Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Zur Energiepreisbremse hat der Gesetzgeber am 23.12.2022 die entsprechenden Gesetzestexte verkündet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Einzelfallbewertungen hinsichtlich individueller Ansprüche und Berechtigungen vornehmen können. Auskünfte zu individuellen Entlastungsansprüchen nach den Preisbremse-Gesetzen berühren mitunter sehr individuelle rechtliche Fragen. Rechtsberatungen können und dürfen wir als Energieversorger laut Rechtsdienstleistungsgesetz nicht vornehmen.
Unabhängig davon hängt die Frage, ob ein Entlastungsanspruch nach den Preisbremse-Gesetzen besteht und welche kundenseitigen Mitteilungspflichten, die weiter unten aufgeführt sind, zu erfüllen sind, von vielen Einzelfragen und Details ab. Bei einer Klärung kann ggf. Ihr Steuerberater oder – bei Unternehmen und Betrieben – Ihre zuständige Kammer oder Verband behilflich sein. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir zu den Preisbremsen keine individuellen Beratungen oder Hilfestellung geben können.
Strom
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Grundlage für die Strompreisbremse ist das Strompreisbremsengesetz.
Fragen zur Strompreisbremse in der Übersicht
Der Strom, der letzendlich aus der Steckdose kommt, ist immer ein Strom-Mix aus verschiedenen Quellen. Mit Ihrer Entscheidung für Ökostrom sorgen Sie dafür, dass der Ökostrom-Anteil in diesem Mix um Ihre Verbrauchsmenge erhöht wird.
Als Folge des Ausstoßes von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid bzw. CO₂) ist die Temperatur weltweit gestiegen. Bei weiterhin ungebremstem CO₂-Ausstoß prognostizieren führende Klimaforscher einen weiteren Anstieg der Erwärmung mit drastischen Folgen für Mensch und Natur. Um massive Folgen für die Umwelt zu vermeiden, muss der Temperaturanstieg dauerhaft begrenzt werden.
Es gibt ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die wir im privaten Umfeld umsetzen können. Aber egal, ob es der Verzicht auf Fleisch ist, weniger Flugreisen sind oder andere gut gemeinte Verhaltensänderungen: Den größten Effekt* hat der Wechsel von konventionell erzeugter Energie (Kohle und Atomkraft) auf regenerative Energiequellen, wie Solarenergie und Energie aus Wind- und Wasserkraft oder Biomasse.
*Quelle: Greenpeace
Für Ökostrom mit Mehrwert für die Energiewende muss niemand tief in die Tasche greifen: Das Upgrade auf Ökostrom kostet pro Monat durchschnittlich so viel wie zwei Tassen Kaffee. Der Gewinn für die Umwelt ist ungleich höher. Wie günstig ein Wechsel zu Ökostrom für Ihren Haushalt ist, verrät unser Online-Produktberater.
Glasfaser ist das einzige heute bekannte zukunftsfähige Transfermedium, welches dem stetigen Anstieg der Datenvolumen in den nächsten Jahrzehnten gerecht wird und zudem eine sichere und stabilere Verbindung erlaubt.
Ein bis zwei Wochen bevor die Arbeiten in Ihrer Straße beginnen, informieren unsere Mitarbeiter die Anwohner über einen Aushang oder eine Info in den Briefkästen.
Die Stadtwerke Münster bauen das Glasfasernetz im Auftrag von Stadtnetze Münster, dem Netzbetreiber vor Ort.
Die ausführende Tiefbaufirmen, die für uns die Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur übernehmen, sind erfahrene Tiefbauunternehmen und Glasfaser-Spezialisten, die sich auf die Errichtung von Glasfasernetzen spezialisiert haben und bereits zahlreiche ähnliche Projekte realisieren konnten.
Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dementsprechend kann die Grabentiefe/-breite variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgen wir. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, sodass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein Kopfloch geöffnet.
Hierbei bringt Ihnen ein kleines Bohrloch die Zukunft ins Haus! Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Kabels wieder gas- und wasserdicht verschlossen. Diese Arbeit dauert in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in Ihrem Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort.
Wir garantieren eine sorgfältige Erledigung der Arbeiten durch kompetentes Personal. Sollte es dennoch zu unerwarteten Schäden kommen, sollten diese unverzüglich der Stadtwerke Münster GmbH gemeldet werden, um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Behebung zu ermöglichen.
Falls Sie umziehen, können zwei Fälle eintreten.
1. Ziehen Sie in ein durch die Stadtwerke Münster versorgtes Glasfasergebiet, wird der Anschluss auf den neuen Standort umgelegt.
2. Ziehen Sie in ein Gebiet, welches nicht durch die Stadtwerke Münster mit Glasfaser versorgt wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Wir kündigen Ihren laufenden Vertrag erst, wenn das Glasfasernetz funktionsfähig ist. Unter Umständen verlängern sich Ihre Altverträge um die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
Die Hinzubuchung weiterer Zusatzmodule (Sprach- und Datenoptionen) ist jederzeit möglich. Das Abbestellen dieser Zusatzmodule ist im Rahmen der Regelungen zur Mindestlaufzeit und zu Kündigungsfristen produktabhängig möglich.
Nein. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, führen wir die Kündigung für Sie durch.
Sollten Sie Ihren Anschluss selbst gekündigt haben, kann es in Einzelfällen passieren, dass die Rufnummer nicht übernommen werden bzw. ein reibungsloser Übergang von uns nicht sichergestellt werden kann.
Legen Sie in jedem Fall ausreichend Leerrohre zu jeder möglichen Bedarfsstelle. Die Verkabelung/Verrohrung sollte an einem zentralen Punkt (sternförmig) zusammengeführt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke Münster oder einen Fachmann.
Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
Münster:mobil erfasst sowohl den Haushaltsstrom als auch den Strom für die Wallbox bzw. für das E-Auto / Plug-In-Hybrid. Eine separate Darstellung, wie viel Strom über den Haushalt und wie viel zum Laden des E-Autos / Plug-In-Hybrids bzw. über die Wallbox verbraucht wurde, erfolgt nicht.
Der Wechsel von einem laufenden Stromvertrag zu Münster:mobil ist abhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des aktuell bestehenden Vertrags.
Münster:mobil ist ein Tarif für den privaten Stromverbrauch. Um dieses Stromprodukt bestellen zu können, ist ein Nachweis über ein privates Elektroauto oder Plug-in Hybrid mit wiederaufladbarem Batteriespeicher erforderlich. Der Fahrzeugschein muss auf Ihren Privathaushalt ausgestellt sein. Münster:mobil können Sie ganz bequem online bestellen und ebenfalls über die Online-Bestellung den Nachweis über ein privates Elektroauto oder Plug-in Hybrid erbringen.
Wählen Sie Münster:ideal mit Schwachlast, gibt es keine feste Vertragslaufzeit.
Wählen Sie Mein Münster:Strom, entscheiden Sie selbst zwischen einjähriger oder zweijähriger Vertragslaufzeit.
Wählen Sie die Grundversorgung mit Schwachlast, beläuft sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen.
Wählen Sie Mein Münster:Strom, haben Sie bei einer ein- oder zweijährigen Laufzeit keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen, um den Haushaltsstromzähler und den Stromzähler für die Wärmepumpe auf einen einzigen Haushaltssromzähler zu reduzieren, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Er liegt im Normalfall zwischen 75,- und 200,- Euro, wenn die beiden Zähler nebeneinander liegen. Bitte erfragen Sie die genauen Kosten bei Ihrem Elektroinstallateur.
Ihre Jahresverbrauchsprognose weisen wir jeweils in Ihrer nächsten Jahresrechnung aus, die die Preisbremsen umfasst.
Ihren Hund dürfen Sie kostenlos mitnehmen.
Das Abonnement gilt mindestens für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Schüler die mit Bus & Bahn zur Schule fahren oder Besitzer eines Münster-Passes, können bei verschiedenen Abos im Stadtgebiet Münster Preisvorteile erhalten.
Ihre Bestellung muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein.
Die Bezahlung der folgenden Abos erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, komfortabel per Bankeinzug:
- 60PlusAbo
- 60PlusPartnerAbo
- 8UhrAbo
- Azubi/SchülerAbo plus
- AzubiAbo Westfalen (Region)
- FahrradAbo
- FlexAbo
- FunAbo (Region)
- MünsterAbo
- SchülerAbo plus (Region)
- Abos mit Ermäßigung
Im Kundenportal bestellen Sie neue Produkte und Services, verwalten Ihre bestehenden Verträge und ändern persönliche Daten, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung.
Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.
Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.
Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.
Grüner Haken: das Ticket ist gültig.
Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.
Im Bus:
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof:
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.
Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.
Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.
Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.
Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.
Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Berliner Platz 22).
Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Berliner Platz 22.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.
Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.
Sie möchten Ihre eTicket-Rechnung zukünftig nur noch online erhalten? Wir stellen Ihnen Ihre eTicket-Rechnung in unserem Kundenportal für Sie bereit.
Ja, wenn Sie ein PrivatAbo im WestfalenTarif haben, können Sie nahtlos ins Deutschlandticket Job der Stadtwerke Münster wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Abo fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats kündigen. Bitte geben Sie als Kündigungsgrund unbedingt „Wechsel ins JobTicket“ an. Dann wird die bisherige Bezugszeit Ihres Abonnements beim Deutschlandticket Job mit angerechnet!
Das Deutschlandticket Job gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) in der 2. Klasse. Es gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind.
Das Deutschlandticket Job wird auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht von anderen Personen genutzt werden.
Alle Änderungen und Kündigungen müssen spätestens zum 15. Kalendertag des jeweiligen laufenden Monats bei den Stadtwerke Münster vorliegen. Bitte beachten Sie bei der Zeitplanung, dass Ihr Unternehmen die Information an uns weitergeben muss.
Die Stadtwerke Momente Card als Bestandteil des JobTickets bietet zusätzliche Mobilitätsangebote innerhalb Münsters wie das ParkPlus, mit dem Sie bargeldlos in Münsters Parkhäusern parken und die Möglichkeit, vergünstigt auf Carsharing zugreifen zu können. Diese Services müssen Sie in unseren Servicepunkten freischalten lassen, bevor sie genutzt werden können.
Mehr Infos zu den Stadtwerke Momente Services
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind folgende Abos jeweils zum Monatsende kündbar:
- 60PlusAbo
- 60PlusPartnerAbo
- 8UhrAbo
- Azubi/SchülerAbo plus
- FlexAbo
- FunAbo (Region)
- MünsterAbo
- SchülerAbo plus (Region)
- AzubiAbo (Westfalen)
- Abos mit Ermäßigung
- FahrradAbo
- goCardAbo
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, so wird der Differenzwert zwischen dem Abopreis und dem Preis des entsprechenden Zeittickets im Einzelverkauf für den zurückgelegten Abo-Zeitraum erhoben.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Liegt die Anspruchsberechtigung nach SChfVO nicht vor, kann privat ein goCardAbo bestellt werden.
Ab dem 15. Lebensjahr benötigen wir eine Schulbescheinigung, wenn keine Bewilligung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt.
Bei Grundschülern, die eine goCard Selbstzahler erwerben wollen, benötigen keine Schulbescheinigung. In dem Fall reicht eine exakte Angabe der besuchten Schule.
Dann hast Du Anspruch auf ein ermäßigtes Abo, wenn die Schule, die Du besuchst, zu Deinem Wohnort die nächstgelegene dieses Schultyps ist. Falls Du anspruchsberechtigt bist, wirst Du vorher schriftlich benachrichtigt. Aber: Die Normalpreis-Variante des Ticketangebots gibt es leider nicht für Schüler, die außerhalb Münsters wohnen.
Für Berufsschüler in Ausbildung gibt es das Schüler- /AzubiAbo; sie können das goCardAbo für Schüler nicht bestellen.
Für alle, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und »Vollzeit«-Bildungsgänge der Berufs- oder Fachoberschulen besuchen, ist das Abo in jedem Fall ein supergünstiges Angebot. Auch hier gilt: Der Schulträger muss einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Die goCard für Schüler ist ein Abo und Du kannst damit fahren, solange Du die Schule besuchst und nicht kündigst. Es ist nicht als einzelnes MonatsTicket erhältlich.
Du kannst das Abo hier online bestellen.
Ganz wichtig: Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Das Abo mit Münster-Pass kann online oder persönlich im Servicepunkt Mobilität, Berliner Platz 22 (gegenüber Hauptbahnhof), bestellt werden.
Detailinformationen zu den jeweiligen Abos finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten.
Das Busfahren wird durch das 90 MinutenTicket einfacher. Mit dem 90 MinutenTicket können Sie beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) unternehmen. Pro Nutzungstag bekommen Sie den bestmöglichen Preis berechnet. Sie benötigen weder Bargeld, noch müssen Sie im Vorfeld ein Ticket erwerben.
Die elektronische Prüfung eines 90 MinutenTickets ist innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen möglich. Auch für die Bahn-Nutzung gilt: vorher immer am Lesegerät einchecken bzw. aktivieren.
Das 90 MinutenTicket ist ein elektronisches EinzelTicket mit Tagesbestpreis. Um diesen gewährleisten zu können, muss zuvor ein Vertrag abgeschlossen werden. Das eTicket muss bei jedem Einstieg vor den Kartenleser im Bus gehalten werden (=check in) und ist ab diesem Zeitpunkt 90 Minuten gültig. Ein Vorhalten des eTickets beim Ausstieg (=check out) ist nicht notwendig.
Sind keine 90 Minuten aktiviert, so werden durch das Vorhalten der Karte an einem Kartenleser automatisch 90 Minuten freigeschaltet. Beim Davorhalten muss die Bestätigung abgewartet werden. Anschließend können Sie 90 Minuten lang uneingeschränkt im Stadtgebiet fahren, Rückfahrten sind innerhalb des Zeitraums ebenfalls möglich.
Innerhalb der 90 Minuten zeigt der Kartenleser beim erneuten "Check-in" die aktuellen Restminuten an. Erst nach Ablauf der 90 Minuten wird ein weiteres 90 MinutenTicket aktiviert.
Auch wenn Sie während der Gültigkeitsdauer von 90 Minuten aus- oder umsteigen, können Sie das Ticket weiter nutzen, solange Sie innerhalb dieser 90 Minuten erneut einchecken. Wenn Sie das Ticket erneut verwenden, wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, die noch gültig ist. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass nur die am Lesegerät angezeigte Restzeit relevant ist, unabhängig davon, ob der Bus planmäßig an der Haltestelle ankommt oder nicht. Wenn die angezeigte Restzeit ausreicht, um die planmäßige Fahrtzeit zu decken, können Sie das Ticket auch dann nutzen, wenn die Fahrt aufgrund von Verzögerungen länger als erwartet dauert. Wenn die angezeigte Restzeit jedoch nicht ausreicht, müssen Sie die 90 Minuten erneut aktivieren.
Sie können jederzeit neue 90 Minuten am "Touchscreen" des Kartenlesers über den Button "neues Ticket" aktivieren, hierzu müssen Sie zur Bestätigung die Karte ein zweites Mal vorhalten. Die bisherige Restlaufzeit entfällt allerdings.
In Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer überschritten werden, wenn das Fahrtziel aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden kann.
Abgerechnet wird immer für einen ganzen Tag. Die ersten beiden 90 Minuten werden jeweils mit 2,30 Euro berechnet. Ab drei aktivierten 90 Minuten wird maximal ein Tagespreis von 5,20 Euro abgerechnet. Die Tagesberechnung gilt bis zum Betriebsende inklusive Nachtbusfahrten. (Preisbeispiel Stand 01.08.2024, Preisänderungen möglich)
Sie können Ihre eTicket-Rechnung in detaillierter oder kompakter Form erhalten.
Das 90 MinutenTicket ist übertragbar, der Bankeinzug erfolgt über das Konto des Vertragsinhabers.
Bis zu drei Kinder (6- 14 Jahre) können kostenlos mitgenommen werden.
Eine Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein zusätzliches FahrradTicket gekauft werden.
Das 90 MinutenTicket gibt es nur als elektronisches Ticket und in der münster:app.
Sie können das 90 MinutenTicket zu jeder Zeit kündigen.
Kündigung eines 90 MinutenTickets
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Beim 90 MinutenTicket prepaid lässt sich ein Guthaben auf eine elektronische Karte aufladen. Dieses Guthaben kann für Fahrten mit Bus & Bahn im Stadtgebiet Münster genutzt werden.
Das 90 MinutenTicket prepaid ist nur im Vorverkauf aufladbar - in den Servicepunkten der Stadtwerke Münster, an den Ticketautomaten sowie am Verkehrsmobil der Stadtwerke. (Das Prepaid-Ticket ist nicht erhältlich oder aufladbar im Bus)
Zusätzlich bietet die elektronische Momente Card, z.B. eine Momente Card mit dem Service ParkPlus, ebenfalls die Möglichkeit, Guthaben aufzuladen. (Ausnahmen: elektronische Momente Card mit einem VerkehrsAbo oder 90 MinutenTicket)
In unseren Kundenzentren führt ein Mitarbeiter für Sie die notwendigen Schritte durch. Sie müssen lediglich die Karte auf das gekennzeichnete Feld des Lesegeräts legen.
Neben dem aktuellen Guthabenbetrag werden die restliche Fahrzeit sowie das technische Ablaufdatum der Karte angezeigt. (Das technische Ablaufdatum ist eine Art Haltbarkeitsdatum von elektronischen Karten)
Bitte achten Sie vor dem Einstieg darauf, dass ausreichend Guthaben aufgeladen ist. Wenn das Guthaben auf der Karte für eine Fahrt nicht ausreicht, kann die Karte nicht im Fahrzeug aufgeladen werden. In diesem Fall muss ein Fahrschein, z.B. ein EinzelTicket, beim Fahrpersonal gekauft werden.
Das Prepaid-Ticket kann in den Servicepunkten der Stadtwerke Münster zurückgegeben werden.
Eine Rückgabe über die Ticketautomaten ist nicht möglich.
Bei der Auszahlung des Restguthabens wird stets das gesamte aufgeladene Guthaben erstattet. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich.
Wird das Prepaid-Guthaben von einer Stadtwerke Momente Card erstattet, behält der Kunde seine Momente Card.
Eine Auszahlung an Minderjährige ist nicht zulässig.
Es wird immer der aktuell gültige Ticketpreis bei Fahrtantritt vom Guthaben abgezogen.
EinzelTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Bei TagesTickets wird das Güligkeitsdatum beim Kauf festgelegt, sie müssen nicht entwertet werden.
Im Bus gekaufte Tickets sind bereits entwertet.
Ab Entwertung sind EinzelTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0). Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen:
Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten
Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden
Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden
Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden
Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Einzel- und Tages- und GruppenTickets sind nicht mit FahrWeiterTickets/AnschlussTickets kombinierbar.
Gekaufte Tickets bleiben drei Monate über einen Tarifwechsel hinaus gültig.
Beispiel: Preisanpassung zum 1. Januar
Tickets, die zum vor diesem Termin gültigen Preis gekauft wurden, können noch bis zum 31. März genutzt werden. Ab dem 1. April sind sie nicht mehr gültig, können ab dann aber kostenfrei umgetauscht werden.
Sie sind 24 Stunden lang gültig.
TagesTickets sind nicht übertragbar.
Es ist an 7 aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen.
Ein 7 TageTicket ist nicht übertragbar.
Eine Personenmitnahme ist nicht möglich.
7 TageTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Mit Ihrem MonatsTicket bleiben Sie flexibel. Sie wählen selbst das Datum ab wann es gelten soll, es endet am selben Datum des Folgemonats. Zum Beispiel: 11.8. bis 11. 9. oder 5.9. bis 5.10. gültig. Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen.
Ein MonatsTicket ist übertragbar.
Montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig. Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon maximal 1 Person über 15 Jahre).
MonatsTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Ab Entwertung sind KinderTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0).
Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen:
Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten
Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden
Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden
Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden
Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Entwertete KinderTickets sind nicht übertragbar.
Ausnahme: Mit einem 4er KinderTicket können mehrere Kinder (bis zu vier Kinder) gleichzeitig fahren. Hierfür muss pro Kind und Fahrt ein Entwertungsfeld entwertet werden.
KinderTickets sind nicht mit FahrWeiterTicket/AnschlussTickets kombinierbar.
Das Schüler / AzubiMonatsTicket, ist ein Kalendermonat lang gültig. Vom ersten Tag des Monats bis zum ersten Werktag des Folgemonats. Das Ticket ist gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.
Ein Schüler / AzubiMonatsTicket ist nicht übertragbar und nur mit der aktuellen Kundenkarte gültig.
Eine Personenmitnahme ist nicht möglich.
Schüler /AzubiMonatsTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Ein FunTicket nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einer aktuellen Kundenkarte gültig.
Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden.
FunTickets sind mit einem AnschlussTicket / FahrWeiterTicket kombinierbar.
FahrradTagesTickets sind 1 Tag lang gültig.
FahrradMonatsTickets sind vom ersten Tag eines Kalendermonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats gültig.
FahrradTickets sind nicht übertragbar.
FahrradTickets sind nicht mit AnschlussTickets kombinierbar.
Auf der Seite der jeweiligen Hochschule oder auf der Seite des Astas der Universität Münster bzw. Astas der FH Münster.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
AnschlussTickets / FahrWeiterTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Ab Entwertung sind AnschlussTickets für 90 Minuten (Preisstufe 0-2) bzw. 2 Stunden (Preisstufe 3) gültig.
FahrWeiterTickets Westfalen sind ab Entwertung 6 Stunden lang gültig.
Entwertete AnschlussTickets / FahrWeiterTickets sind nicht übertragbar.
Wenn das Abo bzw. das Tickets zum Zeitpunkt der Fahrt eine Personenmitnahme erlaubt, wird pro mitgenommener Person ein AnschlussTicket / FahrWeiterTicket benötigt.
FerienTickets sind persönliche Tickets und können nicht von anderen Personen genutzt werden.
NRWTickets sind persönliche Tickets und sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Detailsinfos zu den NRW-Tickets finden Sie auf den Seiten des NRW-Tarifs
Voraussetzung sind ein Smartphone und eine eezy-fähige App.
Die Fahrgäste müssen das digitale Ticket mit dem QR-Code bei einer Ticketkontrolle auf dem Display des Smartphones vorzeigen, damit das Prüfpersonal diesen scannen kann. Außerdem müssen die Fahrgäste auf Aufforderung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) vorlegen können, da die Fahrtberechtigung personalisiert ausgestellt wird.
Bei einem Umstieg während der Fahrt müssen die Fahrgäste lediglich in der App eingecheckt bleiben, damit die Strecke weiterhin registriert werden kann. Das fahrpreisbildende Element ist die Luftlinie zwischen Start und Ziel der Fahrt, unabhängig vom gefahrenen Weg, von der Dauer der Fahrt und von möglichen Umstiegen. Der Check-out erfolgt erst am Ende der Fahrt.
Die Fahrtberechtigung wird durch den Check-in ausgelöst und ist nicht übertragbar.
Sie endet durch den aktiven Check-out bzw. automatisch nach 90 Minuten bei Fahrten innerhalb von Münster sowie nach 360/420 Minuten bei Fahrten innerhalb von Westfalen/innerhalb von NRW.
Mit eezy sind auch Fahrten in der 1. Klasse buchbar.
eezy gilt ausschließlich in den Bussen und Bahnen innerhalb von NRW, die Nutzung von IC/ICE ist nicht möglich.
Detailinfos zu eezy.nrw finden sie auf den Seiten des NRW-Tarifs.
Movis vereint in einer zentralen App die Mobilitätsangebote und kombiniert diese sinnvoll für das perfekte Mobilitätserlebnis in Münster. Zunächst sind hierbei das MünsterAbo und das Deutschlandticket, eezy.nrw und die Fahrplanauskunft für die Nutzung von Bus und Bahn integriert.
Die Zahlung ist aktuell per PayPal möglich. Dies lässt sich ganz einfach in der App hinterlegen und für alle Mobilitätsdienste nutzen.
Das Deutschlandticket und das MünsterAbo sind über die Movis-App verfügbar.
Mit der Erdgas Grundversorgung binden Sie sich an keine Mindestlaufzeit. Auch die Kündigungsfrist von nur zwei Wochen bietet Ihnen ein hohes Maß Flexibilität.
Mit der Erdgas Grundversorgung profitieren Sie von der kundenfreundlichen Bestabrechnung. Das bedeutet, dass Ihnen abhängig von Ihrem Verbrauch immer der jeweils günstigste Arbeits- und Grundpreis berechnet wird.
Wir liefern außer nach Sprakel Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. Ho =10,2 kWh/m³. In Sprakel liefern wir Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. Ho =12.15 kWh/m³.
Münster:garantiert business ist speziell für gewerbliche Kunden mit einem Erdgas-Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 500.000 kWh entwickelt worden.
Sie können zwischen zwei Laufzeitvarianten wählen. Bei Variante 1 beträgt die Vertragserstlaufzeit max. 24 Monate und bei Variante 2 können Sie sich für max. 36 Monate einen festen Energiepreis sichern.
Den derzeit festgelegten Zeitpunkt des Vertragsendes finden Sie in der Preisübersicht bzw. im aktuellen Preisblatt.
Der Lieferbeginn ist abhängig von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Energieversorgers.
Vor Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie automatisch von uns ein Folgeangebot. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Erstmals vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei unseren Ökostrom-Tarifen, die mit dem Grüner Strom Label ausgezeichnet sind, fließt bis zu 1 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Ökostrom in den Bau von neuen Ökostrom-Anlagen. So wird der Bau von neuen Ökostrom-Anlagen besonders gefördert.
Der Ökostrom der Stadtwerke Münster wird über Herkunftsnachweise beschafft. Der Herkunftsnachweis sagt aus, dass der erzeugte Strom in einer Erneuerbaren-Energien-Anlage (hauptsächlich Wind, Wasser, Sonne) in Europa produziert und ins Stromnetz eingespeist wurde. Es handelt sich dabei um ein vom Umweltbundesamt anerkanntes Verfahren.
Einige Ökostrom-Tarife der Stadtwerke Münster sind mit dem Grüner Strom-Label ausgezeichnet. Nach Erteilung des Labels wird im Rhythmus von zwei Jahren die Einhaltung der Kriterien des Grüner Strom-Labels überprüft. Die Kriterien werden von einem unabhängigen Institut geprüft. GUTcert stellt sicher, dass alle Kriterien objektiv beurteilt werden und erfüllt sind. Der Zertifizierung liegt ein detaillierter Kriterienkatalog zu Grunde, der von Energieexperten entworfen wurde und von den Trägerverbänden regelmäßig überprüft und überarbeitet wird.
Für die aktuellen Angebote ist die Momente Card sofort einsatzbereit. Genießen Sie direkt alle Vorteile unserer aktuellen Angebote.
Wenn Sie zusätzlich ein elektronisches BusTicket bestellt haben, können Sie einfach in den Bus einsteigen und die Karte vor das blaue ((e am Lesegerät halten. Mehr Infos finden Sie hier.
Wenn Sie zusätzlich den Stadtwerke Momente-Service „Auto parken“ bestellt haben, informieren wir Sie, sobald der Service aktiviert wurde. Mehr Infos finden Sie hier.
Geht eine Momente Card verloren oder wird gestohlen, lässt sie sich kurzfristig sperren. Dies beugt Missbrauch durch Dritte vor. Melden Sie den Verlust bitte so schnell wie möglich unter momente@stadtwerke-muenster.de. Wir nehmen dann schnell Kontakt zu Ihnen auf. Telefonisch können Sie den Verlust auch unserer Kunden-Hotline unter 0251.6 94-12 34 melden (Mo-Fr 8-18 Uhr).
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Ladestationen, an denen Sie mit Ihrer Momente Card Ihr Auto laden können.
An einer E-Ladesäule können je nach Ladeeinrichtung 1 bis 4 Elektrofahrzeuge zeitgleich aufgeladen werden.
Teilnehmer am Bonusprogramm, die Ihre Momente Card für das Strom tanken freigeschaltet haben, können sich durch das Vorhalten ihrer Momente Card an der Ladesäule verifizieren. Unsere Energie- bzw. Glasfaser- und Abokunden und -kundinnen können diese Leistung in unserem Kundenportal bestellen.
Für das Laden am Schnelllader (Parkhaus Stadthaus 3) benötigen Sie gesonderte Steckertypen. Diese haben entweder die Bezeichnung CHADeMO oder CCS – Combined Charging System (kombiniertes Ladesystem).
Teilnehmer_innen am Bonusprogramm, die Ihre Momente Card für das Strom-tanken freigeschaltet haben, können alle E-Ladesäulen mit Ihrer Momente Card nutzen. Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke Momente-Abrechnung. Zusätzlich können Kundinnen und Kunden mit Kreditkarte oder Ladekarte aus den Roamingverbünden „Hubject“ und „Ladenetz“ die E-Ladesäulen nutzen.
Sie lassen den Service „Auto mieten – Carsharing“ für Ihre bestehende Momente Card aktivieren oder Sie bestellen die Momente Card gleich mit. Sobald der Service aktiviert ist, wenden Sie sich zum Vertragsabschluss bitte an Stadtteilauto Münster.
Dort geschieht die Anmeldung derzeit im Online-Verfahren.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Aktuelles“ auf der Webseite von Stadtteilauto: https://www.stadtteilauto.com/de/privat/servicebereich/aktuelles/ bzw. direkt unter: https://www.stadtteilauto.com/de/privat/tarife/.
Für alle Stadtteilautos besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Es gelten die aktuellen AGB von Stadtteilauto. Stadtteilauto bietet ein Sicherheitspaket zur Reduzierung der Selbstbeteiligung an. Informieren Sie sich bei Stadtteilauto über die aktuellen Konditionen.
Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Der Vertrag ist bei Stadtteilauto mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Sie müssen im Besitz einer Momente Card (Kundenkarte der Stadtwerke Münster) inklusive freigeschaltetem Service „Auto mieten – Carsharing“ sein. Darüber hinaus müssen Sie den exklusiven Stadtwerke Momente-Vertrag mit Stadtteilauto abgeschlossen haben. Voraussetzung ist zudem ein gültiger Führerschein Klasse B. Sind Sie noch in der Probezeit, erhöht sich die Selbstbeteiligung im Schadenfall (1.800 statt 1.200 €) und die Fahrzeugklasse Maxi kann nicht genutzt werden.
Wenn Sie das Carsharing nicht mehr nutzen möchten, müssen Sie Ihren Vertrag mit Stadtteilauto schriftlich kündigen. Eine Mitteilung an die Stadtwerke ist in diesem Fall nicht ausreichend, da Sie den Nutzungsvertrag direkt mit Stadtteilauto geschlossen haben.
Fahren Sie das Auto bei der Einfahrt bzw. der Ausfahrt bis zur Schranke. Ihr Kennzeichen wird zunächst automatisch eingelesen. Das kann einige Sekunden dauern. Halten Sie zum Einlesen Ihre Karte wenige Zentimeter unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises der Kartenlesesäule. Ihre Karte wird gelesen. Die Schranke öffnet sich für die Einfahrt. Die Ausfahrt erfolgt genauso. Sie werden zudem zur Bestätigung des Rechnungsbetrages aufgefordert.
Die Parkflächen P1, P2, P3, P4 und P5, sowie die Parkhäuser PA und PB stehen für das Parken mit der Momente Card zur Verfügung.
Die Kennzeichenerkennung kann einige Sekunden in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Erst nach deren Abschluss kann Ihre Momente Card an der Kartenlesesäule erfasst werden. Sollte es dennoch Probleme geben, wenden Sie sich mittels der Ruftaste der Kartenlesesäule an den Flughafenservice.
Wenn der Kartenleser im Parkhaus nicht auf Ihre Momente Card reagiert, könnte Ihre Karte defekt sein. Bitte ziehen Sie in diesem Fall ein Parkticket und kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch unter 0251.694-1234 oder per E-Mail an momente@stadtwerke-muenster.de. Wir kümmern uns schnellstmöglich um das Problem.
Bitte fahren Sie zunächst aus dem Parkhaus und informieren Sie uns zeitnah über diesen Fehler.
Die Momente Card muss immer vor den Kartenschlitz bzw. bei den Geräten am FMO unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises gehalten werden. Nur wenn die Ein- und Ausfahrt mit Ihrer Momente Card verbucht wurde, können Sie die Karte für weitere Ein- und Ausfahrten nutzen.
Sie erhalten von uns eine monatliche Abrechnung über Ihre Parkvorgänge. Auf Wunsch fügen wir eine Einzelpostenübersicht bei. Darin sind alle Parkvorgänge einzeln aufgeführt.
Die Preise werden regelmäßig neu berechnet und im Internet veröffentlicht. Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand.
Bei den Arbeitspreisen handelt es sich um reine netto Energiepreise. Diese erhöhen sich um die aktuellen Netznutzungsentgelte (Netz Arbeitspreis, Netz Grundpreis) des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers (inkl. vorgelagertem Netz), die aktuellen Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung sowie die Speicherumlage nach § 35 e EnWG. Darüber werden die genannten Preisen um den CO2-Preis, die vom marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) in Rechnung gestellte Bilanzierungsumlage sowie die Erdgassteuer erhöht. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Münster:transparent business ist speziell für Geschäftskunden ohne Leistungsmessung und mit einem Erdgas-Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh entwickelt worden.
Die Vertragserstlaufzeit ist abhängig vom tatsächlichen Lieferbeginn. Die maximale Vertragserstlaufzeit beträgt 3 Jahre. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit informieren wir Sie über die neuen Preise des folgenden Lieferjahres. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate zu den entsprechenden Preisen gemäß der definierten Preisfindungsphase.
Vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Die Bepreisung des Jahreserdgasbedarfs ergibt sich aus den EEX-Settlementpreisen aller Börsenhandelstage eines definierten Preisermittlungszeitraumes. Daraus wird ein Durchschnitt ermittelt. Dieser geht über Ihre individuelle Preisformel in die Berechnung Ihres Erdgas-Arbeitspreises ein. Hinzu kommt ein fixer jährlicher Grundpreis.
Mindestens 5 Beschäftigte sollten verbindlich ein JobTicket bestellen.
Jedes Unternehmen, das einen JobTicket-Vertrag mit den Stadtwerken Münster hat, benennt eine_n Ansprechpartner_in. Über Diese_n wird das JobTicket bestellt, auch Änderungen und Kündigungen laufen immer über diese beauftragte Person.
Der Arbeitgeber zahlt die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke. Der Arbeitgeber zahlt die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeitenden anbietet, kann auch das Deutschlandticket Job bestellt werden.
Bei unserer Strom Grundversorgung müssen Sie sich nicht an eine Mindestlaufzeit binden, sodass Sie gegebenenfalls auch kurzfristig zu einem unserer anderen Angebote wechseln können. Es gibt somit keine feste Vertragslaufzeit, der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Wochen.
In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit zwischen 10 und 15 Jahren.
Die Stadtwerke Münster ist Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Thermokonzept. Dies betrifft vertragliche Interessen sowie im Falle von Störungen, Reklamationen etc. Ihrer Heizungsanlage.
Die Investitionskosten variieren je nach Modul und Ihrem individuellen Anlagenkonzept. Ihnen entsteht dabei kein finanzieller Aufwand für die Heizungsanlage, denn die Stadtwerke Münster übernehmen die Investitionskosten für Sie.
Die Stadtwerke Münster übernehmen das komplette Risiko im Fall der Fälle. Gesetz eines unwahrscheinlichen Ausfalls der Anlage werden die Kosten für den Ersatz komplett übernommen.
Sie zahlen einen individuellen Wärmepreis, der sicher und kalkulierbar ist. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Wartungen, Reparaturen etc. werden von den Stadtwerken Münster gezahlt.
Ja, durch die gleichzeitige Nutzung von Wärme und Strom sowie die Förderung durch das KWK-Gesetz profitieren Sie von niedrigeren Energiekosten, im Vergleich zu konventioneller Energieversorgung.
Ja, mit einem BHKW sind Sie auf der sauberen Seite, denn mit einer solchen Anlage sinken die klimaschädlichen CO2-Emissionen um bis zu 40%. Außerdem machen Sie sich durch die dezentrale Energieerzeugung von konventionellen Kraftwerken und damit auch von Atomstrom unabhängig.
Durch den Dienstleistungsvertrag müssen Sie sich um nichts kümmern. Denn anfallende Wartungen und Reparaturen sowie ständige Überprüfung und Optimierung der Effizienz werden von Spezialisten durchgeführt.
Nein, ein BHKW macht in diesem Fall keinen Sinn, weil unsere Fernwärme bereits durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.
Ökostrom ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser gewonnen wird.
Wir stellen sicher, dass die Strommenge, die Sie verbrauchen, zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde und beschaffen diesen Strom physisch am Markt.
Die Stadtwerke Münster beziehen ihren Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Solar- oder Wasserkraft. Ein Teil des Stroms wird selbst produziert, ein anderer Teil wird über den Herkunftsnachweis beschafft. Dabei wird bestätigt, dass der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Grundversorgung wird auf grünen Strom umgestellt, indem Herkunftsnachweise beschafft werden, die bestätigen, dass der Strom in einer erneuerbaren Energieanlage in Europa produziert und ins Netz eingespeist wurde. GSL-zertifizierter Ökostrom erfordert auch diese Nachweise und einen zusätzlichen Beitrag von 1 Cent/kWh, der in einen Fördertopf fließt, um den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen. Das Grüner-Strom-Label wird von führenden Umweltverbänden empfohlen und getragen und erfordert strenge Kriterien zur Erfüllung.
Wir haben zahlreiche Informationskanäle für betroffene Anwohner eingerichtet. Einen ersten Überblick über das geplante Vorgehen gibt die Baustellenflyer. Alle Anwohner werden schriftlich über den bevorstehenden Baustart informiert. Fragen zu einer Baustelle in Ihrer Nachbarschaft können Sie an unsere E-Mail-Adresse glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de stellen.
An einigen Stellen können wir auf Leerrohre zurückgreifen, um Dauer und Ausmaß der Bauarbeiten zu minimieren. Leider verfügen aber nur wenige Straßen über Leerrohre.
Möchte eine andere Person an Ihrer Adresse über Ihren Zähler Strom, Erdgas oder eine andere Energieart beziehen, muss diese Person einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken Münster schließen. Eine Übernahme oder ein Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person ist aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wir empfehlen, Ihren Vertrag zu kündigen und der anderen Person zu empfehlen, das jeweilige Produkt neu zu bestellen.
Sie ändern Ihre persönlichen Daten, indem Sie das Kundenportal nutzen.
Unter „Meine Daten“ können Sie Ihre Kontaktdaten ergänzen,
eine Namensänderung in Auftrag geben, eine abweichende Postanschrift angeben, Ihre Bankverbindung ansehen oder auch eine neue Bankverbindung hinterlegen.
Schade, dass Sie Ihren Vertrag bei den Stadtwerken Münster kündigen möchten. Schauen Sie doch gerne, ob ein anderes Produkt von uns besser zu Ihnen passt. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich!
Möchten Sie Ihren Vertrag dennoch beenden, kündigen Sie hier.
Sie ziehen um und möchten Ihren Vertrag an Ihrer alten Adresse schließen? Ändern Sie einfach im Kundenportal unter „Meine Daten“ Ihre Adresse.
Sie möchten Ihren Vertrag verändern, weil ein anderes Produkt der Stadtwerke Münster besser zu Ihnen passt?
Wir empfehlen Ihnen, im Kundenportal ein neues Produkt zu konfigurieren.
Informieren Sie sich jetzt über unsere Stromprodukte und Gasprodukte.
Wenn Sie Eigentümer_in sind und neue Mieter_innen bekommen, teilen Sie uns bitte die Adresse, die Zählernummern mit Zählerstand, das Datum der Schlüsselübergabe und den Namen der neuen Mieter_innen mit.
Die vorherigen Mieter_innen erhalten dann eine Schlussabrechnung und die neuen Mieter_innen erhalten einen neuen Vertrag, zunächst in der Grundversorgung.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Zählerstand an die Stadtwerke Münster zu übermitteln.
1. Sie übermitteln Ihren Zählerstand über das Kundenportal
2. Sie schreiben uns eine E-Mail an info@stadtwerke-muenster.de
3. Sie rufen uns an unter 0251.694-1234
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Stadtwerke Münster benötigen mindestens einmal im Jahr Ihre aktuellen Zählerstände, damit wir berechnen können, wie viel Strom, Gas, Fernwärme oder Trinkwasser Sie verbraucht haben. Denn Sie zahlen nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Ihr lokaler Netzbetreiber (in Münster die Stadtnetze Münster) informiert Sie rechtzeitig oder Sie lesen die Zähler selbst ab.
Ihre Abschläge passen Sie im Kundenportal der Stadtwerke unter Abschläge an.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an info@stadtwerke-muenster.de oder anrufen unter 0251.694-1234.
Haben Sie Ihre Bankdaten hinterlegt, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch innerhalb von zwei Wochen an das von Ihnen angegebene Konto bzw. verrechnen es mit dem nächsten fälligen Abschlag.
Haben Sie Ihren Vertrag mit uns gekündigt und Ihre Abschlussrechnung ergibt ein Guthaben, zahlen wir Ihnen dieses Guthaben innerhalb von zwei Wochen auf das von Ihnen angegebene Konto aus.
Wenn Sie Ihre Bankdaten nicht hinterlegt haben und das Guthaben den nächsten Abschlag übersteigt, schicken Sie uns das ausgefüllte Formular zur Guthabenauszahlung, das der Jahresrechnung beiliegt, per Post zu.
Weitere Informationen zu Ihrer Rechnung erhalten Sie hier.
Ihr Arbeitgeber kann das Deutschlandticket Job für Sie bestellen, indem er einen Vertrag mit uns abschließt und das Ticket von uns in Rechnung gestellt bekommt. Die Kosten für das Ticket werden dann von Ihrem Arbeitgeber mit Ihnen verrechnet. Im Gegensatz dazu können Sie das PrivatAbo direkt bei uns abschließen und monatlich per Bankeinzug bezahlen.
Das Deutschlandticket Job ist an Sie gebunden und nicht übertragbar, während einige PrivatAbos auch in einer übertragbaren Variante erhältlich sind. Der Rabatt für das Deutschlandticket Job ist höher als beim PrivatAbo, da alle Verwaltungstätigkeiten wie Bestellung und Änderungen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Der Rabatt wird jeweils im Vergleich zum frei verkäuflichen MonatsTicket berechnet.
Hier sind einige Gründe für den Verlust der Anspruchsberechtigung für das goCardAbo und mögliche Lösungen:
- Wechsel von Sekundarstufe I in II:
Schulweg muss mindestens 5 km betragen. Privates goCardAbo möglich, Schulbescheinigung erforderlich.
- Umzug:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich. Privates goCardAbo möglich, Schulbescheinigung erforderlich.
- Abschluss der Schule:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich, wenn das Kind weiterhin Anspruch hat.
- Schulwechsel:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich.
- Umzug aus dem Stadtgebiet:
Kein neues goCardAbo möglich. Verkehrsunternehmen vor Ort kontaktieren.
- Kein Vollzeit-Schulgang mehr:
Vollzeit-Schulbesuch erforderlich. Alternative: Schüler-/AzubiAbo plus.
- Beendigung der Schule:
Keine Anspruchsberechtigung mehr. Andere günstige Optionen für Bus & Bahn stehen zur Verfügung.
Auch ohne goCard kann man weiterhin günstig mit Bus & Bahn fahren. In unseren drei Kunden-Zentren (mobilé, CityShop, Hafenplatz1) beraten wir Sie dazu gern.
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo / SchülerAbo plus weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo Westfalen weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Um ein persönliches Monatsabo zu bestellen, müssen Sie den ausgefüllten Bestellschein zusammen mit Ihrem gültigen Münster-Pass und Personalausweis vorlegen. Wenn Sie bereits Abonnent sind, geben Sie bei der Bestellung bitte auch Ihre bisherige Kundennummer an.
Das MünsterAbo und Deutschlandticket Schule mit Münster-Pass haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, das 60plusAbo kann wahlweise für 3 oder 6 Monate erworben werden. Eine Verlängerung um weitere drei oder sechs Monate ist in allen Fällen möglich.
Nur das 90 MinutenTicket gibt es als Prepaid-Variante.
