Sozialwohnung in Münster: Der Wohnberechtigungsschein

Um sich für die Vermittlung einer Sozialwohnung in Münster zu registrieren, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Entscheidung über die Ausstellung des Scheins richtet sich nach gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen. Die Wohnfläche wird gemäß der in dem Haushalt wohnenden Personen ermittelt.

Wohnberechtigungsschein beantragen

Ihren Wohnberechtigungsschein können Sie in Münster beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung beantragen. Dort wird dann geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein erfüllen. Sie finden das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung an der folgenden Adresse: Albersloher Weg 33, 48155 Münster. Sie erreichen das Amt mit der Linie 6, 8, 17 und den Ringlinien 33 und 34 auf der Haltestelle Hansaring.

Auf dieser Übersicht finden Sie sämtliche Informationen sowie eine Auflistung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung. Auch Telefonnummern, unter denen Sie Ihre Fragen klären können sind dort zu finden. Ebenfalls online finden Sie den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins.

Auch wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie unter Umständen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. In diesem Fall benötigen Sie einen Aufenthaltstitel bzw. eine Niederlassungsbescheinigung, die einen dauerhaften Aufenthalt bundesweit garantieren.

Eine Sozialwohnung finden

Da die Zahl der Suchenden einer Sozialwohnung in Münster recht hoch ist, empfehlen wir Ihnen, selbst eine Wohnung zu suchen. Dies erspart Ihnen Zeit für den Einzug in Ihr neues Heim. Fragen Sie bei diesen Anbietern an:

Wenn Ihr Anrecht auf eine Sozialwohnung bereits nachgewiesen wurde und Sie weitere Hilfe benötigen, nutzen Sie den Vordruck für die Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Um Menschen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, kümmert sich die  Fachstelle für Menschen mit Wohnungsproblemen.