Bewerbermappe erstellen und ein Top-Bewerber werden

Eine Bewerbermappe für eine Wohnung? Was vor einigen Jahren noch ungewöhnlich war, ist heute bei der Wohnungssuche in Ballungsgebieten schon fast ein Muss. Auch in der Universitätsstadt Münster und in den umliegenden Städten und Gemeinden ist der Wohnungsmarkt angespannt. Auf eine Mietwohnung kommen in Münsters Zentrum bis zu 80 Interessierte.

Deshalb gilt: Um eine Wohnung zu bekommen, müssen Sie positiv auffallen! Mit einer richtig gestalteten Bewerbermappe zeigen Sie, dass Sie an der Wohnung interessiert und als Mieter_in geeignet sind.

Das gehört in die Bewerbermappe

1. Anschreiben

Zeigen Sie in Ihrem Anschreiben, dass Sie an der Wohnung wirklich interessiert sind: Schildern Sie, was genau Ihnen an der Wohnung gefällt, und Ihre Motive, in diese Wohnung zu ziehen. Achten Sie auf einen sachlichen und respektvollen Schreibstil und eine saubere Gestaltung Ihres Anschreibens.

Hier finden Sie ein Beispiel: Vorlage Anschreiben.

2. Einkommensnachweis

Als Einkommensnachweis zählen die Unterlagen, aus denen Ihr Einkommen ersichtlich wird: Dafür eignen sich Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Einkommensbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Rentenbescheid oder auch ein Bewilligungsbescheid für Sozialleistungen, auch Hartz-IV-Bescheid genannt. Für Selbstständige empfiehlt sich der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes zum Nachweisen Ihrer Einkünfte.

3. SCHUFA-Auskunft

Bei einer SCHUFA-Auskunft handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie den Zahlungsaufforderungen zuverlässig nachkommen können: Darin sind u. a. Informationen darüber enthalten, ob Sie mit Ihren Zahlungen bereits in Verzug geraten sind. Jede_r Bürger_in hat das Recht auf eine jährliche kostenlose Selbstauskunft. Ihre SCHUFA-Auskunft können Sie hier online anfordern.

4. Mietzahlbestätigung und Vormieterbescheinigung

Durch eine Mietzahlbestätigung und eine Vorvermieterbescheinigung gewähren Sie Ihrem zukünftigen Vermieter einen Einblick in Ihr letztes Mietverhältnis: Diese Unterlagen geben Auskunft darüber, wie das Mietverhältnis ausgesehen hat (z. B. Mietdauer) und ob Sie die Miete rechtzeitig gezahlt haben.

5. Mieterselbstauskunft

In einer Mieterselbstauskunft machen Sie Angaben zu Ihrem angestrebten Mietverhältnis: Wie viele Menschen ziehen in die Wohnung ein? Sind darunter auch Kinder? Haben Sie Haustiere? Vergessen Sie nicht Ihre persönlichen Angaben wie derzeitige Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand usw.

Hier finden Sie ein Beispiel: Vorlage Selbstauskunft.

6. Bürgschaft

Sind Sie Student_in oder haben aus einem anderen Grund noch kein eigenes Einkommen, können Sie Ihre Zahlungsfähigkeit durch eine Mietbürgschaft nachweisen. Diese kann z. B. von den Eltern oder anderen Verwandten ausgestellt werden.

Hier finden Sie ein Beispiel: Vorlage Bürgschaftserklärung.

Bewerbermappe: Das sollten Sie beachten

Ansprechende Gestaltung

Flecken, Eselsohren oder eine unordentliche Ansammlung von losen Blättern sind ein No-Go, wenn Sie mit Ihrer Bewerbermappe Ihre_n zukünftigen Vermieter_in beeindrucken wollen. Suchen Sie sich ein ansprechendes Design aus: Bleiben Sie dabei bei der klassischen Gestaltung, also ohne bunte und auffällige Muster, sondern eher schlicht. Achten Sie dabei darauf, dass Ihre Bewerbermappe vollständig und sinnvoll sortiert ist.

Keine falschen Angaben

Kommt ein Mietverhältnis zustande aufgrund von falschen Angaben Ihrerseits bei Ihrer Bewerbung, ist dies ein fristloser Kündigungsgrund. Bleiben Sie daher authentisch und „schreiben Sie Klartext“ an Ihren zukünftigen Vermieter: Versuchen Sie, sich zu verstellen, entsteht schnell der Eindruck, dass Sie etwas zu verbergen haben. Wenn Sie sich verstellen, wird es spätestens bei der Wohnungsbesichtigung auffallen. Bleiben Sie seriös: Auch wenn Sie zwischen den anderen Bewerbern herausstechen möchten, sollten Sie zeigen, dass Sie es mit der Wohnung ernst meinen.

Auf alles vorbereitet

Stellen Sie Ihre Bewerbermappe noch vor dem unmittelbaren Bewerbungsvorgang zusammen und bereiten Sie sich auf alle Eventualitäten vor: So können Sie schnell reagieren, falls der / die Vermieter_in zusätzliche Nachweise fordert.