Der wichtigste Unterschied zum 90 MinutenTicket mit Vertrag: Ein automatischer Tagesbestpreis ist beim Prepaid-Ticket nicht möglich.
Ansonsten bietet das Ticket dieselben Nutzen und Fahrtmöglichkeiten wie das 90 MinutenTicket mit Vertrag. Das gilt für den Fahrpreis ebenso wie für die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern im Alter von 6-14 Jahren.
Auf dem Bildschirm der Stadtwerke-Ticketautomaten finden Sie das Feld "eTicket". Ein Fingertipp darauf öffnet das Menü für das elektronische 90 MinutenTicket prepaid mit allen Funktionen.
Wenn Sie das Ticket aufladen möchten, haben Sie zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1: Rufen Sie das Menü "eTicket" auf, legen Sie Ihre Karte auf das gekennzeichnete Feld, wählen Sie das gewünschte Guthaben aus, bezahlen Sie und fordern Sie bei Bedarf eine Quittung an.
Variante 2: Legen Sie Ihre Karte direkt auf das gekennzeichnete Feld. Es erscheint ein Dialog, in dem Sie das gewünschte Guthaben auswählen, bezahlen und bei Bedarf eine Quittung anfordern können.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Beträge aufzuladen:
- Ticketautomaten: 5 Euro, 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro, 25 Euro, 30 Euro, 40 Euro, 50 Euro, 75 Euro
- Stadtwerke-Kundenzentren: Sie können den Betrag frei wählen.
Maximal können bis zu 150 Euro Guthaben aufgeladen werden.
Halten Sie die Karte vor das Lesegerät (Check-in), um ein 90 MinutenTicket innerhalb der Preisstufe 0 zu aktivieren. Das Guthaben wird automatisch belastet. Die Ticketnutzung ist innerhalb von 90 Minuten für Umstiege, Rück- und Rundfahrten gültig. Das Gleiche gilt für Bahnfahrten, wobei die Lesegeräte an den Bahnhofseingängen zu finden sind und das Ticket vor dem Einstieg aktiviert werden muss. Eine Aufladung des Prepaid-Tickets ist an den Ticketautomaten der Bahn nicht möglich.
Das aktuelle Guthaben kann bei den Servicepunkten der Stadtwerke Münster, am Verkehrsmobil und Ticketautomaten abgefragt werden. Außerdem wird es beim Einchecken an Lesegeräten im Bus und an Bahnhöfen angezeigt.
Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.
Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.
Das FunTicket bleibt einen Monat lang wirksam, beginnend am ersten Tag des Monats und endend am ersten Werktag des darauf folgenden Monats. Es erlaubt Ihnen, innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs so oft wie gewünscht zu fahren.
Ferientickets können von allen im Alter von 6 bis einschließlich 20 Jahren.
eezy ist ein neuer elektronischer Tarif, der per App genutzt werden kann. Das Besondere an eezy ist, dass der Preis nicht auf der Basis des Fahrtweges, sondern anhand der Luftlinie zwischen Start- und Zielhaltestelle berechnet wird. Der Check-in/Check-out per App ermöglicht es Gelegenheitsfahrer_innen, ohne Tarifkenntnisse den Nahverkehr einfach und bequem zu nutzen. eezy Westfalen ist dabei ein Teil des eezy-Tarifs und ermöglicht eine bargeldlose und unkomplizierte Fahrt im Nahverkehr in Münster, in Westfalen und in ganz NRW, ohne dass ein Ticket gekauft werden muss. Der Tarif gilt landesweit und bietet auch die Möglichkeit, Kinder, Fahrräder und weitere Personen mitzunehmen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Die Konzerne können dies tun, indem sie CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder die Einsparungen von E-Fahrzeug-Besitzern kaufen. Fahrzeughalter_innen erhalten im Gegenzug eine Prämie.
„Auto parken – schnell & bequem“ ist ein digitaler Service. Die Momente Card muss bei jeder Ein- und Ausfahrt auf die Parkfläche bzw. von der Parkfläche – auch wenn die Schranke geöffnet sein sollte – direkt vor den Einführungsschlitz bzw. bei den Geräten am FMO unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises gehalten werden, bis eine Bestätigung erfolgt und die Schranke geöffnet wird.
Beachten Sie dazu auch die entsprechenden Hinweise der Geräte.
Ein spezieller Stromtarif für Wärmepumpenbesitzer kann niedrigere Stromkosten, günstigere Netzentgelte, Nutzung von Ökostrom und Flexibilität bieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vorteile je nach individuellen Umständen unterschiedlich ausfallen können.
Um nachzuweisen, dass Sie eine Wärmepumpe betreiben, können Sie eine Installationsrechnung, Bestätigung des Installateurs, Wartungsverträge, Energieausweis oder Stromrechnungen vorlegen.
Wärmepumpentarife sind speziell auf die höhere Stromnachfrage von Wärmepumpen ausgerichtet und bieten niedrigere Kilowattstundenpreise und/oder günstigere Netzentgelte. Sie können auch auf die Verwendung von Ökostrom ausgerichtet sein und flexiblere Abrechnungsoptionen bieten. Herkömmliche Stromtarife sind hingegen für einen durchschnittlichen Stromverbrauch ausgelegt und bieten möglicherweise nicht die gleichen Vorteile für Wärmepumpenbesitzer.
Das Produkt Münster:minimal wird für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von unter 10.000 Kilowattstunden empfohlen. Wenn Sie auch mit Erdgas heizen, wird der Jahresverbrauch voraussichtlich über der Grenze liegen und es empfiehlt sich ein alternatives Erdgaspaket der Stadtwerke Münster, z.B. Mein Münster:Erdgas.
Tipp: Entscheiden Sie mithilfe unseres Produktrechners, ob ein "Mein Münster:Erdgas" Paket besser zu Ihnen passt.
Mit Münster:minimal binden Sie sich an keine Mindestlaufzeit. Auch die Kündigungsfrist von nur 14 Tagen bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität.
Mit Münster:minimal profitieren Sie von der kundenfreundlichen Bestabrechnung. Das bedeutet, dass Ihnen abhängig von Ihrem Verbrauch immer der jeweils günstigste Arbeits- und Grundpreis berechnet wird.
Wir liefern außer nach Sprakel Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. Ho =10,2 kWh/m³. In Sprakel liefern wir Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. Ho =12.15 kWh/m³.
Die Grundversorgung ist die Standardversorgung mit Gas, die Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen anderen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Sie stellt sicher, dass Sie immer mit Energie versorgt werden.
Die Nachtspeicherheizung, auch Elektro- oder Niedertarif-Speicherheizung genannt, ist ein elektrischer Ofen, der Strom in Wärme umwandelt. Dabei sind die Heizelemente im Inneren der Nachtspeicherheizung von einem Speicherstein (Magnesitkern) umgeben. Dieser dient als Wärmeisolierung: Im Inneren erreicht die Heizung bis zu 600 Grad Celsius. Äußerlich wird die Nachtspeicherheizung maximal 60 Grad Celsius warm.
Die Wärme wird überwiegend nachts, wenn der allgemeine Stromverbrauch geringer ist, gespeichert und im Laufe des Tages wieder abgegeben. Die Raumluft wird dann über eingebaute Lüfter durch das Gerät geleitet und stark erhitzt. Das Aufladen geschieht meist nachts zu einem preiswerten Niedertarif (kurz: NT), der günstiger als der normale Hochtarif (HT) tagsüber ist. Oftmals reicht die nachts erzeugte Wärme nicht aus, um das Gebäude den kompletten Tag über zu heizen. In diesem Fall muss der Wärmespeicher tagsüber nachgeladen werden.
Dieses Produkt versorgt Sie ausschließlich mit Heizungsstrom. Dabei profitieren Sie nachts von 22 – 6 Uhr von dem günstigen Strompreis im Niedertarif. Sollte eine Nachladung tagsüber zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends erforderlich sein, greift der entsprechend höhere Preis im Hochtarif. Bei Wahl dieses Produkts zur getrennten Messung benötigen Sie zwei Stromzähler – einen für die Nachtspeicherheizung und einen weiteren für den Haushaltsstromverbrauch. Für Ihren Bedarf über den Strom für die Nachtspeicherheizung hinaus (Haushaltsstrom z.B. für Licht, Wäsche waschen etc.) können Sie frei aus unserem Strom-Produktportfolio wählen.
Man spricht von "getrennter Messung", weil Sie zwei Stromzähler bzw. zwei unterschiedliche Produkte besitzen. Der eine Stromzähler bzw. das eine Produkt ist für Ihre Nachtspeicherheizung da und der andere Stromzähler/das andere Produkt für den darüber hinaus anfallenden Haushaltsstrom.
Der Niedertarif gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und fällt in der Regel günstiger als der sogenannte Hochtarif, der von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends gilt, aus.
Mit Haushaltsstrom ist der Stromeinsatz gemeint, welcher nicht zum Heizen eingesetzt wird, sondern zum Beispiel für Licht, Waschen, Musik hören etc.
Balkonkraftwerke, auch Balkon PV-Anlagen genannt, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Leider bieten die Stadtwerke Münster diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht an. Sollten Sie jedoch planen, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen oder wenn Sie bereits ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben, sollten Sie dieses unbedingt Ihrem Netzbetreiber melden. In unserem Falle sind dies die Stadtnetze Münster. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
Das D-Ticket gilt bundesweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen, es gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind, z.B. in die Niederlande - Enschede.
Es können alle Fahrzeuge des Nahverkehrs genutzt werden: Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge in der 2.Klasse.
Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE), auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain oder FlixBus sind ausgeschlossen.
Das Deutschlandticket gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind, dazu zählt beispielsweise Enschede in den Niederlanden.
Personen
Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, sind bei uns, bis zum Zeitpunkt der Einschulung (Schuljahresbeginn in NRW ist immer zum 01.08.) gratis unterwegs.
Fahrräder und Hunde
Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die tariflichen Regelungen vor Ort.
Im Stadtgebiet Münster werden Fahrräder mit dem FahrradTagesTicket mitgenommen, wenn das Fahrzeug und die Besetzung des Fahrzeuges dies zulassen. Hunde dürfen dabei kostenlos mitgenommen werden.
Mit der NRWupgradeFahrrad-Möglichkeit können Sie das Fahrrad im Nahverkehr in ganz NRW mitnehmen.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Das D-Ticket ist ein persönliches Abo und nicht auf andere Personen übertragbar.
Das D-Ticket ist als Chipkarte oder per App als HandyTicket erhältlich.
Deutschlandticket per App: Die neue Movis-App steht für Sie zur Verfügung, über die Sie das D-Ticket als HandyTicket beziehen können.
Ihre Bestellung des Abos per Chipkarte muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein, für die Bestellung per App gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Das D-Ticket ist monatlich kündbar.
Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Der Einführungszeitraum für das D-Ticket ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Die Politik strebt an, das Ticket dauerhaft anzubieten.
Von der Politik ist ab dem zweiten Jahr eine Dynamisierung des Preises in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geplant.
Das D-Ticket ist unbegrenzt und ohne jegliche Limitierung der Stückzahl verfügbar.
Ihr Arbeitgeber kann das JobTicket für Sie bestellen, indem er einen Vertrag mit uns abschließt und das Ticket von uns in Rechnung gestellt bekommt. Die Kosten für das Ticket werden dann von Ihrem Arbeitgeber mit Ihnen verrechnet. Im Gegensatz dazu können Sie das PrivatAbo direkt bei uns abschließen und monatlich per Bankeinzug bezahlen.
Das JobTicket ist an Sie gebunden und nicht übertragbar, während einige PrivatAbos auch in einer übertragbaren Variante erhältlich sind. Der Rabatt für das JobTicket ist höher als beim PrivatAbo, da alle Verwaltungstätigkeiten wie Bestellung und Änderungen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Der Rabatt wird jeweils im Vergleich zum frei verkäuflichen MonatsTicket berechnet.
Ja, wenn Sie ein PrivatAbo im WestfalenTarif haben, können Sie nahtlos ins JobTicket der Stadtwerke Münster wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Abo fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats kündigen. Bitte geben Sie als Kündigungsgrund „Wechsel ins JobTicket“ an.
Das JobTicket gilt auf dem eingetragenen Linienweg für sämtliche Linienbusse und Nahverkehrszüge.
Bei Fahrten über den Geltungsbereich des jeweiligen JobTickets hinaus kann ein günstiges AnschlussTicket erworben werden. Diese Regelung gilt im Bereich des WestfalenTarifs.
Das JobTicket wird auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht verliehen werden.
Kann ich mit dem JobTicket weitere Personen mitnehmen?
Sie können werktags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen während des ganzen Tages….
+ eine weitere erwachsene Person (ab 15 Jahre) und
+ bis zu drei Kinder (6-14 Jahre) kostenlos
auf Ihrem Ticket mitfahren lassen.
TIPP: Statt einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeiter anbietet, kann das AzubiAbo plus 0* bestellt werden.
*Zurzeit leider nur für die Preisstufe 0 möglich.
Das JobTicket wird mindestens für 6 Monate bezogen.
Nach 6 Monaten können Sie das Ticket monatlich, jeweils zum 15. d. M. ohne Nachberechnung kündigen.
Wenn Sie Ihr JobTicket vor Ablauf eines Jahres kündigen, berechnen wir Ihnen die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und dem frei verkäuflichen MonatsTicket für jeden genutzten Monat.
Das JobTicket kann in einem Schnupper-JobTicket zunächst für den Zeitraum von drei Monaten getestet werden. Spätestens in der Mitte des dritten Monats sollten Sie sich dann für eine Kündigung oder Fortsetzung des JobTickets entscheiden. Die Schnupper-Monate werden Ihnen auf die Mindestbezugszeit von einem Jahr angerechnet.
Sie können sich zum JobTicket immer bis zum 15. Kalendertag des Vormonats anmelden.
Das JobTicket ist seit dem 1.1.2019 steuerfrei.
Wenn Sie Ihr JobTicket vor Ablauf Mindestbezugszeit von 6 Monaten kündigen, berechnen wir Ihnen die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und dem frei verkäuflichen MonatsTicket für jeden genutzten Monat.
Wir schreiben Ihnen die nicht genutzten Monate gut, wenn Sie uns ein ärztliches Attest über eine krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit vorlegen.
Gegen eine Gebühr von 10 € erhalten Sie im Servicepunkt Mobilität, Berliner Platz 22, eine Ersatzkarte. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, weil eine oder beide der einzugebenden Nummern falsch sind, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Kunden- und Vertragsnummer nicht miteinander vertauscht haben
- Überprüfen Sie, ob Sie vielleicht mit Ihrer Kundennummer schon registriert sind
- Sie haben vielleicht keinen Vertrag mit den Stadtwerken Münster, nutzen aber die münster:app? Ohne Vertrag ist eine Registrierung nicht möglich
Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten. Wenn nicht, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Wenn Sie sich an Ihr Passwort oder Ihren Benutzernamen für das Kundenportal nicht mehr erinnern können, dann klicken Sie bei der Anmeldung auf Zugang vergessen
Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
- Mailadresse
- Benutzername
- Vertragsdaten
Anschließend erhalten Sie eine Mail mit den benötigten Informationen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie mehrere Accounts in unserem Kundenportal mit der selben Mailadresse verwalten, können Sie sich mit der Mailadresse nicht identifizieren, da diese nicht eindeutig einem Account zugeordnet werden kann. Bitte nutzen Sie für die Identifizierung Ihre Vertragsdaten.
Wenn Sie keinen Code für Ihre 2-Faktor-Authentifizierung zugesendet bekommen, dann könnte es daran liegen, dass
- Sie eine falsche E-Mail-Adresse hinterlegt haben
- Die E-Mail mit dem Code im Spam-Ordner gelandet ist
- Sie in der falschen Authentifizierungs-App nachschauen
trifft das alles nicht auf Ihr Problem zu, dann melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Wenn Sie in Ihrem Kundenportal keine Dokumente öffnen können, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Prüfen Sie den Download-Ordner Ihres Endgerätes
- Alle Dokument in Ihrem Postfach liegen als PDF vor. Damit diese auf dem Endgerät geöffnet werden können, wird eine entsprechende App benötigt, z.B. PDF-Reader
- Versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät nochmal
Ihre Rechnungen und auch andere Nachrichten und Dokumente finden Sie in Ihrem Kundenportal-Account unter Post.
Wenn Sie Ihr gesuchtes Dokument dennoch nicht finden können, liegt es eventuell daran, dass Sie noch einen anderen Zugang haben und das Dokument dort zugeordnet ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie das Dokument gelöscht haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie z. B. als eine WG oder ein Ehepaar Energieverträge mit uns abgeschlossen haben und zusätzlich als einzelne Privatperson weitere Verträge wie z.B. Abo oder die Momente Card mit uns unterhalten, dann dürfen wir aus Datenschutzgründen alle diese Verträge nicht unter einer Kundennummer zusammenfassen. In diesem Fall muss für jede Kundennummer ein einzelner Kundenportal-Account angelegt werden in dem die jeweiligen Verträge und Daten verwalten werden können.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald in Ihrem Kundenportal-Postfach beispielsweise eine neue Rechnung vorliegt.
Für den Fall, dass Sie darüber nicht benachrichtigt werden, empfehlen wir Ihnen:
- Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse auf Richtigkeit zu prüfen
- Ihren Spam-Ordner zu checken
- Nachzuschauen, ob Ihr Postfach eventuell überfüllt ist
Eine E-Mail wird auch dann nicht versendet, wenn Sie sich für einen postalischen Versand entschieden haben. In diesem Fall erhalten Sie alle Anschreiben in Papierform und im Kundenportal hinterlegt.
Den Umzug können Sie online über das Formular oder telefonisch bei uns anmelden.
Für die Anmeldung des Umzugs benötigen wir Ihren Namen, die alte und die neue Adresse sowie den Umzugstermin.
Wir kündigen Ihren alten Energievertrag und schließen einen neuen Vertrag am neuen Wohnort ab.
In der Regel wird die Energieversorgung am neuen Wohnort am Tag des Einzugs aktiviert.
Sie können uns den Zählerstand telefonisch oder online übermitteln.
Wir unterstützen Sie mit Energiespartipps und nachhaltigen Energieprodukten. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Münster:garantiert business richtet sich an Geschäftskunden mit einem niedrigen bis mittleren Energiebedarf (5.000 - 100.000 kWh Jahresverbrauch), d.h. für den Einzelhandel (z.B. Ladenlokale), Handwerksbetriebe (z.B. Schreiner) aber auch für die Dienstleistungsunternehmen (z.B. Reisebüros). Sprechen Sie einfach mit unseren Beratern und fragen Sie diesen nach dem Produkt, das am besten zu Ihnen passt.
Die Bepreisung des Jahresstrombedarfs ergibt sich aus den EEX-Preisen (Base und Peak) aller Börsenhandelstage eines definierten Preisermittlungszeitraumes. Ab 2023 werden zusätzlich die Kosten für Grünstrom berücksichtigt. Daraus wird ein Durchschnitt ermittelt. Dieser geht über Ihre individuelle Preisformel in die Berechnung Ihres Strom-Arbeitspreises ein. Hinzu kommt ein fixer Grundpreis.
Münster:transparent business ist speziell für Geschäftskunden ohne Leistungsmessung und mit einem Strom-Jahresverbrauch bis 100.000 kWh entwickelt worden.
Die Preise werden regelmäßig neu berechnet und im Internet veröffentlich. Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand.
Bei den genannten Arbeitspreisen handelt es sich um reine Energiepreise für die Stromlieferung. Diese erhöhen sich um die aktuellen Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers, die Messdienstleistung und die Abrechnung des Messstellenbetreibers sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Darüber hinaus sind in den genannten Strompreisen nicht die KWKG-Umlage , die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Abschaltumlage sowie die Stromsteuer enthalten. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Unsere Energie-Berater ermitteln gerne den gesamten Bezugspreis für Sie.
Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am und/oder im Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Ferner behalten sich die Stadtwerke Münster das Recht vor, bei übermäßiger Verschmutzung im Fahrzeug eine Reinigungspauschale von 100 Euro zu erheben.
In den meisten Fällen werden Fundsachen beim Fahrpersonal abgegeben, bitte machen Sie es ebenfalls so.
Alle Dinge, die in unseren Fahrzeugen gefunden wurden, werden nach Dienstende zur „sei mobil Verkehrsgesellschaft“ nach Albersloh gebracht und dort aufbewahrt.
Kontakt
sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH
Haberkamp 2–6
48324 Sendenhorst-Albersloh
Telefon 02535 89-0
info@bils.de
Wie sich das Angebot für Münster idealerweise gestalten wird, soll im Laufe der Pilotphase erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen fließen dann in die Planungen für die zukünftige Mobilität mit ein.
Das Pilotprojekt wird vom Land NRW und von der Stadt Münster gefördert und durch die Stadtwerke Münster umgesetzt.
Die Stadt Münster ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, wodurch sich die Anforderungen an den ÖPNV verändert haben. Die Anbindung neuer Quartiere und nicht optimal erschlossener Gebiete bis auf die sogenannte „letzte Meile“ soll die Wohnqualität in Münster erhöhen und das Klima in der Stadt verbessern.
Mit dem dreijährigen Pilotversuch in Münsters Süden sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, wie die Zukunft der Mobilität in der Fahrradstadt Münster aussehen kann. Die Erkenntnisse in Bezug auf Praktikabilität, Nutzen und Kosten sowie Umweltschutz werden im „Masterplan Mobilität 2035+“ der Stadt Münster zur Verkehrswende berücksichtigt.
LOOPmünster ergänzt innovativ den bestehenden Nahverkehr in Münsters Süden. Zu den bestehenden Haltestellen der Buslinien kommen rund 470 virtuelle Haltestellen für den On-demand-Service hinzu. Über die App – LOOPmünster – können so Fahrten von und zu über 700 Haltestellen im Bediengebiet gebucht werden. Statt wie bisher entlang der Buslinien fährt LOOPmünster ohne starren Fahrplan auf fast direktem Weg zur ausgewählten Haltestelle. Dabei werden verschiedene Buchungen kombiniert und sinnvoll auf der Strecke gebündelt (Pooling). So kann per LOOPmünster einfach und bequem das Ziel erreicht werden, ohne zwischendurch umsteigen zu müssen.
LOOPmünster ist als Pilotprojekt in Münsters Süden angelegt und wurde bis Ende August 2024 verlängert. Hier wollen die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster gemeinsam eine moderne Form des ÖPNV testen. Durch einen sogenannten On-demand-Service soll ein bedarfsgerechter und individualisierter Nahverkehr praktisch erprobt werden, um Erkenntnisse für die zukünftigen Mobilitätsangebote in der Stadt zu gewinnen.
Für eine Buchung muss als Zahlungsmittel ein PayPal-Account (ggf. mit gültiger Kreditkarte) oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. angegeben werden. Das Aufladen eines Fahrtguthabens ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich in Kürze möglich sein.
Aufgrund technischer Probleme wird die Zahlung per Kreditkarte in Kürze freigeschaltet. Unser Softwarepartner arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Sollten Sie die Kreditkarte zur Zahlung des Aufpreises benutzen wollen, bitten wir Sie, sie zunächst über ein PayPal-Konto zu hinterlegen.
LOOPmünster ist ein Pilotprojekt und die Pilotierung umfasst das Erproben verschiedener Szenarien. Da die Fahrzeuge im LOOPmünster im Verhältnis deutlich weniger Fahrgäste befördern können als ein großer Bus, sind die Betriebskosten deutlich höher. Der Aufpreis soll das Bewusstsein zur Nutzung und zugleich die Effizienz des Systems verbessern. Die Effekte werden u. a. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung durch die FH Münster analysiert und für die zukünftige Ausrichtung von LOOPmünster bewertet.
Bitte beachten Sie hierzu die AGB von LOOPmünster. Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist nur in Ausnahmefällen, bei einer nachweislich durch den Betreiber verschuldeten Nichtbereitstellung des Fahrzeugs am Abholort und auf Antrag des Kunden möglich. Die Rückerstattung erfolgt als Guthaben innerhalb der LOOPmünster-App.
Nein, die Anmeldung eines Rollstuhls oder von Zusatzoptionen wie Gepäck, Kindersitz oder Sitzerhöhung bleibt unentgeltlich, es muss lediglich die Gebühr für die Person entrichtet werden.
Ohne gültiges Ticket ist die Nutzung von LOOPmünster nicht möglich. Das Ticket muss dem/der Fahrer_in beim Einstieg vorgezeigt werden.
Grundsätzlich muss jeder Fahrgast über einen gültigen Fahrausweis verfügen. Das gilt auch für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen gemäß WestfalenTarif, die eine entsprechende Wertmarke besitzen. Dabei kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, sofern die notwendigen Eintragungen im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind.
Abos und Tickets
Der Service ist mit einem gültigen Abo oder Ticket für Bus und Bahn des WestfalenTarifs nutzbar. Tickets erhalten Sie an den üblichen Verkaufsstellen im Stadtgebiet oder per App.
Beispielsweise bietet sich das günstige 90 MinutenTicket an oder es kann online über die App WestfalenTarif ein Ticket erworben werden. Selbstverständlich sind auch Abos oder Tickets höherer Preisstufen sowie Angebote des NRW-Tarifs in LOOPmünster gültig. Bitte beachten Sie: Papiertickets können im LOOPmünster-Fahrzeug nicht gekauft bzw. entwertet werden!
Es gelten die üblichen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.
Die Entwicklung eines eigenen LOOPmünster-Tarifs wird im Rahmen des Pilotprojektes geprüft.
1 Euro Aufpreis
Für eine Buchung muss als Zahlungsmittel ein PayPal-Account (ggf. mit gültiger Kreditkarte) oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. angegeben werden. Das Aufladen eines Fahrtguthabens ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe der Wochen nach der Systemumstellung möglich sein.
Da es sich bei LOOPmünster um ein Angebot des Nahverkehrs in Münster handelt, ist lediglich ein gültiges Abo oder Ticket für Bus und Bahn für das Stadtgebiet Münster nötig (Preisstufe 0). Für Gelegenheitskund_innen bietet sich zum Beispiel das elektronische 90 MinutenTicket an.
Bitte beachten Sie: Papiertickets können im LOOPmünster- Fahrzeug nicht gekauft bzw. entwertet werden!
Die Buchung bleibt bei geschlossener App bestehen. Öffnen Sie die App erneut, wird die laufende Buchung angezeigt. Sie können Ihre Buchung nur durch Anklicken des „Fahrt stornieren“-Buttons stornieren.
Die Anmeldung für das Angebot LOOPmünster ist über die App LOOPmünster möglich. Laden Sie die App über den Play Store (Android) oder den App Store (iOS), herunter und registrieren Sie sich mit Namen und E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail.
Die Löschung Ihres Accounts/Ihres Kontos können Sie einfach über den Menüpunkt „Konto“ und den Button „Konto löschen“ beantragen. Sie erhalten nach wenigen Tagen Bearbeitungszeit die Bestätigung der Löschung durch die Stadtwerke Münster GmbH.
LOOPmünster ist als flexibler Rufbus ein digitales Produkt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Menschen LOOPmünster telefonisch buchen. Im Rahmen des Beschlusses durch den Rat der Stadt Münster zur Einführung des Aufpreises von 1 Euro sowie der im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurde deutlich, dass die tatsächliche Nutzungsquote derzeitige und zukünftige Aufwände für die Telefonbuchung nicht rechtfertigt.
Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten, sich über eine Buchung zu informieren.
1. LOOPmünster-App geöffnet:
Sollten Sie die App geöffnet haben, werden Änderungen bzw. Echtzeitinformationen zur Buchung nur innerhalb der App dargestellt.
2. LOOPmünster-App läuft im Hintergrund:
Sie erhalten eine Push-Nachricht, sofern es neue Informationen zu Ihrer Buchung gibt.
3. LOOPmünster-App ist geschlossen:
Sie erhalten Informationen zu Ihrer Buchung per SMS
Das System prüft verschiedene Fahrtmöglichkeiten. Sollte Ihr Fahrtwunsch verschiedene Fahrtmöglichkeiten bieten, können Sie einen der Fahrtvorschläge auswählen und die Fahrt verbindlich buchen.
Sollten Sie gerade eine Buchung offen haben, die in Kürze angetreten werden soll, ist die Buchung einer weiteren Fahrt nicht möglich. Auch ist bei den Vorausbuchungen nur eine Fahrt im gewünschten Zeitfenster möglich. Eine weitere Limitierung der Buchungen gibt es nicht.
Vorausbuchungen werden weit vor der tatsächlich durchgeführten Fahrt gebucht. In der Zwischenzeit kommt es zu vielen weiteren, kurzfristigen Buchungen. Um die Effizienz des Systems zu verbessern und vermeidbare Wende- oder Stichfahrten zu reduzieren, kann sich Ihr Abholort mit der SMS-Erinnerung 30 Minuten vor Fahrtbeginn noch einmal leicht verändern. Der neue Ort liegt jedoch in direkter Nähe zum ursprünglich geplanten Abholort.
Um die Effizienz des Systems zu erhöhen, werden die Buchungen innerhalb eines Zeitfensters mit anderen Buchungen „gepoolt“. Anders als bei einer Zeitpunkt-Buchung gibt es so mehr Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus erhalten Sie als Fahrgast mehrere Fahrtvorschläge und das System bleibt trotz hoher Nachfrage häufiger verfügbar. Das Zeitfenster beträgt 30 Minuten.
Es ist nicht möglich, LOOPmünster auf Strecken mit paralleler Direktverbindung mit dem Bus zu buchen. In der App wird Ihnen in diesem Fall keine Fahrt mit LOOPmünster, sondern eine Fahrt mit dem Bus angeboten.
Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen sind verbindlich. Bis 15 Minuten vor Fahrtantritt können Buchungen von Nutzer_innen ohne Belastung von Kosten storniert werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 15 Minuten vor der geplanten Abholung, bleibt der Aufpreis von 1 Euro pro Person für den LOOPmünster-Service bestehen und wird nicht erstattet.
Die Buchung einer Fahrt ist verbindlich und unmittelbar gültig. Nach Erhalt der Erinnerungsbenachrichtigung (SMS oder In-App-Nachricht) bzw. ca. 30 Minuten vor Abfahrt können Sie die Fahrzeugposition und Echtzeitinformationen zur Abholung in der App live verfolgen.
Die Software versucht, Ihnen die Reisekette so einfach wie möglich zu machen. Wenn Sie die Standort-Ortung aktiviert haben, reicht es aus, lediglich Ihre Zieladresse einzugeben. Das System berechnet Ihnen die beste Wegekette und navigiert Sie zum Einstiegsort. Eine Vorabansicht der nächstgelegenen Haltestellen ist daher nicht erforderlich.
Wenn Sie sich außerhalb des Bediengebietes aufhalten oder eine Abfrage mit einem Start oder Ziel außerhalb des Geschäftsgebietes anfragen, ist eine Buchung nicht möglich.
Eine Fahrt kann bis zu drei Tage im Voraus verbindlich gebucht werden. Über eine Erinnerungsbenachrichtigung (SMS oder In-App-Nachricht) erhalten Sie 30 Minuten vor Abfahrt letzte Informationen zu Ihrem Abholort und zur Uhrzeit. Ebenso sind jederzeit Sofortbuchungen möglich.
Eine Person kann eine Buchung für insgesamt bis zu 6 Personen vornehmen. Bitte bedenken Sie, dass alle Personen ein gültiges Ticket benötigen oder dass es beim genutzten Ticket/Abo eine entsprechende Mitnahmemöglichkeit geben muss.
Sollte das Fahrpersonal Sie am Abholort nicht antreffen können, kann der Fahrer oder die Fahrerin Sie anrufen. Dieser Anruf erfolgt über eine dezentrale Rufnummernvermittlung. Somit ist gewährleistet, dass das Fahrpersonal nicht Ihre Rufnummer kennt und umgekehrt Sie die Rufnummer des Fahrpersonals nicht kennen. Die Anrufmöglichkeit bietet lediglich eine Rückfallebene und gewährleistet nicht, dass das Fahrpersonal auf Sie am Abholort wartet. Bitte kommen Sie rechtzeitig zur Haltestelle. Das Fahrpersonal ist angewiesen, die Fahrt zu stornieren, sollte ein zeitnaher Einstieg nicht möglich und eine Verspätung von Folgebuchungen die Konsequenz sein.
Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf Wunsch das Fahrzeug vor dem ursprünglichen Fahrtziel zu verlassen; das Fahrpersonal entscheidet über eine geeignete Haltemöglichkeit. Der Ausstieg kann nur an einer nahegelegenen Haltestelle entlang der Fahrtroute erfolgen.
LOOPmünster ist eine Ergänzung des Nahverkehrsangebots und somit im Linienverkehr unterwegs. Fahrgäste dürfen nur an gebuchten physischen oder virtuellen Haltestellen ein- und aussteigen. Eine Beförderung bis zu privaten Zieladressen ist nicht möglich.
Wir versuchen, möglichst alle Baustellen und Umleitungen tagesaktuell zu pflegen. Sollte Ihr Abfahrtspunkt dennoch einmal in einer Baustelle liegen, bitten wir Sie, die gebuchte Fahrt zu stornieren und für einen anderen Standort, außerhalb der Baustelle, neu zu buchen.
Sollte die Navigation durch eine fehlende Internetverbindung beeinträchtigt sein, kann sie durch eine Änderung des Standorts meistens wiederhergestellt werden.
Durch eine fehlende Internetverbindung kann es vorkommen, dass die aktuelle Position des Fahrzeugs in der App nicht aktualisiert werden kann. Sobald wieder eine Verbindung vorhanden ist, erfolgt die Aktualisierung der Position.
Für die Ankunftszeit wird in der App ein Zeitfenster dargestellt. Durch das Bündeln von Fahrten können sich Umwege und Fahrzeitverlängerungen ergeben. Diese können bis zu 10 Minuten betragen.
Ab dem Zeitpunkt der Buchung beträgt die maximale Wartezeit 30 Minuten. Buchen Sie beispielsweise um 14 Uhr eine Fahrt mit Abfahrtszeit 14:20 Uhr, kann sich aufgrund von Pooling und damit verbundenen Umwegfahrten die Abfahrtszeit um bis zu 10 Minuten auf 14:30 Uhr verschieben.
Sie können in der App regelmäßig die aktuell geplante Abfahrtszeit sowie die GPS-Position des Fahrzeugs einsehen.
Kann Ihnen aufgrund hoher Nachfrage keine Fahrt angeboten werden, können Sie versuchen, eine Vorausbuchung zu tätigen. Diese ermöglicht Ihnen eine Fahrtenbuchung zwischen 30 Minuten und 72 Stunden im Voraus. Alternativ werden Ihnen in der App LOOPmünster Verbindungen mit weiteren Verkehrsmitteln (Bus und Bahn oder Taxi) mitgeteilt.
In diesem Fall kann der Fahrer/die Fahrerin den Fahrgast anrufen.
Außerdem wichtig zu wissen:
· Die Telefonnummer wird nicht übertragen.
· Die Anrufe werden nicht aufgezeichnet.
· Ein Anruf/Rückruf durch die Kundin/den Kunden ist nicht möglich.
Grundsätzlich gilt: Treffen sich Fahrer_in und Fahrgast nicht zum in der App angezeigten Zeitpunkt an der Haltestelle, fährt LOOPmünster weiter und die Fahrt wird storniert. Der Aufpreis in Höhe von 1 Euro je Fahrgast wird in jedem Fall berechnet. Ein Anruf ist keine Voraussetzung dafür und erfolgt nur, wenn dies betrieblich möglich ist.
Bitte kommen Sie zur in der App angezeigten Uhrzeit zur Haltestelle. Genau wie ein Bus kann LOOPmünster nicht an der Haltestelle warten, da sich sonst für andere Fahrgäste Verspätungen ergeben.
LOOPmünster sucht immer die für alle Fahrgäste am besten geeignete Route heraus. Aus diesem Grund kann es zu geringfügigen Abweichungen der gewünschten Fahrtroute sowie der Ein- und Ausstiegsorte kommen. Wir empfehlen die Suche mittels Standort-Ortung und/oder fester Adressen.
Die Entfernung zum Ausstiegspunkt wird in der App angezeigt. Die Fahrt kann dort live verfolgt werden.
Sie können die Position Ihres Fahrzeugs in der App verfolgen. Sollte betriebsbedingt eine Stornierung erfolgen, erhalten Sie eine Info über die App. Dann muss eine neue Buchung erfolgen. Alternativ ist in der App eine Ansicht der nächsten Busverbindung möglich.
Die Ein- und Ausstiegspunkte liegen in einem Radius von ca. 250 Metern zu Ihrem Start oder Ziel.
Die gewünschte Ankunfts- oder Abholzeit kann von Ihnen bei Buchung via App eingegeben werden. Ihre Bestellung sollte rechtzeitig erfolgen, damit der Abholpunkt in Ruhe erreicht werden kann.
Dazu befindet sich im Fahrzeug in der rechten Tür eine Mikrofontaste.
In den Fahrzeugen ist kein WLAN verfügbar.
Es werden emissionsarme LECV-Hybridfahrzeuge eingesetzt (LEVC TX), auch bekannt als „London-Taxis“. Diese fahren überwiegend elektrisch. Wenn es mit der Reichweite knapp wird, kann das Fahrzeug auf einen Benzinmotor umschalten (Range Extender). Das Angebot umfasst aktuell 10 Fahrzeuge und wächst ggf. mit der Nachfrage.
Die LOOPmünster-Fahrzeuge sind barrierearm, jedoch nicht barrierefrei. Das Fahrzeug verfügt über Ausstattungen wie Klapprampe und schwenkbaren Klappsitz, um möglichst vielen mobilitätseingeschränkten Menschen die Nutzung des Angebots zu ermöglichen. Die Fahrer helfen beim Einstieg.
Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie einen Rollstuhlplatz benötigen. Dann können wir entsprechende Vorkehrungen treffen und etwas mehr Zeit sowie Platz im Fahrzeug einplanen.
Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.
Die THG-Prämie kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist die THG-Quote bis 2030 vorgesehen.
Nein, alle Halter_innen von E-Fahrzeugen können die THG-Prämie beantragen.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder (Klassen L1e und L2e) sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt.
Beispiele:
1. Ein 80er E-Roller mit gültigem Fahrzeugschein: Der Roller ist für die THG-Prämie berechtigt.
2. Ein 50er E-Roller ohne Fahrzeugschein: Der Roller ist nicht für die THG-Prämie berechtigt. Wird das Fahrzeug freiwillig zugelassen, kann die THG-Quote beantragt werden.
Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Jeder private oder gewerbliche Fahrzeughalter_in mit einem oder mehreren auf ihn in Deutschland zugelassenen batteriebetriebenen Elektrofahrzeug/en kann mitmachen. Dabei ist es egal, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde.
Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.
Mit der NRWupgrade-Möglichkeit können Sie die 1. Klasse im Nahverkehr in NRW nutzen.
Einchecken
Halten Sie Ihr eTicket bei jedem Einstieg ca. eine Sekunde lang ruhig vor das kreisrunde eTicket-Symbol unterhalb des Displays des Kartenlesers.
-
Erscheint ein grüner Haken oder ein grüner Kreis sowie ein akustisches Signal - Ticket ist gültig und aktiviert.
-
Bei jeder Fahrt und jedem Umstieg bitte diesen Vorgang wiederholen.
Standorte Kartenleser im Bus:
- Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Türen angebracht.
- Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Standorte Kartenleser am Bahnhof:
-
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkte in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt.
-
Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Check-out
- Ein Check-out beim Ausstieg ist nicht nötig.
Am kreisrunden eTicket-Symbol unterhalb des Displays des Kartenlesers einchecken
-
Grüner Kreis und akustisches Signal: Das Ticket ist aktiviert. Beim Umstieg oder Wiedereinstieg Vorgang wiederholen.
-
Grüner Haken und akustisches Signal: Sie sind eingecheckt. Ihr Guthaben an Restminuten wird angezeigt.
-
Rotes X: Karte wird nicht akzeptiert. Karte ist gesperrt oder letzte Haltestelle im Stadtgebiet.
Fahrtzeit verlängern
Wenn Sie mit der Restzeit Ihr Ziel nicht erreichen, können Sie beim Einstieg weitere 90 Minuten aktivieren. Einfach den Button "Neues Ticket?" auf der Anzeige drücken und das Ticket erneut davorhalten. Der grüne Kreis bestätigt die Buchung.
Gelber Kreis erscheint
-
Sie waren möglicherweise zu schnell für die Technik, probieren Sie es bitte noch einmal.
Kartenleser reagiert nicht
-
Der blaue Ausgangspfeil bleibt stehen. Die Karte ist eventuell beschädigt.
Rotes X - Karte wird nicht akzeptiert
-
Karte ist gesperrt oder letzte Haltestelle im Stadtgebiet.
Funktioniert der Check-in nicht, gilt grundsätzlich
- Beim Fahrpersonal ein "Ersatzticket" kaufen. Die Kosten dafür bekommen Sie erstattet, wenn kein berechtigter Grund für die Sperrung vorlag.
- Kontakt zu einem Servicepunkt der Stadtwerke suchen, Ursache wird geklärt.
In Münster gibt es aktuell keinen politischen Beschluss zur Einführung des Deutschlandticket sozial.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Gesetz eine doppelte Anreizwirkung: Das CO2KostAufG soll einerseits die Vermieter_innen Anreize zu Sanierungsmaßnahmen sowie zur Installation klimaneutraler Heizungssysteme schaffen, andererseits soll die Mieter_innen zu energieeffizientem Verhalten anregen.
Das neue CO2KostAufG betrifft Vermieter_innen und Mieter_innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung (und Warmwasser) genutzt werden. Derzeit können Vermieter_innen die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an ihre Mieter_innen weitergeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen die CO2-Kosten in Wohngebäuden gemäß einem zehnstufigen Modell anhand des tatsächlichen Verbrauchs aufgeteilt werden.
Mieter_innen, die mit einem Energieversorger einen Erdgas- bzw. Fernwärmevertrag abgeschlossen haben, können gegenüber ihren Vermieter_innen ebenfalls die anteiligen CO2-Kosten geltend machen. Die Mieter_innen haben sich bezüglich einer Rückerstattung innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsstellung an die Vermieter_innen zu wenden.
Für Gebäude oder Wohnungen in Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß und somit am energetischen Zustand des vermieteten Gebäudes orientiert. Basis für die Berechnung ist der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.
Je geringer der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto geringer fällt der Anteil der zu tragenden CO2-Kosten für den_die Vermieter_in aus, dafür entsprechend höher für den_die Mieter_in. Andersherum: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto höher ist der CO2-Kostenanteil für den_die Vermieter_in und umso geringer für den_die Mieter_in.
Bei Nichtwohngebäuden ist zunächst pauschal eine 50:50-Kostenaufteilung vorgesehen.
Die CO2-Kostenaufteilung ist im Gesetz wie folgt geregelt.
CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr |
Anteil Mieter_in |
Anteil Vermieter_in |
< 12 kg CO2/m2/a |
100 % |
0 % |
12 bis < 17 kg CO2/m2/a |
90 % |
10 % |
17 bis < 22 kg CO2/m2/a |
80 % |
20 % |
22 bis < 27 kg CO2/m2/a |
70 % |
30 % |
27 bis < 32 kg CO2/m2/a |
60 % |
40 % |
32 bis < 37 kg CO2/m2/a |
50 % |
50 % |
37 bis < 42 kg CO2/m2/a |
40 % |
60 % |
42 bis < 47 kg CO2/m2/a |
30 % |
70 % |
47 bis < 52 kg CO2/m2/a |
20 % |
80 % |
≥ 52 kg CO2/m2/a |
5 % |
95 % |
Die CO2-Kostenaufteilung wird in den meisten Fällen ab dem Jahr 2024 relevant. Denn gemäß CO2KostAufG gilt die Aufteilung der CO2-Kosten für alle vollständigen Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in dem der_die Vermieter_in die Nebenkosten auf die Mieter_innen umlegt, und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Erdgas- oder Fernwärmerechnung mit dem Energieversorger.
