Was ist ein Abschlag und wie kann ich ihn ändern?
Der monatliche Abschlag ist eine Rate oder eine Teilzahlung für die nächste bei Ihnen anstehende Jahresrechnung.
Einmal im Jahr berechnen wir mithilfe aktueller Zählerstände Ihren Energieverbrauch aus dem letzten Jahr und damit Ihre tatsächlichen Energiekosten.
Abschläge, Guthaben und Nachzahlungen
Ist die Summe der Abschläge, die Sie seit der letzten Jahresrechnung bezahlt haben, höher als die tatsächlichen Energiekosten, erhalten Sie die Differenz in Form eines Guthabens von uns zurück.
War die Summe der Abschläge niedriger als die Energiekosten, müssen Sie die Differenz an uns nachzahlen. Die Abschläge sorgen dafür, dass Sie Ihre Energiekosten nicht einmal im Jahr in einer Summe bezahlen müssen.
Was ist ein Abschlag?
Abschläge ändern als Privatkunde
Kundenportal > Energie > Abschläge anpassen
Wir schlagen Ihnen die Höhe der monatlichen Abschläge auf Grundlage Ihres geschätzten Energieverbrauchs vor. Sie können allerdings die Abschlagshöhe selbst berechnen und dementsprechend verändern – maximal um 100 % erhöhen und einmal im Jahr um 15 % senken.
Das ergibt Sinn …
- … wenn Sie für ein Energieprodukt in einem Vertrag ohne Preisgarantie sind und die Energiepreise stark angestiegen sind, zum Beispiel durch Umlagen, Steuern oder gestiegene Börsenpreise
- … wenn Ihr Verbrauch stark angestiegen ist, zum Beispiel aufgrund eines Bautrockners nach einem Wasserrohrbruch
Ihren Abschlag ändern Sie am einfachsten online im Kundenportal der Stadtwerke Münster.
- Wählen Sie das Vertragskonto, für das Sie Ihre Abschläge ändern möchten.
- Im Feld „Neuer Abschlag“ tragen Sie Ihren neuen Abschlag für dieses Vertragskonto ein.
Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)stadtwerke-muenster.de oder Sie rufen uns an unter 0251 694-1234.
Abschläge ändern als Geschäftskunde
Kundenportal > Vertragskonten > Abschlagsplan
Wir schlagen Ihnen die Höhe der monatlichen Abschläge auf Grundlage Ihres geschätzten Energieverbrauchs vor. Sie können allerdings die Abschlagshöhe selbst berechnen und dementsprechend verändern – maximal um 10 % senken und auf höchstens 5.000 € pro Vertrag erhöhen.
Das ergibt Sinn …
- … wenn Sie für ein Energieprodukt in einem Vertrag ohne Preisgarantie sind und die Energiepreise stark angestiegen sind, zum Beispiel durch Umlagen, Steuern oder gestiegene Börsenpreise
- … wenn Ihr Verbrauch stark angestiegen ist, zum Beispiel aufgrund größeren Sanierungsarbeiten nach einem Wasserrohrbruch
Ihren Abschlag ändern Sie am einfachsten online im Kundenportal der Stadtwerke Münster.
- Gehen Sie über den Reiter „Vertragskonten“ in Ihre Vertragskonto-Übersicht.
- Wählen Sie das Vertragskonto, für das Sie Ihre Abschläge ändern möchten.
- Über das Feld „Abschlagsplan“ gelangen Sie in Ihren aktuellen Abschlagsplan und können ihn dort über „Abschlagsplan ändern“ anpassen.
Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail an geschaeftskunden(at)stadtwerke-muenster.de.
So berechnen Sie Ihren Abschlag selbst
Möchten Sie prüfen, ob Ihr aktueller Abschlag noch zu ihrer Situation passt. Für die Berechnung benötigen Sie folgende Werte:
- Den letzten bekannten Zählerstand: Zählerstände aus der Vergangenheit finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung ab Seite 3.
- Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie auf der letzten Jahresrechnung ab Seite 3
- Den aktuellen Zählerstand: Lesen Sie den aktuellen Zählerstand an Ihrem Zähler ab.
- Ihren aktuellen Arbeitspreis in Cent pro kWh
- Ihren aktuellen Grundpreis in Euro/Monat
Tipp: In der Verbrauchshistorie im Kundenportal finden sie die vergangenen Verbräuche auf Basis Ihrer Zählerablesungen. So sparen Sie sich Schritt 1 der Rechnung.
Tipps zur Berechnung
Damit Sie den geeigneten Abschlag richtig einordnen können, geben wir Ihnen noch ein paar Tipps:
- Ihren aktuellen Arbeitspreis und Grundpreis finden Sie auf dem aktuellsten Anschreiben der Stadtwerke zu Ihrem Energievertrag. Das können folgende Dokumente sein: Jahresrechnung, Preisanpassungsschreiben, Preisblatt im Versorgungsvertrag. Im Zweifel prüfen Sie die aktuellen Preise im Kundenportal.
Mit der Energiepreisbremse werden die Kosten für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Sofern Sie von uns bereits über die Anwendung der Preisbremse informiert wurden, berücksichtigen Sie im Abschlagsplanrechner bitte folgende Preise:
Strom: 33,61 Ct./kWh netto (40 Cent/kWh brutto)
Gas: 11,21 Ct./kWh netto (12 Cent/kWh brutto)
- Für weitere Letztverbraucher u. a. mit registrierender Leistungsmessung und hohem Energiebedarf gelten abweichende Konditionen. Jeder weitere Energieverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Preis je Kilowattstunde abgerechnet.
- Die beschriebene Rechnung geht davon aus, dass Ihr Verbrauchsverhalten aus der Vergangenheit auch für die Zukunft gilt. Verändert sich Ihr Verbrauchsverhalten (z.B. weil sie öfter zuhause sind oder weil sie Energie sparen), wird die Berechnung ungenauer.
- Der Wärmeverbrauch ist im Winter deutlich höher als im Sommer. Wird der Verbrauch über den Zeitraum November bis März abgelesen, ergibt sich ein auf den Jahresverbrauch hochgerechnet höherer Abschlagswert, als er über ein gesamtes Jahr tatsächlich notwendig ist. Wird der Verbrauch des Zeitraums Juni bis Oktober als Grundlage genutzt wird, ergibt sich der gegenteilige Effekt.