Ab Entwertung sind KinderTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0). Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen: Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Müssen Tickets entwertet werden?
Einzel-, Tages- und GruppenTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Sind KinderTickets übertragbar?
Entwertete KinderTickets sind nicht übertragbar. Ausnahme: Mit einem 4er KinderTicket können mehrere Kinder (bis zu vier Kinder) gleichzeitig fahren. Hierfür muss pro Kind und Fahrt ein Entwertungsfeld entwertet werden.
Ist eine Fahrterweiterung mit einem AnschlussTicket möglich?
KinderTickets sind nicht mit FahrWeiterTicket/AnschlussTickets kombinierbar.
Wie lange bleiben gekaufte Tickets nach einer Preisanpassung gültig?
Gekaufte Tickets bleiben drei Monate über einen Tarifwechsel hinaus gültig.