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Nutzungsbedingungen für die LOOPmünster-APP und die LOOPmünster-On-Demand-Dienste

Die Stadtwerke Münster GmbH (im Folgenden „SWMS“) betreibt unter dem Produktnamen „LOOPmünster“ eine Buchungsplattform (App) für eine bedarfsgesteuerte Personenbeförderung mit Kleinbussen und Kraftfahrzeugen (nachfolgend LOOPmünster-On-Demand-Dienste). Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der LOOPmünster App und der Nutzung der LOOPmünster-On-Demand-Dienste. Die über die App gebuchten Beförderungsleistungen unterliegen den Beförderungs- und Tarifbedingungen des Westfalentarifs, die auf www.westfalentarif.de in der jeweils gültigen Fassung einzusehen sind.
 
§ 1 Gegenstand
(1)    Die SWMS bietet bedarfsgesteuerte Personenbeförderungsleistungen innerhalb des Stadtgebiets von Münster mittels der LOOPmünster-App an. Die die LOOPmünster-App nutzende Person (nachfolgend genderübergreifend als „Nutzer“ bezeichnet) hat die Möglichkeit, mit Hilfe der App eine Personenbeförderung für sich und Mitreisende zu buchen.
(2)    Neben bereits bestehenden physischen Haltestellen des Nahverkehrs werden bei Buchung in der App auch virtuelle Haltestellen angefahren.
(3)    Die Buchung der Personenbeförderung für die LOOPmünster-On-Demand-Dienste ist nur über diese App und telefonisch möglich. Die Nutzungsbedingungen für die telefonische Buchung sind gesondert geregelt.
(4)    Die Buchung der Fahrten für die LOOPmünster-On-Demand-Dienste erfolgt über die LOOPmünster-App und wird von dem Dienstleister Door2Door (Torstraße 109, 10119 Berlin) durchgeführt.
(5)    Die über die App gebuchte Beförderungsleistung wird durch die SWMS oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. Alle eingesetzten Fahrer besitzen, sofern gesetzlich vorgesehen, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung. Die SWMS verfügt über alle notwendigen Genehmigungen zur Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr.

 

§ 2 Registrierung / Konto des Nutzers
(1)    Für die Nutzung der LOOPmünster-On-Demand-Dienste ist die Installation der kostenlos in gängigen App Stores zum Download angebotenen LOOPmünster-App („App“) auf einem mobilen Endgerät erforderlich. Die App ist für iOS und Android-Systeme verfügbar. Weder der Dienstleister door2door noch die SWMS haben die Pflicht zur Bereitstellung von Konfigurations- und Installationsleistungen.
(2)    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der LOOPmünster-On-Demand-Dienste ist zudem die Registrierung des Nutzers beim Dienstleister door2door. Dafür sind folgende Angaben notwendig: E-Mailadresse, Name und Vorname. Etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten hat der Nutzer den SWMS über die in der App hinterlegten Kontaktdaten mitzuteilen. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, kann die SWMS gehindert sein, die LOOPmünster-On-Demand-Dienste ordnungsgemäß anzubieten und ist berechtigt, eventuelle Mehraufwendungen geltend machen.
(3)    Das Anlegen eines Nutzerkontos und die Registrierung sind nur in deutscher Sprache möglich. Mit der Registrierung stimmt der Nutzer den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu.  Mit erfolgreicher Registrierung in der App kommt ein Nutzungsrahmenvertrag mit dem Inhalt dieser AGB und der Beförderungsbedingungen der SWMS („Westfalentarif“) in der aktuellen Fassung zwischen der SWMS und dem Nutzer zustande.
(4)    Zur Registrierung berechtigt sind voll geschäftsfähige, natürliche Personen. Beschränkt geschäftsfähige Personen sind nur dann zur Registrierung berechtigt, wenn sie im Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter handeln.
(5)    Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine Registrierung. Die SWMS behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos aus berechtigtem Grund abzulehnen. Ein berechtigter Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn

  • die SWMS annehmen kann, dass der Nutzer falsche Angaben gemacht hat,
  • der Nutzer gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt,
  • oder wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass sich der Nutzer nicht vertragsgemäß verhalten wird.

