Energieausweis
Wir bieten Ihnen zwei Varianten des Energieausweises an
- Verbrauchsausweis (verbrauchsbasierter/verbrauchsorientierter Energieausweis)
- Bedarfsausweis (bedarfsbasierter/ bedarfsorientierter Energieausweis)
Verbrauchsausweis
Den Verbrauchsausweis erstellen wir ausschließlich für Wohngebäude. Dieser orientiert sich am witterungsbereinigten Energieverbrauch des Objektes. Dabei werden für die Erstellung die Heizenergieverbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden benötigt. Bitte beachten Sie, dass Energieausweise nur für komplette Gebäude erstellt werden können und nicht für einzelne Wohneinheiten. Bei einem Mehrfamilienhaus benötigen Sie dementsprechend die Verbräuche aller Wohneinheiten.
- Ausstellung durch einen autorisierten Energieberater gemäß aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Unterstützung bei der Verbrauchsdatenermittlung
- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
- Auflistung von Modernisierungsvorschlägen
- Günstiger Preis
In 5 Schritten zu Ihrem Verbrauchsausweis
Privatkunden mit Energievertrag (Strom, Erdgas, Fernwärme) und zusätzlich Inhaber der Stadtwerke PlusCard | 99,00 € (brutto) | 83,19 € (netto) |
Privatkunden mit Energievertrag (Strom, Erdgas, Fernwärme)ohne Stadtwerke PlusCard | 119,00 € (brutto) | 100,00 € (netto) |
Geschäftskunden mit Energievertrag (Strom, Erdgas, Fernwärme) | 99,00 € (brutto) | 83,19 € (netto) |
*Preis inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Nur Kunden, die einen Strom-/ Erdgas- bzw. Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH abgeschlossen haben, sind berechtigt einen Energieausweis zu bestellen. Preisse gültig ab 1. Januar 2021
Bedarfsausweis
Wir bieten Ihnen den Bedarfsausweis, der selbstverständlich den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht, ebenfalls ausschließlich für Wohngebäude an.
Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen – auf Grundlage der fachmännischen Analyse von Bausubstanz, Heizungs- und Klimaanlagen exakt ermittelt. Dieser ist zwar teurer als der Verbrauchsausweis, liefert aber solide, individuelle Informationen über Ihr Gebäude. Der Bedarfsausweis wird von einem qualifizierten Münsteraner Planungsbüro ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass Energieausweise nur für komplette Gebäude erstellt werden können und nicht für einzelne Wohneinheiten.
- Datenaufnahme im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung des Objektes
- Ausstellung durch qualifizierte Sachverständige
- Analyse der Bausubstanz und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung)
- Liefert objektive und somit vergleichbare Ergebnisse
- Konkrete Bewertungsgrundlage für Sanierungsmaßnahmen
Ein- und Zweifamilienhäuser | 389,00 € (brutto) | 326,89 € (netto) |
Mehrfamilienhäuser (3-5 Wohneinheiten) | 499,00 € (brutto) | 419,33 € (netto) |
Mehrfamilienhäuser (6-10 Wohneinheiten) | 629,00 € (brutto) | 528,57 € (netto) |
Mehrfamilienhäuser (ab 10 Wohneinheiten) | nach Absprache |
Preise, inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Nur Kunden, die einen Strom-/ Erdgas- bzw. Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH abgeschlossen haben, sind berechtigt einen Energieausweis zu bestellen.
Preise gültig ab 1. Januar 2021.
Welchen Energieausweis schreibt das Gesetz vor?
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis | Bedarfsausweis | |
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Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 | | |
Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen | | |
Nicht-Wohngebäude | |
Wohngebäude
Ein Wohngebäude ist im Normalfall ein klassisches Wohnhaus. Aber auch Heime wie z. B. Seniorenheime zählen dazu. Ein Wohngebäude liegt auch vor, wenn in Wohngebäuden Flächen gewerblich genutzt werden, die sich aber nicht wesentlich von einer Wohnung unterscheiden, zum Beispiel bei einer Rechtsanwaltskanzlei.
Laut Definition des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können auch Arztpraxen, Büroräume (z. B. Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien) zu den Wohngebäuden gezählt werden, obwohl eine überwiegend gewerbliche Nutzung stattfindet.
Nichtwohngebäude
Zu den Nichtwohngebäuden zählen alle anderen Gebäude, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Fabriken und Schulen.
Mischgebäude
Häufig gibt es auch Mischgebäude, zum Beispiel ein Wohnhaus mit einem kleinen Laden oder eine Schule mit einer Hausmeisterwohnung. Solange es sich hierbei um kleine Flächenanteile von weniger als 10 Prozent der Gesamtfläche handelt, kann entsprechend der Hauptnutzung ganz normal ein Energieausweis für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude erstellt werden. Werden die 10 Prozent der Gesamtfläche überschritten, ist für beide Nutzungsarten ein Energieausweis zu erstellen.
Warum Energieausweis?
Die Ausstellung eines Energieausweises ist für fast alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude, laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.11.2020 verpflichtend, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder zum Leasing bereitgestellt wird.
Neue Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes verpflichten Hausbesitzer, unter anderem bereits in der Immobilienanzeige wichtige Werte, wie den durchschnittlichen Energiebedarf des Gebäudes zu nennen. Außerdem muss dem Käufer oder Mieter nach Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises übergeben werden.
Ziel des Energieausweises ist es, Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen und Investitionen in die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden auszulösen.
Hausbesitzer wissen: Ein hoher Anteil der Energiekosten entfällt auf Heizung und Warmwasserbereitung. Wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, möchten wir Ihnen durch gezielte Vorschläge insbesondere in Sachen Heizungsmodernisierung helfen. So lässt sich leicht bares Geld sparen – und gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.