Mahnung, Zahlungsrückstand, Sperrung – was jetzt?

Sie haben Probleme, Ihre Rechnung zu bezahlen?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, so schnell wie möglich. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten. Und Sie können verhindern, dass Ihnen im schlimmsten Falle die Energie- (Strom, Erdgas, Wärme) und Wasserversorgung abgestellt werden muss. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Eine Sperrung...

  • ... hat schlimme Folgen: Sie haben kein Licht oder keine Heizung, kein warmes Wasser, keine Kühlung.
  • ... ist teuer: Für das Sperren und Entsperren Ihres Zählers entstehen weitere Kosten für Sie.
  • ... ist nicht einfach wieder aufzuheben: Erst, wenn Ihre Schulden vollständig bezahlt sind, können wir Ihre Energieversorgung wieder freischalten.

Es gibt viele örtliche Beratungsstellen, die in Ihrer Situation helfen können:

Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Telefon: 0251.53 00 90

 

LichtBlick Seniorenhilfe e. V.
Telefon: 0251.59 06 58 90

 

Stromsparcheck
Das Team des Stromsparcheck bietet für bestimmte Haushalte kostenlose Unterstützung vor Ort an. Unter anderem überprüft das Team den aktuellen Stromverbrauch, hilft mit kostenlosen Soforthilfen wie LED-Lampen und gibt Energiespartipps.
Mehr Informationen und Termine unter 0251.20 31 82 56

 

Diakonie Münster
Telefon: 0251.49 01 50

Jobcenter Münster
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie sich an Ihre_n Leistungssachbearbeiter_in wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Hotline Jobcenter Münster: 0251.492 92 92

 

Sozialamt
Sie erhalten Grundsicherung und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt? Dann können Sie sich an Ihre_n Leistungssachbearbeiter_in wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Telefon: 0251.492 50 01

 

Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Münster, Aegidiistraße 46, 48143 Münster
Telefon: 0251.20 86 53

Wie vermeide ich Energie-Schulden?

Lastschrift oder Dauerauftrag anlegen:

Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen, buchen wir die fälligen Abschläge automatisch von Ihrem Konto ab. Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank anlegen, überweist die Bank Ihren Abschlag automatisch. Das vermeidet, dass Abschlagszahlungen vergessen werden. Bitte beachten Sie: Ihr Konto muss ausreichend gedeckt sein.

 

Abschlag früher oder später zahlen:

Ihr Abschlag wird jeden Monat zu einem bestimmten Termin fällig. Wenn dieser Termin für Sie ungünstig liegt, kann er auf einen anderen Tag verlegt werden. Sie können zwischen 5 Terminen wählen.

 

Zählerstand regelmäßig ablesen:

Lesen Sie regelmäßig Ihren Zähler ab. Wenn sich Ihr Verbrauch ändert, informieren Sie uns und wir passen Ihren monatlichen Abschlag an. Das verhindert Nachzahlungen in der Jahresrechnung und auch, dass Sie zu viel zahlen.

 

Zählerstand für Jahresrechnung mitteilen:

Denken Sie an die Jahresablesung! Liegt uns Ihr Zählerstand vor, erstellen wir Ihre Jahresabrechnung für die Energie, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Ohne tatsächlich abgelesenen Zählerstand schätzen wir, wie viel Sie verbraucht haben. Für die Jahresablesung erhalten Sie entweder eine Karte, die Sie selbst ausfüllen, oder es kommt ein Dienstleister zur Ablesung.

 

Warten Sie nicht!

Über Schulden spricht niemand gern, doch Abwarten verschlimmert die Situation. Denn mit jedem Schritt im Mahnverfahren entstehen weitere Kosten für Sie. Das wollen wir verhindern. Wir haben viel Erfahrung darin, Menschen mit Energieschulden zu helfen. Mit gutem Willen auf beiden Seiten finden wir eine Lösung, die für Ihre Situation passt. Sprechen Sie mit unseren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen.

 

Unsere Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung:

  • Energieschuldnerberatung
  • Zahlungsvereinbarung und Ratenpläne nach individueller Prüfung
  • Kontaktvermittlung zu weiteren Hilfseinrichtungen wie Jobcenter, Sozialbehörden und sozialen Einrichtungen
  • Informationen zu Energieaudits und Energieberatungsdiensten

Wir helfen Ihnen weiter!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0251.694 16 51.