Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG
Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Deshalb entlastet der Staat Betreiber_innen von Wärmepumpen bei ihren Stromkosten. Der § 22 im Energie-Finanzierungs-Gesetz (EnFG) sieht vor, dass die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage auf 0 Cent pro kWh für den Strom Ihrer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe gesenkt werden. Sie können also von dieser Entlastung profitieren, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Bedingung ist, dass der Strom für Ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler erfasst wird.
Was ist die Offshore-Netzumlage?
Ein weiterer Teil des Strompreises ist die sogenannte Offshore-Netzumlage oder Offshore-Umlage. Sie finanziert die Installation und den Betrieb der Netzanbindung von Offshore-Windparks. Zudem werden aus ihr Entschädigungen gezahlt, wenn es zu Störungen oder Verzögerungen beim Netzanschluss der Windparks kommt.
So viel können Sie sparen
2025 betrug die Offshore-Netzumlage 0,97 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem typischen Jahresverbrauch von 6.000 kWh sparen Sie damit rund 58 €.
2026 wird die Offshore-Netzumlage 1,12 Cent betragen. Bei gleichbleibenden Verbrauch sparen Sie etwa 67 €.
Was ist die KWKG-Umlage?
Die KWKG-Umlage ist ein Teil deines Strompreises und wird über das Netzentgelt an Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen weitergegeben. Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und gelten deshalb als besonders effizient. Das Ziel dieser Umlage: Die Förderung der Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung.
So viel können Sie sparen
2025 betrug die KWKG-Umlage 0,33 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem typischen Jahresverbrauch von 6.000 kWh sparen Sie damit rund 20 €.
2026 wird die KWKG-Umlage 0,53 Cent betragen. Bei gleichbleibenden Verbrauch sparen Sie etwa 32 €.
Alle Voraussetzungen für die Umlagen-Befreiung
Du besitzt eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe läuft über einen zweiten, separaten Zähler.
Du giltst nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten1) gemäß EU-Kommission.
Es bestehen keine Rückanforderungsansprüche2) seitens der EU.
1) Unternehmen in Schwierigkeiten: Die Vergabe von staatlichen Zuschüssen an Firmen, die sich in finanziellen Nöten befinden, ist gemäß den meisten Beihilferegelungen der EU nicht zulässig. Als „Unternehmen“ definiert § 2 Nr. 19 EnFG jeden Rechtsträger, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1)“
2) Rückforderungs-Anspruch: Gegen dich bestehen keine offenen Rückforderungs-Ansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
Unser Tipp: Reduzierte Netzentgelte mitnehmen!
Außer den gesenkten Umlagen zahlen Sie als Betreiber:in einer Wärmepumpe nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) weniger Netzentgelt. Denn die Wärmepumpe gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung, was eine eine weitere Senkung Ihrer Stromkosten bedeutet.
Und das heißt auch, dass Sie mit nur einem Zähler und normalem Haushaltsstrom eine Pauschale von bis zu 134 € im Jahr erhalten können. Mit einem zweiten Zähler haben Sie alternativ die Möglichkeit Ihr Netzentgelt auf 40 % zu reduzieren.
Was muss ich tun, wenn meine Wärmepumpe nicht mehr betrieben wird?
Dann besteht eine sofortige Informationspflicht gegenüber deinem Energieversorger. Dazu zählt, wenn Ihre Wärmepumpe außer Betrieb gesetzt ist, umgebaut wird oder auf eine andere Art zu Heizen umgestellt wird oder wenn die Wärmepumpe nicht mehr über einen eigenen Stromzähler läuft.
Die Information muss mit Angabe der Vertragsnummer und Zählernummer an den Energieversorger erfolgen. Bitte teilen Sie uns hier ausschließlich Änderungen mit - technische oder rechtliche Beratung zu Ihrer Wärmepumpe können wir an dieser Stelle nicht gewährleisten.