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Stadtwerke Münster PlusCard
Stadtwerke Münster PlusCard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am PlusCard-Programm

1. Allgemeines

1.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Münster über die Teilnahme am Plus-Card-Programm kommt mit der Annahme des Bestellvordrucks und der Überlassung der Karte durch die Stadtwerke Münster zustande. Die Teilnahme beginnt mit dem Erhalt der PlusCard. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Stadtwerke Münster können ohne Angabe von Gründen eine Teilnahme verweigern.

1.2 Ein Kunde, der ein Abonnement oder ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr auf dem Datenträger PlusCard erwirbt, ist automatisch berechtigt, an dem Programm PlusCard teilzunehmen. Der Vertrag über die Teilnahme am PlusCard-Programm kommt zum einen durch Ausfüllen eines Bestellvordrucks zustanden (siehe oben 1.1) oder dadurch, dass der Kunde die PlusCard einsetzt. In diesem Fall beginnt die Teilnahme mit dem erstmaligen Auflegen der PlusCard auf ein Lesegerät.

1.3 Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben und die einem Haushalt leben, für den ein gültiger Vertrag mit den Stadtwerken Münster abgeschlossen wurde. Einzelne Services (z.B. bargeldlos parken) und Vorteile (z.B. e-Tanken ohne Grundgebühr) sind Kunden mit einem gültigen Vertrag zur Lieferung von Haushaltsstrom, Erdgas oder Fernwärme bzw. einem Abonnement zur Nutzung des Nahverkehrs (Ausnahme: 90 MinutenTicket, GoCardAbo, FunAbo) und mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen vorbehalten.

2. Einsatz der Stadtwerke PlusCard

2.1 Die PlusCard berechtigt den Kunden, Vergünstigungen sowie Rabatte und Leistungen bei Partnerunternehmen geltend zu machen sowie zusätzliche Services im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Zusatzangebote in Anspruch zu nehmen. Eine Übertragung der PlusCard auf Dritte oder eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, dies ist für einzelne Vorteile der PlusCard ausdrücklich anders geregelt.

2.2 Die PlusCard kann vom Teilnehmer als elektronisches Ticket für den öffentlichen Nahverkehr in Münster genutzt werden. Die Nutzung als elektronisches Ticket kann mit einer gesonderten Bestellung verbunden sein. Für die Nutzung gelten ausschließlich die Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifs. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am PlusCard-Programm bleiben unberührt.

2.3 Die Stadtwerke Münster bleiben auch nach Überlassung der Karte Eigentümerin der PlusCard.

2.4 Mögliche Fehler oder Probleme, die bei der Nutzung des Services bemerkt werden, sind den Stadtwerken Münster mitzuteilen.

2.5 Es gelten die Datenschutzbestimmungen der PlusCard.

3. Besondere Sorgfaltspflichten; Verlust und Sperrung der Karte

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die PlusCard mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die PlusCard abhandenkommt und missbräuchlich genutzt wird. Der Kunde trägt das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung seiner PlusCard.

3.2 Der Verlust der PlusCard ist den Stadtwerken Münster unverzüglich persönlich, telefonisch, schriftlich oder mittels Verlustmeldung im Kundenportal anzuzeigen. Die Stadtwerke Münster sind berechtigt, die als verloren oder gestohlen gemeldete PlusCard zu sperren. Dies beinhaltet auch eventuell damit verbundenen Zusatzangebote sowie das elektronische Ticket. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte kann eine Gebühr erhoben werden.

4. Haftung

Die Stadtwerke Münster übernehmen keine Gewähr für die Leistungen und Angebote, die Partnerunternehmen im Rahmen des PlusCardProgramms anbieten. Für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Programmteilnahme gegenüber Partnerunternehmen entstehen sollten, ist eine Haftung der Stadtwerke Münster ausgeschlossen.

5. Freischaltung

5.1 Die Freischaltung entgeltpflichtiger Services ist kostenlos. Die mit der Nutzung des Services anfallenden Entgelte sind kostenpflichtig und werden vom jeweiligen Servicepartner festgelegt und öffentlich bekannt gegeben.

5.2 Die Stadtwerke Münster behalten sich vor, ohne Angabe von Gründen die Freischaltung eines Services abzulehnen.

5.3 Vom Antrag bis zur Freischaltung des Services in allen angeschlossenen Einrichtungen der jeweiligen Partner kann ein Zeitraum von bis zu einer Woche vergehen. Die Stadtwerke Münster und die jeweiligen Partner übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch einen zu frühen Einsatz der Karte bei einem Partner entstehen.

5.4 Über die Freischaltung des Services werden Sie seitens der Stadtwerke Münster per E-Mail informiert.

