Die E-Rechnung wird ab 2027 zum Standard

Aufgrund des Wachstumschancengesetzes, das unter anderem die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem Jahr 2025 beinhaltet und die entsprechenden Vorgaben in das Umsatzsteuergesetz integriert hat.

Als Rechnungssender haben wir eine gesetzlich vorgegebene Übergangsfrist bis zum 01.01.2027. Ab diesem Zeitpunkt stellen wir unseren umsatzsteuerpflichtigen Geschäfts- und Gewerbekunden ausschließlich elektronische Rechnungen bereit. Eine Zustellung in Papierform oder als reine PDF ist dann nicht mehr möglich. Stellen Sie jetzt sicher, dass Ihr System bereit für die digitale Verarbeitung ist.

"E-Rechnung" - was ist das?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Weiterverarbeitung ermöglicht. Grundsätzlich muss das Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen. Zulässige Formate sind beispielsweise ZUGFeRD oder XRechnung.

Bei uns kommt in erster Linie ZUGFeRD zum Einsatz. Damit erhalten Sie Ihre Rechnung als PDF – mit eingebetteter XML-Datei für die digitale Verarbeitung. Wenn Sie eine Behörde sind, erhalten Sie Ihre Rechnung in Verbindung mit einer gültigen Leitweg-ID als XRechnung.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es kombiniert ein menschenlesbares PDF-Dokument mit einem eingebetteten maschinenlesbaren XML-Datensatz.

Die XRechnung ist ein rein strukturiertes Format (XML-Datensatz), das speziell für Behörden und die öffentliche Verwaltung entwickelt wurde und keine visuelle Darstellung enthält.

Auf E-Rechnung umstellen – so funktioniert´s

1.

Empfang ermöglichen

E-Rechnungen werden ab 2027 zum Standard im B2B Bereich. Bitte stellen Sie sicher, dass ihr Unternehmen in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen.

2.

Besser schon jetzt umstellen

Damit wir die Umstellung auf die E-Rechnung für Ihr Unternehmen vornehmen können, teilen Sie uns Ihre Daten mit.

3.

Die E-Rechnung erhalten

Nach Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Zustimmung zum Empfang von E-Rechnungen stellen wir den Versand auf die elektronische Rechnung um.

Ohne E-Mail-Adresse ist keine E-Rechnung möglich

Spätestens ab dem 01.01.2027 erhalten Sie Ihre E-Rechnung dann an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte teilen Sie uns deshalb rechtzeitig Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand mit, damit Sie alle Vorteile der E-Rechnung nutzen können.

Änderungen der von Ihnen mitgeteilten E-Mail-Adresse teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.

Ohne eine E-Mail-Adresse können wir Ihnen keine E-Rechnung zur Verfügung stellen. Das kann dazu führen, dass die Finanzbehörden Ihre Papierrechnung nicht mehr anerkennen und der Vorsteuerabzug verweigert wird. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

Vorteile der E-Rechnung

Abbildung: Euro

Zeit & Kosten sparen

Sie sparen Zeit und Kosten durch digitale Prozesse.

Abbildung: Nutzungsvereinbarung

Fehlerquellen reduzieren

Fehlerquellen werden reduziert, die Bearbeitung beschleunigt.

Abbildung: CO2 Kompensation

Papierverbrauch reduzieren

Da weniger Rechnung gedruckt werden müssen, wir der Papierverbrauch reduziert.

Abbildung: Kalender

Vorsteuer beziehen

Nur mit einer E-Rechnung können Sie ab 2027 die Vorsteuer geltend machen.

Häufige Fragen

Sie erhalten Ihre Rechnung von uns digital als E-Rechnung per E-Mail und im Kundenportal im ZUGFeRD-Format. Behörden und öffentliche Auftraggeber erhalten Ihre E-Rechnung in Verbindung mit einer Leitweg-ID im Format XRechnung.

Ab dem 01. Januar 2027 stellen wir alle umsatzsteuerpflichtigen Geschäfts- und Gewerbekunden vollständig auf E-Rechnung um. Papierrechnungen und reine PDF-Rechnungen entfallen. Die digitale Zustellung wird zur Standardlösung – gesetzlich und technisch.

Künftig erhalten Sie Ihre Rechnungen in digitaler Form. Das spart Papier und Zeit. Damit Sie die Vorteile der E-Rechnung voll nutzen können, sollten Ihre Systeme strukturierte elektronische Rechnungen – wie zum Beispiel im Format ZUGFeRD oder XRechnung – verarbeiten können. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre Buchhaltungssoftware diese Formate unterstützt.

Sollte das aktuell noch nicht möglich sein, können Sie Ihre Rechnungen alternativ auch als PDF-Datei über unser Kundenportal herunterladen und wie gewohnt manuell weiterverarbeiten.

Ab dem 01.01.2027 wird der Versand von Papierrechnungen branchenübergreifend weitestgehend eingestellt. Das bedeutet, es können Ihrem Unternehmen finanzielle Nachteile entstehen, wenn die Finanzverwaltung die Papierrechnungen nicht anerkennt oder die erforderlichen Informationen beim Finanzamt erst gar nicht eingehen.

E-Rechnungspflicht - Stadtwerke Münster