Fernwärme-Preiserhöhung
Seit dem 1. Oktober 2020 wurde der Fernwärmepreis aufgrund der Kostenentwicklung und der Entwicklung der jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angepasst. Gleichzeitig haben wir die Berechnungsformel für die Preise, die sogenannte Preisänderungsklausel geändert. Diese tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft und berücksichtigt unter anderem die Kosten für den CO2-Ausstoß – den CO2-Preis.
Fernwärmekosten setzen sich aus folgenden Preiskomponenten zusammen:
- Arbeitspreis
- CO2-Preis für die abgenommene Wärmemenge (neu)
- Jahresgrundpreis
- Verrechnungspreis für die Messeinrichtung
Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen zu den Änderungen zusammengefasst. Außerdem können Sie unseren Vergleichsrechner nutzen und berechnen, wie sich die Preisänderung, bezogen auf Ihren Jahresverbrauch auswirkt.
Einführung eines nationalen CO2-Preises zum 01.01.2021
Die Bundesregierung führt zum 1. Januar 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Teibhausgasen, z. B. beim Heizen, einen Preis. Die Stadtwerke Münster stellen Ihnen diese CO2-Abgabe in die Rechnung und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Welche Auswirkung das auf Ihre jährlichen Kosten hat und weitere Informationen zum CO2-Preis finden Sie in unserem Kurzfilm.
Fragen und Antworten zur Fernwärme-Preiserhöhung
Warum wird mein bestehender Fernwärmevertrag gekündigt und warum erhalte ich gleichzeitig ein neues Angebot?
Wie setzen sich Ihre Fernwärmekosten zusammen?
Warum wird die Preisänderungsklausel verändert?
Was ist eigentlich eine Preisänderungsklausel?
Wie wirken sich die neuen Preisänderungsklauseln auf die Preise aus?
Ist Fernwärme nach der Preiserhöhung überhaupt noch konkurrenzfähig?
Sind andere Energieträger wie Erdgas oder Erdöl auch von CO2-Emissionskosten betroffen?
Welche Alternative gibt es zur Annahme des Vertrags?
Welche Kunden sind von der Preisanpassung betroffen?
Ich habe ein Schreiben erhalten. Was ist jetzt zu tun?
Was passiert, wenn ich den neuen Vertrag nicht bzw. nicht fristgerecht zurücksende?
Wie lang ist die Vertragslaufzeit der neuen Verträge?
Warum liegt ein Preisblatt zum 01.10.2020 bei, wenn der Fernwärmvertrag noch bis zum 30.06.2021 läuft?
Welche Preise gelten ab 01.07.2021?
Wie sieht die neue Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis aus?
Wie sieht die neue Preisänderungsklausel für den CO2-Preis aus?
Wie sehen die neuen Preisänderungsklauseln für den Grund- und Verrechnungspreis aus?
Fernwärme-Vergleichsrechner
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner. Hier können Sie ausrechnen wie sich die geänderte Preisgleitklausel (PGK) auf Ihre jährlichen Kosten auswirkt.
- Wählen Sie die Option "Fernwärme", falls Sie Ihre Fernwärme aus dem Kraftwerk am Hafen beziehen. Wählen Sie die Option "Nahwärme", falls Sie Nahwärme in den Vorranggebieten Albachten, Roxel oder Amelsbüren beziehen.
- Tragen Sie Jahresverbrauch, Anschlussleistung und Zählergröße ein.
Der Bruttopreis (Endpreis) enthält die jeweils geltende Mehrwertsteuer von 19%.
Die Berechnung erfolgt über den Nettopreis. Für größere Zähler gelten gesonderte Verrechnungspreise (siehe Preisblätter).