(6)    Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebotes behält sich die SWMS ausdrücklich vor, Personen, die mehrfach wiederholt nicht zur in der App angegebenen Abfahrtzeit am Abholort erscheinen, mindestens vorübergehend von der Nutzung der Buchungsplattform auszuschließen.
(7)    Die SWMS behält sich zudem das Recht vor, ein Nutzerkonto aus den in Abs. 5 genannten Gründen, bei Feststellung eines Missbrauchs oder sonstigem berechtigten Interesse zu löschen. Bei Zahlungsverzug und sonstigen Zahlungsstörungen hat die SWMS das Recht auf eine zeitweise Sperrung, bis die offenstehende Forderung ausgeglichen ist. Dieses Recht besteht nicht bei einem unwesentlichen Verstoß oder wenn eine Sperrung für den Nutzer unzumutbar ist.
(8)    Stellt der Nutzer einen Missbrauch der LOOPmünster-On-Demand-Dienste über sein mobiles Endgerät fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der SWMS anzuzeigen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. In diesem Fall wird der Account des Nutzers sofort gesperrt.

 

§ 3 Vertragsabschluss
(1)     Der Vertrag über die Buchung einer bedarfsorientierten Beförderung kommt mit der SWMS zustande. Der Abschluss des Vertrages erfolgt bei Buchung über die App durch eine Bestätigung der SWMS per E-Mail. Für die Nutzung der LOOPmünster-On-Demand-Dienste muss bei Fahrantritt ein gültiges Ticket vorhanden sein. Details hierzu sind in § 4 dieses Vertrages geregelt.
(2)    Die Buchung ist personengebunden. Der Nutzer kann Fahrten für bis zu maximal 5 Mitreisende mitbuchen, sofern er selbst an der Fahrt teilnimmt. Eine Buchung ausschließlich für Dritte ist ausgeschlossen. Bei der Buchung muss die genaue Anzahl der Mitreisenden angegeben werden.
(3)    Die Buchung einer Fahrt ist rechtsverbindlich und keine bloße Reservierung. Der Nutzer gibt mit seiner Bestellung des LOOPmünster-On-Demand-Dienstes ein Angebot zum Abschluss eines Personenbeförderungsvertrags ab. Die Annahme kommt durch die SWMS durch die Bestätigung innerhalb der LOOPmünster-App zustande. Details zur Buchung regelt § 5 dieses Vertrages.

 

§ 4 Ticketerwerb und Ticketkontrolle
(1)    Der Kauf eines Tickets erfolgt nicht in der LOOPmünster-App. Der Kauf eines Fahrausweises ist bei einem Ticketpartner der SWMS entweder in der Westfalentarif-App, an bekannten Vorverkaufsstellen oder durch Abschluss eines Abos (z.B. MünsterAbo) und mit dem e))Ticket möglich.
(2)    Das Ticket muss bei Fahrantritt bereits entwertet sein. Insbesondere die Entwertung von Papiertickets ist beim Fahrer des LOOPmünster Services nicht möglich. Ein Papierticket kann nur dann genutzt werden, wenn es bereits entwertet (z.B. im Bus) und noch gültig ist (z.B. bei einem 90-Minuten Ticket innerhalb der 90 Minuten).
(3)    Im Fahrzeug besteht die Möglichkeit, ein (((eTicket zu aktivieren. 90 MinutenTickets bzw. FlexAbos müssen durch den Fahrer aktiviert werden. Der Fahrgast hat unaufgefordert sein (((eTicket zur Aktivierung dem Fahrer vorzulegen.
(4)    Das Ticket wird vor Fahrtbeginn durch den beauftragten Fahrer geprüft und ist daher immer bei sich zu führen. Handelt es sich um ein mobiles Ticket, so hat der Nutzer die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sicherzustellen. Der Nutzer hat bei einer Kontrolle auf Verlangen das Ticket oder mobile Endgerät mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.
(5)    Der Nutzer hat im Falle des Nichterscheinens am Abholort zur angegebenen Abfahrtzeit oder bei vorzeitigem Beenden der Fahrt keinen Anspruch auf Erstattung des Entgelts für das Ticket.