5.5 Die vollständige Einrichtung und Freigabe beim Partner ist nach Versendung der E-Mail durch die Stadtwerke Münster innerhalb von drei Tagen er folgt. Eine Benachrichtigung durch den jeweiligen Partner erfolgt nicht. Sie dürfen die Karte erstmals nach Ablauf von drei Tagen nach Benachrichtigung durch die Stadtwerke Münster gem. 5.4 für den PlusCard-Service nutzen.

6. Abrechnung

6.1 Für das Erheben und Weiterverarbeiten der zur Abrechnung notwendigen Daten gelten die Datenschutzbestimmungen der PlusCard, sowie die ergänzenden Datenschutzbestimmungen.

6.2 Zur Darstellung der Abrechnung von entgeltpflichtigen Services richten die Stadtwerke Münster ein PlusCard-Servicekonto für Sie ein.

6.3 Über dieses Konto werden künftig alle entgeltpflichtigen Services abgebildet. Dieses Servicekonto wird ausschließlich mittels Bankeinzug ausgeglichen. Der Bankeinzug der ServiceEntgelte erfolgt mit einem verkürzten Zahlungsziel SEPA Prenotification-konform. Das verkürzte Zahlungsziel ist 5 Tage nach Rechnungsstellung.

6.4 Dazu ist die Erteilung eines SEPA-Mandates zwingend erforderlich. Sobald den Stadtwerken Münster ein gültiges SEPA-Mandat für die Abrechnung der zahlungspflichtigen Services der Plus-Card vorliegt, ist ein neues SEPA-Mandat beim Bestellen eines weiteren zahlungspflichtigen Services nicht erforderlich.

6.5 Über alle genutzten zahlungspflichtigen Serviceleistungen erhalten Sie monatlich eine Plus-Card-Service-Abrechnung.

6.6 Kann die offene Forderung nicht von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht werden, werden alle zahlungspflichtigen Services gesperrt. Die weitere Nutzung von zahlungspflichtigen Services mit der PlusCard ist nicht mehr möglich.

6.7 Die Stadtwerke Münster informieren Sie umgehend über die Sperrung Ihrer zahlungspflichtigen Services. Der Service wird erst wieder aktiviert, wenn die offene Forderung einschließlich anfallender Gebühren beglichen wurde und den Stadtwerken Münster ein neues gültiges SEPAMandat für den Einzug der Forderung vorliegt.

6.8 Eine erneute Freischaltung liegt im Ermessen der Stadtwerke Münster.

6.9 Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Abrechnung geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.

7. Kündigung, Rückgabe der Karte

7.1 Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats in Textform oder im Kundenportal der Stadtwerke Münster kündigen. Mit der Kündigung werden gleichzeitig alle mit der Programmteilnahme verbundenen Zusatzangebote gekündigt. Davon unberührt bleibt die Kündigung von elektronischen Tickets für den Nahverkehr. Hier gelten die Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifs.

7.2 Wird der dem Vertrag zugrunde liegende Liefer oder Abo-Vertrag gekündigt, prüfen die Stadtwerke Münster automatisch, ob ein weiterer Vertrag vorliegt, der zur Teilnahme am PlusCardProgramm berechtigt. Liegt kein weiterer gültiger Vertrag vor, kündigen die Stadtwerke Münster alle mit dem Liefervertrag zusammenhängenden Programmteilnahmen spätestens drei Monate nach Beendigung des gekündigten Liefervertrages. Alle damit verbundenen Zusatzangebote werden ebenfalls gekündigt. Davon unberührt bleiben mit der PlusCard nutzbare elektronische Tickets für den Nahverkehr. Hier gelten die Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifs.

7.3 Die Stadtwerke Münster können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Die Stadtwerke Münster können das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen die Teilnahmebedingungen in schwerwiegender Weise verstößt, die PlusCard missbraucht oder gegenüber den Stadtwerken Münster falsche Angaben bei der Aushändigung der PlusCard gemacht hat.

7.4 In allen vorgenannten Fällen wird die PlusCard zum Vertragsende gesperrt und ist innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Nutzungsrechts auf eigene Kosten an die Stadtwerke Münster zurück-zugeben. Wird die PlusCard als elektronisches Ticket genutzt, so bleibt die PlusCard zur ausschließlichen Nutzung für den Nahverkehr gültig. Hier gelten die Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifs.

8. Änderungen des PlusCard Programms und dieser Bedingungen

8.1 Die Stadtwerke Münster behalten sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ergänzen und/ oder abzuändern. Die Stadtwerke Münster behalten sich insbesondere das Recht vor, das PlusCard-Programm insgesamt und/oder dessen Struktur zu verändern. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine PlusCard verwendet. Auf die Folgen der Weiterverwendung der Karte wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Ist der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er seine Teilnahme durch ordentliche Kündigung beenden.

