Sonderkündigungsrecht wegen Umzug

Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt um, können Sie Ihre Telefonnummer meist mitnehmen – wechseln Sie die Stadt, geht das natürlich nicht. Aber was ist mit dem Telekommunikations-Vertrag selbst? Besteht er bei Umzug weiter oder können Sie ihn außerhalb der Frist kündigen? Und wie sieht es mit den anderen Verträgen aus, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung abgeschlossen haben?

Strom, Gas, Wasser: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in andere Stadt

Die Verträge mit dem örtlichen Grundversorger für Strom, Gas und Wasser können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen kündigen. Wenn Sie einen Tarif außerhalb der Grundversorgung haben, schauen Sie bitte in die AGB, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug haben.

Immer haben Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die neue Wohnung nicht im Zulieferbereich Ihres Energie- oder Wasser-Versorgers liegt oder wenn sich durch den Umzug eine Preiserhöhung ergibt.

Beim Umzug in ein Pflegeheim zeigen sich die Versorger häufig kulant und räumen ein Sonderkündigungsrecht ein.

Telefon, Internet, Handy: Sonderkündigungsrecht bei Minderleistung

Ein Sonderkündigungsrecht für Telefon und Internet haben Sie immer dann, wenn Ihr Anbieter an Ihrem neuen Wohnort die Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann, z. B. wenn kein DSL verfügbar ist oder die Bandbreite deutlich geringer. Beim Handy gilt ähnliches, wenn Sie am neuen Wohnort ständig schlechten Empfang haben und eine technische Nachbesserung des Anbieters nicht wirkt.

Der Umzug ins Ausland ist bei Telefon, Internet und Handy durch das Sonderkündigungsrecht in der Regel gedeckt. Im Zweifelsfall: AGB lesen!

Hausratversicherung: Sonderkündigungsrecht in Spezialfällen

Eine Hausratsversicherung ist normalerweise unabhängig von Ihrem Wohnort. Denken Sie aber bitte daran, die neue Adresse mitzuteilen oder sich Ihre Post nachsenden zu lassen. Ändert sich etwas an Ihrem Hausstand (z. B. Quadratmeterzahl der Wohnung), sollten Sie außerdem die Versicherungssumme anpassen lassen.

In Spezialfällen räumen viele Hausratsversicherungen ein Sonderkündigungsrecht ein:

  • wenn Sie mit jemandem zusammenziehen, der ebenfalls eine Hausratsversicherung hat.

  • wenn Sie ins Ausland ziehen.

Vereine und Fitnessstudios: Fristlose Kündigung ggf. bei Jobwechsel möglich

Musikschule, Sportverein oder Fitnessstudio – ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht gibt es hier nicht. Gemäß § 314 BGB können Sie jedoch oft aus „wichtigem Grund“ fristlos kündigen, wenn Sie z. B. jobbedingt kurzfristig umziehen müssen.

Ansonsten hilft nur: Rechtzeitig an Kündigungsfristen denken! Helfen kann eine App, die Sie an Kündigungstermine erinnert.

Kita: Kulanz dank Wartelisten

Ein Sonderkündigungsrecht für die Kita bei Umzug hängt vom jeweiligen Träger ab und oft davon, ob die neue Wohnung nah genug liegt, sodass Ihr Kind die Kita auch weiterhin besuchen könnte. Allerdings zeigen sich Kitas meist kulant, da dank langer Wartelisten sofort ein anderes Kind nachrückt.

Vertrag mit einer Reinigungskraft

Haben Sie eine Putzhilfe beschäftigt, sollten Sie auch hier darauf achten, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Denken Sie dabei daran, in welchem Zustand die Wohnung an den Vermieter übergeben werden soll: Diese Information entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag. Muss die Wohnung z. B. besenrein zurückgegeben werden, kann es sich lohnen, Ihre Putzhilfe bis zum Tag der Übergabe zu beschäftigen, damit sie Ihnen die zusätzliche Arbeit abnehmen kann.