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  • 1

    Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Preise gelten ab Lieferbeginn entsprechend für 1 oder 2 Jahre. Der angegebene Monatspreis ist der Gesamtpreis geteilt durch 12 Monate. Die Höhe des monatlichen Abschlags kann abhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung davon abweichen.

  • 2

    Strom: Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Strom auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z.B. die EEG[1]Umlage, der KWKG-Zuschlag, die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Stromsteuer. Der veränderbare Preisanteil beträgt für Münster derzeit ca. 21,0 % des Verbrauchspreises sowie ca. 16,7 % des Grundpreises. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stromlieferungs-Sonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH“.

    Erdgas: Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Erdgas auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z. B. die Energiesteuer. Der Lieferant berechnet diese Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen in der jeweils gültigen Höhe, soweit keine gesetzliche Regelung dem entgegensteht. Der veränderbare Preisanteil für Münster beträgt derzeit ca. 11,7 % des Verbrauchspreises und ca. 6,5 % des Grundpreises. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgas-Sonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH".

  • 3

    Der Bonus gilt für Neukunden außerhalb des Stadtgebietes Münster, beim Abschluss eines Ökostromvertrages. Dieser wird ca. 2 Monate nach Lieferbeginn Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben. Keine Barauszahlung möglich. Aktion gilt für alle Ökostrom-Bestellungen, die bis zum 28.02.2019 bei den Stadtwerken Münster über das Kundenportal der Stadtwerke Münster eingehen.

  • 4

    Die Berechnung der Ersparnis Strom basiert auf dem Grundversorgungstarif der RWE gemäß Preisen gültig ab dem 01.03.2015 sowie Münster:garantiert (24 Monate Laufzeit) gemäß Preisen gültig ab dem 19.02.2016 bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (3-4 Personen Haushalt). Die Berechnung der Ersparnis Erdgas basiert auf dem Grundversorgungstarif der RWE gemäß Preisen gültig ab dem 01.10.2013 sowie Münster:garantiert (24 Monate Laufzeit) – Preiszone 2 gemäß Preisen gültig ab dem 19.02.2016 bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (durchschnittl. Einfamilienhaus). Die Gesamtersparnis ist die Summe der Ersparnis Strom und der Ersparnis Erdgas.

  • 5

    Gemäß dem Strom-Grundversorgungstarif von RWE ab dem 01.03.2015. Der Wettbewerber bietet neben dem Grundversorgungstarif weitere Tarife an, die günstiger als der hier zugrunde gelegte Preis des Grundversorgungstarifs sein können. Der Grundversorgungstarif hat keine Erstlaufzeit und ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.

  • 6

    Gemäß dem Erdgas-Grundversorgungstarif von RWE ab dem 01.10.2013. Der Wettbewerber bietet neben dem Grundversorgungstarif weitere Tarife an, die günstiger als der hier zugrunde gelegte Preis des Grundversorgungstarifs sein können. Der Grundversorgungstarif hat keine Erstlaufzeit und ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.

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