8.2 Die Stadtwerke Münster sind berechtigt, das PlusCard-Programm und die Verwendung der PlusCard jederzeit einzustellen oder durch ein anderes System zu ersetzen; die Stadtwerke Münster werden in diesem Fall die Teilnahmeverträge ordentlich in Textform kündigen. Schadensersatzansprüche gegen die Stadtwerke Münster bestehen nicht. Elektronische Tickets für den Nahverkehr bleiben davon unberührt.

9. Sonstiges

9.1 Mündliche Nebenabreden zu den Nutzungsbestimmungen für zahlungspflichtige Services bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürften der Schriftform.

9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Münster.

10. Schlussbestimmung

10.1 Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit.

Stand: Juli 2018

Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. von 9 – 18 Uhr

KundenHotline (Mo. – Fr. von 8 – 18 Uhr)
Tel.: 02 51.6 94-12 34
Fax: 02 51.6 94-11 11

Karten und Datenschutzhinweise zum PlusCard-Programm

Kartenhinweise

Die PlusCard wird als elektronische Kundenkarte ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber, exklusive Leistungen von Leistungspartnern wahrzunehmen. Bei der Verwendung der Karte kann es erforderlich sein, dass die PlusCard zur Nutzung eines mit der PlusCard verbundenen Vorteils von einem Kartenlesegerät erfasst werden muss. Bei der Verwendung der Karte wird lediglich die Kartennummer übertragen. Diese Kartennummer wird als Datensatz vom Kartenlesegerät an das Hintergrundsystem übertragen. Die Daten werden nur zum Zweck einer späteren Berechnung zusätzlicher Vorteile, zu Abrechnungszwecken bei Nutzung zusätzlicher, kostenpflichtiger Angebote oder zu anonymisierten Auswertungen zur Nutzung von PlusCard-Angeboten verwendet. Ihre im Bestellschein angegebenen Kundendaten oder Ihre freiwilligen Angaben sind nicht auf der Karte gespeichert und sind daher nicht auslesbar. Die verwendete Kartentechnik entspricht dem neuesten Stand sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eventuell erzeugte Nutzungsdaten werden nicht personifiziert auf dem Chip gespeichert. Sowohl die Daten auf dem Chip als auch deren Übertragung sind verschlüsselt. Soll die Kundenkarte im Zusammenhang mit einem Nahverkehrs-Abonnement ausgegeben werden, ist hierfür eine separate Bestellung bei den Stadtwerken Münster erforderlich.

Datenschutzhinweise

1. Die Partnerunternehmen des Stadtwerke PlusCard-Programms erheben, speichern und nutzen anlässlich der Gewährung von Rabatten und anderer Leistungen die Daten des zugrunde liegenden Geschäftes. Diese Daten werden an die Stadtwerke Münster oder an ein von ihr beauftragtes Unternehmen in anonymisierter Form übermittelt, dort gespeichert und genutzt.

2. Die Stadtwerke Münster verarbeiten auch personenbezogene Daten, nämlich die von Ihnen beim Bestellvorgang angegebenen Kontaktdaten (z.B. Name, Vorname, Adresse, ggf. Alter, Telefonnummer, E-Mail) sowie die bestellten Services und die dabei anfallenden Nutzungsdaten (z.B. Transaktionsdaten beim Parken) sowie freiwillig gemachte Zusatzangaben (z.B. Hobbys, Interessen).

2.1 Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist: Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster, Tel. 0251.694-1234 Fax: 0251.694-1111; info(at)stadtwerke-muenster.de, www.stadtwerke-muenster.de. Der/Die Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Münster steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Verfügung. Datenschutzbeauftragte/r, Hafenplatz 1, 48155 Münster, datenschutz(at)stadtwerke-muenster.de.

2.2 Die Stadtwerke Münster verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen: ausschließlich für Zwecke, die der Durchführung des Stadtwerke PlusCard-Programms dienen und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage des Kunden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO; Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO; Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke Münster oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegt.

2.3 Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Zwecke. Empfänger personenbezogener Daten können z.B. sein: IT- und Abrechnungsdienstleister, Callcenter, Partnerunternehmen der PlusCard-Services, Kartenpersonalisierer, Druck und Versanddienstleister, Inkassounternehmen, Datenvernichtungsdienstleister. Die Datenempfänger sind ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben verpflichtet.

