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Was ist ein Abschlag und wie kann ich ihn ändern?

Der monatliche Abschlag ist eine Rate oder eine Teilzahlung für die nächste bei Ihnen anstehende Jahresrechnung.

Einmal im Jahr berechnen wir mithilfe aktueller Zählerstände Ihren Energieverbrauch aus dem letzten Jahr und damit Ihre tatsächlichen Energiekosten.

Abschläge, Guthaben und Nachzahlungen

Ist die Summe der Abschläge, die Sie seit der letzten Jahresrechnung bezahlt haben, höher als die tatsächlichen Energiekosten, erhalten Sie die Differenz in Form eines Guthabens von uns zurück.

War die Summe der Abschläge niedriger als die Energiekosten, müssen Sie die Differenz an uns nachzahlen. Die Abschläge sorgen dafür, dass Sie Ihre Energiekosten nicht einmal im Jahr in einer Summe bezahlen müssen.

Was ist ein Abschlag?

Abschläge ändern als Privatkunde

Kundenportal > Energie > Abschläge anpassen

Wir schlagen Ihnen die Höhe der monatlichen Abschläge auf Grundlage Ihres geschätzten Energieverbrauchs vor. Sie können allerdings die Abschlagshöhe selbst berechnen und dementsprechend verändern – maximal um 100 % erhöhen und einmal im Jahr um 15 % senken.

Das ergibt Sinn …

  • wenn Sie für ein Energieprodukt in einem Vertrag ohne Preisgarantie sind und die Energiepreise stark angestiegen sind, zum Beispiel durch Umlagen, Steuern oder gestiegene Börsenpreise
  • … wenn Ihr Verbrauch stark angestiegen ist, zum Beispiel aufgrund eines Bautrockners nach einem Wasserrohrbruch

Ihren Abschlag ändern Sie am einfachsten online im Kundenportal der Stadtwerke Münster.

  1. Wählen Sie das Vertragskonto, für das Sie Ihre Abschläge ändern möchten.
  2. Im Feld „Neuer Abschlag“ tragen Sie Ihren neuen Abschlag für dieses Vertragskonto ein.

Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)stadtwerke-muenster.de oder Sie rufen uns an unter 0251 694-1234.

 

Abschlag online anpassen

 

Abschlag selber berechnen

Abschläge ändern als Geschäftskunde

Kundenportal > Vertragskonten > Abschlagsplan

Wir schlagen Ihnen die Höhe der monatlichen Abschläge auf Grundlage Ihres geschätzten Energieverbrauchs vor. Sie können allerdings die Abschlagshöhe selbst berechnen und dementsprechend verändern – maximal um 10 % senken und auf höchstens 5.000 € pro Vertrag erhöhen.

Das ergibt Sinn …

  • wenn Sie für ein Energieprodukt in einem Vertrag ohne Preisgarantie sind und die Energiepreise stark angestiegen sind, zum Beispiel durch Umlagen, Steuern oder gestiegene Börsenpreise
  • … wenn Ihr Verbrauch stark angestiegen ist, zum Beispiel aufgrund größeren Sanierungsarbeiten nach einem Wasserrohrbruch

Ihren Abschlag ändern Sie am einfachsten online im Kundenportal der Stadtwerke Münster.

  1. Gehen Sie über den Reiter „Vertragskonten“ in Ihre Vertragskonto-Übersicht.
  2. Wählen Sie das Vertragskonto, für das Sie Ihre Abschläge ändern möchten.
  3. Über das Feld „Abschlagsplan“ gelangen Sie in Ihren aktuellen Abschlagsplan und können ihn dort über „Abschlagsplan ändern“ anpassen.

Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail an geschaeftskunden(at)stadtwerke-muenster.de.

 

Abschlag online ändern

So berechnen Sie Ihren Abschlag selbst

Möchten Sie prüfen, ob Ihr aktueller Abschlag noch zu ihrer Situation passt. Für die Berechnung benötigen Sie folgende Werte:

Tipp: In der Verbrauchshistorie im Kundenportal finden sie die vergangenen Verbräuche auf Basis Ihrer Zählerablesungen. So sparen Sie sich Schritt 1 der Rechnung. 

Tipps zur Berechnung

Damit Sie den geeigneten Abschlag richtig einordnen können, geben wir Ihnen noch ein paar Tipps:

  • Ihren aktuellen Arbeitspreis und Grundpreis finden Sie auf dem aktuellsten Anschreiben der Stadtwerke zu Ihrem Energievertrag. Das können folgende Dokumente sein: Jahresrechnung, Preisanpassungsschreiben, Preisblatt im Versorgungsvertrag. Im Zweifel prüfen Sie die aktuellen Preise im Kundenportal.
  • Mit der Energiepreisbremse werden die Kosten für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Sofern Sie von uns bereits über die Anwendung der Preisbremse informiert wurden, berücksichtigen Sie im Abschlagsplanrechner bitte folgende Preise:

    • Strom: 33,61 Ct./kWh netto (40 Cent/kWh brutto) 

    • Gas: 11,21 Ct./kWh netto (12 Cent/kWh brutto)

  • Für weitere Letztverbraucher u. a. mit registrierender Leistungsmessung und hohem Energiebedarf gelten abweichende Konditionen. Jeder weitere Energieverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Preis je Kilowattstunde abgerechnet.
  • Die beschriebene Rechnung geht davon aus, dass Ihr Verbrauchsverhalten aus der Vergangenheit auch für die Zukunft gilt. Verändert sich Ihr Verbrauchsverhalten (z.B. weil sie öfter zuhause sind oder weil sie Energie sparen), wird die Berechnung ungenauer.
  • Der Wärmeverbrauch ist im Winter deutlich höher als im Sommer. Wird der Verbrauch über den Zeitraum November bis März abgelesen, ergibt sich ein auf den Jahresverbrauch hochgerechnet höherer Abschlagswert, als er über ein gesamtes Jahr tatsächlich notwendig ist. Wird der Verbrauch des Zeitraums Juni bis Oktober als Grundlage genutzt wird, ergibt sich der gegenteilige Effekt.

Abschlagsrechner

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