Dezember-Soforthilfe kommt automatisch an

22.11.2022

Kundinnen und -Kunden zahlen für Erdgas und Wärme im Dezember keinen Abschlag

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets übernimmt die Bundesregierung im Dezember Energiekosten für Haushalte und Betriebe, die mit Erdgas oder Fernwärme heizen. Die Abschlagszahlung entfällt, um bei Haushalten und Betrieben angesichts der hohen Energiekosten kurzfristig für unkomplizierte Entlastung zu sorgen. Konkret übernimmt der Bund ungefähr ein Zwölftel der jährlichen Gas- bzw. Wärmekosten.

Bürgerinnen und Bürger müssen nicht aktiv werden, um die Soforthilfe zu erhalten. Wer einen direkten Gasliefervertrag mit den Stadtwerken Münster hat, erhält die Soforthilfe automatisch. Die Stadtwerke Münster verzichten im Dezember darauf, den Abschlag für Erdgas und Wärme einzuziehen. Wer kein Lastschriftmandat erteilt hat und den Abschlag überweist, kann für den Monat Dezember auf den Erdgas- oder Fernwärmeanteil in der Überweisung verzichten. Abschläge für Strom und Trinkwasser werden unverändert fällig, sie werden abgebucht bzw. müssen überwiesen werden. Haushalte, deren Gas- oder Wärmeverbrauch über den Vermieter abgerechnet wird, sollen über die Nebenkostenabrechnung entlastet werden. Die individuelle Höhe ist abhängig davon, ob die Vorauszahlung in den letzten neun Monaten angepasst wurde. Auch Firmen und Betriebe werden mit der Soforthilfe entlastet. Lediglich Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh (so genannte RLM-Kunden), die unter die Ausnahmeregelung des Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (ESWG) fallen, müssen ihrem Versorger bis Jahresende schriftlich mitteilen, dass sie zu den Berechtigten gehören.

Die Soforthilfe für Erdgas berechnet sich aus einem Zwölftel der prognostizierten Jahresverbrauchsmenge (Stand: September 2022) zum jeweiligen Preisstand des Monats Dezember 2022, inklusive aller Steuern und Abgaben. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht daher nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Dezemberrechnung, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Der exakt berechnete Entlastungsbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung transparent ausgewiesen. Für Wärmekunden wird die Soforthilfe abweichend berechnet. Wie genau, darüber informieren die Stadtwerke in Kürze.

“Strompreisbremse zum 1. Januar nicht machbar“

Große Unklarheiten bestehen bei den Energieversorgern noch zur Strompreisbremse, die – anders als die Gaspreisbremse ab März 2023 –bereits für den 1. Januar 2023 angekündigt wurde. Konkrete Details und Rechtsgrundlagen stehen Ende November 2022 noch nicht fest. Eine Rechtsgrundlage will die Bundesregierung bis zum 16. Dezember schaffen. „Das ist für uns Energieversorger viel zu kurzfristig. Die Preisbremse technisch und organisatorisch für sämtliche Tarife sauber umzusetzen, ist extrem komplex. Das Gesetz mit Antworten auf unsere offenen Fragen soll aber erst 14 Tage vor dem Stichtag kommen“, kritisiert Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk, „Es ist nicht machbar, die Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 umzusetzen.“

Zur Soforthilfe und den geplanten Energiepreisbremsen erreichen die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Stadtwerke zahlreiche Rückfragen. Aufgrund des hohen Aufkommens bitten die Stadtwerke Münster um Verständnis für eventuelle Wartezeiten am Telefon, in den Shops und bei der Beantwortung von schriftlichen Anfragen. Zahlreiche Informationen haben die Stadtwerke Münster online zusammengestellt: www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/service-kontakt/service/soforthilfe-im-dezember

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