Die Pflicht zur Aufteilung der CO2-Kosten besteht für die Vermieter_innen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Damit sie umgesetzt werden kann, hat der Lieferant die Pflicht, die dazu erforderlichen Daten in den Abrechnungen zu liefern. Dies sind nach § 3 (1) des CO2KostAufG:
- die Brennstoffemissionen [kg CO2], die sich aus den eingesetzten Brennstoffen ergeben,
- die errechneten CO2-Kosten [Euro] für den gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoff, die sich durch Multiplikation der Brennstoffmenge mit dem maßgeblichen C02-Preis ergeben,
- der heizwertbezogene Emissionsfaktor [kg CO2/kWh] – eine fiktive Größe im Wärmenetz,
- die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffenergie [kWh] und
- der Hinweis auf Erstattungsansprüche (wenn Mieter_innen selbst Wärmekund:innen sind)
Die notwendigen Informationen und Kennzahlen für die Aufteilungsberechnung der CO2-Kosten finden Sie ab 2024 auf Ihrer Erdgas- bzw. Fernwärmerechnung.
Einige wichtige Kennziffern haben wir bereits für Sie unter Berechnungskennzahlen zusammengestellt. Diese Informationen können für Wärmelieferungen wie Erdgas und Fernwärme herangezogen werden.
Für Contracting- und Wärmedienstleistungen wie z. B. Thermokonzept gelten die Berechnungskennzahlen nicht. Hier erfolgt eine individuelle Berechnung und die Informationen werden ebenfalls mit der Abrechnung kommuniziert.
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
- DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
- IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
- Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über unsere TV-Pakete.
Nein, es ist nicht erforderlich, Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin zu benachrichtigen. Die gesetzliche Zulässigkeit der Umlage über die Nebenkosten endet am 01.07.2024, und eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig. Für zusätzliche Sicherheit können Mieter dies jedoch ihrem Vermieter nochmals mitteilen, unter Verweis auf §71 TKG.
Ja, Sie können bereits von den Vorzügen eines neuen TV-Tarifs profitieren und haben somit alle erforderlichen Schritte für die Umstellung abgeschlossen.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin wird Sie rechtzeitig darüber informieren, wann das Nebenkostenprivileg und somit die Umlage der Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten bei Ihnen entfällt, spätestens jedoch bis zum 30.06.2024.
Ab dem 1. Juli 2024 besteht für Mieter_innen kein Anspruch mehr darauf, dass Vermieter_innen Kabelfernsehen bereitstellen. Falls der Sammelvertrag bis zum 30. Juni 2024 gekündigt wird und Mieter_innen keine alternative Fernsehmöglichkeit arrangiert haben, könnte theoretisch ab dem 1. Juli 2024 kein TV-Empfang per Kabel mehr möglich sein.
Nein, es ist nicht erforderlich, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Wegfall bedeutet lediglich, dass du als Mieter_in ab dem 1. Juli 2024 den Anschluss fürs Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen musst.
Ab dem 30. Juni 2024 ist es nicht mehr gestattet, die Kosten für Kabelanschlüsse auf Mieter_innen umzulegen. Es besteht die Möglichkeit, dass Vermieter_innen diese Änderung übersehen und die Kosten dennoch in Betriebskostenabrechnungen einbeziehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich für Mieter_innen, Widerspruch einzulegen und unrechtmäßig berechnete Kosten von Nachzahlungen abzuziehen oder bei Guthaben die Auszahlung zu fordern.
Ja, denn ab dem 1. Juli 2024 ist es Vermieter_innen nicht mehr gestattet, die Kosten für gemeinschaftliche Kabelfernsehverträge auf Mieter_innen umzulegen. In diesem Fall sind Mieter_innen dazu verpflichtet, entweder einen individuellen Kabelanschlussvertrag abzuschließen oder auf digitale Fernsehalternativen umzusteigen.
Mieter:innen haben die Freiheit, einen Anbieter ihrer Wahl zu wählen, ohne an den bisherigen gebunden zu sein. Ein sorgfältiger Vergleich kann sich lohnen. Alternativen wie TV-Streaming bieten oft mehr Komfort und Flexibilität und sind möglicherweise sogar kostengünstiger. Es ist jedoch zu beachten, dass der Wechsel des Kabelanbieters normalerweise nicht möglich ist, da das regionale Kabelnetz einem bestimmten Anbieter gehört.
Ihre Rechnungen und auch andere Nachrichten und Dokumente finden Sie in Ihrem Kundenportal-Account unter Postbox.
Wenn Sie Ihr gesuchtes Dokument dennoch nicht finden können, liegt es eventuell daran, dass Sie noch einen anderen Zugang haben und das Dokument dort zugeordnet ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie das Dokument gelöscht haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie in Ihrem Kundenportal keine Dokumente öffnen können, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Prüfen Sie den Download-Ordner Ihres Endgerätes
- Alle Dokument in Ihrem Postfach liegen als PDF vor. Damit diese auf dem Endgerät geöffnet werden können, wird eine entsprechende App benötigt, z.B. PDF-Reader
- Versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät nochmal
Kabelfernsehn überträgt TV-Signale über ein physisches Kabelnetzwerk, während Fernsehen über das Internet (IPTV) die Übertragung von TV-Signalen über das Internetprotokoll ermöglicht. Das bringt eine hohe Flexibilität in der Kanalauswahl und oft auch der Abspielgeräte mit sich, da lediglich eine Internetverbindung erforderlich ist.
Ihre CO2-Einsparung durch den Besitz eines Elektroautos wird am Markt als THG-Quote gehandelt. Der Preis für eine Quote ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Zuletzt ist die Nachfrage nach THG-Quoten zum Ausgleich von CO2-Emissionen immer weiter gesunken. Das führt dazu, dass auch der Preis für eine THG-Quote immer weiter fällt. Die sinkende Nachfrage liegt besonders an drei Gründen. Zum einen passte das Umweltbundesamt den Emissionsfaktor an. Das hat zur Folge, dass der Fahrzeugschein im Handel weniger CO2-Emissionen ausgleichen kann.
Somit ist ein Fahrzeugschein auf dem Markt weniger wert. Ein weiterer Grund für den geringen Preis einer THG-Quote ist eine große Einfuhr von Biokraftstoffen aus Asien. Diese wurde mutmaßlich falsch deklariert. Dies führt zu einem zu hohen Angebot an günstigem Biokraftstoff, welches Mineralölunternehmen dankend annehmen.
Durch die Nutzung von Biokraftstoff sinkt der CO2-Ausstoß, weswegen weniger THG-Quoten am Markt erworben werden müssen. Der letzte zu nennende Grund ist, dass der Gesetzgeber den Import von Biomethan innerhalb von Europa genehmigte. Das führte zu einer weiteren günstigen Erfüllungsmöglichkeit zur Minderung von Treibhausgasen.
Das Abonnement gilt mindestens für 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Die Momente Card kann an den Ladesäulen innerhalb von Münster genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb von Münster ist momentan noch nicht möglich.
Abgerechnet wird immer für einen ganzen Tag. Die ersten beiden 90 Minuten werden jeweils mit dem vergünstigten 90 MinutenTicket-Preis berechnet. Ab drei aktivierten 90 Minuten wird maximal der Tagesbestpreis abgerechnet. Tagesberechnung gilt bis zum Betriebsende inklusive Nachtbusfahrten.
In Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer überschritten werden, wenn das Fahrtziel, während die Fahrt bereits angetreten wurde, aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden kann.
Auch bei einem Ausstieg/Umstieg laufen die aktivierten 90 Minuten weiter und können bei erneutem Einstieg innerhalb der Zeit weiter genutzt werden.
Die gültigen Restminuten werden Ihnen bei einem erneuten Check-in im Bus angezeigt. Relevant für die Weiterfahrt sind hier nur die Ihnen am Lesegerät angezeigten Restminuten, unabhängig davon, ob der Bus planmäßig an der Haltestelle angekommen ist oder nicht.
Reicht die angezeigte Restlaufzeit beim Einstieg für die planmäßige Fahrtdauer aus, kann das Ticket genutzt werden, auch wenn während der Fahrt eine Verzögerung (z.B. durch einen Stau) entsteht und die Laufzeit deshalb überschritten wird.
Liegt die angezeigte Restlaufzeit beim Einstieg jedoch unter der planmäßigen Fahrzeit, müssen neue 90 Minuten aktiviert werden.
Das 90 MinutenTicket muss bei jedem Einstieg in den Bus vor den Kartenleser gehalten werden.
Innerhalb der 90 Minuten zeigt der Kartenleser anschließend die aktuellen und gültigen Restminuten an. Erst nach Ablauf der 90 Minuten wird ein weiteres 90 MinutenTicket aktiviert.
Die elektronische Prüfung eines 90 MinutenTickets ist innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen möglich. Auch für die Bahn-Nutzung gilt: vorher immer am Lesegerät einchecken bzw. aktivieren.
Im Bus
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind an den ersten drei Türen angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Bahnsteigen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Wir benötigen Ihre Zählerstände, um Ihren tatsächlichen Verbrauch feststellen zu können. Nur so können wir Ihre Jahresrechnung genau berechnen und stellen damit sicher, dass nur abgerechnet wird, was Sie auch verbraucht haben!
Falls wir vier Wochen nach dem geplanten Ablesedatum von Ihnen keine Zählerstände erhalten haben, schätzen wir Ihren Verbrauch. Eine Schätzung entspricht dabei nicht immer exakt Ihrem Verbrauch. Unter Umständen kann es damit für Sie zu einer Nachzahlung kommen.
Wir raten Ihnen deshalb: Teilen Sie uns die Zählerstände mit.
- Stift und Papier, um sich den Zählerstand zu notieren oder Ihr Handy mit Blitzfunktion um ein Foto zu machen
- Vertragskontonummer: Diese finden Sie auf allen vertragsrelevanten Dokumenten (Jahresrechnung, Versorgungsvertrag, Abschlagsplanänderungen, etc. ) im Kopf des Anschreibens rechts oben
- Optional: unsere App, mit der Sie den Zählerstand bequem per Foto übermitteln können
In folgenden Fällen freuen wir uns über Ihre Unterstützung:
- Sie erhalten bald Ihre Jahresrechnung
- Sie ziehen um
- Sie wollen zu den Stadtwerken wechseln oder uns verlassen
- Wir haben die Preise Ihres Tarifs angepasst
Grundsätzlich empfehlen wir den Zählerstand mindestens einmal pro Jahr abzulesen. Damit stellen Sie sicher, dass wir die Berechnung Ihrer Jahresrechnung und Ihrer Abschläge möglichst genau vornehmen können.
- Teilen Sie uns bequem Ihren Zählerstand über unser Kundenportal mit. Hier geht es zur Schritt- für- Schritt- Anleitung.
- Ansonsten können Sie Ihren Zählerstand via Foto über unsere münster:app melden.
- Alternativ können Sie die Ablesekarte Ihres Netzbetreibers ausfüllen.
Wie fülle ich meine Ablesekarte aus?
Die Ablesekarte sendet Ihnen Ihr Messtellenbetreiber zu. Für Kunden im Stadtgebiet Münster finden Sie nähere Informationen dazu auf der Website der Stadtnetze Münster.
Sie können grundsätzlich Zählerstände zu Strom, Gas, Wasser und Wärme ablesen.
Laut Gesetz sind je nach Versorgungssituation Vermieter oder Mieter dazu verpflichtet, die Aufteilung vorzunehmen. Stadtwerke als Brennstoff- und Wärmelieferanten sind lediglich dazu verpflichtet, auf den Abrechnungen die für die Aufteilung notwendigen Daten zu liefern.
Ja, da der jeweilige Verbrauch des Jahres die Einstufung beeinflussen kann. Die Einstufung muss mit jeder Heizkostenabrechnung neu vorgenommen werden.
Von der Regelung zur Aufteilung der CO2-Kosten ausgeschlossen sind:
- Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine durch den Vermieter selbst bewohnt wird,
- Ausnahmefälle aus § 11 der Heizkostenverordnung, wenn keine abweichende Regelung zur Heizkostenabrechnung geschlossen wurde,
- Fernwärmeanschlüsse, die nach dem 1. Januar 2023 errichtet wurden.
In diesen Fällen tragen Mieter_innen die CO2-Kosten weiterhin vollständig.
Für Gebäude, bei denen eine energetische Sanierung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben, beispielsweise bei Denkmalschutz, nicht möglich ist, gelten weitere Sonderbestimmungen, die den Vermieteranteil reduzieren.
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen im Internet aktuelle Gesetze und Rechtsverordnungen zum Abrufen bereit. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Den Gesetzestext zum Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten sowie eine entsprechende Anwendungshilfe zur Verfügung (siehe untenstehende Verlinkung).
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
Hinweis zum Rechner: Bei der Energieart Erdgas wird die Eingabe des heizwertbezogenen Verbrauchs verlangt. Auf unseren Rechnungen weisen wir ebenfalls den heizwertbezogenen Verbrauch aus. Eine Umrechnung von Brennwert zu Heizwert erfolgt mit Multiplikation um den Faktor 0,903.
Beispiel: Auf Ihrer Rechnung ist der Jahresverbrauch mit 10.000 kWh angegeben. Die Umrechnung geschieht folgendermaßen:
10.000 kWh X 0,903 = 9.030 kWh (heizwertbezogener Verbrauch)
Reichen Sie bei der Einfahrt Ihre Momente Card der diensthabenden Person zum Einlesen. Bei Verlassen der Parkfläche nach Ende der offiziellen Öffnungszeit wird für den ersten Tag automatisch das Ende der offiziellen Öffnungszeit gebucht (kein Einlesen der Momente Card erforderlich). An Parktag 2 und gegebenenfalls weiteren Tagen kann nicht mit der Momente Card bezahlt werden. Die Abrechnung für diese Tage erfolgt über einen Zahlschein.
Sie haben bei der Einfahrt für den ersten Tag einen Zahlschein am Auto erhalten. Reichen Sie bei der Ausfahrt der diensthabenden Person Ihre Momente Card zum Einlesen sowie den Zahlschein. Der Parkbeginn ergibt sich aus dem Zahlschein. Der gesamte Parkvorgang wird über die Momente Card abgerechnet.
- Privat- und Gewerbekunden in der eigenen Immobilie
- Die Immobilie ist im Stadtgebiet Münster in der Nähe einer Fernwärmeleitung.
Ob Ihre Immobilie in der Nähe einer Fernwärmeleitung liegt, erfahren Sie über den Verfügbarkeitscheck.
Eigentümer der Anlage sind die Stadtwerke Münster. Während der Vertragslaufzeit (15 Jahre) überlassen die Stadtwerke der Kundin / dem Kunden die Anlage über einen Pachtvertrag zur Nutzung.
Der vertraglich geregelte Pachtzeitraum beträgt 15 Jahre und beginnt mit der Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke Münster.
Zum Vertragsende sind die Stadtwerke Münster rechtlich verpflichtet die Anlage und sämtliche nicht mit dem Haus verbundenen Bestandteile auf eigene Kosten zurückzubauen.
Die / der neue Eigentümer_in der Immobilie muss die Fernwärmestation (mit allen Rechten und Pflichten) übernehmen und profitiert ihrerseits / seinerseits von den günstigen Konditionen.
Die Stadtwerke Münster versichert die Fernwärmestation im Rahmen einer Anlagenversicherung gegen Verlust oder Zerstörung sowie Beschädigung durch Feuer, Überschwemmung oder andere Naturereignisse sowie gegen Schäden infolge des Ausfalls der Anlage (Unterbrechungsversicherung) bzw. aufgrund eines versicherten Sachschadens (Anlagenversicherung).
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner ist für die Versicherung der hausinternen Anlage selbst verantwortlich.
Dazu gehören Heizkörper, Fußbodenheizung, Rohrleitungen, Thermostatventile und sonstige technisch Einrichtungen im Gebäude des Eigentümers außerhalb des Heizungsraums.
Die Eigentümerin / der Eigentümer muss den Aufbau und Betrieb der Fernwärmestation seiner Feuerversicherung/Wohngebäudeversicherung als gefahrerhöhende Maßnahme melden.
Sie / er trägt die Verkehrssicherungspflichten der Fernwärmeanlage. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Neben den einmaligen Kosten für den Hausanschluss, den monatlichen Pachtkosten für die Übergabestation und den laufenden Kosten für den Fernwärmeliefervertrag (siehe Preisblatt Internetseite) können folgende zusätzliche Kosten entstehen:
- Zusätzliche Kosten können entstehen, falls ein alter Öltank verbaut ist. Im Rahmen unseres Services bieten wir Kontakte zu Fachpartnern an, die den Rückbau des alten Öltanks vornehmen. Die Beauftragung und die Übernahme der Kosten hat die Eigentümerin / der Eigentümer zu tragen.
- Im Vorfeld sollte eine Heizlastberechnung für das Gebäude vorliegen. Falls diese nicht vorliegt, können wir diesen Service für die Kundin / den Kunden anbieten. Gleiches gilt für die Berechnung des Hydraulischen Abgleich. Auch hier können zusätzliche Kosten entstehen
- Die Errichtung der Fernwärmestation erfolgt unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften, Normen und Anwendungsregeln. Das kann unter Umständen bedeuten, den Zählerschrank an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dazu kann der Kundin / dem Kunden beim Vor-Ort-Termin ein Angebot gemacht werden.
Ein Internetanschluss ist von Vorteil, da wir jede Anlage fernüberwachen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
- Hersteller: Ewers, Pewo, DeltaTec
- Die Fernwärmestationen gibt es in verschiedenen Ausführungen und Größen (Abhängig vom Anlagenpaket)
- Besichtigung auf äußere Schäden
- Kontrolle der Anlage auf Schäden oder Verunreinigungen
- Prüfung der Leitung auf Dichtigkeit
- Überprüfung der Kontrolleinheit auf Fehlermeldungen oder Unregelmäßigkeiten
- Überprüfung der Magnetit- und Schlammabscheider
- Wartungsintervall: alle 2 Jahre Vor-Ort, alle 2 Jahre Fernwartung
Wenn alle vertraglichen Unterlagen mit den Unterschriften vorliegen, beginnt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts beauftragen wir unseren Installationspartner, der zeitnah mit der Kundin / dem Kunden einen Termin zur Installation abstimmt.
Die Installation der Anlage dauert meistens nur einen Tag, in Ausnahmefällen, zwei Tage. Im Anschluss wird der Zählerwechsel beim zuständigen Netz beauftragt. Sobald dieser durchgeführt wurde, nehmen wir die Anlage ab und die Kundin / der Kunde kann sie nutzen.
Wir gehen davon aus, dass die Kundin / der Kunde ihre /seine Anlage innerhalb von 4 Monaten in Betrieb nehmen kann.
Anders als bei der Sparte Erdgas weichen bei Fern- und Nahwärme sowie bei KWK-Anlagen (Thermokonzept) die im CO2-Kostenblock errechneten CO2-Kosten mit denen auf der Rechnung ausgewiesenen oder in Preisblättern dargestellten CO2-Kosten ab. Grund dafür ist, dass das CO2KostAufG eigenständige Methoden zur Ermittlung der Brennstoffemissionen und der Zertifikatspreise festgelegt hat. Im Ergebnis spielt der im Wärmeliefervertrag vereinbarte Emissionspreis für das CO2KostAufG schlicht keine Rolle. Das hat nun wiederrum zur Folge, dass für die Verteilung der CO2-Kosten im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ganz andere Kosten maßgeblich sind, als wir Ihnen als Wärmelieferant in Rechnung stellen. In der Regel ist der nach dem CO2KostAufG errechnete CO2-Kostenblock höher als der vertraglich vereinbarte Emissionspreis. Diese Ungereimtheit nimmt der Gesetzgeber in Kauf. Das bedeutet, dass zwischen Vermieter und Mieter fiktive/theoretische CO2-Kosten aufgeteilt werden.
Der Klimawandel und die Energiekrise haben gezeigt: Deutschland braucht eine dezentrale, unabhängige und nachhaltige Energie-Erzeugung. Im besten Fall gewinnen wir den Strom direkt dort, wo er benötigt wird. Windenergie zählt zu den nachhaltigsten und vergleichsweise günstigsten Energiequellen. Mit der Inbetriebnahme der Anlagen könnte mehr als das Doppelte des aktuellen jährlichen Stromverbrauchs der Haller Haushalte produziert werden, was die dauerhafte Versorgung der Region sichert.
Als Vorhabenträger ist nicht nur nachhaltige Energie für das Münsterland in unserem Interesse, sondern auch für Gebiete darüber hinaus. Als eines der größten Stadtwerke in NRW kooperieren wir mit Kommunen, die den bürokratischen und finanziellen Aufwand für den Bau von Windenergieanlagen allein nicht stemmen könnten. Deshalb helfen wir durch die Planung, den Bau, einen Verkauf oder attraktive Beteiligungsmodelle an den Windenergie-Anlagen auch kleineren Gemeinden, ihre Region mit erneuerbarem Strom zu versorgen.
Halle (Westf.) hat sich ehrgeizige Klimaziele gesteckt, die wir durch die aktuelle Projektplanung zu erreichen helfen. Außerdem wäre die Stadt auch für künftige Herausforderungen wie die Elektrifizierung der Wärmeversorgung oder eine Zunahme der E-Mobilität gut gerüstet. Auch aus ökonomischer Perspektive ist es sinnvoll, in einem Genehmigungsverfahren gleich mehrere Anlagen zu errichten. So lassen sich wertvolle Synergien nutzen – zum Beispiel bei den Kartierungen, den Netzanschlüssen oder der Planung eines Umspannwerkes.
Der Durchmesser des runden Fundaments pro Anlage beträgt circa 28 Meter. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 615 Quadratmeter.
Uns ist die besondere Sensibilität dieser Flächen bewusst, daher haben wir sie in einer Artenschutzkartierung durch einen unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Die Ergebnisse benötigen wir für den Genehmigungsantrag beim Kreis Gütersloh, der zuständigen Aufsichtsbehörde, der strenge Prüfkriterien anlegt. Über ein Jahr wurden in dem Gebiet sämtliche, dort lebende Vogelarten kartiert. Mit folgendem Ergebnis: Fünf der geplanten Standorte lassen sich mit der dort lebenden Vogelwelt in Einklang bringen. Eine Planung am Standort Fleerweg ist den Kartierungen des Gutachters zufolge ebenfalls möglich. Die Biologische Station verzeichnet dort allerdings einen Fund, der einer weiteren Überprüfung bedarf.
Die Bewertung, ob ein Standort für die Windenergieplanung geeignet ist oder nicht, hängt davon ab, welche Vogelart dort in welchem Umkreis brütet, wohnt, Futter sucht oder rastet. Kartierer betrachten bei der Erfassung von Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz artabhängig den sogenannten Nahbereich, den zentralen Prüfbereich sowie den erweiterten Prüfbereich. Der Abstand dieser Bereiche zu den Windenergie-Anlagen ist für jede kollisionsgefährdete Vogelart individuell festgelegt. Viele Studien zeigen, dass die meisten Vogelarten weder kollisionsgefährdet sind noch durch ein Meideverhalten auf die Anlagen reagieren, sondern sie einfach umfliegen. Doch es gibt windenergiesensible Arten, deren Vorkommen Schutzmaßnahmen erfordert. Dazu gehören etwa die Abschaltung zu bestimmten Jahres- oder Tageszeiten oder die Schaffung von attraktiven Ablenkflächen zur Nahrungssuche. Eine Umplanung ist dann nötig, wenn laut Bundesnaturschutzgesetz kollisionsgefährdete Brutvögel im sogenannten Nahbereich des Standorts leben.
Nein, das ist nicht zu befürchten. Wir haben vor, den erzeugten Strom direkt in das bereits vorhandene überregionale Übertragungsnetz einzuspeisen. Sollte unser Projekt wie geplant umgesetzt werden, bauen und finanzieren wir zudem ein neues Umspannwerk, um den vor Ort erzeugten Strom ins Netz zu bringen. Es droht keine Überlastung des Stromnetzes, und den Haller Bürgerinnen und Bürgern entstehen daraus keine Kosten. Im Gegenteil: Über unsere und eigene Windräder in Hand einer Bürgergesellschaft profitieren sie langfristig von dem vor Ort erzeugten Strom, der zur Preisstabilität beiträgt und sie unabhängig macht von anderen Energieträgern und dem volatilen Weltmarkt.
Der kostenlose Modernisierungscheck beinhaltet:
- Individuelle und klimafreundliche Empfehlungen für Ihr Gebäude
- Eine zusätzliche Bewertung des aktuellen Energieverbrauchs
- Eine Auswertung der Einsparpotenziale einzelner Maßnahmen inkl. Aufführung möglicher Förderungen
- Tipps für die nächsten Schritte
Mit dem Energieausweis erhalten Sie einen Link. Hierdrüber können Sie einfach den Modernisierungscheck anfordern.
Ja, die Nutzung von radbox.nrw ist auch ohne ÖPNV-Ticket möglich. In diesem Fall fällt der reguläre, nicht der rabattierte Preis an.
Gültig sind alle Abos und Tickets auf Chipkarte der Stadtwerke Münster, einschließlich des 90 MinutenTickets.
Hinweis für digitale Abos, die per App gekauft wurden:
Der ÖPNV-Kundenrabatt kann derzeit leider nur für Abos mit Chipkarte gewährt werden. Radbox.nrw arbeiten derzeit an einer technischen Lösung, damit der ÖPNV-Rabatt zukünftig auch für digitale ÖPNV-Produkte gewährt werden kann. Sollten Sie ein digitales Aboticket besitzen, welches keine Chipkarte ist oder auf dem die Chipkartennummer nicht aufgedruckt ist, wenden Sie sich bitte an leezenbox@stadtwerke-muenster.de
Bei einem ÖPNV-Ticket in Form einer Chipkarte können Sie die Ticketnummer (nicht die Kundennummer) unter Zutrittsmedien hinterlegen und erhalten so automatisch den rabattierten Preis auf alle Buchungen.
Komfortabel geht dies über die App radbox.nrw.
Alle Informationen zur Registrierung, zu Zahlungsmittel und zum Hinterlegen der Chipkarte finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktionierts
Die Buchung eines Stellplatzes ist Voraussetzung zur Nutzung der Leezenboxen. Die Anlage kann vor Ort mithilfe eines TAN-Codes, einer ÖPNV-Chipkarte oder eines QR-Codes geöffnet werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktioniert-es.
Hinweis für Chipkarten-Nutzer_innen:
Für jede Buchung ist es erforderlich, die Chipkarten am Bedienungsterminal mit dem jeweiligen Buchungs-TAN zu registrieren.
Sie erreichen den Support über das Kontaktformular in der Buchungsanwendung (Menü Profil > Support) oder per E-Mail an support-faa@viaboxx.de. In dringenden Fällen steht Ihnen die telefonische Hotline unter +49 2223 9147869 zur Verfügung.
Alle häufig gestellten Fragen rund um das Buchungs- und Zugangssystem radbox.nrw finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktioniert-es. |
Bitte senden Sie eine E-Mail an leezenbox@stadtwerke-muenster.de.
Am einfachsten lässt sich dies über die App radbox.nrw erledigen.
Dort können Sie Ihr ÖPNV-Aboticket (nur Chipkarte) einscannen und als Zutrittsmedium und für den Erhalt des ÖPNV-Abokundenrabatts hinterlegen.
- Wählen Sie in Ihrem Profil den Menüpunkt „Zutrittsmedien“ aus.
- Klicken Sie im nächsten Schritt auf „Zutrittsmedium hinzufügen“.
- Scanne Sie Ihre Karte über die integrierte NFC-Funktion Ihres Smartphones. (Bitte stellen Sie sicher, dass NFC zuvor aktiviert ist. Dies kann in den Einstellungen unter "Verbindungen" oder "Drahtlos & Netzwerke" erfolgen.)
- Karte scannen: Halten Sie die Rückseite Ihres Smartphones in die Nähe der NFC-Karte. Achten Sie darauf, dass die NFC-Antenne Ihres Smartphones (in der Regel in der oberen oder mittleren Rückseite) in der Nähe der Karte ist.
- Bestätigung: Warten Sie, bis das Smartphone die Karte erkennt. In der Regel erhalten Sie eine akustische oder visuelle Bestätigung, dass das Einlesen erfolgreich war.
- Daten verarbeiten: Die App verarbeitet die Informationen von der Karte und zeigt Ihnen die entsprechenden Informationen an.
In unserem Video zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach das geht: ÖPNV-Karte bei radbox.nrw hinterlegen.mp4
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Ablauf von Stromversorgungsverträgen grundlegend verändern. Ziel ist es, den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“: Künftig muss der Wechsel des Stromanbieters an jedem regulären Werktag innerhalb eines Tages abgeschlossen sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesnetzagentur am 21. März 2024 die Festlegung BK6-22-024 erlassen. Sie definiert die verbindlichen technischen und prozessualen Standards für den neuen Lieferantenwechselprozess (LFW24) und legt klare Fristen für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktteilnehmer fest.
Die zugehörigen Dokumente und weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Nein, an Ihren bestehenden Vertragsbedingungen ändert sich nichts. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Die neue gesetzliche Regelung bezieht sich ausschließlich auf den technischen Ablauf: Sobald Ihr Vertrag kündbar ist oder endet, kann die Stromlieferung durch einen neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden beginnen. Ein vorzeitiger Wechsel während der laufenden Vertragsdauer bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Gas
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Für Kundinnen und Kunden, die auch schon von der Soforthilfe profitiert haben, gelten die Preisbremsen ab dem 01.03.2023. Zusätzlich werden diese mit der sogenannten Entlastungserstreckung rückwirkend auch für Januar und Februar umgesetzt.
Für Kundinnen und Kunden, die für Gas und Wärme bisher noch keine Soforthilfe bekommen haben (im Regelfall Kundengruppen mit einem Verbrauch > 1,5 GWh) gelten die Preisbremsen bereits ab dem 01.01.2023. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Grundlage für die Gaspreisbremse ist das Gas- und Wärmepreisbremsengesetz.
Fragen zur Gaspreisbremse in der Übersicht
Der Strom, der letzendlich aus der Steckdose kommt, ist immer ein Strom-Mix aus verschiedenen Quellen. Mit Ihrer Entscheidung für Ökostrom sorgen Sie dafür, dass der Ökostrom-Anteil in diesem Mix um Ihre Verbrauchsmenge erhöht wird.
Als Folge des Ausstoßes von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid bzw. CO₂) ist die Temperatur weltweit gestiegen. Bei weiterhin ungebremstem CO₂-Ausstoß prognostizieren führende Klimaforscher einen weiteren Anstieg der Erwärmung mit drastischen Folgen für Mensch und Natur. Um massive Folgen für die Umwelt zu vermeiden, muss der Temperaturanstieg dauerhaft begrenzt werden.
Es gibt ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die wir im privaten Umfeld umsetzen können. Aber egal, ob es der Verzicht auf Fleisch ist, weniger Flugreisen sind oder andere gut gemeinte Verhaltensänderungen: Den größten Effekt* hat der Wechsel von konventionell erzeugter Energie (Kohle und Atomkraft) auf regenerative Energiequellen, wie Solarenergie und Energie aus Wind- und Wasserkraft oder Biomasse.
*Quelle: Greenpeace
Für Ökostrom mit Mehrwert für die Energiewende muss niemand tief in die Tasche greifen: Das Upgrade auf Ökostrom kostet pro Monat durchschnittlich so viel wie zwei Tassen Kaffee. Der Gewinn für die Umwelt ist ungleich höher. Wie günstig ein Wechsel zu Ökostrom für Ihren Haushalt ist, verrät unser Online-Produktberater.
Glasfaser ist das einzige heute bekannte zukunftsfähige Transfermedium, welches dem stetigen Anstieg der Datenvolumen in den nächsten Jahrzehnten gerecht wird und zudem eine sichere und stabilere Verbindung erlaubt.
Ein bis zwei Wochen bevor die Arbeiten in Ihrer Straße beginnen, informieren unsere Mitarbeiter die Anwohner über einen Aushang oder eine Info in den Briefkästen.
Die Stadtwerke Münster bauen das Glasfasernetz im Auftrag von Stadtnetze Münster, dem Netzbetreiber vor Ort.
Die ausführende Tiefbaufirmen, die für uns die Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur übernehmen, sind erfahrene Tiefbauunternehmen und Glasfaser-Spezialisten, die sich auf die Errichtung von Glasfasernetzen spezialisiert haben und bereits zahlreiche ähnliche Projekte realisieren konnten.
Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dementsprechend kann die Grabentiefe/-breite variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgen wir. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, sodass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein Kopfloch geöffnet.
Hierbei bringt Ihnen ein kleines Bohrloch die Zukunft ins Haus! Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Kabels wieder gas- und wasserdicht verschlossen. Diese Arbeit dauert in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in Ihrem Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort.
Wir garantieren eine sorgfältige Erledigung der Arbeiten durch kompetentes Personal. Sollte es dennoch zu unerwarteten Schäden kommen, sollten diese unverzüglich der Stadtwerke Münster GmbH gemeldet werden, um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Behebung zu ermöglichen.
Falls Sie umziehen, können zwei Fälle eintreten.
1. Ziehen Sie in ein durch die Stadtwerke Münster versorgtes Glasfasergebiet, wird der Anschluss auf den neuen Standort umgelegt.
2. Ziehen Sie in ein Gebiet, welches nicht durch die Stadtwerke Münster mit Glasfaser versorgt wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Wir kündigen Ihren laufenden Vertrag erst, wenn das Glasfasernetz funktionsfähig ist. Unter Umständen verlängern sich Ihre Altverträge um die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
Die Hinzubuchung weiterer Zusatzmodule (Sprach- und Datenoptionen) ist jederzeit möglich. Das Abbestellen dieser Zusatzmodule ist im Rahmen der Regelungen zur Mindestlaufzeit und zu Kündigungsfristen produktabhängig möglich.
Nein. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, führen wir die Kündigung für Sie durch.
Sollten Sie Ihren Anschluss selbst gekündigt haben, kann es in Einzelfällen passieren, dass die Rufnummer nicht übernommen werden bzw. ein reibungsloser Übergang von uns nicht sichergestellt werden kann.
Legen Sie in jedem Fall ausreichend Leerrohre zu jeder möglichen Bedarfsstelle. Die Verkabelung/Verrohrung sollte an einem zentralen Punkt (sternförmig) zusammengeführt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke Münster oder einen Fachmann.
Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
Münster:mobil erfasst sowohl den Haushaltsstrom als auch den Strom für die Wallbox bzw. für das E-Auto / Plug-In-Hybrid. Eine separate Darstellung, wie viel Strom über den Haushalt und wie viel zum Laden des E-Autos / Plug-In-Hybrids bzw. über die Wallbox verbraucht wurde, erfolgt nicht.
Der Wechsel von einem laufenden Stromvertrag zu Münster:mobil ist abhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des aktuell bestehenden Vertrags.
Münster:mobil ist ein Tarif für den privaten Stromverbrauch. Um dieses Stromprodukt bestellen zu können, ist ein Nachweis über ein privates Elektroauto oder Plug-in Hybrid mit wiederaufladbarem Batteriespeicher erforderlich. Der Fahrzeugschein muss auf Ihren Privathaushalt ausgestellt sein. Münster:mobil können Sie ganz bequem online bestellen und ebenfalls über die Online-Bestellung den Nachweis über ein privates Elektroauto oder Plug-in Hybrid erbringen.
Wählen Sie Münster:ideal mit Schwachlast, gibt es keine feste Vertragslaufzeit.
Wählen Sie Mein Münster:Strom, entscheiden Sie selbst zwischen einjähriger oder zweijähriger Vertragslaufzeit.
Wählen Sie die Grundversorgung mit Schwachlast, beläuft sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen.
Wählen Sie Mein Münster:Strom, haben Sie bei einer ein- oder zweijährigen Laufzeit keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen, um den Haushaltsstromzähler und den Stromzähler für die Wärmepumpe auf einen einzigen Haushaltssromzähler zu reduzieren, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Er liegt im Normalfall zwischen 75,- und 200,- Euro, wenn die beiden Zähler nebeneinander liegen. Bitte erfragen Sie die genauen Kosten bei Ihrem Elektroinstallateur.
Ihre Jahresverbrauchsprognose weisen wir jeweils in Ihrer nächsten Jahresrechnung aus, die die Preisbremsen umfasst.
Ihren Hund dürfen Sie kostenlos mitnehmen.
Das Abonnement gilt mindestens für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Schüler die mit Bus & Bahn zur Schule fahren oder Besitzer eines Münster-Passes, können bei verschiedenen Abos im Stadtgebiet Münster Preisvorteile erhalten.
Ihre Bestellung muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein.
Die Bezahlung der folgenden Abos erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, komfortabel per Bankeinzug:
- 60PlusAbo
- 60PlusPartnerAbo
- 8UhrAbo
- Azubi/SchülerAbo plus
- AzubiAbo Westfalen (Region)
- FahrradAbo
- FlexAbo
- FunAbo (Region)
- MünsterAbo
- SchülerAbo plus (Region)
- Abos mit Ermäßigung
Im Kundenportal bestellen Sie neue Produkte und Services, verwalten Ihre bestehenden Verträge und ändern persönliche Daten, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung.
Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.
Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.
Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.
Grüner Haken: das Ticket ist gültig.
Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.
Im Bus:
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof:
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.
Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.
Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.
Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.
Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.
Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Berliner Platz 22).
Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Berliner Platz 22.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.
Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.
Sie möchten Ihre eTicket-Rechnung zukünftig nur noch online erhalten? Wir stellen Ihnen Ihre eTicket-Rechnung in unserem Kundenportal für Sie bereit.
Ja, wenn Sie ein PrivatAbo im WestfalenTarif haben, können Sie nahtlos ins Deutschlandticket Job der Stadtwerke Münster wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Abo fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats kündigen. Bitte geben Sie als Kündigungsgrund unbedingt „Wechsel ins JobTicket“ an. Dann wird die bisherige Bezugszeit Ihres Abonnements beim Deutschlandticket Job mit angerechnet!
Das Deutschlandticket Job gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) in der 2. Klasse. Es gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind.
Das Deutschlandticket Job wird auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht von anderen Personen genutzt werden.
Alle Änderungen und Kündigungen müssen spätestens zum 15. Kalendertag des jeweiligen laufenden Monats bei den Stadtwerke Münster vorliegen. Bitte beachten Sie bei der Zeitplanung, dass Ihr Unternehmen die Information an uns weitergeben muss.
Die Stadtwerke Momente Card als Bestandteil des JobTickets bietet zusätzliche Mobilitätsangebote innerhalb Münsters wie das ParkPlus, mit dem Sie bargeldlos in Münsters Parkhäusern parken und die Möglichkeit, vergünstigt auf Carsharing zugreifen zu können. Diese Services müssen Sie in unseren Servicepunkten freischalten lassen, bevor sie genutzt werden können.
Mehr Infos zu den Stadtwerke Momente Services
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind folgende Abos jeweils zum Monatsende kündbar:
- 60PlusAbo
- 60PlusPartnerAbo
- 8UhrAbo
- Azubi/SchülerAbo plus
- FlexAbo
- FunAbo (Region)
- MünsterAbo
- SchülerAbo plus (Region)
- AzubiAbo (Westfalen)
- Abos mit Ermäßigung
- FahrradAbo
- goCardAbo
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, so wird der Differenzwert zwischen dem Abopreis und dem Preis des entsprechenden Zeittickets im Einzelverkauf für den zurückgelegten Abo-Zeitraum erhoben.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Liegt die Anspruchsberechtigung nach SChfVO nicht vor, kann privat ein goCardAbo bestellt werden.
Ab dem 15. Lebensjahr benötigen wir eine Schulbescheinigung, wenn keine Bewilligung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt.
Bei Grundschülern, die eine goCard Selbstzahler erwerben wollen, benötigen keine Schulbescheinigung. In dem Fall reicht eine exakte Angabe der besuchten Schule.
Dann hast Du Anspruch auf ein ermäßigtes Abo, wenn die Schule, die Du besuchst, zu Deinem Wohnort die nächstgelegene dieses Schultyps ist. Falls Du anspruchsberechtigt bist, wirst Du vorher schriftlich benachrichtigt. Aber: Die Normalpreis-Variante des Ticketangebots gibt es leider nicht für Schüler, die außerhalb Münsters wohnen.
Für Berufsschüler in Ausbildung gibt es das Schüler- /AzubiAbo; sie können das goCardAbo für Schüler nicht bestellen.
Für alle, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und »Vollzeit«-Bildungsgänge der Berufs- oder Fachoberschulen besuchen, ist das Abo in jedem Fall ein supergünstiges Angebot. Auch hier gilt: Der Schulträger muss einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Die goCard für Schüler ist ein Abo und Du kannst damit fahren, solange Du die Schule besuchst und nicht kündigst. Es ist nicht als einzelnes MonatsTicket erhältlich.
Du kannst das Abo hier online bestellen.
Ganz wichtig: Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Das Abo mit Münster-Pass kann online oder persönlich im Servicepunkt Mobilität, Berliner Platz 22 (gegenüber Hauptbahnhof), bestellt werden.
Detailinformationen zu den jeweiligen Abos finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten.
Das Busfahren wird durch das 90 MinutenTicket einfacher. Mit dem 90 MinutenTicket können Sie beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) unternehmen. Pro Nutzungstag bekommen Sie den bestmöglichen Preis berechnet. Sie benötigen weder Bargeld, noch müssen Sie im Vorfeld ein Ticket erwerben.
Die elektronische Prüfung eines 90 MinutenTickets ist innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen möglich. Auch für die Bahn-Nutzung gilt: vorher immer am Lesegerät einchecken bzw. aktivieren.
Das 90 MinutenTicket ist ein elektronisches EinzelTicket mit Tagesbestpreis. Um diesen gewährleisten zu können, muss zuvor ein Vertrag abgeschlossen werden. Das eTicket muss bei jedem Einstieg vor den Kartenleser im Bus gehalten werden (=check in) und ist ab diesem Zeitpunkt 90 Minuten gültig. Ein Vorhalten des eTickets beim Ausstieg (=check out) ist nicht notwendig.
Sind keine 90 Minuten aktiviert, so werden durch das Vorhalten der Karte an einem Kartenleser automatisch 90 Minuten freigeschaltet. Beim Davorhalten muss die Bestätigung abgewartet werden. Anschließend können Sie 90 Minuten lang uneingeschränkt im Stadtgebiet fahren, Rückfahrten sind innerhalb des Zeitraums ebenfalls möglich.
Innerhalb der 90 Minuten zeigt der Kartenleser beim erneuten "Check-in" die aktuellen Restminuten an. Erst nach Ablauf der 90 Minuten wird ein weiteres 90 MinutenTicket aktiviert.
Auch wenn Sie während der Gültigkeitsdauer von 90 Minuten aus- oder umsteigen, können Sie das Ticket weiter nutzen, solange Sie innerhalb dieser 90 Minuten erneut einchecken. Wenn Sie das Ticket erneut verwenden, wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, die noch gültig ist. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass nur die am Lesegerät angezeigte Restzeit relevant ist, unabhängig davon, ob der Bus planmäßig an der Haltestelle ankommt oder nicht. Wenn die angezeigte Restzeit ausreicht, um die planmäßige Fahrtzeit zu decken, können Sie das Ticket auch dann nutzen, wenn die Fahrt aufgrund von Verzögerungen länger als erwartet dauert. Wenn die angezeigte Restzeit jedoch nicht ausreicht, müssen Sie die 90 Minuten erneut aktivieren.
Sie können jederzeit neue 90 Minuten am "Touchscreen" des Kartenlesers über den Button "neues Ticket" aktivieren, hierzu müssen Sie zur Bestätigung die Karte ein zweites Mal vorhalten. Die bisherige Restlaufzeit entfällt allerdings.
In Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer überschritten werden, wenn das Fahrtziel aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden kann.
Abgerechnet wird immer für einen ganzen Tag. Die ersten beiden 90 Minuten werden jeweils mit 2,30 Euro berechnet. Ab drei aktivierten 90 Minuten wird maximal ein Tagespreis von 5,20 Euro abgerechnet. Die Tagesberechnung gilt bis zum Betriebsende inklusive Nachtbusfahrten. (Preisbeispiel Stand 01.08.2024, Preisänderungen möglich)
Sie können Ihre eTicket-Rechnung in detaillierter oder kompakter Form erhalten.
