige Kundinnen und Kunden äußerten den Wunsch, diesen Verbrauch genannt zu bekommen. Diesen Wunsch kommen wir gerne nach. Hier finden Sie die Vortragsunterlagen sowie Hinweise für eine Leistungsreduzierung:

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt

Im Rahmen der Übernahme der Westfälischen Fernwärme wurden Zwischenabrechnungen erstellt, diese sind für eine saubere buchhalterische Abgrenzung des alten Vertragskontos erforderlich. Bei einigen Kunden konnte in den Sommermonaten aufgrund der problematischen IT-Implementierung der gesetzlichen Preisbremsen keine Jahresabrechnung erstellt werden. Die Zwischenabrechnungen, sind aufgrund der unterschiedlichsten Einflussfaktoren (Mehrwertsteuer-Senkung, Wärme-Preisbremse) sehr komplex.

Vorbehaltlich weiterer staatlicher Gesetzesänderungen endet die Preisbremse zum 31.12.2023

Die Preisentwicklungen auf den Energiemärkten haben auch bei Fernwärme zu einer deutlichen Preissteigerung zum 1. Januar 2023 geführt. Diese Preisanpassung basierte auf der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel, des mit den Kunden abgeschlossenen Fernwärmevertrages.

Maßgeblich stieg insbesondere der Arbeitspreis aufgrund der stark gestiegenen Kosten für die Erdgasbeschaffung. Der CO2-Preis ist ebenfalls gestiegen. Somit erreichen die hohen Erdgas-Beschaffungskosten aus der Energiekrise 2022 erst mit zeitlicher Verzögerung die Fernwärmekunden weitergegeben. Im Vergleich zu den Gaspreisen blieben die Fernwärmepreise 2022 stabil und deutlich niedriger.

Der Jahresgrundpreis und der Verrechnungspreis haben sich nur geringfügig geändert. Mit der Preisanpassung erfolgt keine automatische Anpassung des Abschlags.

Vorbehaltlich weiterer staatlicher Gesetzesänderungen endet die Mehrwertsteuer-Senkung auf 7 Prozent zum 31.03.2024 und beträgt dann wieder 19 Prozent. Mit Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird der Abschlag nicht automatisch angehoben.

Zum 1. Januar 2024 werden die Fernwärmepreise anhand der Preisformel neu kalkuliert. Die neuen Preise stehen voraussichtlich Mitte Dezember fest, wenn alle Preisbestandteile Dritter veröffentlicht sind (z.B. der staatliche CO2-Preis). Die Preisbremse endet voraussichtlich zum 31.12.2023. Danach entfällt die staatliche Entlastung.

Um hohe Nachzahlungen oder Guthaben zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschlag im kommenden Jahr nach den Wintermonaten anzupassen. Lesen Sie hierzu bitte im Januar die Zählerstände ab. Ihre neue Abschlagshöhe können Sie mit unserem Fernwärmerechner ermitteln. Den Abschlag können Sie in unserem Kundenportal selbstständig um bis zu 15% senken.

Grundlage für die Berechnung ihres neuen Abschlages war unter anderem ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch der letzten Jahre. Viele Kunden haben jedoch in der letzten Heizperiode, u.a. auch wegen eines milden Winters oder einer Umstellung des persönlichen Heizverhaltens deutlich an Wärmeenergie eingespart. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, können Sie ihren Abschlag ganz einfach über unser Kundenportal oder unsere Mitarbeitenden anpassen.

Mit Übergang der Verträge und Beginn der Versorgung durch die Stadtwerke Münster, wurde allen Kunden aus technischen Gründen eine neue Vertragskontonummer gegeben. Diese finden Sie oben rechts auf ihrer Versorgungsbestätigung.

Alle Privat- und Geschäftskundenverträge der Westfälischen Fernwärmeversorgung werden von den Stadtwerken übernommen.

Im Grunde bleibt alles beim Alten. Die Stadtwerke Münster übernehmen Ihre Wärmeversorgung und Ihren Vertrag. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge treten wir in alle Rechte und Pflichten der Westfälischen Fernwärmeversorgung ein. Ihre Vertragskonditionen und Preise ändern sich nicht.

Sie profitieren ab sofort von der gesamten Service-Vielfalt der Stadtwerke Münster. Ihnen stehen ab sofort alle Services offen – von der persönlichen Beratung im CityShop über das digitale Kundenportal bis hin zu den beliebten Stadtwerke Momente für Privatkunden. Auch das technische Team im Hintergrund wächst. Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und -partner bleiben dieselben, denn alle Mitarbeitenden der Westfälischen Fernwärme wechseln ins Team der Stadtwerke. Nicht zuletzt profitieren Sie von unsere grünen Wärmestrategie, die vorsieht Münsters Fernwärme Schritt für Schritt auf erneuerbare Wärmequellen umzustellen.

Mit dem Begrüßungsschreiben haben Sie den neuen Versorgungsvertrag erhalten. Dieser dient lediglich der Zusammenfassung der Vertragsinhalte für Ihre Unterlagen. Sie müssen diesen nicht unterzeichnen und an uns zurücksenden.

Ja, mit Versendung des Begrüßungsschreibens bzw. Versorgungsvertrags teilen wir Ihnen den neuen Abschlagsplan mit. Dieser erhält die fälligen Abschläge bis zur nächsten Jahresrechnung und kann daher weniger als 12 Abschläge beinhalten. Somit kann es passieren, dass Ihr monatlicher Abschlag vorübergehend höher als bisher ausfällt. Der nächste vollständige Abschlagsplan über 12 Monate wird mit der nächsten Jahresabrechnung erstellt.

Ja, auch den Ablesetermin (bislang im Mai oder Dezember) passen wir zur nächsten Jahresabrechnung an die Ablesezyklen bei den Stadtwerken Münster an. So erhalten Sie in Zukunft nur noch eine Abrechnung über alle Verträge, die Sie bei den Stadtwerken haben (z.B. Wasser, Ökostrom).“

Ja. Die Stadtwerke Münster übernehmen die bestehenden SEPA-Lastschriftmandate. Sofern Sie der Westfälischen Fernwärmeversorgung bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen die Stadtwerke Münster die fälligen Beträge über Ihr bestehendes Mandat von Ihrem Konto ein. Im Rahmen des Begrüßungsschreibens werden Ihnen lediglich die neuen Zahlungskennzeichnungen (neue Gläubiger-ID, neue Mandats-Referenz sowie IBAN mit der wir fällige Beträge einziehen) mitgeteilt.

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