 

§ 5 Buchung der Leistung von LOOPmünster
(1)    Nach erfolgter Erstregistrierung ist der Nutzer für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet. Die Buchung einer Fahrt erfolgt im LOOP-Nutzungskonto des Nutzers.
(2)    Über die App können unter Angabe von gewünschtem Start- und Zielpunkt, sowie der gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit unverbindliche Fahrtanfragen gestellt werden. Zur Buchung einer Fahrt gibt der Nutzer in den entsprechenden Suchfeldern seinen Abfahrtsort und das Ankunftsziel ein. Die Eingabe kann manuell erfolgen. Alternativ kann der Nutzer in der App die Nutzung eigener Standortdaten (Geolocation) aktivieren, sodass eine Ermittlung der nächsten Haltestelle automatisch anhand des Standortes erfolgt. Ein Überschreiben dieses Vorschlags ist jederzeit möglich. Auch kann die einmal freigegebene Nutzung der Standortdaten jederzeit abgeschaltet werden.
(3)    Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein konkreter Fahrtvorschlag unterbreitet. Dabei werden dem Nutzer vor der verbindlichen Buchung der Fahrpreis, die voraussichtliche Fahrtdauer und die voraussichtliche Abholzeit berechnet und angezeigt. Diese Berechnung basiert auf einer Schätzung und kann verkehrsbedingt (z.B. Stau, andere Route, weiterer Fahrgast) von der tatsächlichen Fahrt- und Ankunftszeit abweichen. Dem Nutzer wird daher neben der geschätzten Ankunftszeit des Fahrzeuges ein Zeitfenster für die Abholung an der vereinbarten Haltestelle angezeigt. Der Nutzer muss in dem Zeitfenster abfahrbereit sein. Eine Mobilitätsgarantie besteht nicht.
(4)    Dieser Fahrtvorschlag kann vom Nutzer innerhalb eines angezeigten Zeitraums über einen Auswahlknopf bestätigt werden. In diesem Fall wird aus dem Fahrtvorschlag eine verbindliche Buchung der Fahrt.
(5)    Der Nutzer hat die Möglichkeit, in der App Push-Benachrichtigungen zu erhalten. Stellt er dies in den Einstellungen ein, so erhält er kurz vor Ankunft des Transportmittels eine Benachrichtigung. Die SWMS haftet nicht für die Pünktlichkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Benachrichtigungen.

 

§ 6 Nichtausführung einer Buchung
(1)    Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen sind verbindlich. Bis kurz vor Fahrtantritt können Buchungen vom Nutzer storniert werden. Eine Änderung des Fahrtziels ist nach der Buchung nicht mehr möglich. Der Nutzer hat jedoch die Möglichkeit, auf Wunsch das Fahrzeug vor dem ursprünglichen Fahrtziel zu verlassen; der Fahrer entscheidet über eine geeignete Haltemöglichkeit.
(2)    Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebotes wird der Fahrer nicht auf Personen warten, die nicht zur in der App angegebenen Abfahrtzeit am Abholort erscheinen. Bereits erfolgte Zahlungen für das Fahrticket werden nicht erstattet.
(3)    Bei einer nicht vom Nutzer zu vertretenden verspäteten Bereitstellung des Fahrzeugs am Abholort von mehr als zehn Minuten kann der Nutzer die Fahrt kostenfrei über die App stornieren. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet. Bereits erfolgte Zahlungen für das Fahrticket werden auf Antrag des Kunden erstattet.
(4)    Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können aus wichtigem Grund von der SWMS gekündigt werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein, es sei denn dies würde zu einer nur unwesentlichen Verspätung führen. Die Kündigung wird dem Nutzer in der App angezeigt. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet. Bereits erfolgte Zahlungen für das Fahrticket werden auf Antrag des Kunden erstattet.


