Pflichtangaben

Auf dieser Seite finden Sie die Veröffentlichungen des Konzerns Stadtwerke Münster. Konkret sind dies die Gleichbehandlungsberichte der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtnetze Münster GmbH sowie die Konzernabschlüsse und Marktkommunikationsdaten der Stadtwerke Münster GmbH.

Konzernabschlüsse

Marktkommunikation

Bitte beachten Sie, dass diese Marktkommunikationsdaten nur zwischen Energieversorgern und Verteilnetzbetreibern notwendig sind.

Kontaktdatenblätter

Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch

Steuerdokumente

Verträge

Wiederverkäuferbescheinigungen

Seit dem 09.09.2014 hat die Stadtwerke Münster GmbH keine Wiederverkäufereigenschaft für Erdgas mehr inne.

Pflichtangaben nach EnWG und EEG

Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU):
Stadtwerke Münster GmbH

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:
20002232

Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
Amprion GmbH

EEG-pflichtige Mengen nach Regelzone

Der § 77 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 11. August 2014 sieht eine Veröffentlichung der aggregierten Letzverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG-Jahresabrechnung mit den Übertragungsnetzbetreibern für alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen vor. Nachfolgend sind die von der Stadtwerke Münster GmbH gemeldeten Daten aufgeführt.

Jahr kWh
2015 909.726.326
2016 1.026.503.262
2017 1.002.068.424
Jahr kWh
2015 88.383.900
2016 78.075.040
2017 174.648.626
Jahr kWh
2015 5.889.780
2016 39.470.297
2017 32.263.219
Jahr kWh
2015 90.814.464
2016 20.263.552
2017 85.570.970

Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes

Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.

Informationen nach Art. 4 Abs. 1 REMIT

Die Stadtwerke Münster GmbH veröffentlicht wichtige Informationen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).

In line with Article 4 of the EU Regulation No. 1227/2011 from October 25th 2011, Stadtwerke Münster GmbH publishes information on the Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (REMIT) at this point.