2.4 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet vorrangig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Eine Datenübermittlung außerhalb der EU (sog. Drittstaaten) oder an internationale Organisationen erfolgt nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

2.5 Nach Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung schicken die Stadtwerke Münster Ihnen einen E-MailNe wsletter zu. Mit dem Versand des E-Mail-Newsletters haben wir einen externen Dienstleister (CleverReach GmbH & Co. KG, 26180 Rastede) beauftragt und mit diesem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

2.6 Ihre personenbezogenen Daten werden zu den vorgenannten Zwecken so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vorgenannten Zwecke erforderlich ist und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (HGB, Abgabenordnung) oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Das bedeutet, dass wir spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, in der Regel sind das 10 Jahre nach Vertragsende, Ihre personenbezogenen Daten löschen.

2.7 Sie können von uns jederzeit in schriftlicher Form oder persönlich im Stadtwerke CityShop, bei mobilé oder im Kundencenter am Hafenplatz Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie bzw. von Ihnen bei den Stadtwerken Münster gespeichert sind (Art. 15 DSGVO). Sie können weiter die Berichtigung der Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Soweit Sie bereits während der Teilnahme die weitere Verwendung der von Ihnen erteilten Daten nicht mehr gestatten wollen, können Sie die Einwilligung zur Verwendung Ihrer Daten gegenüber den Stadtwerken Münster jederzeit widerrufen (Art. 21 DSGVO), wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Stadtwerke Münster werden in diesem Fall Ihre Daten löschen, es sei denn, dass diese Daten zwingend für die Verwaltung und Abrechnung der PlusCard und der damit verbundenen Services erforderlich sind (Art. 18 DSGVO). In diesem Fall werden Sie darauf hingewiesen, welche Daten weiterhin gespeichert werden müssen. Sie können einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster, Fax: 0251.694-1111; info@stadtwerkemuenster.de widersprechen. Darüber hinaus steht Ihnen auch ein allgemeines Widerspruchsrecht zu (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). In diesem Fall ist der Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung zu begründen.

3. Sonstige Datenschutzinformationen zu einzelnen Services finden Sie in den ergänzenden Bestimmungen zu den einzelnen Services sowie auf unserer Homepage.

Die Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen finden Sie hier.

Ergänzende Bedingungen ParkPlus

1 Nutzungsbedingungen für den Service ParkPlus

1.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Münster PlusCard.

1.2 Es gelten die Einstell- und Benutzungsbedingungen des jeweiligen Parkflächenbetreibers. Mit Nutzung des Services ParkPlus erkennen Sie mit Einfahrt auf die Parkfläche des Service-Partners dessen Einstell- und Benutzungsbedingungen an. Die jeweils aktuellen Preise je Parkhaus sowie die Öffnungszeiten sind im Kassenbereich der Parkhäuser oder unter www.stadtwerke-muenster.de einzusehen.

1.3 Bei jedem Parkvorgang ist der Kartennutzer verpflichtet, die Ein- und Ausfahrt an der jeweiligen Schranke mit der Stadtwerke Münster PlusCard zu registrieren und anfallende Parkentgelte zu quittieren.

1.4 Auch, wenn bei der Ausfahrt die Schranke geöffnet ist, ist es zwingend erforderlich, die Beendigung des Parkvorgangs bzw. die Ausfahrt aus dem Parkhaus an der Ausfahrtschranke zu registrieren und anfallende Parkentgelte zu quittieren. (Hintergrund: Ein nicht abgeschlossener Parkvorgang bedeutet aus technischer Sicht, dass sich Ihr Fahrzeug noch im Parkhaus befindet. Anfallende Parkentgelte summieren sich weiter auf, bis der Parkvorgang geschlossen wird. Beim nächsten Parkvorgang ist die Nutzung der Stadtwerke Münster PlusCard nicht mehr möglich.)

1.5 Bei Verlust Ihrer Stadtwerke Münster PlusCard während eines Parkvorgangs ist der Kunde verpflichtet den Verlust der Karte sowie seinen Namen bei der Ausfahrt dem Parkhauspersonal mitzuteilen. Der Parkvorgang wird manuell durch das Parkhauspersonal geschlossen (Ausstellung eines Kurzparkertickets) und das anfallende Parkentgelt ist bar vor Ort zu entrichten. Die Meldung des Kartenverlustes beim Parkhauspersonal ersetzt nicht die Verlustmeldung bei der Stadtwerke Münster GmbH.

2 Abrechnung der anfallenden Parkentgelte

2.1. Die durch das Nutzen des Services ParkPlus erzeugten Parkentgelte werden Ihnen durch die Stadtwerke Münster GmbH in Rechnung gestellt. Dazu tritt der angeschlossene Parkflächenbetreiber die entstandene Forderung an die Stadtwerke Münster GmbH ab.

