Fragen rund um den Energieausweis
Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Hauses für Heizung und Warmwasserbereitung sowie über die energetische Qualität der Gebäudehülle und zeigt Energiesparpotenziale auf. Der Energieausweis enthält neuerdings eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). Damit wird es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs analog zu den Einteilungsklassen von Haushaltsgeräten miteinander zu vergleichen. Kauf- und Mietinteressenten erhalten so die nötigen Informationen, um sich bewusst für ein Objekt mit niedrigen Betriebskosten und geringer Umweltbelastung zu entscheiden. Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Bei Nachfrage sind sie verpflichtet dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen. Grundsätzlich müssen bei allen Immobilienanzeigen in Printmedien und Online-Portalen Energiekennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden. Diese Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden. Es wird also eine Weile dauern, bis die Effizienzklassen ein gewohntes Bild auf dem Immobilienmarkt sind. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und können - wenn das Gebäude nicht verändert wird - jeweils so lange verwendet werden. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.
Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Mieter oder Käufer einer Immobilie?
Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.
Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Eigentümer einer Immobilie?
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt gegebenenfalls Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?
Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen - zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts - ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.
Was steht im Energieausweis?
Der Ausweis besteht aus vier Seiten inkl. einer Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Die erste Seite enthält allgemeine Informationen zum Gebäude sowie den Grund der Ausstellung (z.B. Neubau, Modernisierung). Auf der zweiten bzw. dritten Seite wird der ermittelte Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch für das jeweilige Gebäude in kWh pro m2 undJahr [kurz: kWh/(m2*a)] angegeben und auf einer Farbskala dargestellt. Zudem erfolgt hier der Vergleich zu fest definierten Vergleichswerten, d.h., der Bedarfs- bzw. der Verbrauchskennwert kann auf einen Blick abgelesen werden. Zusätzlich zum Endenergiebedarf bzw.-verbrauch wird der Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch ausgewiesen. Diese beinhalten zusätzlich vorgelagerte Energieaufwände für die Gewinnung und den Transport des Energieträgers. Die folgenden Seiten umfassen Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung und Erläuterungen zum Energieausweis.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis, verbrauchsorientierter Energieausweis) wird ausschließlich auf Grundlage bekannter Verbrauchsdaten erstellt. Diese Verbrauchsdaten ergeben sich durch Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen der Energielieferanten. Der Energieausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre für das gesamte Gebäude erstellt. Anhand von Referenzwerten aus statistischen Erhebungen werden die Verbrauchsdaten eingeordnet und verglichen. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner und der baulichen Qualität abhängig.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis, bedarfsorientierte Energieausweis) entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes. Es wird ein vom Nutzer unabhängiger Normverbrauch ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder ein niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. Zur Berechnung des Energiebedarfs werden alle relevanten Faktoren, wie zum Beispiel die Größe des Gebäudes, Dämmzustand, Qualität der Heizungsanlage oder die Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers, mit einbezogen. Da die Datenaufnahme sehr aufwändig sein kann und ggf. ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieexperten durchgeführt wird, ist dieser Ausweis teurer als ein Verbrauchsausweis.
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
In Deutschland wurde der Energieausweis für alle bestehenden Wohngebäude bereits im Januar 2009 eingeführt. Stichtag für alle bestehenden Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009. Bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es jedoch keine Aufforderung für einen Energieausweis.
Für welche Arten von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler, Abrissgebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens 4 Monate im Jahr genutzt werden. Auch bei rein formellen Verkäufen, z. B. innerhalb eines Konzerns oder innerhalb der Familie, ist kein Energieausweis erforderlich.
Welcher Energieausweis (Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis) wird benötigt?
Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, wird dann der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis zur Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlenswert, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.
Behalten bereits ausgestellte Energieausweise vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit?
Ja, alle vorhandenen Energieausweise, die vor dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Energieeinsparverordnung erstellt wurden, sind weiterhin gültig und können verwendet werden.
Sind die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen?
Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten die Modernisierungsempfehlungen ernst genommen werden. Insbesondere wenn dem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich für den Eigentümer die energetische Sanierung des Gebäudes. Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Wänden oder das Erneuern der alten Heizungsanlage können den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten erheblich senken. Sie verschaffen dem Eigentümer langfristig mehr finanzielle Freiheit und steigern den Marktwert des Gebäudes, denn der Faktor „energetische Qualität“ wird zu einem immer wichtigeren Kriterium für Mieter und Käufer.
Was ist mit gemischt genutzten Gebäuden?
Nach §22 der Energieeinsparverordnung sind Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, getrennt als Nichtwohngebäude zu berechnen. Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln. Hier kann jeweils für die unterschiedlichen Gebäudeteile ein Energieausweis ausgestellt werden.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Energieausweises gibt es?
Die Einführung des Energieausweises in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – kurz genannt EU-Gebäuderichtlinie. Die Umsetzung der EU-Richtlinien fanden in Deutschland durch die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) statt. Seit dem 01. Mai 2014 gilt die EnEV 2014.
Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.
Kann ich den Energieausweis über die Stadtwerke Münster erhalten?
Ja, die Stadtwerke Münster bieten derzeit sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis an.