§ 7 Beförderungsbedingungen
(1)    Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der SWMS (abrufbar unter: www.westfalentarif.de, sofern nicht diese Nutzungsbedingungen speziellere Regelungen enthalten.
(2)    Das Beförderungsgebiet von LOOPmünster unter www.loop-muenster.de einsehbar.
(3)    Bei Verlust eines Gegenstandes im Fahrzeug des LOOPmünster-On-Demand-Dienstes ist die SWMS zu benachrichtigen. Eine Haftung der SWMS bei Verlust von Gegenständen in den Fahrzeugen LOOPmünster-On-Demand-Dienste besteht nicht.
(4)    Dem Fahrer steht es zu, die Beförderung eines Nutzers zu verweigern oder die Beförderung des Nutzers vorzeitig zu beenden, wenn der Verdacht auf Verletzung der Beförderungsbedingungen besteht sowie bei starker Alkoholisierung des Nutzers oder wenn durch die Beförderung des Nutzers eine Gefahr für die Sicherheit bzw. eine sonstige Belästigung des Fahrers oder der übrigen Fahrgäste besteht.
(5)   Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am und/oder im Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Ferner behält sich die SWMS das Recht vor, bei übermäßiger Verschmutzung im Fahrzeug eine Reinigungspauschale von 100 €  zu erheben. wobei dem Nutzer der Nachweis eröffnet ist, es seien nur geringere Reinigungskosten angefallen.
(6)    Kleinkinder werden nur mit dem jeweils gesetzlich zulässigen Kindersitz befördert. In jedem Fahrzeug befindet sich eine Kindersitzerhöhung. Bei der Buchung ist anzugeben, ob und welcher Kindersitz benötigt wird. Kindersitze von der Gruppe 0 sind vom Fahrgast mitzubringen. In jedem Fahrzeug befindet sich eine Kindersitzerhöhung; einige Fahrzeuge verfügen darüber hinaus auch über einen Kindersitz der Gruppe I-II. Für jeden Kindersitz muss der Sitzplatz gebucht werden. Sind wegen fehlender Angaben bei der Buchung keine Kindersitze mehr verfügbar oder hat der Nutzer keinen notwendigen Kindersitz mitgebracht, so kann der Fahrer die Beförderung des Kindes verweigern.
(7)    Pro Fahrzeug kann maximal ein Rollstuhl befördert werden. Dieser ist vorab über die App oder telefonisch zu buchen. Für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen ist je ein Sitzplatz zu buchen.
(8)    Die Mitnahme von Gepäck ist grundsätzlich nur bei einem kleinen Handgepäckstück (ca. 55cm x 40 cm x 23 cm) möglich. Pro Fahrzeug kann zusätzlich ein großes Gepäckstück mitgenommen werden, soweit dies vorher bei der Buchung angegeben worden ist und es die Platzverhältnisse zulassen. Kinderwagen und Rollator gelten als großes Gepäck und können nur zusammengeklappt und bei vorheriger Angabe während der Buchung mitgenommen werden. Die Mitnahme von großen elektronischen Rollatoren ist wegen Platzmangel nicht möglich.
(9)    Die SWMS behalten sich vor, für den Fall einer Buchung und einer unnötigen Blockade mehrerer Sitze durch einen Nutzer diese Fahrt zu stornieren oder den Fahrgast durch den Fahrer abweisen zu lassen, sofern der Nutzer die Nutzung mehrerer Sitze nur für sich allein vorgesehen hat.

 

§ 8 Kündigung
(1)    Der Nutzungsrahmenvertrag und das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto kann vom Nutzer jederzeit in der App oder schriftlich gegenüber der SWMS fristlos gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung seitens der SWMS kann mit einer 14-tägigen Frist über E-Mail oder schriftlich erfolgen. Offene Forderungen bleiben auch bei einer wirksamen Kündigung bestehen.

(2)    Der SWMS steht bei geeignetem Grund die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung zu. Ein solcher Kündigungsgrund kann sich ergeben
•    aus den in § 2 Abs. 5 - 7 genannten Gründen
•    bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
•    bei Missbrauch der Leistungen von Vertragspartnern.  
•    wenn ein weiterer wichtiger Grund vorliegt, der eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung für die SWMS begründet.