3 Datenschutzbestimmungen, Service ParkPlus der Stadtwerke PlusCard

3.1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen zur Stadtwerke Münster PlusCard. Darüber hinaus gelten für diesen Service ergänzende Bestimmungen:

3.2. Der Parkflächenbetreiber als Partnerunternehmen des Stadtwerke PlusCard-Programms ist berechtigt, anlässlich der Gewährung der Services die Daten des zugrunde liegenden Geschäftes zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Diese Daten dürfen ausschließlich zur Servicedurchführung an die Stadtwerke Münster GmbH oder an ein von ihr beauftragtes Unternehmen übermittelt, dort gespeichert und genutzt werden.

3.3. Zum Zwecke der Servicedurchführung werden personenbezogene Daten wie Vorname, Name, Kartennummer, Datum und Uhrzeit der Parkhauseinfahrt und Parkhausausfahrt, Parkentgelt und Parkhauskennung zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und dem Service-Partner ausgetauscht bzw. übermittelt.

3.4. Der Parkflächenbetreiber ist als Service-Partner ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben verpflichtet.

3.5. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.

3.6. Die Übertragung der Daten im Internet erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf die Daten ist ausschließlich über einen kennwortgeschützten Bereich möglich, auf den nur der Nutzer sowie die Stadtwerke Münster GmbH Zugriff haben.

Stand: März 2015

Stadtwerke Münster GmbH
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48155 Münster
Öffnungszeiten: Mo.– Fr. von 9 –18 Uhr
Kunden-Hotline: Mo.– Fr. von 8 –18 Uhr,
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Fax: 02 51.6 94-11 11

Ergänzende Bedingungen CarsharingPlus

1. Nutzungsbedingungen für den Service CarsharingPlus

1.1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Münster PlusCard.

1.2. Mit der Aktivierung des Service CarsharingPlus erhalten Sie die grundsätzliche Berechtigung, den PlusCard-Tarif bei der Firma Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH (im Folgenden: „Stadtteilauto“) zu buchen. Der PlusCard-Tarif von Stadtteilauto steht ausschließlich Stadtwerke-Kunden mit PlusCard und aktiviertem
Service CarsharingPlus zur Verfügung.

1.3. Der Vertrag über die Nutzung des PlusCard-Tarifs wird zwischen Ihnen und Stadtteilauto geschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Stadtteilauto in der jeweils aktuellen Fassung.

1.4. Stadtteilauto behält sich vor, einzelne Kunden trotz aktiviertem Service CarsharingPlus abzulehnen, z. B. im Fall einer negativen Bonitätsprüfung durch
Stadtteilauto.

1.5. Die Abrechnung der durch die Nutzung des PlusCard-Tarifs generierten Entgelte wird von Stadtteilauto durchgeführt.

1.6. Der PlusCard-Tarif kann ausschließlich unter Nutzung der PlusCard als Zugangskarte zu den Fahrzeugen von Stadtteilauto verwendet werden.

1.7. Bei Vertragsschluss mit Stadtteilauto haben Sie Ihre PlusCard vorzulegen, damit diese als Zugangskarte aktiviert und eine Wunsch-PIN vergeben werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie von Stadtteilauto einen geeigneten Aufkleber, mit dem die PlusCard gekennzeichnet werden kann.

1.8. Möchten Sie in einen anderen Tarif bei Stadtteilauto wechseln, darf die PlusCard nicht mehr als Zugangsmedium für die Fahrzeuge verwendet werden. Dies ist der Stadtwerke Münster GmbH umgehend von Ihnen mitzuteilen, damit der Service CarsharingPlus deaktiviert werden kann.

1.9. Im Falle eines Verlusts der PlusCard sind Sie verpflichtet, Stadtteilauto hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die Meldung des Kartenverlustes bei Stadtteilauto ersetzt nicht die Verlustmeldung bei der Stadtwerke Münster GmbH.

2. Datenschutzbestimmungen, Service CarsharingPlus der Stadtwerke PlusCard

2.1 Es gelten die Datenschutzbestimmungen zur Stadtwerke Münster PlusCard. Darüber hinaus gelten für diesen Service ergänzende Bestimmungen:

2.2 Stadtteilauto als Partnerunternehmen des Stadtwerke PlusCard-Programms ist berechtigt, anlässlich der Gewährung des Services die Daten des zugrunde liegenden Geschäftes zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Diese Daten dürfen ausschließlich zur Servicedurchführung an die Stadtwerke Münster GmbH oder an ein von ihr beauftragtes Unternehmen übermittelt, dort gespeichert und genutzt werden.

2.3 Zum Zwecke der Servicedurchführung werden personenbezogenen Daten wie Anrede, Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschäftspartnernummer zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und dem Service-Partner ausgetauscht bzw. übermittelt.

2.4 Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.

