FlexAbo

Mit dem FlexAbo ab 8 Uhr im Stadtgebiet Münster mobil. Auf andere Personen übertragbar - einfach einchecken und losfahren.

ab 36,00 Euro im Monat

FlexAbo im Überblick

  • nur für das Stadtgebiet Münster erhältlich

  • ist ein übertragbares Abo und kann auch von anderen Personen genutzt werden

  • werktags ab 8 Uhr in Münster mit Bus & Bahn mobil,
    für Fahrten vor 8 Uhr - 1,50 Euro Tagesaufpreis (Preisbremse: Monatspreis von max. 49 Euro), an Wochenenden und Feiertagen (NRW) sogar ganztägig  - ohne Aufpreis

  • kostenlose Mitnahme eines Erwachsenen und bis zu 3 Kinder (6-14 J.), alternativ Fahrräder:
    an Werktagen ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen (NRW) ganztägig

  • Zusatznutzen für Abos der Preisstufe 0 im Stadtgebiet Münster:
    - kostenlose Mitnahme von bis zu 3 Kinder (6-14 Jahre) ganztägig
    - kostenlose Fahrradmitnahme in den Stadtbussen ganztägig möglich
    - 10 Minuten MobilitätsGarantie

  • günstige Anschlussfahrten mit zusätzlichem AnschlussTicket / FahrWeiterTicket Westfalen

  • Stadtwerke PlusCard - profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kundenkarte, wie z.B. Carsharing

ab 36,00 Euro im Monat

Preisstufe

Nur für das Stadtgebiet Münster erhältlich. Für Fahrten innerhalb Münsters gilt die Preisstufe 0.

Mit einem zusätzlichen FahrWeiterTicket / AnschlussTicket können Sie günstige Anschlussfahrten über den Gültigkeitsbereich Ihres Abos hinaus unternehmen.

 

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

Häufige Fragen

​Das FlexAbo ist ein flexibles Abo, welches an Werktagen von 8 Uhr bis 5 Uhr (Schienenverkehr 3 Uhr) morgens des Folgetages gültig ist. Das FlexAbo kann auch vor 8 Uhr genutzt werden. In dem Fall wird dann pro Nutzungstag ein Aufpreis in Höhe von 1,50 EUR berechnet.

Der monatliche Grundpreis erhöht sich somit mit jedem Tag, an dem vor 8 Uhr gefahren wird, um 1,50 EUR. Maximal werden allerdings monatlich nur 49,00 EUR berechnet.

​Für jeden Werktag, an dem das FlexAbo zwischen 5 und 8 Uhr morgens genutzt wird, wird einmalig ein Aufpreis von 1,50 EUR berechnet. (Bahn 3 Uhr)

​Die monatliche Abrechnung beinhaltet den Grundpreis und die zusätzlichen Fahrten vor 8 Uhr. Der Höchstpreis liegt bei 49,00 EUR im Monat. Auf Wunsch erhalten Sie über diese Fahrten einen Einzelfahrtennachweis. In diesem sind die jeweiligen Einstiegshaltestellen mit Uhrzeit aufgeführt. Ihre Rechnung wird Ihnen umweltfreundlich per E-Mail zugesendet.

​Sie erhalten ab dem 15. des Folgemonats eine leicht verständliche Rechnung, auf Wunsch kann auch ein Einzelfahrtennachweis beantragt werden. Die Rechnung wird umweltfreundlich per E-Mail zugesendet. Natürlich gilt: Keine Fahrten vor 8 Uhr - keine Rechnung / Zusatzkosten. Der fällige Betrag wird am 1. Werktag des nächsten Monats von Ihrem Konto abgebucht.

​Sie können Ihre eTicket-Rechnung in detaillierter oder kompakter Form erhalten.

Rechnungsumstellung Einzelfahrtennachweis

​Sie möchten Ihre eTicket-Rechnung zukünftig nur noch online erhalten? Wir stellen Ihnen Ihre eTicket-Rechnung in unserem Kundenportal für Sie bereit.

Umstellung eTicket-Onlinerechnung

Das FlexAbo gilt nur innerhalb der Preisstufe 0 im Stadtgebiet Münster. An den jeweiligen Grenzhaltestellen stadtauswärts ist das Abo am Kartenleser nicht gültig.

​Zusatznutzen für Abos der Preisstufe 0 im Stadtgebiet Münster:

  • kostenlose Mitnahme von bis zu 3 Kindern (6-14 Jahre) ganztägig
  • kostenlose Mitnahme eines Erwachsenen: an Wochentagen ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig

​Die Mitnahme eines Fahrrades in Münsters Bussen ist ganztägig kostenlos möglich, wenn genügend Platz im Bus vorhanden ist.

​Die Nutzung des FlexAbos über die Preisstufe 0 hinaus ist mit einem AnschlussTicket / FahrWeiterTicket Westfalen möglich.

​Ja, das FlexAbo ist übertragbar und kann von anderen Personen genutzt werden.

​​Das Abonnement gilt mindestens für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wobei dem Kunden unaufgefordert weitere Tickets/Abokarten zugesandt werden.

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Jahr ist das Abo jeweils zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt, wird einmalig eine pauschale Fahrgeldnachberechnung von 30 Euro erhoben.

Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.

Kündigung eines Abonnements

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

​Schüler die mit Bus & Bahn zur Schule fahren oder Besitzer eines Münster-Passes, können bei verschiedenen Abos im Stadtgebiet Münster Preisvorteile erhalten.

Informationen zu Abos mit Ermäßigungen

Bei Verlust kann die Abo-/Ticketkarte gesperrt werden und wird gegen eine geringe Gebühr ersetzt.

Verlustmeldung

Ihre Bestellung muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein.

Die Bezahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, komfortabel per Bankeinzug.

​Im Kundenportal bestellen Sie neue Produkte und Services, verwalten Ihre bestehenden Verträge und ändern persönliche Daten, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung.

Zum Kundenportal

Häufige Fragen zum elektronischen Abo

​Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.

Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.

​Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.

Grüner Haken: das Ticket ist gültig.

Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.

Im Bus:

Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.

Am Bahnhof:

An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkte in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.

​Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.

​Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.

Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.

​Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.

​Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.

​Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22, Servicepunkt auf der Salzstraße).

​Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22 und im Servicepunkt auf der Salzstraße.

Verlustmeldung

Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.

Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.

​Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.

Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.

Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.

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