Das 90 MinutenTicket ist übertragbar, der Bankeinzug erfolgt über das Konto des Vertragsinhabers.
Bis zu drei Kinder (6- 14 Jahre) können kostenlos mitgenommen werden.
Eine Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein zusätzliches FahrradTicket gekauft werden.
Das 90 MinutenTicket gibt es nur als elektronisches Ticket und in der münster:app.
Sie können das 90 MinutenTicket zu jeder Zeit kündigen.
Kündigung eines 90 MinutenTickets
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Beim 90 MinutenTicket prepaid lässt sich ein Guthaben auf eine elektronische Karte aufladen. Dieses Guthaben kann für Fahrten mit Bus & Bahn im Stadtgebiet Münster genutzt werden.
Das 90 MinutenTicket prepaid ist nur im Vorverkauf aufladbar - in den Servicepunkten der Stadtwerke Münster, an den Ticketautomaten sowie am Verkehrsmobil der Stadtwerke. (Das Prepaid-Ticket ist nicht erhältlich oder aufladbar im Bus)
Zusätzlich bietet die elektronische Momente Card, z.B. eine Momente Card mit dem Service ParkPlus, ebenfalls die Möglichkeit, Guthaben aufzuladen. (Ausnahmen: elektronische Momente Card mit einem VerkehrsAbo oder 90 MinutenTicket)
In unseren Kundenzentren führt ein Mitarbeiter für Sie die notwendigen Schritte durch. Sie müssen lediglich die Karte auf das gekennzeichnete Feld des Lesegeräts legen.
Neben dem aktuellen Guthabenbetrag werden die restliche Fahrzeit sowie das technische Ablaufdatum der Karte angezeigt. (Das technische Ablaufdatum ist eine Art Haltbarkeitsdatum von elektronischen Karten)
Bitte achten Sie vor dem Einstieg darauf, dass ausreichend Guthaben aufgeladen ist. Wenn das Guthaben auf der Karte für eine Fahrt nicht ausreicht, kann die Karte nicht im Fahrzeug aufgeladen werden. In diesem Fall muss ein Fahrschein, z.B. ein EinzelTicket, beim Fahrpersonal gekauft werden.
Das Prepaid-Ticket kann in den Servicepunkten der Stadtwerke Münster zurückgegeben werden.
Eine Rückgabe über die Ticketautomaten ist nicht möglich.
Bei der Auszahlung des Restguthabens wird stets das gesamte aufgeladene Guthaben erstattet. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich.
Wird das Prepaid-Guthaben von einer Stadtwerke Momente Card erstattet, behält der Kunde seine Momente Card.
Eine Auszahlung an Minderjährige ist nicht zulässig.
Es wird immer der aktuell gültige Ticketpreis bei Fahrtantritt vom Guthaben abgezogen.
EinzelTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Bei TagesTickets wird das Güligkeitsdatum beim Kauf festgelegt, sie müssen nicht entwertet werden.
Im Bus gekaufte Tickets sind bereits entwertet.
Ab Entwertung sind EinzelTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0). Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen:
Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten
Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden
Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden
Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden
Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Einzel- und Tages- und GruppenTickets sind nicht mit FahrWeiterTickets/AnschlussTickets kombinierbar.
Gekaufte Tickets bleiben drei Monate über einen Tarifwechsel hinaus gültig.
Beispiel: Preisanpassung zum 1. Januar
Tickets, die zum vor diesem Termin gültigen Preis gekauft wurden, können noch bis zum 31. März genutzt werden. Ab dem 1. April sind sie nicht mehr gültig, können ab dann aber kostenfrei umgetauscht werden.
Sie sind 24 Stunden lang gültig.
TagesTickets sind nicht übertragbar.
Es ist an 7 aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen.
Ein 7 TageTicket ist nicht übertragbar.
Eine Personenmitnahme ist nicht möglich.
7 TageTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Mit Ihrem MonatsTicket bleiben Sie flexibel. Sie wählen selbst das Datum ab wann es gelten soll, es endet am selben Datum des Folgemonats. Zum Beispiel: 11.8. bis 11. 9. oder 5.9. bis 5.10. gültig. Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen.
Ein MonatsTicket ist übertragbar.
Montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig. Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon maximal 1 Person über 15 Jahre).
MonatsTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Ab Entwertung sind KinderTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0).
Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen:
Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten
Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden
Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden
Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden
Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Entwertete KinderTickets sind nicht übertragbar.
Ausnahme: Mit einem 4er KinderTicket können mehrere Kinder (bis zu vier Kinder) gleichzeitig fahren. Hierfür muss pro Kind und Fahrt ein Entwertungsfeld entwertet werden.
KinderTickets sind nicht mit FahrWeiterTicket/AnschlussTickets kombinierbar.
Das Schüler / AzubiMonatsTicket, ist ein Kalendermonat lang gültig. Vom ersten Tag des Monats bis zum ersten Werktag des Folgemonats. Das Ticket ist gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.
Ein Schüler / AzubiMonatsTicket ist nicht übertragbar und nur mit der aktuellen Kundenkarte gültig.
Eine Personenmitnahme ist nicht möglich.
Schüler /AzubiMonatsTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Ein FunTicket nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einer aktuellen Kundenkarte gültig.
Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden.
FunTickets sind mit einem AnschlussTicket / FahrWeiterTicket kombinierbar.
FahrradTagesTickets sind 1 Tag lang gültig.
FahrradMonatsTickets sind vom ersten Tag eines Kalendermonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats gültig.
FahrradTickets sind nicht übertragbar.
FahrradTickets sind nicht mit AnschlussTickets kombinierbar.
Auf der Seite der jeweiligen Hochschule oder auf der Seite des Astas der Universität Münster bzw. Astas der FH Münster.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
AnschlussTickets / FahrWeiterTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Ab Entwertung sind AnschlussTickets für 90 Minuten (Preisstufe 0-2) bzw. 2 Stunden (Preisstufe 3) gültig.
FahrWeiterTickets Westfalen sind ab Entwertung 6 Stunden lang gültig.
Entwertete AnschlussTickets / FahrWeiterTickets sind nicht übertragbar.
Wenn das Abo bzw. das Tickets zum Zeitpunkt der Fahrt eine Personenmitnahme erlaubt, wird pro mitgenommener Person ein AnschlussTicket / FahrWeiterTicket benötigt.
FerienTickets sind persönliche Tickets und können nicht von anderen Personen genutzt werden.
NRWTickets sind persönliche Tickets und sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Detailsinfos zu den NRW-Tickets finden Sie auf den Seiten des NRW-Tarifs
Voraussetzung sind ein Smartphone und eine eezy-fähige App.
Die Fahrgäste müssen das digitale Ticket mit dem QR-Code bei einer Ticketkontrolle auf dem Display des Smartphones vorzeigen, damit das Prüfpersonal diesen scannen kann. Außerdem müssen die Fahrgäste auf Aufforderung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) vorlegen können, da die Fahrtberechtigung personalisiert ausgestellt wird.
Bei einem Umstieg während der Fahrt müssen die Fahrgäste lediglich in der App eingecheckt bleiben, damit die Strecke weiterhin registriert werden kann. Das fahrpreisbildende Element ist die Luftlinie zwischen Start und Ziel der Fahrt, unabhängig vom gefahrenen Weg, von der Dauer der Fahrt und von möglichen Umstiegen. Der Check-out erfolgt erst am Ende der Fahrt.
Die Fahrtberechtigung wird durch den Check-in ausgelöst und ist nicht übertragbar.
Sie endet durch den aktiven Check-out bzw. automatisch nach 90 Minuten bei Fahrten innerhalb von Münster sowie nach 360/420 Minuten bei Fahrten innerhalb von Westfalen/innerhalb von NRW.
Mit eezy sind auch Fahrten in der 1. Klasse buchbar.
eezy gilt ausschließlich in den Bussen und Bahnen innerhalb von NRW, die Nutzung von IC/ICE ist nicht möglich.
Detailinfos zu eezy.nrw finden sie auf den Seiten des NRW-Tarifs.
Movis vereint in einer zentralen App die Mobilitätsangebote und kombiniert diese sinnvoll für das perfekte Mobilitätserlebnis in Münster. Zunächst sind hierbei das MünsterAbo und das Deutschlandticket, eezy.nrw und die Fahrplanauskunft für die Nutzung von Bus und Bahn integriert.
Die Zahlung ist aktuell per PayPal möglich. Dies lässt sich ganz einfach in der App hinterlegen und für alle Mobilitätsdienste nutzen.
Das Deutschlandticket und das MünsterAbo sind über die Movis-App verfügbar.
Mit der Erdgas Grundversorgung binden Sie sich an keine Mindestlaufzeit. Auch die Kündigungsfrist von nur zwei Wochen bietet Ihnen ein hohes Maß Flexibilität.
Mit der Erdgas Grundversorgung profitieren Sie von der kundenfreundlichen Bestabrechnung. Das bedeutet, dass Ihnen abhängig von Ihrem Verbrauch immer der jeweils günstigste Arbeits- und Grundpreis berechnet wird.
Wir liefern außer nach Sprakel Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. Ho =10,2 kWh/m³. In Sprakel liefern wir Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. Ho =12.15 kWh/m³.
Münster:garantiert business ist speziell für gewerbliche Kunden mit einem Erdgas-Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 500.000 kWh entwickelt worden.
Sie können zwischen zwei Laufzeitvarianten wählen. Bei Variante 1 beträgt die Vertragserstlaufzeit max. 24 Monate und bei Variante 2 können Sie sich für max. 36 Monate einen festen Energiepreis sichern.
Den derzeit festgelegten Zeitpunkt des Vertragsendes finden Sie in der Preisübersicht bzw. im aktuellen Preisblatt.
Der Lieferbeginn ist abhängig von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Energieversorgers.
Vor Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie automatisch von uns ein Folgeangebot. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Erstmals vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei unseren Ökostrom-Tarifen, die mit dem Grüner Strom Label ausgezeichnet sind, fließt bis zu 1 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Ökostrom in den Bau von neuen Ökostrom-Anlagen. So wird der Bau von neuen Ökostrom-Anlagen besonders gefördert.
Der Ökostrom der Stadtwerke Münster wird über Herkunftsnachweise beschafft. Der Herkunftsnachweis sagt aus, dass der erzeugte Strom in einer Erneuerbaren-Energien-Anlage (hauptsächlich Wind, Wasser, Sonne) in Europa produziert und ins Stromnetz eingespeist wurde. Es handelt sich dabei um ein vom Umweltbundesamt anerkanntes Verfahren.
Einige Ökostrom-Tarife der Stadtwerke Münster sind mit dem Grüner Strom-Label ausgezeichnet. Nach Erteilung des Labels wird im Rhythmus von zwei Jahren die Einhaltung der Kriterien des Grüner Strom-Labels überprüft. Die Kriterien werden von einem unabhängigen Institut geprüft. GUTcert stellt sicher, dass alle Kriterien objektiv beurteilt werden und erfüllt sind. Der Zertifizierung liegt ein detaillierter Kriterienkatalog zu Grunde, der von Energieexperten entworfen wurde und von den Trägerverbänden regelmäßig überprüft und überarbeitet wird.
Für die aktuellen Angebote ist die Momente Card sofort einsatzbereit. Genießen Sie direkt alle Vorteile unserer aktuellen Angebote.
Wenn Sie zusätzlich ein elektronisches BusTicket bestellt haben, können Sie einfach in den Bus einsteigen und die Karte vor das blaue ((e am Lesegerät halten. Mehr Infos finden Sie hier.
Wenn Sie zusätzlich den Stadtwerke Momente-Service „Auto parken“ bestellt haben, informieren wir Sie, sobald der Service aktiviert wurde. Mehr Infos finden Sie hier.
Geht eine Momente Card verloren oder wird gestohlen, lässt sie sich kurzfristig sperren. Dies beugt Missbrauch durch Dritte vor. Melden Sie den Verlust bitte so schnell wie möglich unter momente@stadtwerke-muenster.de. Wir nehmen dann schnell Kontakt zu Ihnen auf. Telefonisch können Sie den Verlust auch unserer Kunden-Hotline unter 0251.6 94-12 34 melden (Mo-Fr 8-18 Uhr).
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Ladestationen, an denen Sie mit Ihrer Momente Card Ihr Auto laden können.
An einer E-Ladesäule können je nach Ladeeinrichtung 1 bis 4 Elektrofahrzeuge zeitgleich aufgeladen werden.
Teilnehmer am Bonusprogramm, die Ihre Momente Card für das Strom tanken freigeschaltet haben, können sich durch das Vorhalten ihrer Momente Card an der Ladesäule verifizieren. Unsere Energie- bzw. Glasfaser- und Abokunden und -kundinnen können diese Leistung in unserem Kundenportal bestellen.
Für das Laden am Schnelllader (Parkhaus Stadthaus 3) benötigen Sie gesonderte Steckertypen. Diese haben entweder die Bezeichnung CHADeMO oder CCS – Combined Charging System (kombiniertes Ladesystem).
Teilnehmer_innen am Bonusprogramm, die Ihre Momente Card für das Strom-tanken freigeschaltet haben, können alle E-Ladesäulen mit Ihrer Momente Card nutzen. Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke Momente-Abrechnung. Zusätzlich können Kundinnen und Kunden mit Kreditkarte oder Ladekarte aus den Roamingverbünden „Hubject“ und „Ladenetz“ die E-Ladesäulen nutzen.
Sie lassen den Service „Auto mieten – Carsharing“ für Ihre bestehende Momente Card aktivieren oder Sie bestellen die Momente Card gleich mit. Sobald der Service aktiviert ist, wenden Sie sich zum Vertragsabschluss bitte an Stadtteilauto Münster.
Dort geschieht die Anmeldung derzeit im Online-Verfahren.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Aktuelles“ auf der Webseite von Stadtteilauto: https://www.stadtteilauto.com/de/privat/servicebereich/aktuelles/ bzw. direkt unter: https://www.stadtteilauto.com/de/privat/tarife/.
Für alle Stadtteilautos besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Es gelten die aktuellen AGB von Stadtteilauto. Stadtteilauto bietet ein Sicherheitspaket zur Reduzierung der Selbstbeteiligung an. Informieren Sie sich bei Stadtteilauto über die aktuellen Konditionen.
Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Der Vertrag ist bei Stadtteilauto mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Sie müssen im Besitz einer Momente Card (Kundenkarte der Stadtwerke Münster) inklusive freigeschaltetem Service „Auto mieten – Carsharing“ sein. Darüber hinaus müssen Sie den exklusiven Stadtwerke Momente-Vertrag mit Stadtteilauto abgeschlossen haben. Voraussetzung ist zudem ein gültiger Führerschein Klasse B. Sind Sie noch in der Probezeit, erhöht sich die Selbstbeteiligung im Schadenfall (1.800 statt 1.200 €) und die Fahrzeugklasse Maxi kann nicht genutzt werden.
Wenn Sie das Carsharing nicht mehr nutzen möchten, müssen Sie Ihren Vertrag mit Stadtteilauto schriftlich kündigen. Eine Mitteilung an die Stadtwerke ist in diesem Fall nicht ausreichend, da Sie den Nutzungsvertrag direkt mit Stadtteilauto geschlossen haben.
Fahren Sie das Auto bei der Einfahrt bzw. der Ausfahrt bis zur Schranke. Ihr Kennzeichen wird zunächst automatisch eingelesen. Das kann einige Sekunden dauern. Halten Sie zum Einlesen Ihre Karte wenige Zentimeter unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises der Kartenlesesäule. Ihre Karte wird gelesen. Die Schranke öffnet sich für die Einfahrt. Die Ausfahrt erfolgt genauso. Sie werden zudem zur Bestätigung des Rechnungsbetrages aufgefordert.
Die Parkflächen P1, P2, P3, P4 und P5, sowie die Parkhäuser PA und PB stehen für das Parken mit der Momente Card zur Verfügung.
Die Kennzeichenerkennung kann einige Sekunden in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Erst nach deren Abschluss kann Ihre Momente Card an der Kartenlesesäule erfasst werden. Sollte es dennoch Probleme geben, wenden Sie sich mittels der Ruftaste der Kartenlesesäule an den Flughafenservice.
Wenn der Kartenleser im Parkhaus nicht auf Ihre Momente Card reagiert, könnte Ihre Karte defekt sein. Bitte ziehen Sie in diesem Fall ein Parkticket und kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch unter 0251.694-1234 oder per E-Mail an momente@stadtwerke-muenster.de. Wir kümmern uns schnellstmöglich um das Problem.
Bitte fahren Sie zunächst aus dem Parkhaus und informieren Sie uns zeitnah über diesen Fehler.
Die Momente Card muss immer vor den Kartenschlitz bzw. bei den Geräten am FMO unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises gehalten werden. Nur wenn die Ein- und Ausfahrt mit Ihrer Momente Card verbucht wurde, können Sie die Karte für weitere Ein- und Ausfahrten nutzen.
Sie erhalten von uns eine monatliche Abrechnung über Ihre Parkvorgänge. Auf Wunsch fügen wir eine Einzelpostenübersicht bei. Darin sind alle Parkvorgänge einzeln aufgeführt.
Die Preise werden regelmäßig neu berechnet und im Internet veröffentlicht. Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand.
Bei den Arbeitspreisen handelt es sich um reine netto Energiepreise. Diese erhöhen sich um die aktuellen Netznutzungsentgelte (Netz Arbeitspreis, Netz Grundpreis) des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers (inkl. vorgelagertem Netz), die aktuellen Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung sowie die Speicherumlage nach § 35 e EnWG. Darüber werden die genannten Preisen um den CO2-Preis, die vom marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) in Rechnung gestellte Bilanzierungsumlage sowie die Erdgassteuer erhöht. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Münster:transparent business ist speziell für Geschäftskunden ohne Leistungsmessung und mit einem Erdgas-Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh entwickelt worden.
Die Vertragserstlaufzeit ist abhängig vom tatsächlichen Lieferbeginn. Die maximale Vertragserstlaufzeit beträgt 3 Jahre. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit informieren wir Sie über die neuen Preise des folgenden Lieferjahres. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate zu den entsprechenden Preisen gemäß der definierten Preisfindungsphase.
Vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Die Bepreisung des Jahreserdgasbedarfs ergibt sich aus den EEX-Settlementpreisen aller Börsenhandelstage eines definierten Preisermittlungszeitraumes. Daraus wird ein Durchschnitt ermittelt. Dieser geht über Ihre individuelle Preisformel in die Berechnung Ihres Erdgas-Arbeitspreises ein. Hinzu kommt ein fixer jährlicher Grundpreis.
Mindestens 5 Beschäftigte sollten verbindlich ein JobTicket bestellen.
Jedes Unternehmen, das einen JobTicket-Vertrag mit den Stadtwerken Münster hat, benennt eine_n Ansprechpartner_in. Über Diese_n wird das JobTicket bestellt, auch Änderungen und Kündigungen laufen immer über diese beauftragte Person.
Der Arbeitgeber zahlt die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke. Der Arbeitgeber zahlt die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeitenden anbietet, kann auch das Deutschlandticket Job bestellt werden.
Bei unserer Strom Grundversorgung müssen Sie sich nicht an eine Mindestlaufzeit binden, sodass Sie gegebenenfalls auch kurzfristig zu einem unserer anderen Angebote wechseln können. Es gibt somit keine feste Vertragslaufzeit, der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Wochen.
In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit zwischen 10 und 15 Jahren.
Die Stadtwerke Münster ist Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Thermokonzept. Dies betrifft vertragliche Interessen sowie im Falle von Störungen, Reklamationen etc. Ihrer Heizungsanlage.
Die Investitionskosten variieren je nach Modul und Ihrem individuellen Anlagenkonzept. Ihnen entsteht dabei kein finanzieller Aufwand für die Heizungsanlage, denn die Stadtwerke Münster übernehmen die Investitionskosten für Sie.
Die Stadtwerke Münster übernehmen das komplette Risiko im Fall der Fälle. Gesetz eines unwahrscheinlichen Ausfalls der Anlage werden die Kosten für den Ersatz komplett übernommen.
Sie zahlen einen individuellen Wärmepreis, der sicher und kalkulierbar ist. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Wartungen, Reparaturen etc. werden von den Stadtwerken Münster gezahlt.
Ja, durch die gleichzeitige Nutzung von Wärme und Strom sowie die Förderung durch das KWK-Gesetz profitieren Sie von niedrigeren Energiekosten, im Vergleich zu konventioneller Energieversorgung.
Ja, mit einem BHKW sind Sie auf der sauberen Seite, denn mit einer solchen Anlage sinken die klimaschädlichen CO2-Emissionen um bis zu 40%. Außerdem machen Sie sich durch die dezentrale Energieerzeugung von konventionellen Kraftwerken und damit auch von Atomstrom unabhängig.
Durch den Dienstleistungsvertrag müssen Sie sich um nichts kümmern. Denn anfallende Wartungen und Reparaturen sowie ständige Überprüfung und Optimierung der Effizienz werden von Spezialisten durchgeführt.
Nein, ein BHKW macht in diesem Fall keinen Sinn, weil unsere Fernwärme bereits durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.
Ökostrom ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser gewonnen wird.
Wir stellen sicher, dass die Strommenge, die Sie verbrauchen, zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde und beschaffen diesen Strom physisch am Markt.
Die Stadtwerke Münster beziehen ihren Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Solar- oder Wasserkraft. Ein Teil des Stroms wird selbst produziert, ein anderer Teil wird über den Herkunftsnachweis beschafft. Dabei wird bestätigt, dass der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Grundversorgung wird auf grünen Strom umgestellt, indem Herkunftsnachweise beschafft werden, die bestätigen, dass der Strom in einer erneuerbaren Energieanlage in Europa produziert und ins Netz eingespeist wurde. GSL-zertifizierter Ökostrom erfordert auch diese Nachweise und einen zusätzlichen Beitrag von 1 Cent/kWh, der in einen Fördertopf fließt, um den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen. Das Grüner-Strom-Label wird von führenden Umweltverbänden empfohlen und getragen und erfordert strenge Kriterien zur Erfüllung.
Wir haben zahlreiche Informationskanäle für betroffene Anwohner eingerichtet. Einen ersten Überblick über das geplante Vorgehen gibt die Baustellenflyer. Alle Anwohner werden schriftlich über den bevorstehenden Baustart informiert. Fragen zu einer Baustelle in Ihrer Nachbarschaft können Sie an unsere E-Mail-Adresse glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de stellen.
An einigen Stellen können wir auf Leerrohre zurückgreifen, um Dauer und Ausmaß der Bauarbeiten zu minimieren. Leider verfügen aber nur wenige Straßen über Leerrohre.
Möchte eine andere Person an Ihrer Adresse über Ihren Zähler Strom, Erdgas oder eine andere Energieart beziehen, muss diese Person einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken Münster schließen. Eine Übernahme oder ein Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person ist aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wir empfehlen, Ihren Vertrag zu kündigen und der anderen Person zu empfehlen, das jeweilige Produkt neu zu bestellen.
Sie ändern Ihre persönlichen Daten, indem Sie das Kundenportal nutzen.
Unter „Meine Daten“ können Sie Ihre Kontaktdaten ergänzen,
eine Namensänderung in Auftrag geben, eine abweichende Postanschrift angeben, Ihre Bankverbindung ansehen oder auch eine neue Bankverbindung hinterlegen.
Schade, dass Sie Ihren Vertrag bei den Stadtwerken Münster kündigen möchten. Schauen Sie doch gerne, ob ein anderes Produkt von uns besser zu Ihnen passt. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich!
Möchten Sie Ihren Vertrag dennoch beenden, kündigen Sie hier.
Sie ziehen um und möchten Ihren Vertrag an Ihrer alten Adresse schließen? Ändern Sie einfach im Kundenportal unter „Meine Daten“ Ihre Adresse.
Sie möchten Ihren Vertrag verändern, weil ein anderes Produkt der Stadtwerke Münster besser zu Ihnen passt?
Wir empfehlen Ihnen, im Kundenportal ein neues Produkt zu konfigurieren.
Informieren Sie sich jetzt über unsere Stromprodukte und Gasprodukte.
Wenn Sie Eigentümer_in sind und neue Mieter_innen bekommen, teilen Sie uns bitte die Adresse, die Zählernummern mit Zählerstand, das Datum der Schlüsselübergabe und den Namen der neuen Mieter_innen mit.
Die vorherigen Mieter_innen erhalten dann eine Schlussabrechnung und die neuen Mieter_innen erhalten einen neuen Vertrag, zunächst in der Grundversorgung.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Zählerstand an die Stadtwerke Münster zu übermitteln.
1. Sie übermitteln Ihren Zählerstand über das Kundenportal
2. Sie schreiben uns eine E-Mail an info@stadtwerke-muenster.de
3. Sie rufen uns an unter 0251.694-1234
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Stadtwerke Münster benötigen mindestens einmal im Jahr Ihre aktuellen Zählerstände, damit wir berechnen können, wie viel Strom, Gas, Fernwärme oder Trinkwasser Sie verbraucht haben. Denn Sie zahlen nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Ihr lokaler Netzbetreiber (in Münster die Stadtnetze Münster) informiert Sie rechtzeitig oder Sie lesen die Zähler selbst ab.
Ihre Abschläge passen Sie im Kundenportal der Stadtwerke unter Abschläge an.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an info@stadtwerke-muenster.de oder anrufen unter 0251.694-1234.
Haben Sie Ihre Bankdaten hinterlegt, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch innerhalb von zwei Wochen an das von Ihnen angegebene Konto bzw. verrechnen es mit dem nächsten fälligen Abschlag.
Haben Sie Ihren Vertrag mit uns gekündigt und Ihre Abschlussrechnung ergibt ein Guthaben, zahlen wir Ihnen dieses Guthaben innerhalb von zwei Wochen auf das von Ihnen angegebene Konto aus.
Wenn Sie Ihre Bankdaten nicht hinterlegt haben und das Guthaben den nächsten Abschlag übersteigt, schicken Sie uns das ausgefüllte Formular zur Guthabenauszahlung, das der Jahresrechnung beiliegt, per Post zu.
Weitere Informationen zu Ihrer Rechnung erhalten Sie hier.
Ihr Arbeitgeber kann das Deutschlandticket Job für Sie bestellen, indem er einen Vertrag mit uns abschließt und das Ticket von uns in Rechnung gestellt bekommt. Die Kosten für das Ticket werden dann von Ihrem Arbeitgeber mit Ihnen verrechnet. Im Gegensatz dazu können Sie das PrivatAbo direkt bei uns abschließen und monatlich per Bankeinzug bezahlen.
Das Deutschlandticket Job ist an Sie gebunden und nicht übertragbar, während einige PrivatAbos auch in einer übertragbaren Variante erhältlich sind. Der Rabatt für das Deutschlandticket Job ist höher als beim PrivatAbo, da alle Verwaltungstätigkeiten wie Bestellung und Änderungen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Der Rabatt wird jeweils im Vergleich zum frei verkäuflichen MonatsTicket berechnet.
Hier sind einige Gründe für den Verlust der Anspruchsberechtigung für das goCardAbo und mögliche Lösungen:
- Wechsel von Sekundarstufe I in II:
Schulweg muss mindestens 5 km betragen. Privates goCardAbo möglich, Schulbescheinigung erforderlich.
- Umzug:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich. Privates goCardAbo möglich, Schulbescheinigung erforderlich.
- Abschluss der Schule:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich, wenn das Kind weiterhin Anspruch hat.
- Schulwechsel:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich.
- Umzug aus dem Stadtgebiet:
Kein neues goCardAbo möglich. Verkehrsunternehmen vor Ort kontaktieren.
- Kein Vollzeit-Schulgang mehr:
Vollzeit-Schulbesuch erforderlich. Alternative: Schüler-/AzubiAbo plus.
- Beendigung der Schule:
Keine Anspruchsberechtigung mehr. Andere günstige Optionen für Bus & Bahn stehen zur Verfügung.
Auch ohne goCard kann man weiterhin günstig mit Bus & Bahn fahren. In unseren drei Kunden-Zentren (mobilé, CityShop, Hafenplatz1) beraten wir Sie dazu gern.
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo / SchülerAbo plus weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo Westfalen weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Um ein persönliches Monatsabo zu bestellen, müssen Sie den ausgefüllten Bestellschein zusammen mit Ihrem gültigen Münster-Pass und Personalausweis vorlegen. Wenn Sie bereits Abonnent sind, geben Sie bei der Bestellung bitte auch Ihre bisherige Kundennummer an.
Das MünsterAbo und Deutschlandticket Schule mit Münster-Pass haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, das 60plusAbo kann wahlweise für 3 oder 6 Monate erworben werden. Eine Verlängerung um weitere drei oder sechs Monate ist in allen Fällen möglich.
Nur das 90 MinutenTicket gibt es als Prepaid-Variante.
Der wichtigste Unterschied zum 90 MinutenTicket mit Vertrag: Ein automatischer Tagesbestpreis ist beim Prepaid-Ticket nicht möglich.
Ansonsten bietet das Ticket dieselben Nutzen und Fahrtmöglichkeiten wie das 90 MinutenTicket mit Vertrag. Das gilt für den Fahrpreis ebenso wie für die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern im Alter von 6-14 Jahren.
Auf dem Bildschirm der Stadtwerke-Ticketautomaten finden Sie das Feld "eTicket". Ein Fingertipp darauf öffnet das Menü für das elektronische 90 MinutenTicket prepaid mit allen Funktionen.
Wenn Sie das Ticket aufladen möchten, haben Sie zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1: Rufen Sie das Menü "eTicket" auf, legen Sie Ihre Karte auf das gekennzeichnete Feld, wählen Sie das gewünschte Guthaben aus, bezahlen Sie und fordern Sie bei Bedarf eine Quittung an.
Variante 2: Legen Sie Ihre Karte direkt auf das gekennzeichnete Feld. Es erscheint ein Dialog, in dem Sie das gewünschte Guthaben auswählen, bezahlen und bei Bedarf eine Quittung anfordern können.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Beträge aufzuladen:
- Ticketautomaten: 5 Euro, 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro, 25 Euro, 30 Euro, 40 Euro, 50 Euro, 75 Euro
- Stadtwerke-Kundenzentren: Sie können den Betrag frei wählen.
Maximal können bis zu 150 Euro Guthaben aufgeladen werden.
Halten Sie die Karte vor das Lesegerät (Check-in), um ein 90 MinutenTicket innerhalb der Preisstufe 0 zu aktivieren. Das Guthaben wird automatisch belastet. Die Ticketnutzung ist innerhalb von 90 Minuten für Umstiege, Rück- und Rundfahrten gültig. Das Gleiche gilt für Bahnfahrten, wobei die Lesegeräte an den Bahnhofseingängen zu finden sind und das Ticket vor dem Einstieg aktiviert werden muss. Eine Aufladung des Prepaid-Tickets ist an den Ticketautomaten der Bahn nicht möglich.
Das aktuelle Guthaben kann bei den Servicepunkten der Stadtwerke Münster, am Verkehrsmobil und Ticketautomaten abgefragt werden. Außerdem wird es beim Einchecken an Lesegeräten im Bus und an Bahnhöfen angezeigt.
Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.
Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.
Das FunTicket bleibt einen Monat lang wirksam, beginnend am ersten Tag des Monats und endend am ersten Werktag des darauf folgenden Monats. Es erlaubt Ihnen, innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs so oft wie gewünscht zu fahren.
Ferientickets können von allen im Alter von 6 bis einschließlich 20 Jahren.
eezy ist ein neuer elektronischer Tarif, der per App genutzt werden kann. Das Besondere an eezy ist, dass der Preis nicht auf der Basis des Fahrtweges, sondern anhand der Luftlinie zwischen Start- und Zielhaltestelle berechnet wird. Der Check-in/Check-out per App ermöglicht es Gelegenheitsfahrer_innen, ohne Tarifkenntnisse den Nahverkehr einfach und bequem zu nutzen. eezy Westfalen ist dabei ein Teil des eezy-Tarifs und ermöglicht eine bargeldlose und unkomplizierte Fahrt im Nahverkehr in Münster, in Westfalen und in ganz NRW, ohne dass ein Ticket gekauft werden muss. Der Tarif gilt landesweit und bietet auch die Möglichkeit, Kinder, Fahrräder und weitere Personen mitzunehmen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Die Konzerne können dies tun, indem sie CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder die Einsparungen von E-Fahrzeug-Besitzern kaufen. Fahrzeughalter_innen erhalten im Gegenzug eine Prämie.
„Auto parken – schnell & bequem“ ist ein digitaler Service. Die Momente Card muss bei jeder Ein- und Ausfahrt auf die Parkfläche bzw. von der Parkfläche – auch wenn die Schranke geöffnet sein sollte – direkt vor den Einführungsschlitz bzw. bei den Geräten am FMO unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises gehalten werden, bis eine Bestätigung erfolgt und die Schranke geöffnet wird.
Beachten Sie dazu auch die entsprechenden Hinweise der Geräte.
Ein spezieller Stromtarif für Wärmepumpenbesitzer kann niedrigere Stromkosten, günstigere Netzentgelte, Nutzung von Ökostrom und Flexibilität bieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vorteile je nach individuellen Umständen unterschiedlich ausfallen können.
Um nachzuweisen, dass Sie eine Wärmepumpe betreiben, können Sie eine Installationsrechnung, Bestätigung des Installateurs, Wartungsverträge, Energieausweis oder Stromrechnungen vorlegen.
Wärmepumpentarife sind speziell auf die höhere Stromnachfrage von Wärmepumpen ausgerichtet und bieten niedrigere Kilowattstundenpreise und/oder günstigere Netzentgelte. Sie können auch auf die Verwendung von Ökostrom ausgerichtet sein und flexiblere Abrechnungsoptionen bieten. Herkömmliche Stromtarife sind hingegen für einen durchschnittlichen Stromverbrauch ausgelegt und bieten möglicherweise nicht die gleichen Vorteile für Wärmepumpenbesitzer.
Das Produkt Münster:minimal wird für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von unter 10.000 Kilowattstunden empfohlen. Wenn Sie auch mit Erdgas heizen, wird der Jahresverbrauch voraussichtlich über der Grenze liegen und es empfiehlt sich ein alternatives Erdgaspaket der Stadtwerke Münster, z.B. Mein Münster:Erdgas.
Tipp: Entscheiden Sie mithilfe unseres Produktrechners, ob ein "Mein Münster:Erdgas" Paket besser zu Ihnen passt.
Mit Münster:minimal binden Sie sich an keine Mindestlaufzeit. Auch die Kündigungsfrist von nur 14 Tagen bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität.
Mit Münster:minimal profitieren Sie von der kundenfreundlichen Bestabrechnung. Das bedeutet, dass Ihnen abhängig von Ihrem Verbrauch immer der jeweils günstigste Arbeits- und Grundpreis berechnet wird.
Wir liefern außer nach Sprakel Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. Ho =10,2 kWh/m³. In Sprakel liefern wir Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. Ho =12.15 kWh/m³.
Die Grundversorgung ist die Standardversorgung mit Gas, die Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen anderen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Sie stellt sicher, dass Sie immer mit Energie versorgt werden.
Die Nachtspeicherheizung, auch Elektro- oder Niedertarif-Speicherheizung genannt, ist ein elektrischer Ofen, der Strom in Wärme umwandelt. Dabei sind die Heizelemente im Inneren der Nachtspeicherheizung von einem Speicherstein (Magnesitkern) umgeben. Dieser dient als Wärmeisolierung: Im Inneren erreicht die Heizung bis zu 600 Grad Celsius. Äußerlich wird die Nachtspeicherheizung maximal 60 Grad Celsius warm.
Die Wärme wird überwiegend nachts, wenn der allgemeine Stromverbrauch geringer ist, gespeichert und im Laufe des Tages wieder abgegeben. Die Raumluft wird dann über eingebaute Lüfter durch das Gerät geleitet und stark erhitzt. Das Aufladen geschieht meist nachts zu einem preiswerten Niedertarif (kurz: NT), der günstiger als der normale Hochtarif (HT) tagsüber ist. Oftmals reicht die nachts erzeugte Wärme nicht aus, um das Gebäude den kompletten Tag über zu heizen. In diesem Fall muss der Wärmespeicher tagsüber nachgeladen werden.
Dieses Produkt versorgt Sie ausschließlich mit Heizungsstrom. Dabei profitieren Sie nachts von 22 – 6 Uhr von dem günstigen Strompreis im Niedertarif. Sollte eine Nachladung tagsüber zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends erforderlich sein, greift der entsprechend höhere Preis im Hochtarif. Bei Wahl dieses Produkts zur getrennten Messung benötigen Sie zwei Stromzähler – einen für die Nachtspeicherheizung und einen weiteren für den Haushaltsstromverbrauch. Für Ihren Bedarf über den Strom für die Nachtspeicherheizung hinaus (Haushaltsstrom z.B. für Licht, Wäsche waschen etc.) können Sie frei aus unserem Strom-Produktportfolio wählen.
Man spricht von "getrennter Messung", weil Sie zwei Stromzähler bzw. zwei unterschiedliche Produkte besitzen. Der eine Stromzähler bzw. das eine Produkt ist für Ihre Nachtspeicherheizung da und der andere Stromzähler/das andere Produkt für den darüber hinaus anfallenden Haushaltsstrom.
Der Niedertarif gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und fällt in der Regel günstiger als der sogenannte Hochtarif, der von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends gilt, aus.
Mit Haushaltsstrom ist der Stromeinsatz gemeint, welcher nicht zum Heizen eingesetzt wird, sondern zum Beispiel für Licht, Waschen, Musik hören etc.
Balkonkraftwerke, auch Balkon PV-Anlagen genannt, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Leider bieten die Stadtwerke Münster diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht an. Sollten Sie jedoch planen, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen oder wenn Sie bereits ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben, sollten Sie dieses unbedingt Ihrem Netzbetreiber melden. In unserem Falle sind dies die Stadtnetze Münster. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
Das D-Ticket gilt bundesweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen, es gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind, z.B. in die Niederlande - Enschede.
Es können alle Fahrzeuge des Nahverkehrs genutzt werden: Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge in der 2.Klasse.
Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE), auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain oder FlixBus sind ausgeschlossen.
Das Deutschlandticket gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind, dazu zählt beispielsweise Enschede in den Niederlanden.
Personen
Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, sind bei uns, bis zum Zeitpunkt der Einschulung (Schuljahresbeginn in NRW ist immer zum 01.08.) gratis unterwegs.
Fahrräder und Hunde
Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die tariflichen Regelungen vor Ort.
Im Stadtgebiet Münster werden Fahrräder mit dem FahrradTagesTicket mitgenommen, wenn das Fahrzeug und die Besetzung des Fahrzeuges dies zulassen. Hunde dürfen dabei kostenlos mitgenommen werden.
Mit der NRWupgradeFahrrad-Möglichkeit können Sie das Fahrrad im Nahverkehr in ganz NRW mitnehmen.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Das D-Ticket ist ein persönliches Abo und nicht auf andere Personen übertragbar.
Das D-Ticket ist als Chipkarte oder per App als HandyTicket erhältlich.
Deutschlandticket per App: Die neue Movis-App steht für Sie zur Verfügung, über die Sie das D-Ticket als HandyTicket beziehen können.
Ihre Bestellung des Abos per Chipkarte muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein, für die Bestellung per App gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Das D-Ticket ist monatlich kündbar.
Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Der Einführungszeitraum für das D-Ticket ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Die Politik strebt an, das Ticket dauerhaft anzubieten.
Von der Politik ist ab dem zweiten Jahr eine Dynamisierung des Preises in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geplant.
Das D-Ticket ist unbegrenzt und ohne jegliche Limitierung der Stückzahl verfügbar.
Ihr Arbeitgeber kann das JobTicket für Sie bestellen, indem er einen Vertrag mit uns abschließt und das Ticket von uns in Rechnung gestellt bekommt. Die Kosten für das Ticket werden dann von Ihrem Arbeitgeber mit Ihnen verrechnet. Im Gegensatz dazu können Sie das PrivatAbo direkt bei uns abschließen und monatlich per Bankeinzug bezahlen.
Das JobTicket ist an Sie gebunden und nicht übertragbar, während einige PrivatAbos auch in einer übertragbaren Variante erhältlich sind. Der Rabatt für das JobTicket ist höher als beim PrivatAbo, da alle Verwaltungstätigkeiten wie Bestellung und Änderungen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Der Rabatt wird jeweils im Vergleich zum frei verkäuflichen MonatsTicket berechnet.
Ja, wenn Sie ein PrivatAbo im WestfalenTarif haben, können Sie nahtlos ins JobTicket der Stadtwerke Münster wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Abo fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats kündigen. Bitte geben Sie als Kündigungsgrund „Wechsel ins JobTicket“ an.
Das JobTicket gilt auf dem eingetragenen Linienweg für sämtliche Linienbusse und Nahverkehrszüge.
Bei Fahrten über den Geltungsbereich des jeweiligen JobTickets hinaus kann ein günstiges AnschlussTicket erworben werden. Diese Regelung gilt im Bereich des WestfalenTarifs.
Das JobTicket wird auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht verliehen werden.
Kann ich mit dem JobTicket weitere Personen mitnehmen?
Sie können werktags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen während des ganzen Tages….
+ eine weitere erwachsene Person (ab 15 Jahre) und
+ bis zu drei Kinder (6-14 Jahre) kostenlos
auf Ihrem Ticket mitfahren lassen.
TIPP: Statt einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeiter anbietet, kann das AzubiAbo plus 0* bestellt werden.
*Zurzeit leider nur für die Preisstufe 0 möglich.
Das JobTicket wird mindestens für 6 Monate bezogen.
Nach 6 Monaten können Sie das Ticket monatlich, jeweils zum 15. d. M. ohne Nachberechnung kündigen.
Wenn Sie Ihr JobTicket vor Ablauf eines Jahres kündigen, berechnen wir Ihnen die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und dem frei verkäuflichen MonatsTicket für jeden genutzten Monat.
Das JobTicket kann in einem Schnupper-JobTicket zunächst für den Zeitraum von drei Monaten getestet werden. Spätestens in der Mitte des dritten Monats sollten Sie sich dann für eine Kündigung oder Fortsetzung des JobTickets entscheiden. Die Schnupper-Monate werden Ihnen auf die Mindestbezugszeit von einem Jahr angerechnet.
Sie können sich zum JobTicket immer bis zum 15. Kalendertag des Vormonats anmelden.
Das JobTicket ist seit dem 1.1.2019 steuerfrei.
Wenn Sie Ihr JobTicket vor Ablauf Mindestbezugszeit von 6 Monaten kündigen, berechnen wir Ihnen die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und dem frei verkäuflichen MonatsTicket für jeden genutzten Monat.
Wir schreiben Ihnen die nicht genutzten Monate gut, wenn Sie uns ein ärztliches Attest über eine krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit vorlegen.
Gegen eine Gebühr von 10 € erhalten Sie im Servicepunkt Mobilität, Berliner Platz 22, eine Ersatzkarte. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, weil eine oder beide der einzugebenden Nummern falsch sind, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Kunden- und Vertragsnummer nicht miteinander vertauscht haben
- Überprüfen Sie, ob Sie vielleicht mit Ihrer Kundennummer schon registriert sind
- Sie haben vielleicht keinen Vertrag mit den Stadtwerken Münster, nutzen aber die münster:app? Ohne Vertrag ist eine Registrierung nicht möglich
Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten. Wenn nicht, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Wenn Sie sich an Ihr Passwort oder Ihren Benutzernamen für das Kundenportal nicht mehr erinnern können, dann klicken Sie bei der Anmeldung auf Zugang vergessen
Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
- Mailadresse
- Benutzername
- Vertragsdaten
Anschließend erhalten Sie eine Mail mit den benötigten Informationen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie mehrere Accounts in unserem Kundenportal mit der selben Mailadresse verwalten, können Sie sich mit der Mailadresse nicht identifizieren, da diese nicht eindeutig einem Account zugeordnet werden kann. Bitte nutzen Sie für die Identifizierung Ihre Vertragsdaten.