2.5 Die Stadtwerke Münster GmbH erheben keine personenbezogenen Daten über das Fahr- bzw. Buchungsverhalten der Kunden.

2.6 Stadtteilauto ist als Servicepartner zur Einhaltung aller Datenschutzvorgaben verpflichtet.

2.7 Die Übertragung der Daten im Internet erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf die Daten
ist ausschließlich über einen kennwortgeschützten Bereich möglich, auf den nur die Nutzer sowie die Stadtwerke Münster GmbH Zugriff haben.

3. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 01.01.2016

Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster
Öffnungszeiten: Mo.– Fr. von 9 –18 Uhr
Kunden-Hotline: Mo.– Fr. von 8 –18 Uhr,
Tel.: 02 51.6 94-12 34
Fax: 02 51.6 94-11 11

Ergänzende Bedingungen e-Tanken

1. Nutzungsbedingungen für den Service e-Tanken

1.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PlusCard.

1.2 Der Service e-Tanken hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und kann mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

1.3 Sofern sich die Ladepunkte in Parkhäusern oder auf Parkflächen Dritter befinden, gelten die Einstell- und Benutzungsbedingungen des jeweiligen Parkflächenbetreibers. Mit Nutzung des Services e-Tanken erkennen Sie mit Einfahrt auf die Parkfläche des Parkflächenbetreibers dessen Einstell- und Benutzungsbedingungen an.

1.4 Bei jedem Ladevorgang ist der Kartennutzer verpflichtet, sich zu Beginn des Ladevorgangs an dem jeweiligen Ladepunkt mit seiner PlusCard zu authentifizieren. Der Ladevorgang beginnt mit Einstecken des Steckers und der Verbindung zum Auto. Der Ladevorgang wird automatisch beendet mit Ziehen des Steckers. Nach Abschließen des Ladevorgangs wird dem Kartennutzer die Ladedauer an der Ladesäule angezeigt. Die Anzeige der Ladedauer an der Ladesäule ist nicht verbindlich.

1.5 Zum Ende eines jeden Ladevorgangs ist der Kartennutzer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich von der Parkfläche zu entfernen.

1.6 Die Stadtwerke Münster GmbH sichert keine Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Ladesäulen zu.

1.7 Sämtliche Ladeinfrastrukturen sind ausschließlich bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. Es gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladesäulenbetreibers. Mit Beginn des Ladevorgangs erkennen Sie dessen Nutzungsbedingungen an. Die Ladesäulen dürfen nur mit Elektrofahrzeugen, die den gängigen elektrischen Normen entsprechen und dem Personenkraftverkehr angehören, genutzt werden. Dies gilt auch für die beim Ladevorgang genutzten Hilfsmittel (z.B. Kabel). Der Anschluss anderer elektrischer Verbraucher ist untersagt.

1.8 Schäden an der Ladeinfrastruktur oder Fehlermeldungen an den Ladesäulen sind über die an den Ladesäulen angebrachte Störungshotline unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der Ladeinfrastruktur darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

1.9 Eine Auflistung der Ladesäulen finden Sie unter www.stadtwerke-muenster.de.

2. Kosten der Ladevorgänge

2.1 Die Leistung ist kostenpflichtig. Das Ladeentgelt wird monatlich mit der Stadtwerke Momente-Abrechnung von Ihrem Konto abgebucht. Sie werden rechtzeitig hierüber informiert. Die Konditionen für den Ladevorgang finden Sie unter www.stadtwerke-muenster.de der Stadtwerke Münster GmbH.

2.2 Werden bei dieser Leistung durch die Nutzung der Momente Card Entgelte bei einem Dritten (Roamingpartner der Stadtwerke Münster GmbH) fällig, werden auch diese mit der Stadtwerke Momente-Abrechnung durch die Stadtwerke Münster GmbH von Ihrem Konto abgebucht. Dazu tritt der Roamingpartner das Entgelt an die Stadtwerke Münster GmbH ab. Roamingpartner finden Sie unter www.stadtwerke-muenster.de. Es gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreibers (Roamingpartners). Mit Beginn des Ladevorgangs erkennen Sie dessen Nutzungsbedingungen an.

3. Haftung

3.1 Die Stadtwerke Münster GmbH und/oder die Betreiber der angeschlossenen Ladesäulen haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ladesäulen entgegen der Bedienungsanleitung oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden. Ziffer 4 der AGB bleibt unberührt.

3.2 Die Haftung der Stadtwerke Münster GmbH sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), sowie Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Vertragsparteien auf den vertragstypischen und objektiv vorhersehbaren Schaden.

3.3 Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn an den Ladesäulen verursacht werden. Das gilt insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung entstehen.