 

§ 9 Leistungsvorbehalt, Haftung
(1)    Sämtliche Leistungen der LOOPmünster-On-Demand-Dienste der SWMS stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der App, einer erfolgten Registrierung in der LOOPmünster-App, der erfolgten Zahlung des Beförderungsentgelts, der Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der Einhaltung der ausgewiesenen Beförderungsbedingungen.
(2)    Die Haftung der SWMS und ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist im Rahmen der Nutzung dieser LOOPmünster-On-Demand-Dienste (einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt auch die Haftung der SWMS bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die SWMS in ihren Allgemeinen und / oder Besonderen Beförderungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen abweichende Haftungsregelungen getroffen hat, gelten diese.
(3)    Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der App. Die SWMS ist berechtigt, die Verfügbarkeit der App jederzeit vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken. Eine Mängelhaftung für eine unerhebliche Abweichung von der hier beschriebenen oder vorausgesetzten Beschaffenheit der App besteht nicht. Obgleich sich die SWMS stets bemüht, die Website und/oder Applikation virenfrei zu halten, garantiert die SWMS keine Virenfreiheit.
(4)    Die SWMS haftet nicht für die Richtigkeit für die von Dritten zur Verfügung gestellten Daten.

 

§ 10 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der App
(1)    Der Nutzer erhält das für die Nutzung der App erforderliche, nicht ausschließliche und zeitlich begrenze, nicht übertragbare, nicht unter-lizenzierbare Recht zur Nutzung der App nach Maßgabe dieser AGB. Die vertragsgemäße Nutzung erstreckt sich auch auf die für das Laden,  Speichern und Anzeigen der App erforderlichen flüchtigen Vervielfältigungen. Das Bearbeiten der App ist nur innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen gestattet; eine Mängelbeseitigung von Mängeln in der App durch den Nutzer oder durch vom Nutzer beauftragte Dritte ist nicht gestattet.
(2)    Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung der App, von Bildern in der App, von „Screenshots“ der Benutzeroberfläche der App oder sonstigen Inhalten ist nicht gestattet. Das Vermieten, Veräußern oder sonstige Zugänglichmachen der App ist untersagt.
(3)    Dem Nutzer stehen keine weiterreichenden Nutzungs- und Verwertungsrechte an der App als die in Abs. 1 bezeichneten Rechte zu.
(4)    Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen führen zur Unwirksamkeit der in Abs. 1 erteilten Nutzungsrechte. Der Nutzer hat in diesem Fall die App und sämtliche Kopien unverzüglich zu löschen.

 

§ 11 Datenschutz
Für die Registrierung in der App werden Vor- und Nachname, sowie Email-Adresse benötigt. Die Buchungsdaten werden für die Verbesserung des Angebotes anonymisiert gespeichert. Dabei verpflichtet sich die SWMS, alle gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten. Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu dieser App zu entnehmen. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragte/n der SWMS: Datenschutzbeauftragte/r, Hafenplatz 1, 48155 Münster, datenschutz@stadtwerke-muenster.de.


§ 12 Änderungen der APP, der Dienste und der Nutzungsbedingungen
(1)    Die SWMS ist berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den LOOPmünster-On-Demand-Dienst nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.
(2)    Die SWMS ist ferner berechtigt, die App nicht mehr anzubieten und den LOOPmünster-On-Demand-Dienst einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
(3)    Die SWMS behalten sich ferner vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einer Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer trotz Mitteilung und Benachrichtigung über die Änderungen nicht ausdrücklich innerhalb der Änderungsfrist, so gilt eine weitere Nutzung der App und des LOOPmünster-On-Demand-Dienste als Einverständnis mit den neuen Nutzungsbedingungen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen oder einem Teil der Änderungen, so gilt dies als seine Kündigung seines Nutzerkontos.
(4)    Über Änderungen nach den Ziffern (1) bis (3) informiert die SWMS die Nutzer in Textform.

 

§ 13 Schlussbestimmungen
(1)    Änderungen und Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2)    Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
(3)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden kann (Vertrag mit einem Verbraucher) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(4)    Im Geschäftsverkehr mit Nutzern, die keine Verbraucher sind, wird als Gerichtsstand Münster i. Westf. vereinbart.
(5)    Bei Widersprüchen zwischen einer englischen und der deutschen Version dieser AGB gelten die Bestimmungen der deutschen Version.


Stand 09.02.2021

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