Wenn Sie keinen Code für Ihre 2-Faktor-Authentifizierung zugesendet bekommen, dann könnte es daran liegen, dass
- Sie eine falsche E-Mail-Adresse hinterlegt haben
- Die E-Mail mit dem Code im Spam-Ordner gelandet ist
- Sie in der falschen Authentifizierungs-App nachschauen
trifft das alles nicht auf Ihr Problem zu, dann melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Wenn Sie in Ihrem Kundenportal keine Dokumente öffnen können, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Prüfen Sie den Download-Ordner Ihres Endgerätes
- Alle Dokument in Ihrem Postfach liegen als PDF vor. Damit diese auf dem Endgerät geöffnet werden können, wird eine entsprechende App benötigt, z.B. PDF-Reader
- Versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät nochmal
Ihre Rechnungen und auch andere Nachrichten und Dokumente finden Sie in Ihrem Kundenportal-Account unter Post.
Wenn Sie Ihr gesuchtes Dokument dennoch nicht finden können, liegt es eventuell daran, dass Sie noch einen anderen Zugang haben und das Dokument dort zugeordnet ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie das Dokument gelöscht haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie z. B. als eine WG oder ein Ehepaar Energieverträge mit uns abgeschlossen haben und zusätzlich als einzelne Privatperson weitere Verträge wie z.B. Abo oder die Momente Card mit uns unterhalten, dann dürfen wir aus Datenschutzgründen alle diese Verträge nicht unter einer Kundennummer zusammenfassen. In diesem Fall muss für jede Kundennummer ein einzelner Kundenportal-Account angelegt werden in dem die jeweiligen Verträge und Daten verwalten werden können.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald in Ihrem Kundenportal-Postfach beispielsweise eine neue Rechnung vorliegt.
Für den Fall, dass Sie darüber nicht benachrichtigt werden, empfehlen wir Ihnen:
- Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse auf Richtigkeit zu prüfen
- Ihren Spam-Ordner zu checken
- Nachzuschauen, ob Ihr Postfach eventuell überfüllt ist
Eine E-Mail wird auch dann nicht versendet, wenn Sie sich für einen postalischen Versand entschieden haben. In diesem Fall erhalten Sie alle Anschreiben in Papierform und im Kundenportal hinterlegt.
Den Umzug können Sie online über das Formular oder telefonisch bei uns anmelden.
Für die Anmeldung des Umzugs benötigen wir Ihren Namen, die alte und die neue Adresse sowie den Umzugstermin.
Wir kündigen Ihren alten Energievertrag und schließen einen neuen Vertrag am neuen Wohnort ab.
In der Regel wird die Energieversorgung am neuen Wohnort am Tag des Einzugs aktiviert.
Sie können uns den Zählerstand telefonisch oder online übermitteln.
Wir unterstützen Sie mit Energiespartipps und nachhaltigen Energieprodukten. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Münster:garantiert business richtet sich an Geschäftskunden mit einem niedrigen bis mittleren Energiebedarf (5.000 - 100.000 kWh Jahresverbrauch), d.h. für den Einzelhandel (z.B. Ladenlokale), Handwerksbetriebe (z.B. Schreiner) aber auch für die Dienstleistungsunternehmen (z.B. Reisebüros). Sprechen Sie einfach mit unseren Beratern und fragen Sie diesen nach dem Produkt, das am besten zu Ihnen passt.
Die Bepreisung des Jahresstrombedarfs ergibt sich aus den EEX-Preisen (Base und Peak) aller Börsenhandelstage eines definierten Preisermittlungszeitraumes. Ab 2023 werden zusätzlich die Kosten für Grünstrom berücksichtigt. Daraus wird ein Durchschnitt ermittelt. Dieser geht über Ihre individuelle Preisformel in die Berechnung Ihres Strom-Arbeitspreises ein. Hinzu kommt ein fixer Grundpreis.
Münster:transparent business ist speziell für Geschäftskunden ohne Leistungsmessung und mit einem Strom-Jahresverbrauch bis 100.000 kWh entwickelt worden.
Die Preise werden regelmäßig neu berechnet und im Internet veröffentlich. Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand.
Bei den genannten Arbeitspreisen handelt es sich um reine Energiepreise für die Stromlieferung. Diese erhöhen sich um die aktuellen Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers, die Messdienstleistung und die Abrechnung des Messstellenbetreibers sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Darüber hinaus sind in den genannten Strompreisen nicht die KWKG-Umlage , die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Abschaltumlage sowie die Stromsteuer enthalten. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Unsere Energie-Berater ermitteln gerne den gesamten Bezugspreis für Sie.
Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am und/oder im Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Ferner behalten sich die Stadtwerke Münster das Recht vor, bei übermäßiger Verschmutzung im Fahrzeug eine Reinigungspauschale von 100 Euro zu erheben.
In den meisten Fällen werden Fundsachen beim Fahrpersonal abgegeben, bitte machen Sie es ebenfalls so.
Alle Dinge, die in unseren Fahrzeugen gefunden wurden, werden nach Dienstende zur „sei mobil Verkehrsgesellschaft“ nach Albersloh gebracht und dort aufbewahrt.
Kontakt
sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH
Haberkamp 2–6
48324 Sendenhorst-Albersloh
Telefon 02535 89-0
info@bils.de
Wie sich das Angebot für Münster idealerweise gestalten wird, soll im Laufe der Pilotphase erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen fließen dann in die Planungen für die zukünftige Mobilität mit ein.
Das Pilotprojekt wird vom Land NRW und von der Stadt Münster gefördert und durch die Stadtwerke Münster umgesetzt.
Die Stadt Münster ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, wodurch sich die Anforderungen an den ÖPNV verändert haben. Die Anbindung neuer Quartiere und nicht optimal erschlossener Gebiete bis auf die sogenannte „letzte Meile“ soll die Wohnqualität in Münster erhöhen und das Klima in der Stadt verbessern.
Mit dem dreijährigen Pilotversuch in Münsters Süden sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, wie die Zukunft der Mobilität in der Fahrradstadt Münster aussehen kann. Die Erkenntnisse in Bezug auf Praktikabilität, Nutzen und Kosten sowie Umweltschutz werden im „Masterplan Mobilität 2035+“ der Stadt Münster zur Verkehrswende berücksichtigt.
LOOPmünster ergänzt innovativ den bestehenden Nahverkehr in Münsters Süden. Zu den bestehenden Haltestellen der Buslinien kommen rund 470 virtuelle Haltestellen für den On-demand-Service hinzu. Über die App – LOOPmünster – können so Fahrten von und zu über 700 Haltestellen im Bediengebiet gebucht werden. Statt wie bisher entlang der Buslinien fährt LOOPmünster ohne starren Fahrplan auf fast direktem Weg zur ausgewählten Haltestelle. Dabei werden verschiedene Buchungen kombiniert und sinnvoll auf der Strecke gebündelt (Pooling). So kann per LOOPmünster einfach und bequem das Ziel erreicht werden, ohne zwischendurch umsteigen zu müssen.
LOOPmünster ist als Pilotprojekt in Münsters Süden angelegt und wurde bis Ende August 2024 verlängert. Hier wollen die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster gemeinsam eine moderne Form des ÖPNV testen. Durch einen sogenannten On-demand-Service soll ein bedarfsgerechter und individualisierter Nahverkehr praktisch erprobt werden, um Erkenntnisse für die zukünftigen Mobilitätsangebote in der Stadt zu gewinnen.
Für eine Buchung muss als Zahlungsmittel ein PayPal-Account (ggf. mit gültiger Kreditkarte) oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. angegeben werden. Das Aufladen eines Fahrtguthabens ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich in Kürze möglich sein.
Aufgrund technischer Probleme wird die Zahlung per Kreditkarte in Kürze freigeschaltet. Unser Softwarepartner arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Sollten Sie die Kreditkarte zur Zahlung des Aufpreises benutzen wollen, bitten wir Sie, sie zunächst über ein PayPal-Konto zu hinterlegen.
LOOPmünster ist ein Pilotprojekt und die Pilotierung umfasst das Erproben verschiedener Szenarien. Da die Fahrzeuge im LOOPmünster im Verhältnis deutlich weniger Fahrgäste befördern können als ein großer Bus, sind die Betriebskosten deutlich höher. Der Aufpreis soll das Bewusstsein zur Nutzung und zugleich die Effizienz des Systems verbessern. Die Effekte werden u. a. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung durch die FH Münster analysiert und für die zukünftige Ausrichtung von LOOPmünster bewertet.
Bitte beachten Sie hierzu die AGB von LOOPmünster. Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist nur in Ausnahmefällen, bei einer nachweislich durch den Betreiber verschuldeten Nichtbereitstellung des Fahrzeugs am Abholort und auf Antrag des Kunden möglich. Die Rückerstattung erfolgt als Guthaben innerhalb der LOOPmünster-App.
Nein, die Anmeldung eines Rollstuhls oder von Zusatzoptionen wie Gepäck, Kindersitz oder Sitzerhöhung bleibt unentgeltlich, es muss lediglich die Gebühr für die Person entrichtet werden.
Ohne gültiges Ticket ist die Nutzung von LOOPmünster nicht möglich. Das Ticket muss dem/der Fahrer_in beim Einstieg vorgezeigt werden.
Grundsätzlich muss jeder Fahrgast über einen gültigen Fahrausweis verfügen. Das gilt auch für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen gemäß WestfalenTarif, die eine entsprechende Wertmarke besitzen. Dabei kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, sofern die notwendigen Eintragungen im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind.
Abos und Tickets
Der Service ist mit einem gültigen Abo oder Ticket für Bus und Bahn des WestfalenTarifs nutzbar. Tickets erhalten Sie an den üblichen Verkaufsstellen im Stadtgebiet oder per App.
Beispielsweise bietet sich das günstige 90 MinutenTicket an oder es kann online über die App WestfalenTarif ein Ticket erworben werden. Selbstverständlich sind auch Abos oder Tickets höherer Preisstufen sowie Angebote des NRW-Tarifs in LOOPmünster gültig. Bitte beachten Sie: Papiertickets können im LOOPmünster-Fahrzeug nicht gekauft bzw. entwertet werden!
Es gelten die üblichen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.
Die Entwicklung eines eigenen LOOPmünster-Tarifs wird im Rahmen des Pilotprojektes geprüft.
1 Euro Aufpreis
Für eine Buchung muss als Zahlungsmittel ein PayPal-Account (ggf. mit gültiger Kreditkarte) oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. angegeben werden. Das Aufladen eines Fahrtguthabens ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe der Wochen nach der Systemumstellung möglich sein.
Da es sich bei LOOPmünster um ein Angebot des Nahverkehrs in Münster handelt, ist lediglich ein gültiges Abo oder Ticket für Bus und Bahn für das Stadtgebiet Münster nötig (Preisstufe 0). Für Gelegenheitskund_innen bietet sich zum Beispiel das elektronische 90 MinutenTicket an.
Bitte beachten Sie: Papiertickets können im LOOPmünster- Fahrzeug nicht gekauft bzw. entwertet werden!
Die Buchung bleibt bei geschlossener App bestehen. Öffnen Sie die App erneut, wird die laufende Buchung angezeigt. Sie können Ihre Buchung nur durch Anklicken des „Fahrt stornieren“-Buttons stornieren.
Die Anmeldung für das Angebot LOOPmünster ist über die App LOOPmünster möglich. Laden Sie die App über den Play Store (Android) oder den App Store (iOS), herunter und registrieren Sie sich mit Namen und E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail.
Die Löschung Ihres Accounts/Ihres Kontos können Sie einfach über den Menüpunkt „Konto“ und den Button „Konto löschen“ beantragen. Sie erhalten nach wenigen Tagen Bearbeitungszeit die Bestätigung der Löschung durch die Stadtwerke Münster GmbH.
LOOPmünster ist als flexibler Rufbus ein digitales Produkt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Menschen LOOPmünster telefonisch buchen. Im Rahmen des Beschlusses durch den Rat der Stadt Münster zur Einführung des Aufpreises von 1 Euro sowie der im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurde deutlich, dass die tatsächliche Nutzungsquote derzeitige und zukünftige Aufwände für die Telefonbuchung nicht rechtfertigt.
Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten, sich über eine Buchung zu informieren.
1. LOOPmünster-App geöffnet:
Sollten Sie die App geöffnet haben, werden Änderungen bzw. Echtzeitinformationen zur Buchung nur innerhalb der App dargestellt.
2. LOOPmünster-App läuft im Hintergrund:
Sie erhalten eine Push-Nachricht, sofern es neue Informationen zu Ihrer Buchung gibt.
3. LOOPmünster-App ist geschlossen:
Sie erhalten Informationen zu Ihrer Buchung per SMS
Das System prüft verschiedene Fahrtmöglichkeiten. Sollte Ihr Fahrtwunsch verschiedene Fahrtmöglichkeiten bieten, können Sie einen der Fahrtvorschläge auswählen und die Fahrt verbindlich buchen.
Sollten Sie gerade eine Buchung offen haben, die in Kürze angetreten werden soll, ist die Buchung einer weiteren Fahrt nicht möglich. Auch ist bei den Vorausbuchungen nur eine Fahrt im gewünschten Zeitfenster möglich. Eine weitere Limitierung der Buchungen gibt es nicht.
Vorausbuchungen werden weit vor der tatsächlich durchgeführten Fahrt gebucht. In der Zwischenzeit kommt es zu vielen weiteren, kurzfristigen Buchungen. Um die Effizienz des Systems zu verbessern und vermeidbare Wende- oder Stichfahrten zu reduzieren, kann sich Ihr Abholort mit der SMS-Erinnerung 30 Minuten vor Fahrtbeginn noch einmal leicht verändern. Der neue Ort liegt jedoch in direkter Nähe zum ursprünglich geplanten Abholort.
Um die Effizienz des Systems zu erhöhen, werden die Buchungen innerhalb eines Zeitfensters mit anderen Buchungen „gepoolt“. Anders als bei einer Zeitpunkt-Buchung gibt es so mehr Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus erhalten Sie als Fahrgast mehrere Fahrtvorschläge und das System bleibt trotz hoher Nachfrage häufiger verfügbar. Das Zeitfenster beträgt 30 Minuten.
Es ist nicht möglich, LOOPmünster auf Strecken mit paralleler Direktverbindung mit dem Bus zu buchen. In der App wird Ihnen in diesem Fall keine Fahrt mit LOOPmünster, sondern eine Fahrt mit dem Bus angeboten.
Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen sind verbindlich. Bis 15 Minuten vor Fahrtantritt können Buchungen von Nutzer_innen ohne Belastung von Kosten storniert werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 15 Minuten vor der geplanten Abholung, bleibt der Aufpreis von 1 Euro pro Person für den LOOPmünster-Service bestehen und wird nicht erstattet.
Die Buchung einer Fahrt ist verbindlich und unmittelbar gültig. Nach Erhalt der Erinnerungsbenachrichtigung (SMS oder In-App-Nachricht) bzw. ca. 30 Minuten vor Abfahrt können Sie die Fahrzeugposition und Echtzeitinformationen zur Abholung in der App live verfolgen.
Die Software versucht, Ihnen die Reisekette so einfach wie möglich zu machen. Wenn Sie die Standort-Ortung aktiviert haben, reicht es aus, lediglich Ihre Zieladresse einzugeben. Das System berechnet Ihnen die beste Wegekette und navigiert Sie zum Einstiegsort. Eine Vorabansicht der nächstgelegenen Haltestellen ist daher nicht erforderlich.
Wenn Sie sich außerhalb des Bediengebietes aufhalten oder eine Abfrage mit einem Start oder Ziel außerhalb des Geschäftsgebietes anfragen, ist eine Buchung nicht möglich.
Eine Fahrt kann bis zu drei Tage im Voraus verbindlich gebucht werden. Über eine Erinnerungsbenachrichtigung (SMS oder In-App-Nachricht) erhalten Sie 30 Minuten vor Abfahrt letzte Informationen zu Ihrem Abholort und zur Uhrzeit. Ebenso sind jederzeit Sofortbuchungen möglich.
Eine Person kann eine Buchung für insgesamt bis zu 6 Personen vornehmen. Bitte bedenken Sie, dass alle Personen ein gültiges Ticket benötigen oder dass es beim genutzten Ticket/Abo eine entsprechende Mitnahmemöglichkeit geben muss.
Sollte das Fahrpersonal Sie am Abholort nicht antreffen können, kann der Fahrer oder die Fahrerin Sie anrufen. Dieser Anruf erfolgt über eine dezentrale Rufnummernvermittlung. Somit ist gewährleistet, dass das Fahrpersonal nicht Ihre Rufnummer kennt und umgekehrt Sie die Rufnummer des Fahrpersonals nicht kennen. Die Anrufmöglichkeit bietet lediglich eine Rückfallebene und gewährleistet nicht, dass das Fahrpersonal auf Sie am Abholort wartet. Bitte kommen Sie rechtzeitig zur Haltestelle. Das Fahrpersonal ist angewiesen, die Fahrt zu stornieren, sollte ein zeitnaher Einstieg nicht möglich und eine Verspätung von Folgebuchungen die Konsequenz sein.
Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf Wunsch das Fahrzeug vor dem ursprünglichen Fahrtziel zu verlassen; das Fahrpersonal entscheidet über eine geeignete Haltemöglichkeit. Der Ausstieg kann nur an einer nahegelegenen Haltestelle entlang der Fahrtroute erfolgen.
LOOPmünster ist eine Ergänzung des Nahverkehrsangebots und somit im Linienverkehr unterwegs. Fahrgäste dürfen nur an gebuchten physischen oder virtuellen Haltestellen ein- und aussteigen. Eine Beförderung bis zu privaten Zieladressen ist nicht möglich.
Wir versuchen, möglichst alle Baustellen und Umleitungen tagesaktuell zu pflegen. Sollte Ihr Abfahrtspunkt dennoch einmal in einer Baustelle liegen, bitten wir Sie, die gebuchte Fahrt zu stornieren und für einen anderen Standort, außerhalb der Baustelle, neu zu buchen.
Sollte die Navigation durch eine fehlende Internetverbindung beeinträchtigt sein, kann sie durch eine Änderung des Standorts meistens wiederhergestellt werden.
Durch eine fehlende Internetverbindung kann es vorkommen, dass die aktuelle Position des Fahrzeugs in der App nicht aktualisiert werden kann. Sobald wieder eine Verbindung vorhanden ist, erfolgt die Aktualisierung der Position.
Für die Ankunftszeit wird in der App ein Zeitfenster dargestellt. Durch das Bündeln von Fahrten können sich Umwege und Fahrzeitverlängerungen ergeben. Diese können bis zu 10 Minuten betragen.
Ab dem Zeitpunkt der Buchung beträgt die maximale Wartezeit 30 Minuten. Buchen Sie beispielsweise um 14 Uhr eine Fahrt mit Abfahrtszeit 14:20 Uhr, kann sich aufgrund von Pooling und damit verbundenen Umwegfahrten die Abfahrtszeit um bis zu 10 Minuten auf 14:30 Uhr verschieben.
Sie können in der App regelmäßig die aktuell geplante Abfahrtszeit sowie die GPS-Position des Fahrzeugs einsehen.
Kann Ihnen aufgrund hoher Nachfrage keine Fahrt angeboten werden, können Sie versuchen, eine Vorausbuchung zu tätigen. Diese ermöglicht Ihnen eine Fahrtenbuchung zwischen 30 Minuten und 72 Stunden im Voraus. Alternativ werden Ihnen in der App LOOPmünster Verbindungen mit weiteren Verkehrsmitteln (Bus und Bahn oder Taxi) mitgeteilt.
In diesem Fall kann der Fahrer/die Fahrerin den Fahrgast anrufen.
Außerdem wichtig zu wissen:
· Die Telefonnummer wird nicht übertragen.
· Die Anrufe werden nicht aufgezeichnet.
· Ein Anruf/Rückruf durch die Kundin/den Kunden ist nicht möglich.
Grundsätzlich gilt: Treffen sich Fahrer_in und Fahrgast nicht zum in der App angezeigten Zeitpunkt an der Haltestelle, fährt LOOPmünster weiter und die Fahrt wird storniert. Der Aufpreis in Höhe von 1 Euro je Fahrgast wird in jedem Fall berechnet. Ein Anruf ist keine Voraussetzung dafür und erfolgt nur, wenn dies betrieblich möglich ist.
Bitte kommen Sie zur in der App angezeigten Uhrzeit zur Haltestelle. Genau wie ein Bus kann LOOPmünster nicht an der Haltestelle warten, da sich sonst für andere Fahrgäste Verspätungen ergeben.
LOOPmünster sucht immer die für alle Fahrgäste am besten geeignete Route heraus. Aus diesem Grund kann es zu geringfügigen Abweichungen der gewünschten Fahrtroute sowie der Ein- und Ausstiegsorte kommen. Wir empfehlen die Suche mittels Standort-Ortung und/oder fester Adressen.
Die Entfernung zum Ausstiegspunkt wird in der App angezeigt. Die Fahrt kann dort live verfolgt werden.
Sie können die Position Ihres Fahrzeugs in der App verfolgen. Sollte betriebsbedingt eine Stornierung erfolgen, erhalten Sie eine Info über die App. Dann muss eine neue Buchung erfolgen. Alternativ ist in der App eine Ansicht der nächsten Busverbindung möglich.
Die Ein- und Ausstiegspunkte liegen in einem Radius von ca. 250 Metern zu Ihrem Start oder Ziel.
Die gewünschte Ankunfts- oder Abholzeit kann von Ihnen bei Buchung via App eingegeben werden. Ihre Bestellung sollte rechtzeitig erfolgen, damit der Abholpunkt in Ruhe erreicht werden kann.
Dazu befindet sich im Fahrzeug in der rechten Tür eine Mikrofontaste.
In den Fahrzeugen ist kein WLAN verfügbar.
Es werden emissionsarme LECV-Hybridfahrzeuge eingesetzt (LEVC TX), auch bekannt als „London-Taxis“. Diese fahren überwiegend elektrisch. Wenn es mit der Reichweite knapp wird, kann das Fahrzeug auf einen Benzinmotor umschalten (Range Extender). Das Angebot umfasst aktuell 10 Fahrzeuge und wächst ggf. mit der Nachfrage.
Die LOOPmünster-Fahrzeuge sind barrierearm, jedoch nicht barrierefrei. Das Fahrzeug verfügt über Ausstattungen wie Klapprampe und schwenkbaren Klappsitz, um möglichst vielen mobilitätseingeschränkten Menschen die Nutzung des Angebots zu ermöglichen. Die Fahrer helfen beim Einstieg.
Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie einen Rollstuhlplatz benötigen. Dann können wir entsprechende Vorkehrungen treffen und etwas mehr Zeit sowie Platz im Fahrzeug einplanen.
Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.
Die THG-Prämie kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist die THG-Quote bis 2030 vorgesehen.
Nein, alle Halter_innen von E-Fahrzeugen können die THG-Prämie beantragen.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder (Klassen L1e und L2e) sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt.
Beispiele:
1. Ein 80er E-Roller mit gültigem Fahrzeugschein: Der Roller ist für die THG-Prämie berechtigt.
2. Ein 50er E-Roller ohne Fahrzeugschein: Der Roller ist nicht für die THG-Prämie berechtigt. Wird das Fahrzeug freiwillig zugelassen, kann die THG-Quote beantragt werden.
Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Jeder private oder gewerbliche Fahrzeughalter_in mit einem oder mehreren auf ihn in Deutschland zugelassenen batteriebetriebenen Elektrofahrzeug/en kann mitmachen. Dabei ist es egal, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde.
Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.
Mit der NRWupgrade-Möglichkeit können Sie die 1. Klasse im Nahverkehr in NRW nutzen.
Einchecken
Halten Sie Ihr eTicket bei jedem Einstieg ca. eine Sekunde lang ruhig vor das kreisrunde eTicket-Symbol unterhalb des Displays des Kartenlesers.
-
Erscheint ein grüner Haken oder ein grüner Kreis sowie ein akustisches Signal - Ticket ist gültig und aktiviert.
-
Bei jeder Fahrt und jedem Umstieg bitte diesen Vorgang wiederholen.
Standorte Kartenleser im Bus:
- Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Türen angebracht.
- Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Standorte Kartenleser am Bahnhof:
-
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkte in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt.
-
Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Check-out
- Ein Check-out beim Ausstieg ist nicht nötig.
Am kreisrunden eTicket-Symbol unterhalb des Displays des Kartenlesers einchecken
-
Grüner Kreis und akustisches Signal: Das Ticket ist aktiviert. Beim Umstieg oder Wiedereinstieg Vorgang wiederholen.
-
Grüner Haken und akustisches Signal: Sie sind eingecheckt. Ihr Guthaben an Restminuten wird angezeigt.
-
Rotes X: Karte wird nicht akzeptiert. Karte ist gesperrt oder letzte Haltestelle im Stadtgebiet.
Fahrtzeit verlängern
Wenn Sie mit der Restzeit Ihr Ziel nicht erreichen, können Sie beim Einstieg weitere 90 Minuten aktivieren. Einfach den Button "Neues Ticket?" auf der Anzeige drücken und das Ticket erneut davorhalten. Der grüne Kreis bestätigt die Buchung.
Gelber Kreis erscheint
-
Sie waren möglicherweise zu schnell für die Technik, probieren Sie es bitte noch einmal.
Kartenleser reagiert nicht
-
Der blaue Ausgangspfeil bleibt stehen. Die Karte ist eventuell beschädigt.
Rotes X - Karte wird nicht akzeptiert
-
Karte ist gesperrt oder letzte Haltestelle im Stadtgebiet.
Funktioniert der Check-in nicht, gilt grundsätzlich
- Beim Fahrpersonal ein "Ersatzticket" kaufen. Die Kosten dafür bekommen Sie erstattet, wenn kein berechtigter Grund für die Sperrung vorlag.
- Kontakt zu einem Servicepunkt der Stadtwerke suchen, Ursache wird geklärt.
In Münster gibt es aktuell keinen politischen Beschluss zur Einführung des Deutschlandticket sozial.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Gesetz eine doppelte Anreizwirkung: Das CO2KostAufG soll einerseits die Vermieter_innen Anreize zu Sanierungsmaßnahmen sowie zur Installation klimaneutraler Heizungssysteme schaffen, andererseits soll die Mieter_innen zu energieeffizientem Verhalten anregen.
Das neue CO2KostAufG betrifft Vermieter_innen und Mieter_innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung (und Warmwasser) genutzt werden. Derzeit können Vermieter_innen die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an ihre Mieter_innen weitergeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen die CO2-Kosten in Wohngebäuden gemäß einem zehnstufigen Modell anhand des tatsächlichen Verbrauchs aufgeteilt werden.
Mieter_innen, die mit einem Energieversorger einen Erdgas- bzw. Fernwärmevertrag abgeschlossen haben, können gegenüber ihren Vermieter_innen ebenfalls die anteiligen CO2-Kosten geltend machen. Die Mieter_innen haben sich bezüglich einer Rückerstattung innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsstellung an die Vermieter_innen zu wenden.
Für Gebäude oder Wohnungen in Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß und somit am energetischen Zustand des vermieteten Gebäudes orientiert. Basis für die Berechnung ist der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.
Je geringer der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto geringer fällt der Anteil der zu tragenden CO2-Kosten für den_die Vermieter_in aus, dafür entsprechend höher für den_die Mieter_in. Andersherum: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto höher ist der CO2-Kostenanteil für den_die Vermieter_in und umso geringer für den_die Mieter_in.
Bei Nichtwohngebäuden ist zunächst pauschal eine 50:50-Kostenaufteilung vorgesehen.
Die CO2-Kostenaufteilung ist im Gesetz wie folgt geregelt.
CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr |
Anteil Mieter_in |
Anteil Vermieter_in |
< 12 kg CO2/m2/a |
100 % |
0 % |
12 bis < 17 kg CO2/m2/a |
90 % |
10 % |
17 bis < 22 kg CO2/m2/a |
80 % |
20 % |
22 bis < 27 kg CO2/m2/a |
70 % |
30 % |
27 bis < 32 kg CO2/m2/a |
60 % |
40 % |
32 bis < 37 kg CO2/m2/a |
50 % |
50 % |
37 bis < 42 kg CO2/m2/a |
40 % |
60 % |
42 bis < 47 kg CO2/m2/a |
30 % |
70 % |
47 bis < 52 kg CO2/m2/a |
20 % |
80 % |
≥ 52 kg CO2/m2/a |
5 % |
95 % |
Die CO2-Kostenaufteilung wird in den meisten Fällen ab dem Jahr 2024 relevant. Denn gemäß CO2KostAufG gilt die Aufteilung der CO2-Kosten für alle vollständigen Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in dem der_die Vermieter_in die Nebenkosten auf die Mieter_innen umlegt, und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Erdgas- oder Fernwärmerechnung mit dem Energieversorger.
Die Pflicht zur Aufteilung der CO2-Kosten besteht für die Vermieter_innen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Damit sie umgesetzt werden kann, hat der Lieferant die Pflicht, die dazu erforderlichen Daten in den Abrechnungen zu liefern. Dies sind nach § 3 (1) des CO2KostAufG:
- die Brennstoffemissionen [kg CO2], die sich aus den eingesetzten Brennstoffen ergeben,
- die errechneten CO2-Kosten [Euro] für den gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoff, die sich durch Multiplikation der Brennstoffmenge mit dem maßgeblichen C02-Preis ergeben,
- der heizwertbezogene Emissionsfaktor [kg CO2/kWh] – eine fiktive Größe im Wärmenetz,
- die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffenergie [kWh] und
- der Hinweis auf Erstattungsansprüche (wenn Mieter_innen selbst Wärmekund:innen sind)
Die notwendigen Informationen und Kennzahlen für die Aufteilungsberechnung der CO2-Kosten finden Sie ab 2024 auf Ihrer Erdgas- bzw. Fernwärmerechnung.
Einige wichtige Kennziffern haben wir bereits für Sie unter Berechnungskennzahlen zusammengestellt. Diese Informationen können für Wärmelieferungen wie Erdgas und Fernwärme herangezogen werden.
Für Contracting- und Wärmedienstleistungen wie z. B. Thermokonzept gelten die Berechnungskennzahlen nicht. Hier erfolgt eine individuelle Berechnung und die Informationen werden ebenfalls mit der Abrechnung kommuniziert.
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
- DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
- IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
- Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über unsere TV-Pakete.
Nein, es ist nicht erforderlich, Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin zu benachrichtigen. Die gesetzliche Zulässigkeit der Umlage über die Nebenkosten endet am 01.07.2024, und eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig. Für zusätzliche Sicherheit können Mieter dies jedoch ihrem Vermieter nochmals mitteilen, unter Verweis auf §71 TKG.
Ja, Sie können bereits von den Vorzügen eines neuen TV-Tarifs profitieren und haben somit alle erforderlichen Schritte für die Umstellung abgeschlossen.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin wird Sie rechtzeitig darüber informieren, wann das Nebenkostenprivileg und somit die Umlage der Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten bei Ihnen entfällt, spätestens jedoch bis zum 30.06.2024.
Ab dem 1. Juli 2024 besteht für Mieter_innen kein Anspruch mehr darauf, dass Vermieter_innen Kabelfernsehen bereitstellen. Falls der Sammelvertrag bis zum 30. Juni 2024 gekündigt wird und Mieter_innen keine alternative Fernsehmöglichkeit arrangiert haben, könnte theoretisch ab dem 1. Juli 2024 kein TV-Empfang per Kabel mehr möglich sein.
Nein, es ist nicht erforderlich, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Wegfall bedeutet lediglich, dass du als Mieter_in ab dem 1. Juli 2024 den Anschluss fürs Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen musst.
Ab dem 30. Juni 2024 ist es nicht mehr gestattet, die Kosten für Kabelanschlüsse auf Mieter_innen umzulegen. Es besteht die Möglichkeit, dass Vermieter_innen diese Änderung übersehen und die Kosten dennoch in Betriebskostenabrechnungen einbeziehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich für Mieter_innen, Widerspruch einzulegen und unrechtmäßig berechnete Kosten von Nachzahlungen abzuziehen oder bei Guthaben die Auszahlung zu fordern.
Ja, denn ab dem 1. Juli 2024 ist es Vermieter_innen nicht mehr gestattet, die Kosten für gemeinschaftliche Kabelfernsehverträge auf Mieter_innen umzulegen. In diesem Fall sind Mieter_innen dazu verpflichtet, entweder einen individuellen Kabelanschlussvertrag abzuschließen oder auf digitale Fernsehalternativen umzusteigen.
Mieter:innen haben die Freiheit, einen Anbieter ihrer Wahl zu wählen, ohne an den bisherigen gebunden zu sein. Ein sorgfältiger Vergleich kann sich lohnen. Alternativen wie TV-Streaming bieten oft mehr Komfort und Flexibilität und sind möglicherweise sogar kostengünstiger. Es ist jedoch zu beachten, dass der Wechsel des Kabelanbieters normalerweise nicht möglich ist, da das regionale Kabelnetz einem bestimmten Anbieter gehört.
Ihre Rechnungen und auch andere Nachrichten und Dokumente finden Sie in Ihrem Kundenportal-Account unter Postbox.
Wenn Sie Ihr gesuchtes Dokument dennoch nicht finden können, liegt es eventuell daran, dass Sie noch einen anderen Zugang haben und das Dokument dort zugeordnet ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie das Dokument gelöscht haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie in Ihrem Kundenportal keine Dokumente öffnen können, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Prüfen Sie den Download-Ordner Ihres Endgerätes
- Alle Dokument in Ihrem Postfach liegen als PDF vor. Damit diese auf dem Endgerät geöffnet werden können, wird eine entsprechende App benötigt, z.B. PDF-Reader
- Versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät nochmal
Kabelfernsehn überträgt TV-Signale über ein physisches Kabelnetzwerk, während Fernsehen über das Internet (IPTV) die Übertragung von TV-Signalen über das Internetprotokoll ermöglicht. Das bringt eine hohe Flexibilität in der Kanalauswahl und oft auch der Abspielgeräte mit sich, da lediglich eine Internetverbindung erforderlich ist.
Ihre CO2-Einsparung durch den Besitz eines Elektroautos wird am Markt als THG-Quote gehandelt. Der Preis für eine Quote ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Zuletzt ist die Nachfrage nach THG-Quoten zum Ausgleich von CO2-Emissionen immer weiter gesunken. Das führt dazu, dass auch der Preis für eine THG-Quote immer weiter fällt. Die sinkende Nachfrage liegt besonders an drei Gründen. Zum einen passte das Umweltbundesamt den Emissionsfaktor an. Das hat zur Folge, dass der Fahrzeugschein im Handel weniger CO2-Emissionen ausgleichen kann.
Somit ist ein Fahrzeugschein auf dem Markt weniger wert. Ein weiterer Grund für den geringen Preis einer THG-Quote ist eine große Einfuhr von Biokraftstoffen aus Asien. Diese wurde mutmaßlich falsch deklariert. Dies führt zu einem zu hohen Angebot an günstigem Biokraftstoff, welches Mineralölunternehmen dankend annehmen.
Durch die Nutzung von Biokraftstoff sinkt der CO2-Ausstoß, weswegen weniger THG-Quoten am Markt erworben werden müssen. Der letzte zu nennende Grund ist, dass der Gesetzgeber den Import von Biomethan innerhalb von Europa genehmigte. Das führte zu einer weiteren günstigen Erfüllungsmöglichkeit zur Minderung von Treibhausgasen.
Das Abonnement gilt mindestens für 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Die Momente Card kann an den Ladesäulen innerhalb von Münster genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb von Münster ist momentan noch nicht möglich.
Abgerechnet wird immer für einen ganzen Tag. Die ersten beiden 90 Minuten werden jeweils mit dem vergünstigten 90 MinutenTicket-Preis berechnet. Ab drei aktivierten 90 Minuten wird maximal der Tagesbestpreis abgerechnet. Tagesberechnung gilt bis zum Betriebsende inklusive Nachtbusfahrten.
In Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer überschritten werden, wenn das Fahrtziel, während die Fahrt bereits angetreten wurde, aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden kann.
Auch bei einem Ausstieg/Umstieg laufen die aktivierten 90 Minuten weiter und können bei erneutem Einstieg innerhalb der Zeit weiter genutzt werden.
Die gültigen Restminuten werden Ihnen bei einem erneuten Check-in im Bus angezeigt. Relevant für die Weiterfahrt sind hier nur die Ihnen am Lesegerät angezeigten Restminuten, unabhängig davon, ob der Bus planmäßig an der Haltestelle angekommen ist oder nicht.
Reicht die angezeigte Restlaufzeit beim Einstieg für die planmäßige Fahrtdauer aus, kann das Ticket genutzt werden, auch wenn während der Fahrt eine Verzögerung (z.B. durch einen Stau) entsteht und die Laufzeit deshalb überschritten wird.
Liegt die angezeigte Restlaufzeit beim Einstieg jedoch unter der planmäßigen Fahrzeit, müssen neue 90 Minuten aktiviert werden.
Das 90 MinutenTicket muss bei jedem Einstieg in den Bus vor den Kartenleser gehalten werden.
Innerhalb der 90 Minuten zeigt der Kartenleser anschließend die aktuellen und gültigen Restminuten an. Erst nach Ablauf der 90 Minuten wird ein weiteres 90 MinutenTicket aktiviert.
Die elektronische Prüfung eines 90 MinutenTickets ist innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen möglich. Auch für die Bahn-Nutzung gilt: vorher immer am Lesegerät einchecken bzw. aktivieren.
Im Bus
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind an den ersten drei Türen angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Bahnsteigen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Wir benötigen Ihre Zählerstände, um Ihren tatsächlichen Verbrauch feststellen zu können. Nur so können wir Ihre Jahresrechnung genau berechnen und stellen damit sicher, dass nur abgerechnet wird, was Sie auch verbraucht haben!
Falls wir vier Wochen nach dem geplanten Ablesedatum von Ihnen keine Zählerstände erhalten haben, schätzen wir Ihren Verbrauch. Eine Schätzung entspricht dabei nicht immer exakt Ihrem Verbrauch. Unter Umständen kann es damit für Sie zu einer Nachzahlung kommen.
Wir raten Ihnen deshalb: Teilen Sie uns die Zählerstände mit.
- Stift und Papier, um sich den Zählerstand zu notieren oder Ihr Handy mit Blitzfunktion um ein Foto zu machen
- Vertragskontonummer: Diese finden Sie auf allen vertragsrelevanten Dokumenten (Jahresrechnung, Versorgungsvertrag, Abschlagsplanänderungen, etc. ) im Kopf des Anschreibens rechts oben
- Optional: unsere App, mit der Sie den Zählerstand bequem per Foto übermitteln können
In folgenden Fällen freuen wir uns über Ihre Unterstützung:
- Sie erhalten bald Ihre Jahresrechnung
- Sie ziehen um
- Sie wollen zu den Stadtwerken wechseln oder uns verlassen
- Wir haben die Preise Ihres Tarifs angepasst
Grundsätzlich empfehlen wir den Zählerstand mindestens einmal pro Jahr abzulesen. Damit stellen Sie sicher, dass wir die Berechnung Ihrer Jahresrechnung und Ihrer Abschläge möglichst genau vornehmen können.
- Teilen Sie uns bequem Ihren Zählerstand über unser Kundenportal mit. Hier geht es zur Schritt- für- Schritt- Anleitung.
- Ansonsten können Sie Ihren Zählerstand via Foto über unsere münster:app melden.
- Alternativ können Sie die Ablesekarte Ihres Netzbetreibers ausfüllen.
Wie fülle ich meine Ablesekarte aus?
Die Ablesekarte sendet Ihnen Ihr Messtellenbetreiber zu. Für Kunden im Stadtgebiet Münster finden Sie nähere Informationen dazu auf der Website der Stadtnetze Münster.
Sie können grundsätzlich Zählerstände zu Strom, Gas, Wasser und Wärme ablesen.
Laut Gesetz sind je nach Versorgungssituation Vermieter oder Mieter dazu verpflichtet, die Aufteilung vorzunehmen. Stadtwerke als Brennstoff- und Wärmelieferanten sind lediglich dazu verpflichtet, auf den Abrechnungen die für die Aufteilung notwendigen Daten zu liefern.
Ja, da der jeweilige Verbrauch des Jahres die Einstufung beeinflussen kann. Die Einstufung muss mit jeder Heizkostenabrechnung neu vorgenommen werden.
Von der Regelung zur Aufteilung der CO2-Kosten ausgeschlossen sind:
- Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine durch den Vermieter selbst bewohnt wird,
- Ausnahmefälle aus § 11 der Heizkostenverordnung, wenn keine abweichende Regelung zur Heizkostenabrechnung geschlossen wurde,
- Fernwärmeanschlüsse, die nach dem 1. Januar 2023 errichtet wurden.
In diesen Fällen tragen Mieter_innen die CO2-Kosten weiterhin vollständig.
Für Gebäude, bei denen eine energetische Sanierung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben, beispielsweise bei Denkmalschutz, nicht möglich ist, gelten weitere Sonderbestimmungen, die den Vermieteranteil reduzieren.
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen im Internet aktuelle Gesetze und Rechtsverordnungen zum Abrufen bereit. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Den Gesetzestext zum Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten sowie eine entsprechende Anwendungshilfe zur Verfügung (siehe untenstehende Verlinkung).
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
Hinweis zum Rechner: Bei der Energieart Erdgas wird die Eingabe des heizwertbezogenen Verbrauchs verlangt. Auf unseren Rechnungen weisen wir ebenfalls den heizwertbezogenen Verbrauch aus. Eine Umrechnung von Brennwert zu Heizwert erfolgt mit Multiplikation um den Faktor 0,903.
Beispiel: Auf Ihrer Rechnung ist der Jahresverbrauch mit 10.000 kWh angegeben. Die Umrechnung geschieht folgendermaßen:
10.000 kWh X 0,903 = 9.030 kWh (heizwertbezogener Verbrauch)
Reichen Sie bei der Einfahrt Ihre Momente Card der diensthabenden Person zum Einlesen. Bei Verlassen der Parkfläche nach Ende der offiziellen Öffnungszeit wird für den ersten Tag automatisch das Ende der offiziellen Öffnungszeit gebucht (kein Einlesen der Momente Card erforderlich). An Parktag 2 und gegebenenfalls weiteren Tagen kann nicht mit der Momente Card bezahlt werden. Die Abrechnung für diese Tage erfolgt über einen Zahlschein.
Sie haben bei der Einfahrt für den ersten Tag einen Zahlschein am Auto erhalten. Reichen Sie bei der Ausfahrt der diensthabenden Person Ihre Momente Card zum Einlesen sowie den Zahlschein. Der Parkbeginn ergibt sich aus dem Zahlschein. Der gesamte Parkvorgang wird über die Momente Card abgerechnet.
- Privat- und Gewerbekunden in der eigenen Immobilie
- Die Immobilie ist im Stadtgebiet Münster in der Nähe einer Fernwärmeleitung.
Ob Ihre Immobilie in der Nähe einer Fernwärmeleitung liegt, erfahren Sie über den Verfügbarkeitscheck.
Eigentümer der Anlage sind die Stadtwerke Münster. Während der Vertragslaufzeit (15 Jahre) überlassen die Stadtwerke der Kundin / dem Kunden die Anlage über einen Pachtvertrag zur Nutzung.
Der vertraglich geregelte Pachtzeitraum beträgt 15 Jahre und beginnt mit der Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke Münster.
Zum Vertragsende sind die Stadtwerke Münster rechtlich verpflichtet die Anlage und sämtliche nicht mit dem Haus verbundenen Bestandteile auf eigene Kosten zurückzubauen.
Die / der neue Eigentümer_in der Immobilie muss die Fernwärmestation (mit allen Rechten und Pflichten) übernehmen und profitiert ihrerseits / seinerseits von den günstigen Konditionen.
Die Stadtwerke Münster versichert die Fernwärmestation im Rahmen einer Anlagenversicherung gegen Verlust oder Zerstörung sowie Beschädigung durch Feuer, Überschwemmung oder andere Naturereignisse sowie gegen Schäden infolge des Ausfalls der Anlage (Unterbrechungsversicherung) bzw. aufgrund eines versicherten Sachschadens (Anlagenversicherung).
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner ist für die Versicherung der hausinternen Anlage selbst verantwortlich.
Dazu gehören Heizkörper, Fußbodenheizung, Rohrleitungen, Thermostatventile und sonstige technisch Einrichtungen im Gebäude des Eigentümers außerhalb des Heizungsraums.