4. Datenschutzbestimmungen, Service e-Tanken der PlusCard

4.1 Es gelten die Datenschutzbestimmungen zur PlusCard. Darüber hinaus gelten für diesen Service ergänzende Bestimmungen:

4.2 Wenn Sie die PlusCard für das e-Tanken bei der Stadtwerke Münster GmbH registrieren, werden für diesen Service Ihr Name und Ihre Adresse erfasst und ausschließlich für die Erbringung unserer Dienstleistung und zu Ihrer Information über direkt damit zusammenhängende Entwicklungen verwendet.

4.3 Wenn Sie die Ladestation mit der PlusCard nutzen, werden Ihre persönlichen Daten im Zusammenhang mit dieser Nutzung wie z.B. ihre Ladekartennummer, Angaben zum Standort, zur Nutzungsdauer und zum Stromverbrauch während des Ladevorgangs von uns erfasst. Die vorgenannten Daten sind erforderlich, um die Dienstleistung e-Tanken Ihnen anbieten und ausbauen zu können. Die Erlaubnis für die Stadtwerke Münster GmbH, zu diesem Zwecke E-Mails oder SMS zu schicken, ist notwendig für die Durchführung des Services und kann nicht von Ihnen widerrufen werden.

4.4. Sobald der Service e-Tanken kostenpflichtig wird, erheben wir von Ihnen zusätzlich Ihre Kontodaten sowie Ihre Zahlungsdaten einschließlich der Bankverbindung. Diese Daten werden exklusiv für die Abrechnung der von Ihnen getätigten Ladevorgänge verwendet.
Zu diesem Zweck kann auch ein Austausch der unter Ziffer 4.3 genannten nutzungsbezogenen Daten zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und ihrem Roamingpartner stattfinden. Diese Weitergabe wird von uns mittels Verarbeitungsvereinbarung abgesichert. Für den Roamingpartner sind die nutzungsbezogenen Daten jedoch anonymisiert; er kennt lediglich die Kartennummer, kann aber eine Verknüpfung zu Ihren Kontodaten nicht erstellen.

4.5 Die Übertragung der Daten im Internet erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf die Daten ist ausschließlich über einen kennwortgeschützten Bereich möglich, auf den nur der Kartennutzer sowie die Stadtwerke Münster GmbH Zugriff haben. Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Datenschutzhinweis unserer Internetseite www.stadtwerke-muenster.de.

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Nutzungsbedingungen für die Leezenbox am Bahnhof Albachten, Amelsbüren, Hiltrup oder Roxel

1. Vorbemerkung

Die Leezenboxen dienen dem sicheren Abstellen von Fahrrädern. Zugang zur Leezenbox haben lediglich Personen, die sich für die Abstellung ihres Fahrrads angemeldet haben (im Folgenden: „Nutzer“), sowie durch den Betreiber der Leezenbox autorisiertes Personal. Betreiber der Leezenbox ist die Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster (im Folgenden: „Betreiber“)

2. Nutzung der Leezenbox

2.1. Pro Nutzer darf nur ein Fahrrad in die Leezenbox eingestellt werden. Der Nutzer kann hierzu einen beliebigen freien Stellplatz in der Leezenbox wählen. Für die Benutzung der Leezenbox fällt kein regelmäßiges Entgelt an.

2.2. Der Nutzer hat im Zusammenhang mit der Nutzung der Leezenbox ein einmaliges Pfand i. H. v. 50 € zu hinterlegen. Die Hinterlegung des Pfands erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren. Das Pfand wird dem Nutzer nach Ablauf oder Kündigung seiner Zutrittsberechtigung unverzinst zurückgezahlt. Ausgenommen sind Nutzer mit einem Energievertrag oder Verkehrsabo. Diese müssen kein Pfand hinterlegen. Sollte der Energievertrag oder das Verkehrsabo gekündigt werden, ist ebenso ein Pfand in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen.
Der Betreiber behält sich jedoch vor, Teile des Pfandbetrags einzubehalten, um mögliche vom Nutzer verursachte Kosten zu decken. Darunter fallen beispielsweise Instandsetzungskosten bei nachgewiesenem Vandalismus oder Kosten für die Entfernung des Fahrrads des Nutzers (siehe Punkt 5.).

2.3. Der Betreiber teilt dem Nutzer schriftlich mit, ob ein Stellplatz in der Leezenbox verfügbar ist. Mit dem Zugang des Bestätigungsschreibens kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande. Der Nutzer erklärt sich mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden. In dem Bestätigungsschreiben wird dem Nutzer auch der Abbuchungstermin des Pfandbetrags gem. Punkt 2.2 mitgeteilt.

2.4. Der Nutzer hat die Leezenbox und alle Einbauten schonend und sorgsam zu behandeln. Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt hat der Nutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

2.5. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist unzulässig.

