Deutschlandticket Schule

Das Schule- und Freizeit-Abo, wenn Du in Münster wohnst und Deine Schule am Deutschlandticket Schule teilnimmt.

  • nur mit Bescheinigung der Schule erhältlich 
  • deutschlandweit gültig 
  • täglich rund um die Uhr mit Bus & Bahn mobil
  • nicht übertragbar - nur für Dich gültig
  • gültig in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) in der 2. Klasse 
  • beinhaltet keine Personen- oder Fahrradmitnahme
  • Zusatznutzen für Abos der Preisstufe 0 im Stadtgebiet Münster: 10 Minuten MobilitätsGarantie

29,00 Euro im Monat

Bescheinigung erforderlich!

Wer älter als 14 Jahre ist, muss den Besuch einer allgemein- bzw. berufsbildenden Schule nachweisen. Die ausgefüllte und abgestempelte Bescheinigung kannst Du entweder im Kundenportal hochladen, persönlich beim Servicepunkt Mobilität abgeben oder per Mail bzw. Post senden an:

Stadtwerke Münster GmbH
Servicepunkt Mobilität
Hafenplatz 1
48155 Münster
E-Mail: servicepunkt-mobilitaet@stadtwerke-muenster.de

Preisstufe

Für Fahrten im Nahverkehr (2. Klasse) innerhalb Deutschland.

Schüler, die nicht im Stadtgebiet Münster wohnen, erfahren den entsprechenden Deutschlandticket Schule-Vertriebspartner im Schulsekretariat ihrer Schule.

Ermäßigter Preis

Für Schüler mit Anspruchsberechtigung oder Münster-Pass Inhaber. Weitere Informationen finden Sie unter Abos mit Ermäßigung.

 

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

Kombinationsmöglichkeiten

FahrradTicket

Mit einem FahrradTicket kann auch Ihr Fahrrad im Bus mitfahren.

Häufige Fragen

Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.

Liegt die Anspruchsberechtigung nach SChfVO nicht vor, kann privat ein Deutschlandticket Schule bestellt werden.

Ab dem 15. Lebensjahr benötigen wir eine Schulbescheinigung, wenn keine Bewilligung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt.Grundschüler, die ein Deutschlandticket Schule Selbstzahler erwerben wollen, benötigen keine Schulbescheinigung.

In dem Fall reicht eine exakte Angabe der besuchten Schule.

Für Berufsschüler in Ausbildung gibt es das Schüler- /AzubiAbo oder das Deutschlandticket; sie können das Deutschlandticket Schule nicht bestellen.
Für alle, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und »Vollzeit«-Bildungsgänge der Berufs- oder Fachoberschulen besuchen, ist das Deutschlandticket Schule in jedem Fall ein supergünstiges Angebot. Auch hier gilt: Der Schulträger muss einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.

Das Deutschlandticket Schule ist ein Abo und Du kannst damit fahren, solange Du die Schule besuchst und nicht kündigst. Möchtest Du das Deutschlandticket Schule nicht mehr erhalten, kannst Du monatlich kündigen.

Du kannst das Abo hier online bestellen. Ganz wichtig: Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Deutschlandticket Schule beantragen/bestellen können.

Das kann verschiedene Gründe haben. Eine Übersicht haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Wechsel von Sekundarstufe I in II: Der Schulweg muss für die Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung mindestens 5 km betragen.

  • Liegt durch den Schulträger keine Bewilligung mehr vor, kann privat ein Deutschlandticket Schule abgeschlossen werden. Bitte ab 15 Jahre eine Schulbescheinigung vorlegen.
  • Sollte Ihr Kind die letzte Klasse der Sekundarstufe I wiederholen, ist eine aktuelle Bewilligung des Schulträgers als Nachweis notwendig, dass Ihr Kind weiterhin berechtigt ist.

Sie sind umgezogen: Die Anspruchsberechtigung verliert ihre Gültigkeit, da sie in Abhängigkeit zur Anschrift ausgestellt wird.

  • Bitte an den Schulträger wenden und eine neue Bewilligung bei den Stadtwerken einreichen.
  • Erteilt der Schulträger keine weitere Bewilligung, kann privat ein Deutschlandticket Schule abgeschlossen werden. Bitte ab 15 Jahre eine Schulbescheinigung vorlegen.

Ihr Kind hat im vergangenen Schuljahr die Abschlussklasse besucht: Zum Zeitpunkt der Überprüfung wurde davon ausgegangen, dass Ihr Kind die Schule beenden wird.

  • Ihr Kind geht weiter auf eine andere Schule. Bitte an den Schulträger wenden und neue Bewilligung bei den Stadtwerken einreichen.
  • Erteilt der Schulträger keine weitere Bewilligung, kann privat ein Deutschlandticket Schule abgeschlossen werden. Bitte ab 15 Jahre eine Schulbescheinigung vorlegen.
  • Sollte Ihr Kind die letzte Klasse wiederholen, ist eine aktuelle Bewilligung des Schulträgers als Nachweis notwendig, dass Ihr Kind weiterhin berechtigt ist.

Ihr Kind hat die Schule gewechselt: Das Deutschlandticket Schule ist schulgebunden

  • Bitte an den Schulträger wenden und eine neue Bewilligung bei den Stadtwerken einreichen.
  • Erteilt der Schulträger keine weitere Bewilligung, kann privat ein Deutschlandticket Schule abgeschlossen werden. Bitte ab 15 Jahre eine Schulbescheinigung vorlegen.

Sie sind aus dem Stadtgebiet Münster verzogen: Wir können kein neues Deutschlandticket Schule ausstellen.

  • Das Deutschlandticket Schule erhalten nur SchülerInnen, die eine an der Deutschlandticket Schule teilnehmende Schule in Münster besuchen und in Münster wohnen.
  • Bitte wenden Sie sich an die Verkehrsunternehmen vor Ort, z.B. Westfalen Bus oder RVM (Regionalverkehr Münsterland).

Ihr Kind besucht keinen Vollzeit-Schulgang mehr: Ein Vollzeit-Schulbesuch ist notwendig.

  • Eine Alternative ist das Schüler-/AzubiAbo plus oder das Deutschlandticket.

Ihr Kind hat die Schule beendet: Die Voraussetzungen sind nicht mehr erfüllt.

  • Auch Deutschlandticket Schule kann man weiterhin günstig mit Bus & Bahn fahren. In unserem Servicepunkt Mobilität beraten wir Sie dazu gern.

Da es sich beim Deutschlandticket Schule um ein persönliches Abo handelt, wird die verlorene Abokarte gegen eine geringe Gebühr ersetzt.

Das D-Ticket ist monatlich kündbar.
Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.

Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.

Kündigung eines Abonnements

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

Wer einen MÜNSTER-PASS besitzt oder eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung vorliegt, kann auch Vergünstigungen beim Busfahren nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter Abos mit Ermäßigung.

Häufige Fragen zum elektronischen Abo

​Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.

Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.

​Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.

Grüner Haken: das Ticket ist gültig.

Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.

Im Bus:

Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.

Am Bahnhof:

An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkte in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.

​Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.

​Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.

Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.

​Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.

​Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.

​Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22, Servicepunkt auf der Salzstraße).

​Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22 und im Servicepunkt auf der Salzstraße.

Verlustmeldung

Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.

Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.

​Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.

Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.

Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.