Die Eigentümerin / der Eigentümer muss den Aufbau und Betrieb der Fernwärmestation seiner Feuerversicherung/Wohngebäudeversicherung als gefahrerhöhende Maßnahme melden.
Sie / er trägt die Verkehrssicherungspflichten der Fernwärmeanlage. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Neben den einmaligen Kosten für den Hausanschluss, den monatlichen Pachtkosten für die Übergabestation und den laufenden Kosten für den Fernwärmeliefervertrag (siehe Preisblatt Internetseite) können folgende zusätzliche Kosten entstehen:
- Zusätzliche Kosten können entstehen, falls ein alter Öltank verbaut ist. Im Rahmen unseres Services bieten wir Kontakte zu Fachpartnern an, die den Rückbau des alten Öltanks vornehmen. Die Beauftragung und die Übernahme der Kosten hat die Eigentümerin / der Eigentümer zu tragen.
- Im Vorfeld sollte eine Heizlastberechnung für das Gebäude vorliegen. Falls diese nicht vorliegt, können wir diesen Service für die Kundin / den Kunden anbieten. Gleiches gilt für die Berechnung des Hydraulischen Abgleich. Auch hier können zusätzliche Kosten entstehen
- Die Errichtung der Fernwärmestation erfolgt unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften, Normen und Anwendungsregeln. Das kann unter Umständen bedeuten, den Zählerschrank an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dazu kann der Kundin / dem Kunden beim Vor-Ort-Termin ein Angebot gemacht werden.
Ein Internetanschluss ist von Vorteil, da wir jede Anlage fernüberwachen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
- Hersteller: Ewers, Pewo, DeltaTec
- Die Fernwärmestationen gibt es in verschiedenen Ausführungen und Größen (Abhängig vom Anlagenpaket)
- Besichtigung auf äußere Schäden
- Kontrolle der Anlage auf Schäden oder Verunreinigungen
- Prüfung der Leitung auf Dichtigkeit
- Überprüfung der Kontrolleinheit auf Fehlermeldungen oder Unregelmäßigkeiten
- Überprüfung der Magnetit- und Schlammabscheider
- Wartungsintervall: alle 2 Jahre Vor-Ort, alle 2 Jahre Fernwartung
Wenn alle vertraglichen Unterlagen mit den Unterschriften vorliegen, beginnt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts beauftragen wir unseren Installationspartner, der zeitnah mit der Kundin / dem Kunden einen Termin zur Installation abstimmt.
Die Installation der Anlage dauert meistens nur einen Tag, in Ausnahmefällen, zwei Tage. Im Anschluss wird der Zählerwechsel beim zuständigen Netz beauftragt. Sobald dieser durchgeführt wurde, nehmen wir die Anlage ab und die Kundin / der Kunde kann sie nutzen.
Wir gehen davon aus, dass die Kundin / der Kunde ihre /seine Anlage innerhalb von 4 Monaten in Betrieb nehmen kann.
Anders als bei der Sparte Erdgas weichen bei Fern- und Nahwärme sowie bei KWK-Anlagen (Thermokonzept) die im CO2-Kostenblock errechneten CO2-Kosten mit denen auf der Rechnung ausgewiesenen oder in Preisblättern dargestellten CO2-Kosten ab. Grund dafür ist, dass das CO2KostAufG eigenständige Methoden zur Ermittlung der Brennstoffemissionen und der Zertifikatspreise festgelegt hat. Im Ergebnis spielt der im Wärmeliefervertrag vereinbarte Emissionspreis für das CO2KostAufG schlicht keine Rolle. Das hat nun wiederrum zur Folge, dass für die Verteilung der CO2-Kosten im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ganz andere Kosten maßgeblich sind, als wir Ihnen als Wärmelieferant in Rechnung stellen. In der Regel ist der nach dem CO2KostAufG errechnete CO2-Kostenblock höher als der vertraglich vereinbarte Emissionspreis. Diese Ungereimtheit nimmt der Gesetzgeber in Kauf. Das bedeutet, dass zwischen Vermieter und Mieter fiktive/theoretische CO2-Kosten aufgeteilt werden.
Der Klimawandel und die Energiekrise haben gezeigt: Deutschland braucht eine dezentrale, unabhängige und nachhaltige Energie-Erzeugung. Im besten Fall gewinnen wir den Strom direkt dort, wo er benötigt wird. Windenergie zählt zu den nachhaltigsten und vergleichsweise günstigsten Energiequellen. Mit der Inbetriebnahme der Anlagen könnte mehr als das Doppelte des aktuellen jährlichen Stromverbrauchs der Haller Haushalte produziert werden, was die dauerhafte Versorgung der Region sichert.
Als Vorhabenträger ist nicht nur nachhaltige Energie für das Münsterland in unserem Interesse, sondern auch für Gebiete darüber hinaus. Als eines der größten Stadtwerke in NRW kooperieren wir mit Kommunen, die den bürokratischen und finanziellen Aufwand für den Bau von Windenergieanlagen allein nicht stemmen könnten. Deshalb helfen wir durch die Planung, den Bau, einen Verkauf oder attraktive Beteiligungsmodelle an den Windenergie-Anlagen auch kleineren Gemeinden, ihre Region mit erneuerbarem Strom zu versorgen.
Halle (Westf.) hat sich ehrgeizige Klimaziele gesteckt, die wir durch die aktuelle Projektplanung zu erreichen helfen. Außerdem wäre die Stadt auch für künftige Herausforderungen wie die Elektrifizierung der Wärmeversorgung oder eine Zunahme der E-Mobilität gut gerüstet. Auch aus ökonomischer Perspektive ist es sinnvoll, in einem Genehmigungsverfahren gleich mehrere Anlagen zu errichten. So lassen sich wertvolle Synergien nutzen – zum Beispiel bei den Kartierungen, den Netzanschlüssen oder der Planung eines Umspannwerkes.
Der Durchmesser des runden Fundaments pro Anlage beträgt circa 28 Meter. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 615 Quadratmeter.
Uns ist die besondere Sensibilität dieser Flächen bewusst, daher haben wir sie in einer Artenschutzkartierung durch einen unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Die Ergebnisse benötigen wir für den Genehmigungsantrag beim Kreis Gütersloh, der zuständigen Aufsichtsbehörde, der strenge Prüfkriterien anlegt. Über ein Jahr wurden in dem Gebiet sämtliche, dort lebende Vogelarten kartiert. Mit folgendem Ergebnis: Fünf der geplanten Standorte lassen sich mit der dort lebenden Vogelwelt in Einklang bringen. Eine Planung am Standort Fleerweg ist den Kartierungen des Gutachters zufolge ebenfalls möglich. Die Biologische Station verzeichnet dort allerdings einen Fund, der einer weiteren Überprüfung bedarf.
Die Bewertung, ob ein Standort für die Windenergieplanung geeignet ist oder nicht, hängt davon ab, welche Vogelart dort in welchem Umkreis brütet, wohnt, Futter sucht oder rastet. Kartierer betrachten bei der Erfassung von Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz artabhängig den sogenannten Nahbereich, den zentralen Prüfbereich sowie den erweiterten Prüfbereich. Der Abstand dieser Bereiche zu den Windenergie-Anlagen ist für jede kollisionsgefährdete Vogelart individuell festgelegt. Viele Studien zeigen, dass die meisten Vogelarten weder kollisionsgefährdet sind noch durch ein Meideverhalten auf die Anlagen reagieren, sondern sie einfach umfliegen. Doch es gibt windenergiesensible Arten, deren Vorkommen Schutzmaßnahmen erfordert. Dazu gehören etwa die Abschaltung zu bestimmten Jahres- oder Tageszeiten oder die Schaffung von attraktiven Ablenkflächen zur Nahrungssuche. Eine Umplanung ist dann nötig, wenn laut Bundesnaturschutzgesetz kollisionsgefährdete Brutvögel im sogenannten Nahbereich des Standorts leben.
Nein, das ist nicht zu befürchten. Wir haben vor, den erzeugten Strom direkt in das bereits vorhandene überregionale Übertragungsnetz einzuspeisen. Sollte unser Projekt wie geplant umgesetzt werden, bauen und finanzieren wir zudem ein neues Umspannwerk, um den vor Ort erzeugten Strom ins Netz zu bringen. Es droht keine Überlastung des Stromnetzes, und den Haller Bürgerinnen und Bürgern entstehen daraus keine Kosten. Im Gegenteil: Über unsere und eigene Windräder in Hand einer Bürgergesellschaft profitieren sie langfristig von dem vor Ort erzeugten Strom, der zur Preisstabilität beiträgt und sie unabhängig macht von anderen Energieträgern und dem volatilen Weltmarkt.
Der kostenlose Modernisierungscheck beinhaltet:
- Individuelle und klimafreundliche Empfehlungen für Ihr Gebäude
- Eine zusätzliche Bewertung des aktuellen Energieverbrauchs
- Eine Auswertung der Einsparpotenziale einzelner Maßnahmen inkl. Aufführung möglicher Förderungen
- Tipps für die nächsten Schritte
Mit dem Energieausweis erhalten Sie einen Link. Hierdrüber können Sie einfach den Modernisierungscheck anfordern.
Ja, die Nutzung von radbox.nrw ist auch ohne ÖPNV-Ticket möglich. In diesem Fall fällt der reguläre, nicht der rabattierte Preis an.
Gültig sind alle Abos und Tickets auf Chipkarte der Stadtwerke Münster, einschließlich des 90 MinutenTickets.
Hinweis für digitale Abos, die per App gekauft wurden:
Der ÖPNV-Kundenrabatt kann derzeit leider nur für Abos mit Chipkarte gewährt werden. Radbox.nrw arbeiten derzeit an einer technischen Lösung, damit der ÖPNV-Rabatt zukünftig auch für digitale ÖPNV-Produkte gewährt werden kann. Sollten Sie ein digitales Aboticket besitzen, welches keine Chipkarte ist oder auf dem die Chipkartennummer nicht aufgedruckt ist, wenden Sie sich bitte an leezenbox@stadtwerke-muenster.de
Bei einem ÖPNV-Ticket in Form einer Chipkarte können Sie die Ticketnummer (nicht die Kundennummer) unter Zutrittsmedien hinterlegen und erhalten so automatisch den rabattierten Preis auf alle Buchungen.
Komfortabel geht dies über die App radbox.nrw.
Alle Informationen zur Registrierung, zu Zahlungsmittel und zum Hinterlegen der Chipkarte finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktionierts
Die Buchung eines Stellplatzes ist Voraussetzung zur Nutzung der Leezenboxen. Die Anlage kann vor Ort mithilfe eines TAN-Codes, einer ÖPNV-Chipkarte oder eines QR-Codes geöffnet werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktioniert-es.
Hinweis für Chipkarten-Nutzer_innen:
Für jede Buchung ist es erforderlich, die Chipkarten am Bedienungsterminal mit dem jeweiligen Buchungs-TAN zu registrieren.
Sie erreichen den Support über das Kontaktformular in der Buchungsanwendung (Menü Profil > Support) oder per E-Mail an support-faa@viaboxx.de. In dringenden Fällen steht Ihnen die telefonische Hotline unter +49 2223 9147869 zur Verfügung.
Alle häufig gestellten Fragen rund um das Buchungs- und Zugangssystem radbox.nrw finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktioniert-es. |
Bitte senden Sie eine E-Mail an leezenbox@stadtwerke-muenster.de.
Am einfachsten lässt sich dies über die App radbox.nrw erledigen.
Dort können Sie Ihr ÖPNV-Aboticket (nur Chipkarte) einscannen und als Zutrittsmedium und für den Erhalt des ÖPNV-Abokundenrabatts hinterlegen.
- Wählen Sie in Ihrem Profil den Menüpunkt „Zutrittsmedien“ aus.
- Klicken Sie im nächsten Schritt auf „Zutrittsmedium hinzufügen“.
- Scanne Sie Ihre Karte über die integrierte NFC-Funktion Ihres Smartphones. (Bitte stellen Sie sicher, dass NFC zuvor aktiviert ist. Dies kann in den Einstellungen unter "Verbindungen" oder "Drahtlos & Netzwerke" erfolgen.)
- Karte scannen: Halten Sie die Rückseite Ihres Smartphones in die Nähe der NFC-Karte. Achten Sie darauf, dass die NFC-Antenne Ihres Smartphones (in der Regel in der oberen oder mittleren Rückseite) in der Nähe der Karte ist.
- Bestätigung: Warten Sie, bis das Smartphone die Karte erkennt. In der Regel erhalten Sie eine akustische oder visuelle Bestätigung, dass das Einlesen erfolgreich war.
- Daten verarbeiten: Die App verarbeitet die Informationen von der Karte und zeigt Ihnen die entsprechenden Informationen an.
In unserem Video zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach das geht: ÖPNV-Karte bei radbox.nrw hinterlegen.mp4
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Ablauf von Stromversorgungsverträgen grundlegend verändern. Ziel ist es, den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“: Künftig muss der Wechsel des Stromanbieters an jedem regulären Werktag innerhalb eines Tages abgeschlossen sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesnetzagentur am 21. März 2024 die Festlegung BK6-22-024 erlassen. Sie definiert die verbindlichen technischen und prozessualen Standards für den neuen Lieferantenwechselprozess (LFW24) und legt klare Fristen für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktteilnehmer fest.
Die zugehörigen Dokumente und weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Nein, an Ihren bestehenden Vertragsbedingungen ändert sich nichts. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Die neue gesetzliche Regelung bezieht sich ausschließlich auf den technischen Ablauf: Sobald Ihr Vertrag kündbar ist oder endet, kann die Stromlieferung durch einen neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden beginnen. Ein vorzeitiger Wechsel während der laufenden Vertragsdauer bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Wärme
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Für Kundinnen und Kunden, die auch schon von der Soforthilfe profitiert haben, gelten die Preisbremsen ab dem 01.03.2023. Zusätzlich werden diese mit der sogenannten Entlastungserstreckung rückwirkend auch für Januar und Februar umgesetzt.
Für Kundinnen und Kunden, die für Gas und Wärme bisher noch keine Soforthilfe bekommen haben (im Regelfall Kundengruppen mit einem Verbrauch > 1,5 GWh) gelten die Preisbremsen bereits ab dem 01.01.2023. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Grundlage für die Wärmepreisbremse ist das Gas- und Wärmepreisbremsengesetz.
Fragen zur Wärmepreisbremse in der Übersicht
Der Strom, der letzendlich aus der Steckdose kommt, ist immer ein Strom-Mix aus verschiedenen Quellen. Mit Ihrer Entscheidung für Ökostrom sorgen Sie dafür, dass der Ökostrom-Anteil in diesem Mix um Ihre Verbrauchsmenge erhöht wird.
Als Folge des Ausstoßes von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid bzw. CO₂) ist die Temperatur weltweit gestiegen. Bei weiterhin ungebremstem CO₂-Ausstoß prognostizieren führende Klimaforscher einen weiteren Anstieg der Erwärmung mit drastischen Folgen für Mensch und Natur. Um massive Folgen für die Umwelt zu vermeiden, muss der Temperaturanstieg dauerhaft begrenzt werden.
Es gibt ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die wir im privaten Umfeld umsetzen können. Aber egal, ob es der Verzicht auf Fleisch ist, weniger Flugreisen sind oder andere gut gemeinte Verhaltensänderungen: Den größten Effekt* hat der Wechsel von konventionell erzeugter Energie (Kohle und Atomkraft) auf regenerative Energiequellen, wie Solarenergie und Energie aus Wind- und Wasserkraft oder Biomasse.
*Quelle: Greenpeace
Für Ökostrom mit Mehrwert für die Energiewende muss niemand tief in die Tasche greifen: Das Upgrade auf Ökostrom kostet pro Monat durchschnittlich so viel wie zwei Tassen Kaffee. Der Gewinn für die Umwelt ist ungleich höher. Wie günstig ein Wechsel zu Ökostrom für Ihren Haushalt ist, verrät unser Online-Produktberater.
Glasfaser ist das einzige heute bekannte zukunftsfähige Transfermedium, welches dem stetigen Anstieg der Datenvolumen in den nächsten Jahrzehnten gerecht wird und zudem eine sichere und stabilere Verbindung erlaubt.
Ein bis zwei Wochen bevor die Arbeiten in Ihrer Straße beginnen, informieren unsere Mitarbeiter die Anwohner über einen Aushang oder eine Info in den Briefkästen.
Die Stadtwerke Münster bauen das Glasfasernetz im Auftrag von Stadtnetze Münster, dem Netzbetreiber vor Ort.
Die ausführende Tiefbaufirmen, die für uns die Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur übernehmen, sind erfahrene Tiefbauunternehmen und Glasfaser-Spezialisten, die sich auf die Errichtung von Glasfasernetzen spezialisiert haben und bereits zahlreiche ähnliche Projekte realisieren konnten.
Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dementsprechend kann die Grabentiefe/-breite variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgen wir. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, sodass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein Kopfloch geöffnet.
Hierbei bringt Ihnen ein kleines Bohrloch die Zukunft ins Haus! Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Kabels wieder gas- und wasserdicht verschlossen. Diese Arbeit dauert in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in Ihrem Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort.
Wir garantieren eine sorgfältige Erledigung der Arbeiten durch kompetentes Personal. Sollte es dennoch zu unerwarteten Schäden kommen, sollten diese unverzüglich der Stadtwerke Münster GmbH gemeldet werden, um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Behebung zu ermöglichen.
Falls Sie umziehen, können zwei Fälle eintreten.
1. Ziehen Sie in ein durch die Stadtwerke Münster versorgtes Glasfasergebiet, wird der Anschluss auf den neuen Standort umgelegt.
2. Ziehen Sie in ein Gebiet, welches nicht durch die Stadtwerke Münster mit Glasfaser versorgt wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Wir kündigen Ihren laufenden Vertrag erst, wenn das Glasfasernetz funktionsfähig ist. Unter Umständen verlängern sich Ihre Altverträge um die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
Die Hinzubuchung weiterer Zusatzmodule (Sprach- und Datenoptionen) ist jederzeit möglich. Das Abbestellen dieser Zusatzmodule ist im Rahmen der Regelungen zur Mindestlaufzeit und zu Kündigungsfristen produktabhängig möglich.
Nein. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, führen wir die Kündigung für Sie durch.
Sollten Sie Ihren Anschluss selbst gekündigt haben, kann es in Einzelfällen passieren, dass die Rufnummer nicht übernommen werden bzw. ein reibungsloser Übergang von uns nicht sichergestellt werden kann.
Legen Sie in jedem Fall ausreichend Leerrohre zu jeder möglichen Bedarfsstelle. Die Verkabelung/Verrohrung sollte an einem zentralen Punkt (sternförmig) zusammengeführt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke Münster oder einen Fachmann.
Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
Münster:mobil erfasst sowohl den Haushaltsstrom als auch den Strom für die Wallbox bzw. für das E-Auto / Plug-In-Hybrid. Eine separate Darstellung, wie viel Strom über den Haushalt und wie viel zum Laden des E-Autos / Plug-In-Hybrids bzw. über die Wallbox verbraucht wurde, erfolgt nicht.
Der Wechsel von einem laufenden Stromvertrag zu Münster:mobil ist abhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des aktuell bestehenden Vertrags.
Münster:mobil ist ein Tarif für den privaten Stromverbrauch. Um dieses Stromprodukt bestellen zu können, ist ein Nachweis über ein privates Elektroauto oder Plug-in Hybrid mit wiederaufladbarem Batteriespeicher erforderlich. Der Fahrzeugschein muss auf Ihren Privathaushalt ausgestellt sein. Münster:mobil können Sie ganz bequem online bestellen und ebenfalls über die Online-Bestellung den Nachweis über ein privates Elektroauto oder Plug-in Hybrid erbringen.
Wählen Sie Münster:ideal mit Schwachlast, gibt es keine feste Vertragslaufzeit.
Wählen Sie Mein Münster:Strom, entscheiden Sie selbst zwischen einjähriger oder zweijähriger Vertragslaufzeit.
Wählen Sie die Grundversorgung mit Schwachlast, beläuft sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen.
Wählen Sie Mein Münster:Strom, haben Sie bei einer ein- oder zweijährigen Laufzeit keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen, um den Haushaltsstromzähler und den Stromzähler für die Wärmepumpe auf einen einzigen Haushaltssromzähler zu reduzieren, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Er liegt im Normalfall zwischen 75,- und 200,- Euro, wenn die beiden Zähler nebeneinander liegen. Bitte erfragen Sie die genauen Kosten bei Ihrem Elektroinstallateur.
Ihre Jahresverbrauchsprognose weisen wir jeweils in Ihrer nächsten Jahresrechnung aus, die die Preisbremsen umfasst.
Ihren Hund dürfen Sie kostenlos mitnehmen.
Das Abonnement gilt mindestens für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Schüler die mit Bus & Bahn zur Schule fahren oder Besitzer eines Münster-Passes, können bei verschiedenen Abos im Stadtgebiet Münster Preisvorteile erhalten.
Ihre Bestellung muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein.
Die Bezahlung der folgenden Abos erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, komfortabel per Bankeinzug:
- 60PlusAbo
- 60PlusPartnerAbo
- 8UhrAbo
- Azubi/SchülerAbo plus
- AzubiAbo Westfalen (Region)
- FahrradAbo
- FlexAbo
- FunAbo (Region)
- MünsterAbo
- SchülerAbo plus (Region)
- Abos mit Ermäßigung
Im Kundenportal bestellen Sie neue Produkte und Services, verwalten Ihre bestehenden Verträge und ändern persönliche Daten, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung.
Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.
Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.
Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.
Grüner Haken: das Ticket ist gültig.
Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.
Im Bus:
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof:
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.
Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.
Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.
Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.
Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.
Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Berliner Platz 22).
Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Berliner Platz 22.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.
Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.
Sie möchten Ihre eTicket-Rechnung zukünftig nur noch online erhalten? Wir stellen Ihnen Ihre eTicket-Rechnung in unserem Kundenportal für Sie bereit.
Ja, wenn Sie ein PrivatAbo im WestfalenTarif haben, können Sie nahtlos ins Deutschlandticket Job der Stadtwerke Münster wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Abo fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats kündigen. Bitte geben Sie als Kündigungsgrund unbedingt „Wechsel ins JobTicket“ an. Dann wird die bisherige Bezugszeit Ihres Abonnements beim Deutschlandticket Job mit angerechnet!
Das Deutschlandticket Job gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) in der 2. Klasse. Es gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind.
Das Deutschlandticket Job wird auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht von anderen Personen genutzt werden.
Alle Änderungen und Kündigungen müssen spätestens zum 15. Kalendertag des jeweiligen laufenden Monats bei den Stadtwerke Münster vorliegen. Bitte beachten Sie bei der Zeitplanung, dass Ihr Unternehmen die Information an uns weitergeben muss.
Die Stadtwerke Momente Card als Bestandteil des JobTickets bietet zusätzliche Mobilitätsangebote innerhalb Münsters wie das ParkPlus, mit dem Sie bargeldlos in Münsters Parkhäusern parken und die Möglichkeit, vergünstigt auf Carsharing zugreifen zu können. Diese Services müssen Sie in unseren Servicepunkten freischalten lassen, bevor sie genutzt werden können.
Mehr Infos zu den Stadtwerke Momente Services
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, sind folgende Abos jeweils zum Monatsende kündbar:
- 60PlusAbo
- 60PlusPartnerAbo
- 8UhrAbo
- Azubi/SchülerAbo plus
- FlexAbo
- FunAbo (Region)
- MünsterAbo
- SchülerAbo plus (Region)
- AzubiAbo (Westfalen)
- Abos mit Ermäßigung
- FahrradAbo
- goCardAbo
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, so wird der Differenzwert zwischen dem Abopreis und dem Preis des entsprechenden Zeittickets im Einzelverkauf für den zurückgelegten Abo-Zeitraum erhoben.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Liegt die Anspruchsberechtigung nach SChfVO nicht vor, kann privat ein goCardAbo bestellt werden.
Ab dem 15. Lebensjahr benötigen wir eine Schulbescheinigung, wenn keine Bewilligung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt.
Bei Grundschülern, die eine goCard Selbstzahler erwerben wollen, benötigen keine Schulbescheinigung. In dem Fall reicht eine exakte Angabe der besuchten Schule.
Dann hast Du Anspruch auf ein ermäßigtes Abo, wenn die Schule, die Du besuchst, zu Deinem Wohnort die nächstgelegene dieses Schultyps ist. Falls Du anspruchsberechtigt bist, wirst Du vorher schriftlich benachrichtigt. Aber: Die Normalpreis-Variante des Ticketangebots gibt es leider nicht für Schüler, die außerhalb Münsters wohnen.
Für Berufsschüler in Ausbildung gibt es das Schüler- /AzubiAbo; sie können das goCardAbo für Schüler nicht bestellen.
Für alle, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und »Vollzeit«-Bildungsgänge der Berufs- oder Fachoberschulen besuchen, ist das Abo in jedem Fall ein supergünstiges Angebot. Auch hier gilt: Der Schulträger muss einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Die goCard für Schüler ist ein Abo und Du kannst damit fahren, solange Du die Schule besuchst und nicht kündigst. Es ist nicht als einzelnes MonatsTicket erhältlich.
Du kannst das Abo hier online bestellen.
Ganz wichtig: Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Alle Schüler, die laut Schulgesetz NRW Anspruch auf Ermäßigung haben, werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Lassen Sie beim Schulträger prüfen, ob eine Anspruchsberechtigung nach Schülerfahrtkosten-Verordnung (SChfkVO) vorliegt. Liegt diese vor, erhalten Sie eine Bewilligung und werden rechtzeitig darüber informiert, wie sie das Abo beantragen/bestellen können.
Das Abo mit Münster-Pass kann online oder persönlich im Servicepunkt Mobilität, Berliner Platz 22 (gegenüber Hauptbahnhof), bestellt werden.
Detailinformationen zu den jeweiligen Abos finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten.
Das Busfahren wird durch das 90 MinutenTicket einfacher. Mit dem 90 MinutenTicket können Sie beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) unternehmen. Pro Nutzungstag bekommen Sie den bestmöglichen Preis berechnet. Sie benötigen weder Bargeld, noch müssen Sie im Vorfeld ein Ticket erwerben.
Die elektronische Prüfung eines 90 MinutenTickets ist innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen möglich. Auch für die Bahn-Nutzung gilt: vorher immer am Lesegerät einchecken bzw. aktivieren.
Das 90 MinutenTicket ist ein elektronisches EinzelTicket mit Tagesbestpreis. Um diesen gewährleisten zu können, muss zuvor ein Vertrag abgeschlossen werden. Das eTicket muss bei jedem Einstieg vor den Kartenleser im Bus gehalten werden (=check in) und ist ab diesem Zeitpunkt 90 Minuten gültig. Ein Vorhalten des eTickets beim Ausstieg (=check out) ist nicht notwendig.
Sind keine 90 Minuten aktiviert, so werden durch das Vorhalten der Karte an einem Kartenleser automatisch 90 Minuten freigeschaltet. Beim Davorhalten muss die Bestätigung abgewartet werden. Anschließend können Sie 90 Minuten lang uneingeschränkt im Stadtgebiet fahren, Rückfahrten sind innerhalb des Zeitraums ebenfalls möglich.
Innerhalb der 90 Minuten zeigt der Kartenleser beim erneuten "Check-in" die aktuellen Restminuten an. Erst nach Ablauf der 90 Minuten wird ein weiteres 90 MinutenTicket aktiviert.
Auch wenn Sie während der Gültigkeitsdauer von 90 Minuten aus- oder umsteigen, können Sie das Ticket weiter nutzen, solange Sie innerhalb dieser 90 Minuten erneut einchecken. Wenn Sie das Ticket erneut verwenden, wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, die noch gültig ist. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass nur die am Lesegerät angezeigte Restzeit relevant ist, unabhängig davon, ob der Bus planmäßig an der Haltestelle ankommt oder nicht. Wenn die angezeigte Restzeit ausreicht, um die planmäßige Fahrtzeit zu decken, können Sie das Ticket auch dann nutzen, wenn die Fahrt aufgrund von Verzögerungen länger als erwartet dauert. Wenn die angezeigte Restzeit jedoch nicht ausreicht, müssen Sie die 90 Minuten erneut aktivieren.
Sie können jederzeit neue 90 Minuten am "Touchscreen" des Kartenlesers über den Button "neues Ticket" aktivieren, hierzu müssen Sie zur Bestätigung die Karte ein zweites Mal vorhalten. Die bisherige Restlaufzeit entfällt allerdings.
In Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer überschritten werden, wenn das Fahrtziel aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden kann.
Abgerechnet wird immer für einen ganzen Tag. Die ersten beiden 90 Minuten werden jeweils mit 2,30 Euro berechnet. Ab drei aktivierten 90 Minuten wird maximal ein Tagespreis von 5,20 Euro abgerechnet. Die Tagesberechnung gilt bis zum Betriebsende inklusive Nachtbusfahrten. (Preisbeispiel Stand 01.08.2024, Preisänderungen möglich)
Sie können Ihre eTicket-Rechnung in detaillierter oder kompakter Form erhalten.
Das 90 MinutenTicket ist übertragbar, der Bankeinzug erfolgt über das Konto des Vertragsinhabers.
Bis zu drei Kinder (6- 14 Jahre) können kostenlos mitgenommen werden.
Eine Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein zusätzliches FahrradTicket gekauft werden.
Das 90 MinutenTicket gibt es nur als elektronisches Ticket und in der münster:app.
Sie können das 90 MinutenTicket zu jeder Zeit kündigen.
Kündigung eines 90 MinutenTickets
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Beim 90 MinutenTicket prepaid lässt sich ein Guthaben auf eine elektronische Karte aufladen. Dieses Guthaben kann für Fahrten mit Bus & Bahn im Stadtgebiet Münster genutzt werden.
Das 90 MinutenTicket prepaid ist nur im Vorverkauf aufladbar - in den Servicepunkten der Stadtwerke Münster, an den Ticketautomaten sowie am Verkehrsmobil der Stadtwerke. (Das Prepaid-Ticket ist nicht erhältlich oder aufladbar im Bus)
Zusätzlich bietet die elektronische Momente Card, z.B. eine Momente Card mit dem Service ParkPlus, ebenfalls die Möglichkeit, Guthaben aufzuladen. (Ausnahmen: elektronische Momente Card mit einem VerkehrsAbo oder 90 MinutenTicket)
In unseren Kundenzentren führt ein Mitarbeiter für Sie die notwendigen Schritte durch. Sie müssen lediglich die Karte auf das gekennzeichnete Feld des Lesegeräts legen.
Neben dem aktuellen Guthabenbetrag werden die restliche Fahrzeit sowie das technische Ablaufdatum der Karte angezeigt. (Das technische Ablaufdatum ist eine Art Haltbarkeitsdatum von elektronischen Karten)
Bitte achten Sie vor dem Einstieg darauf, dass ausreichend Guthaben aufgeladen ist. Wenn das Guthaben auf der Karte für eine Fahrt nicht ausreicht, kann die Karte nicht im Fahrzeug aufgeladen werden. In diesem Fall muss ein Fahrschein, z.B. ein EinzelTicket, beim Fahrpersonal gekauft werden.
Das Prepaid-Ticket kann in den Servicepunkten der Stadtwerke Münster zurückgegeben werden.
Eine Rückgabe über die Ticketautomaten ist nicht möglich.
Bei der Auszahlung des Restguthabens wird stets das gesamte aufgeladene Guthaben erstattet. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich.
Wird das Prepaid-Guthaben von einer Stadtwerke Momente Card erstattet, behält der Kunde seine Momente Card.
Eine Auszahlung an Minderjährige ist nicht zulässig.
Es wird immer der aktuell gültige Ticketpreis bei Fahrtantritt vom Guthaben abgezogen.
EinzelTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Bei TagesTickets wird das Güligkeitsdatum beim Kauf festgelegt, sie müssen nicht entwertet werden.
Im Bus gekaufte Tickets sind bereits entwertet.
Ab Entwertung sind EinzelTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0). Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen:
Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten
Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden
Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden
Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden
Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Einzel- und Tages- und GruppenTickets sind nicht mit FahrWeiterTickets/AnschlussTickets kombinierbar.
Gekaufte Tickets bleiben drei Monate über einen Tarifwechsel hinaus gültig.
Beispiel: Preisanpassung zum 1. Januar
Tickets, die zum vor diesem Termin gültigen Preis gekauft wurden, können noch bis zum 31. März genutzt werden. Ab dem 1. April sind sie nicht mehr gültig, können ab dann aber kostenfrei umgetauscht werden.
Sie sind 24 Stunden lang gültig.
TagesTickets sind nicht übertragbar.
Es ist an 7 aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen.
Ein 7 TageTicket ist nicht übertragbar.
Eine Personenmitnahme ist nicht möglich.
7 TageTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Mit Ihrem MonatsTicket bleiben Sie flexibel. Sie wählen selbst das Datum ab wann es gelten soll, es endet am selben Datum des Folgemonats. Zum Beispiel: 11.8. bis 11. 9. oder 5.9. bis 5.10. gültig. Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen.
Ein MonatsTicket ist übertragbar.
Montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig. Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon maximal 1 Person über 15 Jahre).
MonatsTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Ab Entwertung sind KinderTickets bis zu 90 Minuten lang gültig (Preisstufe 0).
Sie können das Ticket für eine Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs nutzen. Wenn Ihr Fahrtziel nicht auf direktem Wege zu erreichen ist, können Sie innerhalb der 90 Minuten umsteigen oder die Fahrt unterbrechen. Rück- und Rundfahrten sind ebenfalls erlaubt.
Gültigkeit höherer Preisstufen:
Preisstufe beginnend mit 2 - 90 Minuten
Preisstufe beginnend mit 3,4 - 2 Stunden
Preisstufe beginnend mit 5,6 - 3 Stunden
Preisstufe beginnend mit 7,8 - 4 Stunden
Preisstufe beginnend mit 9 bis 11 - 6 Stunden
Entwertete KinderTickets sind nicht übertragbar.
Ausnahme: Mit einem 4er KinderTicket können mehrere Kinder (bis zu vier Kinder) gleichzeitig fahren. Hierfür muss pro Kind und Fahrt ein Entwertungsfeld entwertet werden.
KinderTickets sind nicht mit FahrWeiterTicket/AnschlussTickets kombinierbar.
Das Schüler / AzubiMonatsTicket, ist ein Kalendermonat lang gültig. Vom ersten Tag des Monats bis zum ersten Werktag des Folgemonats. Das Ticket ist gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.
Ein Schüler / AzubiMonatsTicket ist nicht übertragbar und nur mit der aktuellen Kundenkarte gültig.
Eine Personenmitnahme ist nicht möglich.
Schüler /AzubiMonatsTickets sind mit einem FahrWeiterTicket/AnschlussTicket kombinierbar.
Ein FunTicket nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einer aktuellen Kundenkarte gültig.
Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden.
FunTickets sind mit einem AnschlussTicket / FahrWeiterTicket kombinierbar.
FahrradTagesTickets sind 1 Tag lang gültig.
FahrradMonatsTickets sind vom ersten Tag eines Kalendermonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats gültig.
FahrradTickets sind nicht übertragbar.
FahrradTickets sind nicht mit AnschlussTickets kombinierbar.
Auf der Seite der jeweiligen Hochschule oder auf der Seite des Astas der Universität Münster bzw. Astas der FH Münster.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
AnschlussTickets / FahrWeiterTickets müssen entwertet werden. Sie sind erst durch die Entwertung gültig. Kauf- und Entwertungstag müssen nicht übereinstimmen, die Entwertung muss vor Fahrtantritt erfolgen.
Ab Entwertung sind AnschlussTickets für 90 Minuten (Preisstufe 0-2) bzw. 2 Stunden (Preisstufe 3) gültig.
FahrWeiterTickets Westfalen sind ab Entwertung 6 Stunden lang gültig.
Entwertete AnschlussTickets / FahrWeiterTickets sind nicht übertragbar.
Wenn das Abo bzw. das Tickets zum Zeitpunkt der Fahrt eine Personenmitnahme erlaubt, wird pro mitgenommener Person ein AnschlussTicket / FahrWeiterTicket benötigt.
FerienTickets sind persönliche Tickets und können nicht von anderen Personen genutzt werden.
NRWTickets sind persönliche Tickets und sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Detailsinfos zu den NRW-Tickets finden Sie auf den Seiten des NRW-Tarifs
Voraussetzung sind ein Smartphone und eine eezy-fähige App.
Die Fahrgäste müssen das digitale Ticket mit dem QR-Code bei einer Ticketkontrolle auf dem Display des Smartphones vorzeigen, damit das Prüfpersonal diesen scannen kann. Außerdem müssen die Fahrgäste auf Aufforderung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) vorlegen können, da die Fahrtberechtigung personalisiert ausgestellt wird.
Bei einem Umstieg während der Fahrt müssen die Fahrgäste lediglich in der App eingecheckt bleiben, damit die Strecke weiterhin registriert werden kann. Das fahrpreisbildende Element ist die Luftlinie zwischen Start und Ziel der Fahrt, unabhängig vom gefahrenen Weg, von der Dauer der Fahrt und von möglichen Umstiegen. Der Check-out erfolgt erst am Ende der Fahrt.
Die Fahrtberechtigung wird durch den Check-in ausgelöst und ist nicht übertragbar.
Sie endet durch den aktiven Check-out bzw. automatisch nach 90 Minuten bei Fahrten innerhalb von Münster sowie nach 360/420 Minuten bei Fahrten innerhalb von Westfalen/innerhalb von NRW.
Mit eezy sind auch Fahrten in der 1. Klasse buchbar.
eezy gilt ausschließlich in den Bussen und Bahnen innerhalb von NRW, die Nutzung von IC/ICE ist nicht möglich.
Detailinfos zu eezy.nrw finden sie auf den Seiten des NRW-Tarifs.
Movis vereint in einer zentralen App die Mobilitätsangebote und kombiniert diese sinnvoll für das perfekte Mobilitätserlebnis in Münster. Zunächst sind hierbei das MünsterAbo und das Deutschlandticket, eezy.nrw und die Fahrplanauskunft für die Nutzung von Bus und Bahn integriert.
Die Zahlung ist aktuell per PayPal möglich. Dies lässt sich ganz einfach in der App hinterlegen und für alle Mobilitätsdienste nutzen.
Das Deutschlandticket und das MünsterAbo sind über die Movis-App verfügbar.
Mit der Erdgas Grundversorgung binden Sie sich an keine Mindestlaufzeit. Auch die Kündigungsfrist von nur zwei Wochen bietet Ihnen ein hohes Maß Flexibilität.
Mit der Erdgas Grundversorgung profitieren Sie von der kundenfreundlichen Bestabrechnung. Das bedeutet, dass Ihnen abhängig von Ihrem Verbrauch immer der jeweils günstigste Arbeits- und Grundpreis berechnet wird.
Wir liefern außer nach Sprakel Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. Ho =10,2 kWh/m³. In Sprakel liefern wir Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. Ho =12.15 kWh/m³.
Münster:garantiert business ist speziell für gewerbliche Kunden mit einem Erdgas-Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 500.000 kWh entwickelt worden.
Sie können zwischen zwei Laufzeitvarianten wählen. Bei Variante 1 beträgt die Vertragserstlaufzeit max. 24 Monate und bei Variante 2 können Sie sich für max. 36 Monate einen festen Energiepreis sichern.
Den derzeit festgelegten Zeitpunkt des Vertragsendes finden Sie in der Preisübersicht bzw. im aktuellen Preisblatt.
Der Lieferbeginn ist abhängig von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Energieversorgers.
Vor Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie automatisch von uns ein Folgeangebot. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Erstmals vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei unseren Ökostrom-Tarifen, die mit dem Grüner Strom Label ausgezeichnet sind, fließt bis zu 1 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Ökostrom in den Bau von neuen Ökostrom-Anlagen. So wird der Bau von neuen Ökostrom-Anlagen besonders gefördert.
Der Ökostrom der Stadtwerke Münster wird über Herkunftsnachweise beschafft. Der Herkunftsnachweis sagt aus, dass der erzeugte Strom in einer Erneuerbaren-Energien-Anlage (hauptsächlich Wind, Wasser, Sonne) in Europa produziert und ins Stromnetz eingespeist wurde. Es handelt sich dabei um ein vom Umweltbundesamt anerkanntes Verfahren.
Einige Ökostrom-Tarife der Stadtwerke Münster sind mit dem Grüner Strom-Label ausgezeichnet. Nach Erteilung des Labels wird im Rhythmus von zwei Jahren die Einhaltung der Kriterien des Grüner Strom-Labels überprüft. Die Kriterien werden von einem unabhängigen Institut geprüft. GUTcert stellt sicher, dass alle Kriterien objektiv beurteilt werden und erfüllt sind. Der Zertifizierung liegt ein detaillierter Kriterienkatalog zu Grunde, der von Energieexperten entworfen wurde und von den Trägerverbänden regelmäßig überprüft und überarbeitet wird.
Für die aktuellen Angebote ist die Momente Card sofort einsatzbereit. Genießen Sie direkt alle Vorteile unserer aktuellen Angebote.
Wenn Sie zusätzlich ein elektronisches BusTicket bestellt haben, können Sie einfach in den Bus einsteigen und die Karte vor das blaue ((e am Lesegerät halten. Mehr Infos finden Sie hier.
Wenn Sie zusätzlich den Stadtwerke Momente-Service „Auto parken“ bestellt haben, informieren wir Sie, sobald der Service aktiviert wurde. Mehr Infos finden Sie hier.
Geht eine Momente Card verloren oder wird gestohlen, lässt sie sich kurzfristig sperren. Dies beugt Missbrauch durch Dritte vor. Melden Sie den Verlust bitte so schnell wie möglich unter momente@stadtwerke-muenster.de. Wir nehmen dann schnell Kontakt zu Ihnen auf. Telefonisch können Sie den Verlust auch unserer Kunden-Hotline unter 0251.6 94-12 34 melden (Mo-Fr 8-18 Uhr).
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Ladestationen, an denen Sie mit Ihrer Momente Card Ihr Auto laden können.
An einer E-Ladesäule können je nach Ladeeinrichtung 1 bis 4 Elektrofahrzeuge zeitgleich aufgeladen werden.
Teilnehmer am Bonusprogramm, die Ihre Momente Card für das Strom tanken freigeschaltet haben, können sich durch das Vorhalten ihrer Momente Card an der Ladesäule verifizieren. Unsere Energie- bzw. Glasfaser- und Abokunden und -kundinnen können diese Leistung in unserem Kundenportal bestellen.
Für das Laden am Schnelllader (Parkhaus Stadthaus 3) benötigen Sie gesonderte Steckertypen. Diese haben entweder die Bezeichnung CHADeMO oder CCS – Combined Charging System (kombiniertes Ladesystem).
Teilnehmer_innen am Bonusprogramm, die Ihre Momente Card für das Strom-tanken freigeschaltet haben, können alle E-Ladesäulen mit Ihrer Momente Card nutzen. Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke Momente-Abrechnung. Zusätzlich können Kundinnen und Kunden mit Kreditkarte oder Ladekarte aus den Roamingverbünden „Hubject“ und „Ladenetz“ die E-Ladesäulen nutzen.
Sie lassen den Service „Auto mieten – Carsharing“ für Ihre bestehende Momente Card aktivieren oder Sie bestellen die Momente Card gleich mit. Sobald der Service aktiviert ist, wenden Sie sich zum Vertragsabschluss bitte an Stadtteilauto Münster.
Dort geschieht die Anmeldung derzeit im Online-Verfahren.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Aktuelles“ auf der Webseite von Stadtteilauto: https://www.stadtteilauto.com/de/privat/servicebereich/aktuelles/ bzw. direkt unter: https://www.stadtteilauto.com/de/privat/tarife/.
Für alle Stadtteilautos besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Es gelten die aktuellen AGB von Stadtteilauto. Stadtteilauto bietet ein Sicherheitspaket zur Reduzierung der Selbstbeteiligung an. Informieren Sie sich bei Stadtteilauto über die aktuellen Konditionen.
Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Der Vertrag ist bei Stadtteilauto mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Sie müssen im Besitz einer Momente Card (Kundenkarte der Stadtwerke Münster) inklusive freigeschaltetem Service „Auto mieten – Carsharing“ sein. Darüber hinaus müssen Sie den exklusiven Stadtwerke Momente-Vertrag mit Stadtteilauto abgeschlossen haben. Voraussetzung ist zudem ein gültiger Führerschein Klasse B. Sind Sie noch in der Probezeit, erhöht sich die Selbstbeteiligung im Schadenfall (1.800 statt 1.200 €) und die Fahrzeugklasse Maxi kann nicht genutzt werden.
Wenn Sie das Carsharing nicht mehr nutzen möchten, müssen Sie Ihren Vertrag mit Stadtteilauto schriftlich kündigen. Eine Mitteilung an die Stadtwerke ist in diesem Fall nicht ausreichend, da Sie den Nutzungsvertrag direkt mit Stadtteilauto geschlossen haben.
Fahren Sie das Auto bei der Einfahrt bzw. der Ausfahrt bis zur Schranke. Ihr Kennzeichen wird zunächst automatisch eingelesen. Das kann einige Sekunden dauern. Halten Sie zum Einlesen Ihre Karte wenige Zentimeter unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises der Kartenlesesäule. Ihre Karte wird gelesen. Die Schranke öffnet sich für die Einfahrt. Die Ausfahrt erfolgt genauso. Sie werden zudem zur Bestätigung des Rechnungsbetrages aufgefordert.
Die Parkflächen P1, P2, P3, P4 und P5, sowie die Parkhäuser PA und PB stehen für das Parken mit der Momente Card zur Verfügung.
Die Kennzeichenerkennung kann einige Sekunden in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Erst nach deren Abschluss kann Ihre Momente Card an der Kartenlesesäule erfasst werden. Sollte es dennoch Probleme geben, wenden Sie sich mittels der Ruftaste der Kartenlesesäule an den Flughafenservice.
Wenn der Kartenleser im Parkhaus nicht auf Ihre Momente Card reagiert, könnte Ihre Karte defekt sein. Bitte ziehen Sie in diesem Fall ein Parkticket und kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch unter 0251.694-1234 oder per E-Mail an momente@stadtwerke-muenster.de. Wir kümmern uns schnellstmöglich um das Problem.
Bitte fahren Sie zunächst aus dem Parkhaus und informieren Sie uns zeitnah über diesen Fehler.
Die Momente Card muss immer vor den Kartenschlitz bzw. bei den Geräten am FMO unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises gehalten werden. Nur wenn die Ein- und Ausfahrt mit Ihrer Momente Card verbucht wurde, können Sie die Karte für weitere Ein- und Ausfahrten nutzen.
Sie erhalten von uns eine monatliche Abrechnung über Ihre Parkvorgänge. Auf Wunsch fügen wir eine Einzelpostenübersicht bei. Darin sind alle Parkvorgänge einzeln aufgeführt.
Die Preise werden regelmäßig neu berechnet und im Internet veröffentlicht. Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand.
Bei den Arbeitspreisen handelt es sich um reine netto Energiepreise. Diese erhöhen sich um die aktuellen Netznutzungsentgelte (Netz Arbeitspreis, Netz Grundpreis) des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers (inkl. vorgelagertem Netz), die aktuellen Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung sowie die Speicherumlage nach § 35 e EnWG. Darüber werden die genannten Preisen um den CO2-Preis, die vom marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) in Rechnung gestellte Bilanzierungsumlage sowie die Erdgassteuer erhöht. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Münster:transparent business ist speziell für Geschäftskunden ohne Leistungsmessung und mit einem Erdgas-Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh entwickelt worden.
Die Vertragserstlaufzeit ist abhängig vom tatsächlichen Lieferbeginn. Die maximale Vertragserstlaufzeit beträgt 3 Jahre. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit informieren wir Sie über die neuen Preise des folgenden Lieferjahres. Erfolgt Ihrerseits keine Reaktion, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate zu den entsprechenden Preisen gemäß der definierten Preisfindungsphase.
Vor Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Die Bepreisung des Jahreserdgasbedarfs ergibt sich aus den EEX-Settlementpreisen aller Börsenhandelstage eines definierten Preisermittlungszeitraumes. Daraus wird ein Durchschnitt ermittelt. Dieser geht über Ihre individuelle Preisformel in die Berechnung Ihres Erdgas-Arbeitspreises ein. Hinzu kommt ein fixer jährlicher Grundpreis.
Mindestens 5 Beschäftigte sollten verbindlich ein JobTicket bestellen.
Jedes Unternehmen, das einen JobTicket-Vertrag mit den Stadtwerken Münster hat, benennt eine_n Ansprechpartner_in. Über Diese_n wird das JobTicket bestellt, auch Änderungen und Kündigungen laufen immer über diese beauftragte Person.
Der Arbeitgeber zahlt die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke. Der Arbeitgeber zahlt die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeitenden anbietet, kann auch das Deutschlandticket Job bestellt werden.
Bei unserer Strom Grundversorgung müssen Sie sich nicht an eine Mindestlaufzeit binden, sodass Sie gegebenenfalls auch kurzfristig zu einem unserer anderen Angebote wechseln können. Es gibt somit keine feste Vertragslaufzeit, der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Wochen.
In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit zwischen 10 und 15 Jahren.
Die Stadtwerke Münster ist Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Thermokonzept. Dies betrifft vertragliche Interessen sowie im Falle von Störungen, Reklamationen etc. Ihrer Heizungsanlage.
Die Investitionskosten variieren je nach Modul und Ihrem individuellen Anlagenkonzept. Ihnen entsteht dabei kein finanzieller Aufwand für die Heizungsanlage, denn die Stadtwerke Münster übernehmen die Investitionskosten für Sie.
Die Stadtwerke Münster übernehmen das komplette Risiko im Fall der Fälle. Gesetz eines unwahrscheinlichen Ausfalls der Anlage werden die Kosten für den Ersatz komplett übernommen.
Sie zahlen einen individuellen Wärmepreis, der sicher und kalkulierbar ist. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Wartungen, Reparaturen etc. werden von den Stadtwerken Münster gezahlt.
Ja, durch die gleichzeitige Nutzung von Wärme und Strom sowie die Förderung durch das KWK-Gesetz profitieren Sie von niedrigeren Energiekosten, im Vergleich zu konventioneller Energieversorgung.
Ja, mit einem BHKW sind Sie auf der sauberen Seite, denn mit einer solchen Anlage sinken die klimaschädlichen CO2-Emissionen um bis zu 40%. Außerdem machen Sie sich durch die dezentrale Energieerzeugung von konventionellen Kraftwerken und damit auch von Atomstrom unabhängig.
Durch den Dienstleistungsvertrag müssen Sie sich um nichts kümmern. Denn anfallende Wartungen und Reparaturen sowie ständige Überprüfung und Optimierung der Effizienz werden von Spezialisten durchgeführt.
Nein, ein BHKW macht in diesem Fall keinen Sinn, weil unsere Fernwärme bereits durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.
Ökostrom ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser gewonnen wird.
Wir stellen sicher, dass die Strommenge, die Sie verbrauchen, zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde und beschaffen diesen Strom physisch am Markt.
Die Stadtwerke Münster beziehen ihren Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Solar- oder Wasserkraft. Ein Teil des Stroms wird selbst produziert, ein anderer Teil wird über den Herkunftsnachweis beschafft. Dabei wird bestätigt, dass der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Grundversorgung wird auf grünen Strom umgestellt, indem Herkunftsnachweise beschafft werden, die bestätigen, dass der Strom in einer erneuerbaren Energieanlage in Europa produziert und ins Netz eingespeist wurde. GSL-zertifizierter Ökostrom erfordert auch diese Nachweise und einen zusätzlichen Beitrag von 1 Cent/kWh, der in einen Fördertopf fließt, um den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen. Das Grüner-Strom-Label wird von führenden Umweltverbänden empfohlen und getragen und erfordert strenge Kriterien zur Erfüllung.
Wir haben zahlreiche Informationskanäle für betroffene Anwohner eingerichtet. Einen ersten Überblick über das geplante Vorgehen gibt die Baustellenflyer. Alle Anwohner werden schriftlich über den bevorstehenden Baustart informiert. Fragen zu einer Baustelle in Ihrer Nachbarschaft können Sie an unsere E-Mail-Adresse glasfaseranschluss@stadtwerke-muenster.de stellen.
An einigen Stellen können wir auf Leerrohre zurückgreifen, um Dauer und Ausmaß der Bauarbeiten zu minimieren. Leider verfügen aber nur wenige Straßen über Leerrohre.
Möchte eine andere Person an Ihrer Adresse über Ihren Zähler Strom, Erdgas oder eine andere Energieart beziehen, muss diese Person einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken Münster schließen. Eine Übernahme oder ein Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person ist aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wir empfehlen, Ihren Vertrag zu kündigen und der anderen Person zu empfehlen, das jeweilige Produkt neu zu bestellen.
Sie ändern Ihre persönlichen Daten, indem Sie das Kundenportal nutzen.
Unter „Meine Daten“ können Sie Ihre Kontaktdaten ergänzen,
eine Namensänderung in Auftrag geben, eine abweichende Postanschrift angeben, Ihre Bankverbindung ansehen oder auch eine neue Bankverbindung hinterlegen.
Schade, dass Sie Ihren Vertrag bei den Stadtwerken Münster kündigen möchten. Schauen Sie doch gerne, ob ein anderes Produkt von uns besser zu Ihnen passt. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich!
Möchten Sie Ihren Vertrag dennoch beenden, kündigen Sie hier.
Sie ziehen um und möchten Ihren Vertrag an Ihrer alten Adresse schließen? Ändern Sie einfach im Kundenportal unter „Meine Daten“ Ihre Adresse.
Sie möchten Ihren Vertrag verändern, weil ein anderes Produkt der Stadtwerke Münster besser zu Ihnen passt?
Wir empfehlen Ihnen, im Kundenportal ein neues Produkt zu konfigurieren.
Informieren Sie sich jetzt über unsere Stromprodukte und Gasprodukte.
Wenn Sie Eigentümer_in sind und neue Mieter_innen bekommen, teilen Sie uns bitte die Adresse, die Zählernummern mit Zählerstand, das Datum der Schlüsselübergabe und den Namen der neuen Mieter_innen mit.
Die vorherigen Mieter_innen erhalten dann eine Schlussabrechnung und die neuen Mieter_innen erhalten einen neuen Vertrag, zunächst in der Grundversorgung.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Zählerstand an die Stadtwerke Münster zu übermitteln.
1. Sie übermitteln Ihren Zählerstand über das Kundenportal
2. Sie schreiben uns eine E-Mail an info@stadtwerke-muenster.de
3. Sie rufen uns an unter 0251.694-1234
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Stadtwerke Münster benötigen mindestens einmal im Jahr Ihre aktuellen Zählerstände, damit wir berechnen können, wie viel Strom, Gas, Fernwärme oder Trinkwasser Sie verbraucht haben. Denn Sie zahlen nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Ihr lokaler Netzbetreiber (in Münster die Stadtnetze Münster) informiert Sie rechtzeitig oder Sie lesen die Zähler selbst ab.
Ihre Abschläge passen Sie im Kundenportal der Stadtwerke unter Abschläge an.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an info@stadtwerke-muenster.de oder anrufen unter 0251.694-1234.
Haben Sie Ihre Bankdaten hinterlegt, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch innerhalb von zwei Wochen an das von Ihnen angegebene Konto bzw. verrechnen es mit dem nächsten fälligen Abschlag.
Haben Sie Ihren Vertrag mit uns gekündigt und Ihre Abschlussrechnung ergibt ein Guthaben, zahlen wir Ihnen dieses Guthaben innerhalb von zwei Wochen auf das von Ihnen angegebene Konto aus.
Wenn Sie Ihre Bankdaten nicht hinterlegt haben und das Guthaben den nächsten Abschlag übersteigt, schicken Sie uns das ausgefüllte Formular zur Guthabenauszahlung, das der Jahresrechnung beiliegt, per Post zu.
Weitere Informationen zu Ihrer Rechnung erhalten Sie hier.
Ihr Arbeitgeber kann das Deutschlandticket Job für Sie bestellen, indem er einen Vertrag mit uns abschließt und das Ticket von uns in Rechnung gestellt bekommt. Die Kosten für das Ticket werden dann von Ihrem Arbeitgeber mit Ihnen verrechnet. Im Gegensatz dazu können Sie das PrivatAbo direkt bei uns abschließen und monatlich per Bankeinzug bezahlen.
Das Deutschlandticket Job ist an Sie gebunden und nicht übertragbar, während einige PrivatAbos auch in einer übertragbaren Variante erhältlich sind. Der Rabatt für das Deutschlandticket Job ist höher als beim PrivatAbo, da alle Verwaltungstätigkeiten wie Bestellung und Änderungen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Der Rabatt wird jeweils im Vergleich zum frei verkäuflichen MonatsTicket berechnet.
Hier sind einige Gründe für den Verlust der Anspruchsberechtigung für das goCardAbo und mögliche Lösungen:
- Wechsel von Sekundarstufe I in II:
Schulweg muss mindestens 5 km betragen. Privates goCardAbo möglich, Schulbescheinigung erforderlich.
- Umzug:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich. Privates goCardAbo möglich, Schulbescheinigung erforderlich.
- Abschluss der Schule:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich, wenn das Kind weiterhin Anspruch hat.
- Schulwechsel:
Neue Bewilligung beim Schulträger und den Stadtwerken erforderlich.
- Umzug aus dem Stadtgebiet:
Kein neues goCardAbo möglich. Verkehrsunternehmen vor Ort kontaktieren.
- Kein Vollzeit-Schulgang mehr:
Vollzeit-Schulbesuch erforderlich. Alternative: Schüler-/AzubiAbo plus.
- Beendigung der Schule:
Keine Anspruchsberechtigung mehr. Andere günstige Optionen für Bus & Bahn stehen zur Verfügung.
Auch ohne goCard kann man weiterhin günstig mit Bus & Bahn fahren. In unseren drei Kunden-Zentren (mobilé, CityShop, Hafenplatz1) beraten wir Sie dazu gern.
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo / SchülerAbo plus weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo Westfalen weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Um ein persönliches Monatsabo zu bestellen, müssen Sie den ausgefüllten Bestellschein zusammen mit Ihrem gültigen Münster-Pass und Personalausweis vorlegen. Wenn Sie bereits Abonnent sind, geben Sie bei der Bestellung bitte auch Ihre bisherige Kundennummer an.
Das MünsterAbo und Deutschlandticket Schule mit Münster-Pass haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, das 60plusAbo kann wahlweise für 3 oder 6 Monate erworben werden. Eine Verlängerung um weitere drei oder sechs Monate ist in allen Fällen möglich.
Nur das 90 MinutenTicket gibt es als Prepaid-Variante.
Der wichtigste Unterschied zum 90 MinutenTicket mit Vertrag: Ein automatischer Tagesbestpreis ist beim Prepaid-Ticket nicht möglich.
Ansonsten bietet das Ticket dieselben Nutzen und Fahrtmöglichkeiten wie das 90 MinutenTicket mit Vertrag. Das gilt für den Fahrpreis ebenso wie für die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern im Alter von 6-14 Jahren.
Auf dem Bildschirm der Stadtwerke-Ticketautomaten finden Sie das Feld "eTicket". Ein Fingertipp darauf öffnet das Menü für das elektronische 90 MinutenTicket prepaid mit allen Funktionen.
Wenn Sie das Ticket aufladen möchten, haben Sie zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1: Rufen Sie das Menü "eTicket" auf, legen Sie Ihre Karte auf das gekennzeichnete Feld, wählen Sie das gewünschte Guthaben aus, bezahlen Sie und fordern Sie bei Bedarf eine Quittung an.
Variante 2: Legen Sie Ihre Karte direkt auf das gekennzeichnete Feld. Es erscheint ein Dialog, in dem Sie das gewünschte Guthaben auswählen, bezahlen und bei Bedarf eine Quittung anfordern können.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Beträge aufzuladen:
- Ticketautomaten: 5 Euro, 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro, 25 Euro, 30 Euro, 40 Euro, 50 Euro, 75 Euro
- Stadtwerke-Kundenzentren: Sie können den Betrag frei wählen.
Maximal können bis zu 150 Euro Guthaben aufgeladen werden.
Halten Sie die Karte vor das Lesegerät (Check-in), um ein 90 MinutenTicket innerhalb der Preisstufe 0 zu aktivieren. Das Guthaben wird automatisch belastet. Die Ticketnutzung ist innerhalb von 90 Minuten für Umstiege, Rück- und Rundfahrten gültig. Das Gleiche gilt für Bahnfahrten, wobei die Lesegeräte an den Bahnhofseingängen zu finden sind und das Ticket vor dem Einstieg aktiviert werden muss. Eine Aufladung des Prepaid-Tickets ist an den Ticketautomaten der Bahn nicht möglich.
Das aktuelle Guthaben kann bei den Servicepunkten der Stadtwerke Münster, am Verkehrsmobil und Ticketautomaten abgefragt werden. Außerdem wird es beim Einchecken an Lesegeräten im Bus und an Bahnhöfen angezeigt.
Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.
Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.
Das FunTicket bleibt einen Monat lang wirksam, beginnend am ersten Tag des Monats und endend am ersten Werktag des darauf folgenden Monats. Es erlaubt Ihnen, innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs so oft wie gewünscht zu fahren.
Ferientickets können von allen im Alter von 6 bis einschließlich 20 Jahren.
eezy ist ein neuer elektronischer Tarif, der per App genutzt werden kann. Das Besondere an eezy ist, dass der Preis nicht auf der Basis des Fahrtweges, sondern anhand der Luftlinie zwischen Start- und Zielhaltestelle berechnet wird. Der Check-in/Check-out per App ermöglicht es Gelegenheitsfahrer_innen, ohne Tarifkenntnisse den Nahverkehr einfach und bequem zu nutzen. eezy Westfalen ist dabei ein Teil des eezy-Tarifs und ermöglicht eine bargeldlose und unkomplizierte Fahrt im Nahverkehr in Münster, in Westfalen und in ganz NRW, ohne dass ein Ticket gekauft werden muss. Der Tarif gilt landesweit und bietet auch die Möglichkeit, Kinder, Fahrräder und weitere Personen mitzunehmen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Die Konzerne können dies tun, indem sie CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder die Einsparungen von E-Fahrzeug-Besitzern kaufen. Fahrzeughalter_innen erhalten im Gegenzug eine Prämie.
„Auto parken – schnell & bequem“ ist ein digitaler Service. Die Momente Card muss bei jeder Ein- und Ausfahrt auf die Parkfläche bzw. von der Parkfläche – auch wenn die Schranke geöffnet sein sollte – direkt vor den Einführungsschlitz bzw. bei den Geräten am FMO unterhalb des leuchtenden handflächengroßen Kreises gehalten werden, bis eine Bestätigung erfolgt und die Schranke geöffnet wird.
Beachten Sie dazu auch die entsprechenden Hinweise der Geräte.
Ein spezieller Stromtarif für Wärmepumpenbesitzer kann niedrigere Stromkosten, günstigere Netzentgelte, Nutzung von Ökostrom und Flexibilität bieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vorteile je nach individuellen Umständen unterschiedlich ausfallen können.
Um nachzuweisen, dass Sie eine Wärmepumpe betreiben, können Sie eine Installationsrechnung, Bestätigung des Installateurs, Wartungsverträge, Energieausweis oder Stromrechnungen vorlegen.
Wärmepumpentarife sind speziell auf die höhere Stromnachfrage von Wärmepumpen ausgerichtet und bieten niedrigere Kilowattstundenpreise und/oder günstigere Netzentgelte. Sie können auch auf die Verwendung von Ökostrom ausgerichtet sein und flexiblere Abrechnungsoptionen bieten. Herkömmliche Stromtarife sind hingegen für einen durchschnittlichen Stromverbrauch ausgelegt und bieten möglicherweise nicht die gleichen Vorteile für Wärmepumpenbesitzer.
Das Produkt Münster:minimal wird für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von unter 10.000 Kilowattstunden empfohlen. Wenn Sie auch mit Erdgas heizen, wird der Jahresverbrauch voraussichtlich über der Grenze liegen und es empfiehlt sich ein alternatives Erdgaspaket der Stadtwerke Münster, z.B. Mein Münster:Erdgas.
Tipp: Entscheiden Sie mithilfe unseres Produktrechners, ob ein "Mein Münster:Erdgas" Paket besser zu Ihnen passt.
Mit Münster:minimal binden Sie sich an keine Mindestlaufzeit. Auch die Kündigungsfrist von nur 14 Tagen bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität.
Mit Münster:minimal profitieren Sie von der kundenfreundlichen Bestabrechnung. Das bedeutet, dass Ihnen abhängig von Ihrem Verbrauch immer der jeweils günstigste Arbeits- und Grundpreis berechnet wird.
Wir liefern außer nach Sprakel Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. Ho =10,2 kWh/m³. In Sprakel liefern wir Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. Ho =12.15 kWh/m³.
Die Grundversorgung ist die Standardversorgung mit Gas, die Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen anderen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Sie stellt sicher, dass Sie immer mit Energie versorgt werden.
Die Nachtspeicherheizung, auch Elektro- oder Niedertarif-Speicherheizung genannt, ist ein elektrischer Ofen, der Strom in Wärme umwandelt. Dabei sind die Heizelemente im Inneren der Nachtspeicherheizung von einem Speicherstein (Magnesitkern) umgeben. Dieser dient als Wärmeisolierung: Im Inneren erreicht die Heizung bis zu 600 Grad Celsius. Äußerlich wird die Nachtspeicherheizung maximal 60 Grad Celsius warm.
Die Wärme wird überwiegend nachts, wenn der allgemeine Stromverbrauch geringer ist, gespeichert und im Laufe des Tages wieder abgegeben. Die Raumluft wird dann über eingebaute Lüfter durch das Gerät geleitet und stark erhitzt. Das Aufladen geschieht meist nachts zu einem preiswerten Niedertarif (kurz: NT), der günstiger als der normale Hochtarif (HT) tagsüber ist. Oftmals reicht die nachts erzeugte Wärme nicht aus, um das Gebäude den kompletten Tag über zu heizen. In diesem Fall muss der Wärmespeicher tagsüber nachgeladen werden.
Dieses Produkt versorgt Sie ausschließlich mit Heizungsstrom. Dabei profitieren Sie nachts von 22 – 6 Uhr von dem günstigen Strompreis im Niedertarif. Sollte eine Nachladung tagsüber zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends erforderlich sein, greift der entsprechend höhere Preis im Hochtarif. Bei Wahl dieses Produkts zur getrennten Messung benötigen Sie zwei Stromzähler – einen für die Nachtspeicherheizung und einen weiteren für den Haushaltsstromverbrauch. Für Ihren Bedarf über den Strom für die Nachtspeicherheizung hinaus (Haushaltsstrom z.B. für Licht, Wäsche waschen etc.) können Sie frei aus unserem Strom-Produktportfolio wählen.
Man spricht von "getrennter Messung", weil Sie zwei Stromzähler bzw. zwei unterschiedliche Produkte besitzen. Der eine Stromzähler bzw. das eine Produkt ist für Ihre Nachtspeicherheizung da und der andere Stromzähler/das andere Produkt für den darüber hinaus anfallenden Haushaltsstrom.
Der Niedertarif gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und fällt in der Regel günstiger als der sogenannte Hochtarif, der von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends gilt, aus.
Mit Haushaltsstrom ist der Stromeinsatz gemeint, welcher nicht zum Heizen eingesetzt wird, sondern zum Beispiel für Licht, Waschen, Musik hören etc.
Balkonkraftwerke, auch Balkon PV-Anlagen genannt, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Leider bieten die Stadtwerke Münster diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht an. Sollten Sie jedoch planen, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen oder wenn Sie bereits ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben, sollten Sie dieses unbedingt Ihrem Netzbetreiber melden. In unserem Falle sind dies die Stadtnetze Münster. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
Das D-Ticket gilt bundesweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen, es gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind, z.B. in die Niederlande - Enschede.
Es können alle Fahrzeuge des Nahverkehrs genutzt werden: Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge in der 2.Klasse.
Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE), auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain oder FlixBus sind ausgeschlossen.
Das Deutschlandticket gilt auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten – also auch für grenzüberschreitende Fahrten, sofern diese auch im Deutschlandtarif enthalten sind, dazu zählt beispielsweise Enschede in den Niederlanden.
Personen
Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, sind bei uns, bis zum Zeitpunkt der Einschulung (Schuljahresbeginn in NRW ist immer zum 01.08.) gratis unterwegs.
Fahrräder und Hunde
Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die tariflichen Regelungen vor Ort.
Im Stadtgebiet Münster werden Fahrräder mit dem FahrradTagesTicket mitgenommen, wenn das Fahrzeug und die Besetzung des Fahrzeuges dies zulassen. Hunde dürfen dabei kostenlos mitgenommen werden.
Mit der NRWupgradeFahrrad-Möglichkeit können Sie das Fahrrad im Nahverkehr in ganz NRW mitnehmen.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Das D-Ticket ist ein persönliches Abo und nicht auf andere Personen übertragbar.
Das D-Ticket ist als Chipkarte oder per App als HandyTicket erhältlich.
Deutschlandticket per App: Die neue Movis-App steht für Sie zur Verfügung, über die Sie das D-Ticket als HandyTicket beziehen können.
Ihre Bestellung des Abos per Chipkarte muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein, für die Bestellung per App gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Das D-Ticket ist monatlich kündbar.
Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Der Einführungszeitraum für das D-Ticket ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Die Politik strebt an, das Ticket dauerhaft anzubieten.
Von der Politik ist ab dem zweiten Jahr eine Dynamisierung des Preises in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geplant.
Das D-Ticket ist unbegrenzt und ohne jegliche Limitierung der Stückzahl verfügbar.
Ihr Arbeitgeber kann das JobTicket für Sie bestellen, indem er einen Vertrag mit uns abschließt und das Ticket von uns in Rechnung gestellt bekommt. Die Kosten für das Ticket werden dann von Ihrem Arbeitgeber mit Ihnen verrechnet. Im Gegensatz dazu können Sie das PrivatAbo direkt bei uns abschließen und monatlich per Bankeinzug bezahlen.
Das JobTicket ist an Sie gebunden und nicht übertragbar, während einige PrivatAbos auch in einer übertragbaren Variante erhältlich sind. Der Rabatt für das JobTicket ist höher als beim PrivatAbo, da alle Verwaltungstätigkeiten wie Bestellung und Änderungen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Der Rabatt wird jeweils im Vergleich zum frei verkäuflichen MonatsTicket berechnet.
Ja, wenn Sie ein PrivatAbo im WestfalenTarif haben, können Sie nahtlos ins JobTicket der Stadtwerke Münster wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Abo fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats kündigen. Bitte geben Sie als Kündigungsgrund „Wechsel ins JobTicket“ an.
Das JobTicket gilt auf dem eingetragenen Linienweg für sämtliche Linienbusse und Nahverkehrszüge.
Bei Fahrten über den Geltungsbereich des jeweiligen JobTickets hinaus kann ein günstiges AnschlussTicket erworben werden. Diese Regelung gilt im Bereich des WestfalenTarifs.
Das JobTicket wird auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht verliehen werden.
Kann ich mit dem JobTicket weitere Personen mitnehmen?
Sie können werktags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen während des ganzen Tages….
+ eine weitere erwachsene Person (ab 15 Jahre) und
+ bis zu drei Kinder (6-14 Jahre) kostenlos
auf Ihrem Ticket mitfahren lassen.
TIPP: Statt einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeiter anbietet, kann das AzubiAbo plus 0* bestellt werden.
*Zurzeit leider nur für die Preisstufe 0 möglich.
Das JobTicket wird mindestens für 6 Monate bezogen.
Nach 6 Monaten können Sie das Ticket monatlich, jeweils zum 15. d. M. ohne Nachberechnung kündigen.
Wenn Sie Ihr JobTicket vor Ablauf eines Jahres kündigen, berechnen wir Ihnen die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und dem frei verkäuflichen MonatsTicket für jeden genutzten Monat.
Das JobTicket kann in einem Schnupper-JobTicket zunächst für den Zeitraum von drei Monaten getestet werden. Spätestens in der Mitte des dritten Monats sollten Sie sich dann für eine Kündigung oder Fortsetzung des JobTickets entscheiden. Die Schnupper-Monate werden Ihnen auf die Mindestbezugszeit von einem Jahr angerechnet.
Sie können sich zum JobTicket immer bis zum 15. Kalendertag des Vormonats anmelden.
Das JobTicket ist seit dem 1.1.2019 steuerfrei.
Wenn Sie Ihr JobTicket vor Ablauf Mindestbezugszeit von 6 Monaten kündigen, berechnen wir Ihnen die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und dem frei verkäuflichen MonatsTicket für jeden genutzten Monat.
Wir schreiben Ihnen die nicht genutzten Monate gut, wenn Sie uns ein ärztliches Attest über eine krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit vorlegen.
Gegen eine Gebühr von 10 € erhalten Sie im Servicepunkt Mobilität, Berliner Platz 22, eine Ersatzkarte. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, weil eine oder beide der einzugebenden Nummern falsch sind, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Kunden- und Vertragsnummer nicht miteinander vertauscht haben
- Überprüfen Sie, ob Sie vielleicht mit Ihrer Kundennummer schon registriert sind
- Sie haben vielleicht keinen Vertrag mit den Stadtwerken Münster, nutzen aber die münster:app? Ohne Vertrag ist eine Registrierung nicht möglich
Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten. Wenn nicht, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Wenn Sie sich an Ihr Passwort oder Ihren Benutzernamen für das Kundenportal nicht mehr erinnern können, dann klicken Sie bei der Anmeldung auf Zugang vergessen
Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
- Mailadresse
- Benutzername
- Vertragsdaten
Anschließend erhalten Sie eine Mail mit den benötigten Informationen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie mehrere Accounts in unserem Kundenportal mit der selben Mailadresse verwalten, können Sie sich mit der Mailadresse nicht identifizieren, da diese nicht eindeutig einem Account zugeordnet werden kann. Bitte nutzen Sie für die Identifizierung Ihre Vertragsdaten.
Wenn Sie keinen Code für Ihre 2-Faktor-Authentifizierung zugesendet bekommen, dann könnte es daran liegen, dass
- Sie eine falsche E-Mail-Adresse hinterlegt haben
- Die E-Mail mit dem Code im Spam-Ordner gelandet ist
- Sie in der falschen Authentifizierungs-App nachschauen
trifft das alles nicht auf Ihr Problem zu, dann melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Wenn Sie in Ihrem Kundenportal keine Dokumente öffnen können, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Prüfen Sie den Download-Ordner Ihres Endgerätes
- Alle Dokument in Ihrem Postfach liegen als PDF vor. Damit diese auf dem Endgerät geöffnet werden können, wird eine entsprechende App benötigt, z.B. PDF-Reader
- Versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät nochmal
Ihre Rechnungen und auch andere Nachrichten und Dokumente finden Sie in Ihrem Kundenportal-Account unter Post.
Wenn Sie Ihr gesuchtes Dokument dennoch nicht finden können, liegt es eventuell daran, dass Sie noch einen anderen Zugang haben und das Dokument dort zugeordnet ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie das Dokument gelöscht haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie z. B. als eine WG oder ein Ehepaar Energieverträge mit uns abgeschlossen haben und zusätzlich als einzelne Privatperson weitere Verträge wie z.B. Abo oder die Momente Card mit uns unterhalten, dann dürfen wir aus Datenschutzgründen alle diese Verträge nicht unter einer Kundennummer zusammenfassen. In diesem Fall muss für jede Kundennummer ein einzelner Kundenportal-Account angelegt werden in dem die jeweiligen Verträge und Daten verwalten werden können.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald in Ihrem Kundenportal-Postfach beispielsweise eine neue Rechnung vorliegt.
Für den Fall, dass Sie darüber nicht benachrichtigt werden, empfehlen wir Ihnen:
- Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse auf Richtigkeit zu prüfen
- Ihren Spam-Ordner zu checken
- Nachzuschauen, ob Ihr Postfach eventuell überfüllt ist
Eine E-Mail wird auch dann nicht versendet, wenn Sie sich für einen postalischen Versand entschieden haben. In diesem Fall erhalten Sie alle Anschreiben in Papierform und im Kundenportal hinterlegt.
Den Umzug können Sie online über das Formular oder telefonisch bei uns anmelden.
Für die Anmeldung des Umzugs benötigen wir Ihren Namen, die alte und die neue Adresse sowie den Umzugstermin.
Wir kündigen Ihren alten Energievertrag und schließen einen neuen Vertrag am neuen Wohnort ab.
In der Regel wird die Energieversorgung am neuen Wohnort am Tag des Einzugs aktiviert.
Sie können uns den Zählerstand telefonisch oder online übermitteln.
Wir unterstützen Sie mit Energiespartipps und nachhaltigen Energieprodukten. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Münster:garantiert business richtet sich an Geschäftskunden mit einem niedrigen bis mittleren Energiebedarf (5.000 - 100.000 kWh Jahresverbrauch), d.h. für den Einzelhandel (z.B. Ladenlokale), Handwerksbetriebe (z.B. Schreiner) aber auch für die Dienstleistungsunternehmen (z.B. Reisebüros). Sprechen Sie einfach mit unseren Beratern und fragen Sie diesen nach dem Produkt, das am besten zu Ihnen passt.
Die Bepreisung des Jahresstrombedarfs ergibt sich aus den EEX-Preisen (Base und Peak) aller Börsenhandelstage eines definierten Preisermittlungszeitraumes. Ab 2023 werden zusätzlich die Kosten für Grünstrom berücksichtigt. Daraus wird ein Durchschnitt ermittelt. Dieser geht über Ihre individuelle Preisformel in die Berechnung Ihres Strom-Arbeitspreises ein. Hinzu kommt ein fixer Grundpreis.
Münster:transparent business ist speziell für Geschäftskunden ohne Leistungsmessung und mit einem Strom-Jahresverbrauch bis 100.000 kWh entwickelt worden.
Die Preise werden regelmäßig neu berechnet und im Internet veröffentlich. Der Preis, der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses gilt, hat für die gesamte Laufzeit bestand.
Bei den genannten Arbeitspreisen handelt es sich um reine Energiepreise für die Stromlieferung. Diese erhöhen sich um die aktuellen Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers, die Messdienstleistung und die Abrechnung des Messstellenbetreibers sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Darüber hinaus sind in den genannten Strompreisen nicht die KWKG-Umlage , die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Abschaltumlage sowie die Stromsteuer enthalten. Alle genannten Preisbestandteile erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer. Unsere Energie-Berater ermitteln gerne den gesamten Bezugspreis für Sie.
Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am und/oder im Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Ferner behalten sich die Stadtwerke Münster das Recht vor, bei übermäßiger Verschmutzung im Fahrzeug eine Reinigungspauschale von 100 Euro zu erheben.
In den meisten Fällen werden Fundsachen beim Fahrpersonal abgegeben, bitte machen Sie es ebenfalls so.
Alle Dinge, die in unseren Fahrzeugen gefunden wurden, werden nach Dienstende zur „sei mobil Verkehrsgesellschaft“ nach Albersloh gebracht und dort aufbewahrt.
Kontakt
sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH
Haberkamp 2–6
48324 Sendenhorst-Albersloh
Telefon 02535 89-0
info@bils.de
Wie sich das Angebot für Münster idealerweise gestalten wird, soll im Laufe der Pilotphase erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen fließen dann in die Planungen für die zukünftige Mobilität mit ein.
Das Pilotprojekt wird vom Land NRW und von der Stadt Münster gefördert und durch die Stadtwerke Münster umgesetzt.
Die Stadt Münster ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, wodurch sich die Anforderungen an den ÖPNV verändert haben. Die Anbindung neuer Quartiere und nicht optimal erschlossener Gebiete bis auf die sogenannte „letzte Meile“ soll die Wohnqualität in Münster erhöhen und das Klima in der Stadt verbessern.
Mit dem dreijährigen Pilotversuch in Münsters Süden sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, wie die Zukunft der Mobilität in der Fahrradstadt Münster aussehen kann. Die Erkenntnisse in Bezug auf Praktikabilität, Nutzen und Kosten sowie Umweltschutz werden im „Masterplan Mobilität 2035+“ der Stadt Münster zur Verkehrswende berücksichtigt.
LOOPmünster ergänzt innovativ den bestehenden Nahverkehr in Münsters Süden. Zu den bestehenden Haltestellen der Buslinien kommen rund 470 virtuelle Haltestellen für den On-demand-Service hinzu. Über die App – LOOPmünster – können so Fahrten von und zu über 700 Haltestellen im Bediengebiet gebucht werden. Statt wie bisher entlang der Buslinien fährt LOOPmünster ohne starren Fahrplan auf fast direktem Weg zur ausgewählten Haltestelle. Dabei werden verschiedene Buchungen kombiniert und sinnvoll auf der Strecke gebündelt (Pooling). So kann per LOOPmünster einfach und bequem das Ziel erreicht werden, ohne zwischendurch umsteigen zu müssen.
LOOPmünster ist als Pilotprojekt in Münsters Süden angelegt und wurde bis Ende August 2024 verlängert. Hier wollen die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster gemeinsam eine moderne Form des ÖPNV testen. Durch einen sogenannten On-demand-Service soll ein bedarfsgerechter und individualisierter Nahverkehr praktisch erprobt werden, um Erkenntnisse für die zukünftigen Mobilitätsangebote in der Stadt zu gewinnen.
Für eine Buchung muss als Zahlungsmittel ein PayPal-Account (ggf. mit gültiger Kreditkarte) oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. angegeben werden. Das Aufladen eines Fahrtguthabens ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich in Kürze möglich sein.
Aufgrund technischer Probleme wird die Zahlung per Kreditkarte in Kürze freigeschaltet. Unser Softwarepartner arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Sollten Sie die Kreditkarte zur Zahlung des Aufpreises benutzen wollen, bitten wir Sie, sie zunächst über ein PayPal-Konto zu hinterlegen.
LOOPmünster ist ein Pilotprojekt und die Pilotierung umfasst das Erproben verschiedener Szenarien. Da die Fahrzeuge im LOOPmünster im Verhältnis deutlich weniger Fahrgäste befördern können als ein großer Bus, sind die Betriebskosten deutlich höher. Der Aufpreis soll das Bewusstsein zur Nutzung und zugleich die Effizienz des Systems verbessern. Die Effekte werden u. a. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung durch die FH Münster analysiert und für die zukünftige Ausrichtung von LOOPmünster bewertet.
Bitte beachten Sie hierzu die AGB von LOOPmünster. Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist nur in Ausnahmefällen, bei einer nachweislich durch den Betreiber verschuldeten Nichtbereitstellung des Fahrzeugs am Abholort und auf Antrag des Kunden möglich. Die Rückerstattung erfolgt als Guthaben innerhalb der LOOPmünster-App.
Nein, die Anmeldung eines Rollstuhls oder von Zusatzoptionen wie Gepäck, Kindersitz oder Sitzerhöhung bleibt unentgeltlich, es muss lediglich die Gebühr für die Person entrichtet werden.
Ohne gültiges Ticket ist die Nutzung von LOOPmünster nicht möglich. Das Ticket muss dem/der Fahrer_in beim Einstieg vorgezeigt werden.
Grundsätzlich muss jeder Fahrgast über einen gültigen Fahrausweis verfügen. Das gilt auch für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen gemäß WestfalenTarif, die eine entsprechende Wertmarke besitzen. Dabei kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, sofern die notwendigen Eintragungen im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind.
Abos und Tickets
Der Service ist mit einem gültigen Abo oder Ticket für Bus und Bahn des WestfalenTarifs nutzbar. Tickets erhalten Sie an den üblichen Verkaufsstellen im Stadtgebiet oder per App.
Beispielsweise bietet sich das günstige 90 MinutenTicket an oder es kann online über die App WestfalenTarif ein Ticket erworben werden. Selbstverständlich sind auch Abos oder Tickets höherer Preisstufen sowie Angebote des NRW-Tarifs in LOOPmünster gültig. Bitte beachten Sie: Papiertickets können im LOOPmünster-Fahrzeug nicht gekauft bzw. entwertet werden!
Es gelten die üblichen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.
Die Entwicklung eines eigenen LOOPmünster-Tarifs wird im Rahmen des Pilotprojektes geprüft.
1 Euro Aufpreis
Für eine Buchung muss als Zahlungsmittel ein PayPal-Account (ggf. mit gültiger Kreditkarte) oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. angegeben werden. Das Aufladen eines Fahrtguthabens ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe der Wochen nach der Systemumstellung möglich sein.
Da es sich bei LOOPmünster um ein Angebot des Nahverkehrs in Münster handelt, ist lediglich ein gültiges Abo oder Ticket für Bus und Bahn für das Stadtgebiet Münster nötig (Preisstufe 0). Für Gelegenheitskund_innen bietet sich zum Beispiel das elektronische 90 MinutenTicket an.
Bitte beachten Sie: Papiertickets können im LOOPmünster- Fahrzeug nicht gekauft bzw. entwertet werden!
Die Buchung bleibt bei geschlossener App bestehen. Öffnen Sie die App erneut, wird die laufende Buchung angezeigt. Sie können Ihre Buchung nur durch Anklicken des „Fahrt stornieren“-Buttons stornieren.
Die Anmeldung für das Angebot LOOPmünster ist über die App LOOPmünster möglich. Laden Sie die App über den Play Store (Android) oder den App Store (iOS), herunter und registrieren Sie sich mit Namen und E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail.
Die Löschung Ihres Accounts/Ihres Kontos können Sie einfach über den Menüpunkt „Konto“ und den Button „Konto löschen“ beantragen. Sie erhalten nach wenigen Tagen Bearbeitungszeit die Bestätigung der Löschung durch die Stadtwerke Münster GmbH.
LOOPmünster ist als flexibler Rufbus ein digitales Produkt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Menschen LOOPmünster telefonisch buchen. Im Rahmen des Beschlusses durch den Rat der Stadt Münster zur Einführung des Aufpreises von 1 Euro sowie der im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurde deutlich, dass die tatsächliche Nutzungsquote derzeitige und zukünftige Aufwände für die Telefonbuchung nicht rechtfertigt.
Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten, sich über eine Buchung zu informieren.
1. LOOPmünster-App geöffnet:
Sollten Sie die App geöffnet haben, werden Änderungen bzw. Echtzeitinformationen zur Buchung nur innerhalb der App dargestellt.
2. LOOPmünster-App läuft im Hintergrund:
Sie erhalten eine Push-Nachricht, sofern es neue Informationen zu Ihrer Buchung gibt.
3. LOOPmünster-App ist geschlossen:
Sie erhalten Informationen zu Ihrer Buchung per SMS
Das System prüft verschiedene Fahrtmöglichkeiten. Sollte Ihr Fahrtwunsch verschiedene Fahrtmöglichkeiten bieten, können Sie einen der Fahrtvorschläge auswählen und die Fahrt verbindlich buchen.
Sollten Sie gerade eine Buchung offen haben, die in Kürze angetreten werden soll, ist die Buchung einer weiteren Fahrt nicht möglich. Auch ist bei den Vorausbuchungen nur eine Fahrt im gewünschten Zeitfenster möglich. Eine weitere Limitierung der Buchungen gibt es nicht.
Vorausbuchungen werden weit vor der tatsächlich durchgeführten Fahrt gebucht. In der Zwischenzeit kommt es zu vielen weiteren, kurzfristigen Buchungen. Um die Effizienz des Systems zu verbessern und vermeidbare Wende- oder Stichfahrten zu reduzieren, kann sich Ihr Abholort mit der SMS-Erinnerung 30 Minuten vor Fahrtbeginn noch einmal leicht verändern. Der neue Ort liegt jedoch in direkter Nähe zum ursprünglich geplanten Abholort.
Um die Effizienz des Systems zu erhöhen, werden die Buchungen innerhalb eines Zeitfensters mit anderen Buchungen „gepoolt“. Anders als bei einer Zeitpunkt-Buchung gibt es so mehr Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus erhalten Sie als Fahrgast mehrere Fahrtvorschläge und das System bleibt trotz hoher Nachfrage häufiger verfügbar. Das Zeitfenster beträgt 30 Minuten.