2.6. Die in die Leezenbox eingestellten Fahrräder sind vom Betreiber nicht gegen Diebstahl versichert. Die Nutzer werden aufgefordert, ihre Fahrräder an den dafür vorgesehenen Anlehnbügeln abzuschließen. Beim Verlassen der Leezenbox hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass die Tür hinter ihm ins Schloss fällt. Damit soll verhindert werden, dass unbefugte Personen Zutritt zur Leezenbox erhalten.

2.7. Der Betreiber haftet für keinerlei Schäden, die dem Nutzer oder seinem Fahrrad durch die Nutzung der Leezenbox oder durch das Verhalten anderer Nutzer entstehen.

2.8. Der Betreiber haftet für keinerlei Schäden, die dem Nutzer durch die Benutzung der in der Leezenbox installierten Schließfächer entstehen. Die Schließfächer dürfen höchstens 48h an einem Stück genutzt werden. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Schließfächer zu öffnen. Dies gilt lediglich für die Leezenbox Bahnhof Roxel.

2.9. Die Leezenbox darf ausschließlich für das Abstellen von Fahrrädern genutzt werden. Das Lagern von anderen, insbesondere feuergefährlichen Gegenständen in der Leezenbox ist unzulässig.

2.10. Die Leezenbox darf nicht für die Durchführung von Arbeiten an dem Fahrrad genutzt werden.

2.11. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

3. Vergabe und Dauer der Zutrittsberechtigungen

3.1. Voraussetzung für die Überlassung eines Stellplatzes in der Leezenbox ist die regelmäßige Nutzung des Stellplatzes durch den Nutzer.

3.2. Gehen beim Betreiber mehr Bestellungen ein als freie Plätze verfügbar sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs über die Platzvergabe.

3.3. Die Zutrittsberechtigung wird dem Nutzer für einen festgelegten Zeitraum, jedoch mindestens für 6 Monate erteilt. Die Zutrittsberechtigung kann frühestens sechs Wochen vor Ablauf dieses Zeitraums um jeweils 6 weitere Monate verlängert werden. Der Nutzer hat sich diesbezüglich rechtzeitig an den Betreiber zu wenden. Mit Ende der Vertragslaufzeit verliert die Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.

3.4. Die Zutrittsberechtigung kann von beiden Vertragsparteien nach Ablauf der unter Punkt 3.3 genannten Nutzungszeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden.

3.5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Kennzeichnung der Fahrräder

4.1. Der Nutzer hat das von ihm verwendete Fahrrad kenntlich zu machen, bevor er es in die Leezenbox einstellt. Zur Kennzeichnung stellt ihm der Betreiber einen geeigneten Aufkleber zur Verfügung, auf dem das Ablaufdatum der Zutrittsberechtigung des Nutzers vermerkt ist. Der Aufkleber ist von hinten gut sichtbar am Sattelrohr des verwendeten Fahrrads oder unmittelbar darunter anzubringen.

4.2. Fahrräder, die nicht mit dem unter Punkt 4.1. genannten Aufkleber versehen sind, darf der Betreiber ohne vorherige Ankündigung aus der Leezenbox entfernen und in Verwahrung nehmen.

5. Entfernung von Fahrrädern

5.1. Der Betreiber kann das Fahrrad des Nutzers auf Kosten und Gefahr des Nutzers aus der Leezenbox entfernen und in Verwahrung nehmen lassen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Ablauf der Vertragslaufzeit
  • Das Fahrrad ist behindernd abgestellt.

In diesem Zusammenhang hat der Betreiber das Recht, Fahrradschlösser durch Zerstören zu entfernen. Für zerstörte Schlösser wird dem Nutzer keine Entschädigung gewährt.

5.2. Meldet sich der Nutzer nicht innerhalb von sechs Monaten nach Entfernung seines Fahrrads beim Betreiber, geht der Betreiber unabhängig von den in Punkt 5.1. genannten Gründen von einer Eigentumsaufgabe durch den Nutzer aus. In diesem Fall kann das Fahrrad durch den Betreiber einer anderen Verwendung zugeführt werden (z. B. Verkauf, Verschrottung).

6. Videoüberwachung

6.1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Innenraum der Leezenbox videoüberwacht wird.

6.2. Der Betreiber garantiert, dass die Aufzeichnungen ausschließlich zur Aufklärung von Straftaten verwendet werden und nur in diesem Fall und auf behördliche Anordnung weitergegeben werden. Die Aufnahmen werden nach spätestens 7 Werktagen automatisch überschrieben und damit unbrauchbar gemacht.

7. Datenschutz

7.1. Der Nutzer ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einschl. der Nutzungsdaten (Datum und Uhrzeit der Nutzung) durch den Betreiber für die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der vollständigen Regulierung festgestellter Schäden einverstanden. Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

7.2. Eine Übertragung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, sofern sie der Erfüllung dieses Vertrags dient.

Stadtwerke Münster GmbH
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