Preisänderungsklauseln kommen im Regelfall in längerfristigen Verträgen zum Einsatz. Sie dienen dazu Verträge zukunftssicher für beide Vertragsparteien zu gestalten, in dem die Preisbestandteile der Verträge mit Hilfe von mathematischen Formeln an die Veränderungen von Rahmenbedingungen (z.B. Lohn- oder Rohstoffkosten) angepasst werden. Das Gegenteil eines Vertrages mit einer Preisänderungsklausel ist ein Vertrag mit einem Festpreis.
Wie steht Fernwärme in Vollkostenvergleich zu Öl und Gas?
Fernwärme ist preislich deutlich attraktiver als Öl und ähnlich attraktiv wie Erdgas. Im Vollkostenvergleich sind, im Vergleich zu einer konventionellen Ölheizung, erhebliche Einsparungen möglich.
Wie sieht die Formel der Preisänderungsklausel aus?
Der zu zahlende Wärmepreis für die Wärmelieferungen setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis, bezogen auf den Anschlusswert, einem Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge und einem jährlichen Verrechnungspreis für die Messeinrichtung.
Der Grundpreis:
Grundpreis:
Bestandteile der Grundpreisformel:
GP FW: Grundpreis GP0: Basis-Jahresgrundpreis Investition: Weiterhin Verwendung des Investitionsgüterpreisindex vom statistischen Bundesamt (12/3/12-Regel) (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte)
Der Arbeitspreis:
Arbeitspreis:
Bestandteile der Arbeitspreisformel:
AP FW: Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge AP0: Basis-Arbeitspreis Erdgas: Durchschnittspreis NCG Jahresprodukt an der EEX für das jeweilige Lieferjahr der Fernwärme (12/1/12-Regel) Lohn: der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Index der tariflichen Monatsverdienste für Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig Energieversorgung (12/3/12-Regel)
Der Verrechnungspreis:
Verrechnungspreis:
VP FW: Verrechnungspreis VP0: Basis-Verrechnungspreis Investition: Weiterhin Verwendung des Investitionsgüterpreisindex vom statistischen Bundesamt (12/3/12-Regel) (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte)
Warum Erdgas anstatt Öl?
Die Münsteraner Fernwärme entsteht bei der Stromproduktion in unserem GuD-Kraftwerk am Hafen und in mehreren Blockheizkraftwerken. Dort wird mit Erdgas Strom produziert. Die dabei entstehende Wärme ist eigentlich ein Abfallprodukt. Im Gegensatz zu anderen Kraftwerken wird Sie im GuD-Kraftwerk und in den Blockheizkraftwerken allerdings nicht an die Außenwelt abgegeben sondern genutzt und als Fern- und Nahwärme in die Münsteraner Haushalte geleitet. Die Kosten der Fernwärmeproduktion werden in Münster also maßgeblich durch den Erdgaspreis bestimmt.
Ab wann gilt die aktuelle Preisänderungsklausel?
Die Preisänderungsklausel für Fernwärme gilt ab dem 01.10.2011.
Welche Vorteile bietet die aktuelle Preisänderungsklausel?
Preisanpassungen finden nur noch einmal pro Jahr zum 01.01. eines jeden Jahres statt. Mit dieser Preisgarantie für 12 Monate können Sie sicher kalkulieren und haben Ihre Energiekosten stets im Griff.
Darüber hinaus entsteht durch den Wegfall der Ölpreisbindung ein direkter Bezug zwischen den Erdgasbeschaffungspreisen und der damit verbundenen Fernwärmeproduktion in unserem GuD-Kraftwerk. Die Formel ist zudem rechtlich geprüft und berücksichtigt die aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit und wie lautet die Kündigungsfrist?
Die Laufzeit von Versorgungsverträgen beträgt höchstens zehn Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart.
Enthalten die Fernwärmelieferungsverträge der Stadtwerke Münster GmbH Preisänderungsklauseln?
Ja. Die Fernwärmelieferungsverträge der Stadtwerke Münster GmbH enthalten Preisänderungsklauseln gemäß § 24 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).
Wie müssen Preisänderungsklauseln nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV gestaltet sein?
Die Regelung in § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV verpflichtet die Stadtwerke Münster GmbH in Preisänderungsklauseln sowohl Kostenentwicklungen als auch die Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen. Die Kostenentwicklung betrifft sowohl die Kosten der Erzeugung als auch der Bereitstellung. Bei den zu berücksichtigenden Verhältnissen am Wärmemarkt sind die Preisverhältnisse im Verbrauchermarkt gemeint. Zum Wärmemarkt gehören alle Energieträger, die mit Fernwärme in Wettbewerb treten können. In der Branche üblich ist eine Kombination eines Brennstoff- und eines Lohnelements. So ist die Klausel der Stadtwerke Münster GmbH aufgebaut. Die Preisänderungsklausel ist auch allgemein verständlich, da jeder Kunde erkennen kann, welche Berechnungsfaktoren zu welchem Anteil Eingang in die Preisfindung finden.
Handelt es sich um eine automatische Preisänderungsklausel?
Ja. Die Berechnungsfaktoren für die Preisänderung müssen vertraglich so bestimmt sein, dass bei der Berechnung des geänderten Preises kein Ermessensspielraum besteht. Dies bezeichnet man als automatische Wirkung.
Gibt es bei einer Preisänderungsklausel auf der Basis des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB?
Nein. Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 11.10.2006 klargestellt, dass die Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei Einhaltung der Regelungen des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt.
Welche Vorteile bietet die Preisänderungsklausel?
Auf Grund der Preisänderungsklausel werden die Preise je nach Situation nach oben oder nach unten angepasst. Dies ermöglicht lange Vertragslaufzeiten. Änderungskündigungen zum Zwecke der Preisanpassung unter Berücksichtigung der Form- und Fristenerfordernisse sind dann nicht erforderlich.
Das Fernwärmeversorgungsunternehmen muss dann außerdem nicht gleich zu Beginn des Vertrages wegen möglicher künftiger Kostenerhöhungen einen Risikozuschlag einrechnen.