Es ist nicht möglich, LOOPmünster auf Strecken mit paralleler Direktverbindung mit dem Bus zu buchen. In der App wird Ihnen in diesem Fall keine Fahrt mit LOOPmünster, sondern eine Fahrt mit dem Bus angeboten.
Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen sind verbindlich. Bis 15 Minuten vor Fahrtantritt können Buchungen von Nutzer_innen ohne Belastung von Kosten storniert werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 15 Minuten vor der geplanten Abholung, bleibt der Aufpreis von 1 Euro pro Person für den LOOPmünster-Service bestehen und wird nicht erstattet.
Die Buchung einer Fahrt ist verbindlich und unmittelbar gültig. Nach Erhalt der Erinnerungsbenachrichtigung (SMS oder In-App-Nachricht) bzw. ca. 30 Minuten vor Abfahrt können Sie die Fahrzeugposition und Echtzeitinformationen zur Abholung in der App live verfolgen.
Die Software versucht, Ihnen die Reisekette so einfach wie möglich zu machen. Wenn Sie die Standort-Ortung aktiviert haben, reicht es aus, lediglich Ihre Zieladresse einzugeben. Das System berechnet Ihnen die beste Wegekette und navigiert Sie zum Einstiegsort. Eine Vorabansicht der nächstgelegenen Haltestellen ist daher nicht erforderlich.
Wenn Sie sich außerhalb des Bediengebietes aufhalten oder eine Abfrage mit einem Start oder Ziel außerhalb des Geschäftsgebietes anfragen, ist eine Buchung nicht möglich.
Eine Fahrt kann bis zu drei Tage im Voraus verbindlich gebucht werden. Über eine Erinnerungsbenachrichtigung (SMS oder In-App-Nachricht) erhalten Sie 30 Minuten vor Abfahrt letzte Informationen zu Ihrem Abholort und zur Uhrzeit. Ebenso sind jederzeit Sofortbuchungen möglich.
Eine Person kann eine Buchung für insgesamt bis zu 6 Personen vornehmen. Bitte bedenken Sie, dass alle Personen ein gültiges Ticket benötigen oder dass es beim genutzten Ticket/Abo eine entsprechende Mitnahmemöglichkeit geben muss.
Sollte das Fahrpersonal Sie am Abholort nicht antreffen können, kann der Fahrer oder die Fahrerin Sie anrufen. Dieser Anruf erfolgt über eine dezentrale Rufnummernvermittlung. Somit ist gewährleistet, dass das Fahrpersonal nicht Ihre Rufnummer kennt und umgekehrt Sie die Rufnummer des Fahrpersonals nicht kennen. Die Anrufmöglichkeit bietet lediglich eine Rückfallebene und gewährleistet nicht, dass das Fahrpersonal auf Sie am Abholort wartet. Bitte kommen Sie rechtzeitig zur Haltestelle. Das Fahrpersonal ist angewiesen, die Fahrt zu stornieren, sollte ein zeitnaher Einstieg nicht möglich und eine Verspätung von Folgebuchungen die Konsequenz sein.
Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf Wunsch das Fahrzeug vor dem ursprünglichen Fahrtziel zu verlassen; das Fahrpersonal entscheidet über eine geeignete Haltemöglichkeit. Der Ausstieg kann nur an einer nahegelegenen Haltestelle entlang der Fahrtroute erfolgen.
LOOPmünster ist eine Ergänzung des Nahverkehrsangebots und somit im Linienverkehr unterwegs. Fahrgäste dürfen nur an gebuchten physischen oder virtuellen Haltestellen ein- und aussteigen. Eine Beförderung bis zu privaten Zieladressen ist nicht möglich.
Wir versuchen, möglichst alle Baustellen und Umleitungen tagesaktuell zu pflegen. Sollte Ihr Abfahrtspunkt dennoch einmal in einer Baustelle liegen, bitten wir Sie, die gebuchte Fahrt zu stornieren und für einen anderen Standort, außerhalb der Baustelle, neu zu buchen.
Sollte die Navigation durch eine fehlende Internetverbindung beeinträchtigt sein, kann sie durch eine Änderung des Standorts meistens wiederhergestellt werden.
Durch eine fehlende Internetverbindung kann es vorkommen, dass die aktuelle Position des Fahrzeugs in der App nicht aktualisiert werden kann. Sobald wieder eine Verbindung vorhanden ist, erfolgt die Aktualisierung der Position.
Für die Ankunftszeit wird in der App ein Zeitfenster dargestellt. Durch das Bündeln von Fahrten können sich Umwege und Fahrzeitverlängerungen ergeben. Diese können bis zu 10 Minuten betragen.
Ab dem Zeitpunkt der Buchung beträgt die maximale Wartezeit 30 Minuten. Buchen Sie beispielsweise um 14 Uhr eine Fahrt mit Abfahrtszeit 14:20 Uhr, kann sich aufgrund von Pooling und damit verbundenen Umwegfahrten die Abfahrtszeit um bis zu 10 Minuten auf 14:30 Uhr verschieben.
Sie können in der App regelmäßig die aktuell geplante Abfahrtszeit sowie die GPS-Position des Fahrzeugs einsehen.
Kann Ihnen aufgrund hoher Nachfrage keine Fahrt angeboten werden, können Sie versuchen, eine Vorausbuchung zu tätigen. Diese ermöglicht Ihnen eine Fahrtenbuchung zwischen 30 Minuten und 72 Stunden im Voraus. Alternativ werden Ihnen in der App LOOPmünster Verbindungen mit weiteren Verkehrsmitteln (Bus und Bahn oder Taxi) mitgeteilt.
In diesem Fall kann der Fahrer/die Fahrerin den Fahrgast anrufen.
Außerdem wichtig zu wissen:
· Die Telefonnummer wird nicht übertragen.
· Die Anrufe werden nicht aufgezeichnet.
· Ein Anruf/Rückruf durch die Kundin/den Kunden ist nicht möglich.
Grundsätzlich gilt: Treffen sich Fahrer_in und Fahrgast nicht zum in der App angezeigten Zeitpunkt an der Haltestelle, fährt LOOPmünster weiter und die Fahrt wird storniert. Der Aufpreis in Höhe von 1 Euro je Fahrgast wird in jedem Fall berechnet. Ein Anruf ist keine Voraussetzung dafür und erfolgt nur, wenn dies betrieblich möglich ist.
Bitte kommen Sie zur in der App angezeigten Uhrzeit zur Haltestelle. Genau wie ein Bus kann LOOPmünster nicht an der Haltestelle warten, da sich sonst für andere Fahrgäste Verspätungen ergeben.
LOOPmünster sucht immer die für alle Fahrgäste am besten geeignete Route heraus. Aus diesem Grund kann es zu geringfügigen Abweichungen der gewünschten Fahrtroute sowie der Ein- und Ausstiegsorte kommen. Wir empfehlen die Suche mittels Standort-Ortung und/oder fester Adressen.
Die Entfernung zum Ausstiegspunkt wird in der App angezeigt. Die Fahrt kann dort live verfolgt werden.
Sie können die Position Ihres Fahrzeugs in der App verfolgen. Sollte betriebsbedingt eine Stornierung erfolgen, erhalten Sie eine Info über die App. Dann muss eine neue Buchung erfolgen. Alternativ ist in der App eine Ansicht der nächsten Busverbindung möglich.
Die Ein- und Ausstiegspunkte liegen in einem Radius von ca. 250 Metern zu Ihrem Start oder Ziel.
Die gewünschte Ankunfts- oder Abholzeit kann von Ihnen bei Buchung via App eingegeben werden. Ihre Bestellung sollte rechtzeitig erfolgen, damit der Abholpunkt in Ruhe erreicht werden kann.
Dazu befindet sich im Fahrzeug in der rechten Tür eine Mikrofontaste.
In den Fahrzeugen ist kein WLAN verfügbar.
Es werden emissionsarme LECV-Hybridfahrzeuge eingesetzt (LEVC TX), auch bekannt als „London-Taxis“. Diese fahren überwiegend elektrisch. Wenn es mit der Reichweite knapp wird, kann das Fahrzeug auf einen Benzinmotor umschalten (Range Extender). Das Angebot umfasst aktuell 10 Fahrzeuge und wächst ggf. mit der Nachfrage.
Die LOOPmünster-Fahrzeuge sind barrierearm, jedoch nicht barrierefrei. Das Fahrzeug verfügt über Ausstattungen wie Klapprampe und schwenkbaren Klappsitz, um möglichst vielen mobilitätseingeschränkten Menschen die Nutzung des Angebots zu ermöglichen. Die Fahrer helfen beim Einstieg.
Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie einen Rollstuhlplatz benötigen. Dann können wir entsprechende Vorkehrungen treffen und etwas mehr Zeit sowie Platz im Fahrzeug einplanen.
Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.
Die THG-Prämie kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist die THG-Quote bis 2030 vorgesehen.
Nein, alle Halter_innen von E-Fahrzeugen können die THG-Prämie beantragen.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder (Klassen L1e und L2e) sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt.
Beispiele:
1. Ein 80er E-Roller mit gültigem Fahrzeugschein: Der Roller ist für die THG-Prämie berechtigt.
2. Ein 50er E-Roller ohne Fahrzeugschein: Der Roller ist nicht für die THG-Prämie berechtigt. Wird das Fahrzeug freiwillig zugelassen, kann die THG-Quote beantragt werden.
Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Jeder private oder gewerbliche Fahrzeughalter_in mit einem oder mehreren auf ihn in Deutschland zugelassenen batteriebetriebenen Elektrofahrzeug/en kann mitmachen. Dabei ist es egal, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde.
Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.
Mit der NRWupgrade-Möglichkeit können Sie die 1. Klasse im Nahverkehr in NRW nutzen.
Einchecken
Halten Sie Ihr eTicket bei jedem Einstieg ca. eine Sekunde lang ruhig vor das kreisrunde eTicket-Symbol unterhalb des Displays des Kartenlesers.
-
Erscheint ein grüner Haken oder ein grüner Kreis sowie ein akustisches Signal - Ticket ist gültig und aktiviert.
-
Bei jeder Fahrt und jedem Umstieg bitte diesen Vorgang wiederholen.
Standorte Kartenleser im Bus:
- Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Türen angebracht.
- Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Standorte Kartenleser am Bahnhof:
-
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkte in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt.
-
Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Check-out
- Ein Check-out beim Ausstieg ist nicht nötig.
Am kreisrunden eTicket-Symbol unterhalb des Displays des Kartenlesers einchecken
-
Grüner Kreis und akustisches Signal: Das Ticket ist aktiviert. Beim Umstieg oder Wiedereinstieg Vorgang wiederholen.
-
Grüner Haken und akustisches Signal: Sie sind eingecheckt. Ihr Guthaben an Restminuten wird angezeigt.
-
Rotes X: Karte wird nicht akzeptiert. Karte ist gesperrt oder letzte Haltestelle im Stadtgebiet.
Fahrtzeit verlängern
Wenn Sie mit der Restzeit Ihr Ziel nicht erreichen, können Sie beim Einstieg weitere 90 Minuten aktivieren. Einfach den Button "Neues Ticket?" auf der Anzeige drücken und das Ticket erneut davorhalten. Der grüne Kreis bestätigt die Buchung.
Gelber Kreis erscheint
-
Sie waren möglicherweise zu schnell für die Technik, probieren Sie es bitte noch einmal.
Kartenleser reagiert nicht
-
Der blaue Ausgangspfeil bleibt stehen. Die Karte ist eventuell beschädigt.
Rotes X - Karte wird nicht akzeptiert
-
Karte ist gesperrt oder letzte Haltestelle im Stadtgebiet.
Funktioniert der Check-in nicht, gilt grundsätzlich
- Beim Fahrpersonal ein "Ersatzticket" kaufen. Die Kosten dafür bekommen Sie erstattet, wenn kein berechtigter Grund für die Sperrung vorlag.
- Kontakt zu einem Servicepunkt der Stadtwerke suchen, Ursache wird geklärt.
In Münster gibt es aktuell keinen politischen Beschluss zur Einführung des Deutschlandticket sozial.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Gesetz eine doppelte Anreizwirkung: Das CO2KostAufG soll einerseits die Vermieter_innen Anreize zu Sanierungsmaßnahmen sowie zur Installation klimaneutraler Heizungssysteme schaffen, andererseits soll die Mieter_innen zu energieeffizientem Verhalten anregen.
Das neue CO2KostAufG betrifft Vermieter_innen und Mieter_innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung (und Warmwasser) genutzt werden. Derzeit können Vermieter_innen die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an ihre Mieter_innen weitergeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen die CO2-Kosten in Wohngebäuden gemäß einem zehnstufigen Modell anhand des tatsächlichen Verbrauchs aufgeteilt werden.
Mieter_innen, die mit einem Energieversorger einen Erdgas- bzw. Fernwärmevertrag abgeschlossen haben, können gegenüber ihren Vermieter_innen ebenfalls die anteiligen CO2-Kosten geltend machen. Die Mieter_innen haben sich bezüglich einer Rückerstattung innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsstellung an die Vermieter_innen zu wenden.
Für Gebäude oder Wohnungen in Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß und somit am energetischen Zustand des vermieteten Gebäudes orientiert. Basis für die Berechnung ist der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.
Je geringer der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto geringer fällt der Anteil der zu tragenden CO2-Kosten für den_die Vermieter_in aus, dafür entsprechend höher für den_die Mieter_in. Andersherum: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto höher ist der CO2-Kostenanteil für den_die Vermieter_in und umso geringer für den_die Mieter_in.
Bei Nichtwohngebäuden ist zunächst pauschal eine 50:50-Kostenaufteilung vorgesehen.
Die CO2-Kostenaufteilung ist im Gesetz wie folgt geregelt.
CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr |
Anteil Mieter_in |
Anteil Vermieter_in |
< 12 kg CO2/m2/a |
100 % |
0 % |
12 bis < 17 kg CO2/m2/a |
90 % |
10 % |
17 bis < 22 kg CO2/m2/a |
80 % |
20 % |
22 bis < 27 kg CO2/m2/a |
70 % |
30 % |
27 bis < 32 kg CO2/m2/a |
60 % |
40 % |
32 bis < 37 kg CO2/m2/a |
50 % |
50 % |
37 bis < 42 kg CO2/m2/a |
40 % |
60 % |
42 bis < 47 kg CO2/m2/a |
30 % |
70 % |
47 bis < 52 kg CO2/m2/a |
20 % |
80 % |
≥ 52 kg CO2/m2/a |
5 % |
95 % |
Die CO2-Kostenaufteilung wird in den meisten Fällen ab dem Jahr 2024 relevant. Denn gemäß CO2KostAufG gilt die Aufteilung der CO2-Kosten für alle vollständigen Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in dem der_die Vermieter_in die Nebenkosten auf die Mieter_innen umlegt, und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Erdgas- oder Fernwärmerechnung mit dem Energieversorger.
Die Pflicht zur Aufteilung der CO2-Kosten besteht für die Vermieter_innen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Damit sie umgesetzt werden kann, hat der Lieferant die Pflicht, die dazu erforderlichen Daten in den Abrechnungen zu liefern. Dies sind nach § 3 (1) des CO2KostAufG:
- die Brennstoffemissionen [kg CO2], die sich aus den eingesetzten Brennstoffen ergeben,
- die errechneten CO2-Kosten [Euro] für den gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoff, die sich durch Multiplikation der Brennstoffmenge mit dem maßgeblichen C02-Preis ergeben,
- der heizwertbezogene Emissionsfaktor [kg CO2/kWh] – eine fiktive Größe im Wärmenetz,
- die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffenergie [kWh] und
- der Hinweis auf Erstattungsansprüche (wenn Mieter_innen selbst Wärmekund:innen sind)
Die notwendigen Informationen und Kennzahlen für die Aufteilungsberechnung der CO2-Kosten finden Sie ab 2024 auf Ihrer Erdgas- bzw. Fernwärmerechnung.
Einige wichtige Kennziffern haben wir bereits für Sie unter Berechnungskennzahlen zusammengestellt. Diese Informationen können für Wärmelieferungen wie Erdgas und Fernwärme herangezogen werden.
Für Contracting- und Wärmedienstleistungen wie z. B. Thermokonzept gelten die Berechnungskennzahlen nicht. Hier erfolgt eine individuelle Berechnung und die Informationen werden ebenfalls mit der Abrechnung kommuniziert.
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
- DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
- IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
- Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über unsere TV-Pakete.
Nein, es ist nicht erforderlich, Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin zu benachrichtigen. Die gesetzliche Zulässigkeit der Umlage über die Nebenkosten endet am 01.07.2024, und eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig. Für zusätzliche Sicherheit können Mieter dies jedoch ihrem Vermieter nochmals mitteilen, unter Verweis auf §71 TKG.
Ja, Sie können bereits von den Vorzügen eines neuen TV-Tarifs profitieren und haben somit alle erforderlichen Schritte für die Umstellung abgeschlossen.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin wird Sie rechtzeitig darüber informieren, wann das Nebenkostenprivileg und somit die Umlage der Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten bei Ihnen entfällt, spätestens jedoch bis zum 30.06.2024.
Ab dem 1. Juli 2024 besteht für Mieter_innen kein Anspruch mehr darauf, dass Vermieter_innen Kabelfernsehen bereitstellen. Falls der Sammelvertrag bis zum 30. Juni 2024 gekündigt wird und Mieter_innen keine alternative Fernsehmöglichkeit arrangiert haben, könnte theoretisch ab dem 1. Juli 2024 kein TV-Empfang per Kabel mehr möglich sein.
Nein, es ist nicht erforderlich, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Wegfall bedeutet lediglich, dass du als Mieter_in ab dem 1. Juli 2024 den Anschluss fürs Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen musst.
Ab dem 30. Juni 2024 ist es nicht mehr gestattet, die Kosten für Kabelanschlüsse auf Mieter_innen umzulegen. Es besteht die Möglichkeit, dass Vermieter_innen diese Änderung übersehen und die Kosten dennoch in Betriebskostenabrechnungen einbeziehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich für Mieter_innen, Widerspruch einzulegen und unrechtmäßig berechnete Kosten von Nachzahlungen abzuziehen oder bei Guthaben die Auszahlung zu fordern.
Ja, denn ab dem 1. Juli 2024 ist es Vermieter_innen nicht mehr gestattet, die Kosten für gemeinschaftliche Kabelfernsehverträge auf Mieter_innen umzulegen. In diesem Fall sind Mieter_innen dazu verpflichtet, entweder einen individuellen Kabelanschlussvertrag abzuschließen oder auf digitale Fernsehalternativen umzusteigen.
Mieter:innen haben die Freiheit, einen Anbieter ihrer Wahl zu wählen, ohne an den bisherigen gebunden zu sein. Ein sorgfältiger Vergleich kann sich lohnen. Alternativen wie TV-Streaming bieten oft mehr Komfort und Flexibilität und sind möglicherweise sogar kostengünstiger. Es ist jedoch zu beachten, dass der Wechsel des Kabelanbieters normalerweise nicht möglich ist, da das regionale Kabelnetz einem bestimmten Anbieter gehört.
Ihre Rechnungen und auch andere Nachrichten und Dokumente finden Sie in Ihrem Kundenportal-Account unter Postbox.
Wenn Sie Ihr gesuchtes Dokument dennoch nicht finden können, liegt es eventuell daran, dass Sie noch einen anderen Zugang haben und das Dokument dort zugeordnet ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie das Dokument gelöscht haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie in Ihrem Kundenportal keine Dokumente öffnen können, empfehlen wir Ihnen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Prüfen Sie den Download-Ordner Ihres Endgerätes
- Alle Dokument in Ihrem Postfach liegen als PDF vor. Damit diese auf dem Endgerät geöffnet werden können, wird eine entsprechende App benötigt, z.B. PDF-Reader
- Versuchen Sie es mit einem anderen Endgerät nochmal
Kabelfernsehn überträgt TV-Signale über ein physisches Kabelnetzwerk, während Fernsehen über das Internet (IPTV) die Übertragung von TV-Signalen über das Internetprotokoll ermöglicht. Das bringt eine hohe Flexibilität in der Kanalauswahl und oft auch der Abspielgeräte mit sich, da lediglich eine Internetverbindung erforderlich ist.
Ihre CO2-Einsparung durch den Besitz eines Elektroautos wird am Markt als THG-Quote gehandelt. Der Preis für eine Quote ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Zuletzt ist die Nachfrage nach THG-Quoten zum Ausgleich von CO2-Emissionen immer weiter gesunken. Das führt dazu, dass auch der Preis für eine THG-Quote immer weiter fällt. Die sinkende Nachfrage liegt besonders an drei Gründen. Zum einen passte das Umweltbundesamt den Emissionsfaktor an. Das hat zur Folge, dass der Fahrzeugschein im Handel weniger CO2-Emissionen ausgleichen kann.
Somit ist ein Fahrzeugschein auf dem Markt weniger wert. Ein weiterer Grund für den geringen Preis einer THG-Quote ist eine große Einfuhr von Biokraftstoffen aus Asien. Diese wurde mutmaßlich falsch deklariert. Dies führt zu einem zu hohen Angebot an günstigem Biokraftstoff, welches Mineralölunternehmen dankend annehmen.
Durch die Nutzung von Biokraftstoff sinkt der CO2-Ausstoß, weswegen weniger THG-Quoten am Markt erworben werden müssen. Der letzte zu nennende Grund ist, dass der Gesetzgeber den Import von Biomethan innerhalb von Europa genehmigte. Das führte zu einer weiteren günstigen Erfüllungsmöglichkeit zur Minderung von Treibhausgasen.
Das Abonnement gilt mindestens für 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Die Momente Card kann an den Ladesäulen innerhalb von Münster genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb von Münster ist momentan noch nicht möglich.
Abgerechnet wird immer für einen ganzen Tag. Die ersten beiden 90 Minuten werden jeweils mit dem vergünstigten 90 MinutenTicket-Preis berechnet. Ab drei aktivierten 90 Minuten wird maximal der Tagesbestpreis abgerechnet. Tagesberechnung gilt bis zum Betriebsende inklusive Nachtbusfahrten.
In Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer überschritten werden, wenn das Fahrtziel, während die Fahrt bereits angetreten wurde, aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden kann.
Auch bei einem Ausstieg/Umstieg laufen die aktivierten 90 Minuten weiter und können bei erneutem Einstieg innerhalb der Zeit weiter genutzt werden.
Die gültigen Restminuten werden Ihnen bei einem erneuten Check-in im Bus angezeigt. Relevant für die Weiterfahrt sind hier nur die Ihnen am Lesegerät angezeigten Restminuten, unabhängig davon, ob der Bus planmäßig an der Haltestelle angekommen ist oder nicht.
Reicht die angezeigte Restlaufzeit beim Einstieg für die planmäßige Fahrtdauer aus, kann das Ticket genutzt werden, auch wenn während der Fahrt eine Verzögerung (z.B. durch einen Stau) entsteht und die Laufzeit deshalb überschritten wird.
Liegt die angezeigte Restlaufzeit beim Einstieg jedoch unter der planmäßigen Fahrzeit, müssen neue 90 Minuten aktiviert werden.
Das 90 MinutenTicket muss bei jedem Einstieg in den Bus vor den Kartenleser gehalten werden.
Innerhalb der 90 Minuten zeigt der Kartenleser anschließend die aktuellen und gültigen Restminuten an. Erst nach Ablauf der 90 Minuten wird ein weiteres 90 MinutenTicket aktiviert.
Die elektronische Prüfung eines 90 MinutenTickets ist innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen möglich. Auch für die Bahn-Nutzung gilt: vorher immer am Lesegerät einchecken bzw. aktivieren.
Im Bus
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind an den ersten drei Türen angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Bahnsteigen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Wir benötigen Ihre Zählerstände, um Ihren tatsächlichen Verbrauch feststellen zu können. Nur so können wir Ihre Jahresrechnung genau berechnen und stellen damit sicher, dass nur abgerechnet wird, was Sie auch verbraucht haben!
Falls wir vier Wochen nach dem geplanten Ablesedatum von Ihnen keine Zählerstände erhalten haben, schätzen wir Ihren Verbrauch. Eine Schätzung entspricht dabei nicht immer exakt Ihrem Verbrauch. Unter Umständen kann es damit für Sie zu einer Nachzahlung kommen.
Wir raten Ihnen deshalb: Teilen Sie uns die Zählerstände mit.
- Stift und Papier, um sich den Zählerstand zu notieren oder Ihr Handy mit Blitzfunktion um ein Foto zu machen
- Vertragskontonummer: Diese finden Sie auf allen vertragsrelevanten Dokumenten (Jahresrechnung, Versorgungsvertrag, Abschlagsplanänderungen, etc. ) im Kopf des Anschreibens rechts oben
- Optional: unsere App, mit der Sie den Zählerstand bequem per Foto übermitteln können
In folgenden Fällen freuen wir uns über Ihre Unterstützung:
- Sie erhalten bald Ihre Jahresrechnung
- Sie ziehen um
- Sie wollen zu den Stadtwerken wechseln oder uns verlassen
- Wir haben die Preise Ihres Tarifs angepasst
Grundsätzlich empfehlen wir den Zählerstand mindestens einmal pro Jahr abzulesen. Damit stellen Sie sicher, dass wir die Berechnung Ihrer Jahresrechnung und Ihrer Abschläge möglichst genau vornehmen können.
- Teilen Sie uns bequem Ihren Zählerstand über unser Kundenportal mit. Hier geht es zur Schritt- für- Schritt- Anleitung.
- Ansonsten können Sie Ihren Zählerstand via Foto über unsere münster:app melden.
- Alternativ können Sie die Ablesekarte Ihres Netzbetreibers ausfüllen.
Wie fülle ich meine Ablesekarte aus?
Die Ablesekarte sendet Ihnen Ihr Messtellenbetreiber zu. Für Kunden im Stadtgebiet Münster finden Sie nähere Informationen dazu auf der Website der Stadtnetze Münster.
Sie können grundsätzlich Zählerstände zu Strom, Gas, Wasser und Wärme ablesen.
Laut Gesetz sind je nach Versorgungssituation Vermieter oder Mieter dazu verpflichtet, die Aufteilung vorzunehmen. Stadtwerke als Brennstoff- und Wärmelieferanten sind lediglich dazu verpflichtet, auf den Abrechnungen die für die Aufteilung notwendigen Daten zu liefern.
Ja, da der jeweilige Verbrauch des Jahres die Einstufung beeinflussen kann. Die Einstufung muss mit jeder Heizkostenabrechnung neu vorgenommen werden.
Von der Regelung zur Aufteilung der CO2-Kosten ausgeschlossen sind:
- Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine durch den Vermieter selbst bewohnt wird,
- Ausnahmefälle aus § 11 der Heizkostenverordnung, wenn keine abweichende Regelung zur Heizkostenabrechnung geschlossen wurde,
- Fernwärmeanschlüsse, die nach dem 1. Januar 2023 errichtet wurden.
In diesen Fällen tragen Mieter_innen die CO2-Kosten weiterhin vollständig.
Für Gebäude, bei denen eine energetische Sanierung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben, beispielsweise bei Denkmalschutz, nicht möglich ist, gelten weitere Sonderbestimmungen, die den Vermieteranteil reduzieren.
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen im Internet aktuelle Gesetze und Rechtsverordnungen zum Abrufen bereit. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Den Gesetzestext zum Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten sowie eine entsprechende Anwendungshilfe zur Verfügung (siehe untenstehende Verlinkung).
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
Hinweis zum Rechner: Bei der Energieart Erdgas wird die Eingabe des heizwertbezogenen Verbrauchs verlangt. Auf unseren Rechnungen weisen wir ebenfalls den heizwertbezogenen Verbrauch aus. Eine Umrechnung von Brennwert zu Heizwert erfolgt mit Multiplikation um den Faktor 0,903.
Beispiel: Auf Ihrer Rechnung ist der Jahresverbrauch mit 10.000 kWh angegeben. Die Umrechnung geschieht folgendermaßen:
10.000 kWh X 0,903 = 9.030 kWh (heizwertbezogener Verbrauch)
Reichen Sie bei der Einfahrt Ihre Momente Card der diensthabenden Person zum Einlesen. Bei Verlassen der Parkfläche nach Ende der offiziellen Öffnungszeit wird für den ersten Tag automatisch das Ende der offiziellen Öffnungszeit gebucht (kein Einlesen der Momente Card erforderlich). An Parktag 2 und gegebenenfalls weiteren Tagen kann nicht mit der Momente Card bezahlt werden. Die Abrechnung für diese Tage erfolgt über einen Zahlschein.
Sie haben bei der Einfahrt für den ersten Tag einen Zahlschein am Auto erhalten. Reichen Sie bei der Ausfahrt der diensthabenden Person Ihre Momente Card zum Einlesen sowie den Zahlschein. Der Parkbeginn ergibt sich aus dem Zahlschein. Der gesamte Parkvorgang wird über die Momente Card abgerechnet.
- Privat- und Gewerbekunden in der eigenen Immobilie
- Die Immobilie ist im Stadtgebiet Münster in der Nähe einer Fernwärmeleitung.
Ob Ihre Immobilie in der Nähe einer Fernwärmeleitung liegt, erfahren Sie über den Verfügbarkeitscheck.
Eigentümer der Anlage sind die Stadtwerke Münster. Während der Vertragslaufzeit (15 Jahre) überlassen die Stadtwerke der Kundin / dem Kunden die Anlage über einen Pachtvertrag zur Nutzung.
Der vertraglich geregelte Pachtzeitraum beträgt 15 Jahre und beginnt mit der Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke Münster.
Zum Vertragsende sind die Stadtwerke Münster rechtlich verpflichtet die Anlage und sämtliche nicht mit dem Haus verbundenen Bestandteile auf eigene Kosten zurückzubauen.
Die / der neue Eigentümer_in der Immobilie muss die Fernwärmestation (mit allen Rechten und Pflichten) übernehmen und profitiert ihrerseits / seinerseits von den günstigen Konditionen.
Die Stadtwerke Münster versichert die Fernwärmestation im Rahmen einer Anlagenversicherung gegen Verlust oder Zerstörung sowie Beschädigung durch Feuer, Überschwemmung oder andere Naturereignisse sowie gegen Schäden infolge des Ausfalls der Anlage (Unterbrechungsversicherung) bzw. aufgrund eines versicherten Sachschadens (Anlagenversicherung).
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner ist für die Versicherung der hausinternen Anlage selbst verantwortlich.
Dazu gehören Heizkörper, Fußbodenheizung, Rohrleitungen, Thermostatventile und sonstige technisch Einrichtungen im Gebäude des Eigentümers außerhalb des Heizungsraums.
Die Eigentümerin / der Eigentümer muss den Aufbau und Betrieb der Fernwärmestation seiner Feuerversicherung/Wohngebäudeversicherung als gefahrerhöhende Maßnahme melden.
Sie / er trägt die Verkehrssicherungspflichten der Fernwärmeanlage. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Neben den einmaligen Kosten für den Hausanschluss, den monatlichen Pachtkosten für die Übergabestation und den laufenden Kosten für den Fernwärmeliefervertrag (siehe Preisblatt Internetseite) können folgende zusätzliche Kosten entstehen:
- Zusätzliche Kosten können entstehen, falls ein alter Öltank verbaut ist. Im Rahmen unseres Services bieten wir Kontakte zu Fachpartnern an, die den Rückbau des alten Öltanks vornehmen. Die Beauftragung und die Übernahme der Kosten hat die Eigentümerin / der Eigentümer zu tragen.
- Im Vorfeld sollte eine Heizlastberechnung für das Gebäude vorliegen. Falls diese nicht vorliegt, können wir diesen Service für die Kundin / den Kunden anbieten. Gleiches gilt für die Berechnung des Hydraulischen Abgleich. Auch hier können zusätzliche Kosten entstehen
- Die Errichtung der Fernwärmestation erfolgt unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften, Normen und Anwendungsregeln. Das kann unter Umständen bedeuten, den Zählerschrank an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dazu kann der Kundin / dem Kunden beim Vor-Ort-Termin ein Angebot gemacht werden.
Ein Internetanschluss ist von Vorteil, da wir jede Anlage fernüberwachen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
- Hersteller: Ewers, Pewo, DeltaTec
- Die Fernwärmestationen gibt es in verschiedenen Ausführungen und Größen (Abhängig vom Anlagenpaket)
- Besichtigung auf äußere Schäden
- Kontrolle der Anlage auf Schäden oder Verunreinigungen
- Prüfung der Leitung auf Dichtigkeit
- Überprüfung der Kontrolleinheit auf Fehlermeldungen oder Unregelmäßigkeiten
- Überprüfung der Magnetit- und Schlammabscheider
- Wartungsintervall: alle 2 Jahre Vor-Ort, alle 2 Jahre Fernwartung
Wenn alle vertraglichen Unterlagen mit den Unterschriften vorliegen, beginnt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts beauftragen wir unseren Installationspartner, der zeitnah mit der Kundin / dem Kunden einen Termin zur Installation abstimmt.
Die Installation der Anlage dauert meistens nur einen Tag, in Ausnahmefällen, zwei Tage. Im Anschluss wird der Zählerwechsel beim zuständigen Netz beauftragt. Sobald dieser durchgeführt wurde, nehmen wir die Anlage ab und die Kundin / der Kunde kann sie nutzen.
Wir gehen davon aus, dass die Kundin / der Kunde ihre /seine Anlage innerhalb von 4 Monaten in Betrieb nehmen kann.
Anders als bei der Sparte Erdgas weichen bei Fern- und Nahwärme sowie bei KWK-Anlagen (Thermokonzept) die im CO2-Kostenblock errechneten CO2-Kosten mit denen auf der Rechnung ausgewiesenen oder in Preisblättern dargestellten CO2-Kosten ab. Grund dafür ist, dass das CO2KostAufG eigenständige Methoden zur Ermittlung der Brennstoffemissionen und der Zertifikatspreise festgelegt hat. Im Ergebnis spielt der im Wärmeliefervertrag vereinbarte Emissionspreis für das CO2KostAufG schlicht keine Rolle. Das hat nun wiederrum zur Folge, dass für die Verteilung der CO2-Kosten im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ganz andere Kosten maßgeblich sind, als wir Ihnen als Wärmelieferant in Rechnung stellen. In der Regel ist der nach dem CO2KostAufG errechnete CO2-Kostenblock höher als der vertraglich vereinbarte Emissionspreis. Diese Ungereimtheit nimmt der Gesetzgeber in Kauf. Das bedeutet, dass zwischen Vermieter und Mieter fiktive/theoretische CO2-Kosten aufgeteilt werden.
Der Klimawandel und die Energiekrise haben gezeigt: Deutschland braucht eine dezentrale, unabhängige und nachhaltige Energie-Erzeugung. Im besten Fall gewinnen wir den Strom direkt dort, wo er benötigt wird. Windenergie zählt zu den nachhaltigsten und vergleichsweise günstigsten Energiequellen. Mit der Inbetriebnahme der Anlagen könnte mehr als das Doppelte des aktuellen jährlichen Stromverbrauchs der Haller Haushalte produziert werden, was die dauerhafte Versorgung der Region sichert.
Als Vorhabenträger ist nicht nur nachhaltige Energie für das Münsterland in unserem Interesse, sondern auch für Gebiete darüber hinaus. Als eines der größten Stadtwerke in NRW kooperieren wir mit Kommunen, die den bürokratischen und finanziellen Aufwand für den Bau von Windenergieanlagen allein nicht stemmen könnten. Deshalb helfen wir durch die Planung, den Bau, einen Verkauf oder attraktive Beteiligungsmodelle an den Windenergie-Anlagen auch kleineren Gemeinden, ihre Region mit erneuerbarem Strom zu versorgen.
Halle (Westf.) hat sich ehrgeizige Klimaziele gesteckt, die wir durch die aktuelle Projektplanung zu erreichen helfen. Außerdem wäre die Stadt auch für künftige Herausforderungen wie die Elektrifizierung der Wärmeversorgung oder eine Zunahme der E-Mobilität gut gerüstet. Auch aus ökonomischer Perspektive ist es sinnvoll, in einem Genehmigungsverfahren gleich mehrere Anlagen zu errichten. So lassen sich wertvolle Synergien nutzen – zum Beispiel bei den Kartierungen, den Netzanschlüssen oder der Planung eines Umspannwerkes.
Der Durchmesser des runden Fundaments pro Anlage beträgt circa 28 Meter. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 615 Quadratmeter.
Uns ist die besondere Sensibilität dieser Flächen bewusst, daher haben wir sie in einer Artenschutzkartierung durch einen unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Die Ergebnisse benötigen wir für den Genehmigungsantrag beim Kreis Gütersloh, der zuständigen Aufsichtsbehörde, der strenge Prüfkriterien anlegt. Über ein Jahr wurden in dem Gebiet sämtliche, dort lebende Vogelarten kartiert. Mit folgendem Ergebnis: Fünf der geplanten Standorte lassen sich mit der dort lebenden Vogelwelt in Einklang bringen. Eine Planung am Standort Fleerweg ist den Kartierungen des Gutachters zufolge ebenfalls möglich. Die Biologische Station verzeichnet dort allerdings einen Fund, der einer weiteren Überprüfung bedarf.
Die Bewertung, ob ein Standort für die Windenergieplanung geeignet ist oder nicht, hängt davon ab, welche Vogelart dort in welchem Umkreis brütet, wohnt, Futter sucht oder rastet. Kartierer betrachten bei der Erfassung von Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz artabhängig den sogenannten Nahbereich, den zentralen Prüfbereich sowie den erweiterten Prüfbereich. Der Abstand dieser Bereiche zu den Windenergie-Anlagen ist für jede kollisionsgefährdete Vogelart individuell festgelegt. Viele Studien zeigen, dass die meisten Vogelarten weder kollisionsgefährdet sind noch durch ein Meideverhalten auf die Anlagen reagieren, sondern sie einfach umfliegen. Doch es gibt windenergiesensible Arten, deren Vorkommen Schutzmaßnahmen erfordert. Dazu gehören etwa die Abschaltung zu bestimmten Jahres- oder Tageszeiten oder die Schaffung von attraktiven Ablenkflächen zur Nahrungssuche. Eine Umplanung ist dann nötig, wenn laut Bundesnaturschutzgesetz kollisionsgefährdete Brutvögel im sogenannten Nahbereich des Standorts leben.
Nein, das ist nicht zu befürchten. Wir haben vor, den erzeugten Strom direkt in das bereits vorhandene überregionale Übertragungsnetz einzuspeisen. Sollte unser Projekt wie geplant umgesetzt werden, bauen und finanzieren wir zudem ein neues Umspannwerk, um den vor Ort erzeugten Strom ins Netz zu bringen. Es droht keine Überlastung des Stromnetzes, und den Haller Bürgerinnen und Bürgern entstehen daraus keine Kosten. Im Gegenteil: Über unsere und eigene Windräder in Hand einer Bürgergesellschaft profitieren sie langfristig von dem vor Ort erzeugten Strom, der zur Preisstabilität beiträgt und sie unabhängig macht von anderen Energieträgern und dem volatilen Weltmarkt.
Der kostenlose Modernisierungscheck beinhaltet:
- Individuelle und klimafreundliche Empfehlungen für Ihr Gebäude
- Eine zusätzliche Bewertung des aktuellen Energieverbrauchs
- Eine Auswertung der Einsparpotenziale einzelner Maßnahmen inkl. Aufführung möglicher Förderungen
- Tipps für die nächsten Schritte
Mit dem Energieausweis erhalten Sie einen Link. Hierdrüber können Sie einfach den Modernisierungscheck anfordern.
Ja, die Nutzung von radbox.nrw ist auch ohne ÖPNV-Ticket möglich. In diesem Fall fällt der reguläre, nicht der rabattierte Preis an.
Gültig sind alle Abos und Tickets auf Chipkarte der Stadtwerke Münster, einschließlich des 90 MinutenTickets.
Hinweis für digitale Abos, die per App gekauft wurden:
Der ÖPNV-Kundenrabatt kann derzeit leider nur für Abos mit Chipkarte gewährt werden. Radbox.nrw arbeiten derzeit an einer technischen Lösung, damit der ÖPNV-Rabatt zukünftig auch für digitale ÖPNV-Produkte gewährt werden kann. Sollten Sie ein digitales Aboticket besitzen, welches keine Chipkarte ist oder auf dem die Chipkartennummer nicht aufgedruckt ist, wenden Sie sich bitte an leezenbox@stadtwerke-muenster.de
Bei einem ÖPNV-Ticket in Form einer Chipkarte können Sie die Ticketnummer (nicht die Kundennummer) unter Zutrittsmedien hinterlegen und erhalten so automatisch den rabattierten Preis auf alle Buchungen.
Komfortabel geht dies über die App radbox.nrw.
Alle Informationen zur Registrierung, zu Zahlungsmittel und zum Hinterlegen der Chipkarte finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktionierts
Die Buchung eines Stellplatzes ist Voraussetzung zur Nutzung der Leezenboxen. Die Anlage kann vor Ort mithilfe eines TAN-Codes, einer ÖPNV-Chipkarte oder eines QR-Codes geöffnet werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktioniert-es.
Hinweis für Chipkarten-Nutzer_innen:
Für jede Buchung ist es erforderlich, die Chipkarten am Bedienungsterminal mit dem jeweiligen Buchungs-TAN zu registrieren.
Sie erreichen den Support über das Kontaktformular in der Buchungsanwendung (Menü Profil > Support) oder per E-Mail an support-faa@viaboxx.de. In dringenden Fällen steht Ihnen die telefonische Hotline unter +49 2223 9147869 zur Verfügung.
Alle häufig gestellten Fragen rund um das Buchungs- und Zugangssystem radbox.nrw finden Sie unter https://radbox.nrw/so-funktioniert-es. |
Bitte senden Sie eine E-Mail an leezenbox@stadtwerke-muenster.de.
Am einfachsten lässt sich dies über die App radbox.nrw erledigen.
Dort können Sie Ihr ÖPNV-Aboticket (nur Chipkarte) einscannen und als Zutrittsmedium und für den Erhalt des ÖPNV-Abokundenrabatts hinterlegen.
- Wählen Sie in Ihrem Profil den Menüpunkt „Zutrittsmedien“ aus.
- Klicken Sie im nächsten Schritt auf „Zutrittsmedium hinzufügen“.
- Scanne Sie Ihre Karte über die integrierte NFC-Funktion Ihres Smartphones. (Bitte stellen Sie sicher, dass NFC zuvor aktiviert ist. Dies kann in den Einstellungen unter "Verbindungen" oder "Drahtlos & Netzwerke" erfolgen.)
- Karte scannen: Halten Sie die Rückseite Ihres Smartphones in die Nähe der NFC-Karte. Achten Sie darauf, dass die NFC-Antenne Ihres Smartphones (in der Regel in der oberen oder mittleren Rückseite) in der Nähe der Karte ist.
- Bestätigung: Warten Sie, bis das Smartphone die Karte erkennt. In der Regel erhalten Sie eine akustische oder visuelle Bestätigung, dass das Einlesen erfolgreich war.
- Daten verarbeiten: Die App verarbeitet die Informationen von der Karte und zeigt Ihnen die entsprechenden Informationen an.
In unserem Video zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach das geht: ÖPNV-Karte bei radbox.nrw hinterlegen.mp4
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Ablauf von Stromversorgungsverträgen grundlegend verändern. Ziel ist es, den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“: Künftig muss der Wechsel des Stromanbieters an jedem regulären Werktag innerhalb eines Tages abgeschlossen sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesnetzagentur am 21. März 2024 die Festlegung BK6-22-024 erlassen. Sie definiert die verbindlichen technischen und prozessualen Standards für den neuen Lieferantenwechselprozess (LFW24) und legt klare Fristen für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktteilnehmer fest.
Die zugehörigen Dokumente und weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Nein, an Ihren bestehenden Vertragsbedingungen ändert sich nichts. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Die neue gesetzliche Regelung bezieht sich ausschließlich auf den technischen Ablauf: Sobald Ihr Vertrag kündbar ist oder endet, kann die Stromlieferung durch einen neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden beginnen. Ein vorzeitiger Wechsel während der laufenden Vertragsdauer bleibt weiterhin ausgeschlossen.