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Hinweise für JobTicket-Inhaber
Bitte beachten Sie, dass dieser OnlineService nicht für das JobTicket gilt. Als Inhaber/-in eines JobTickets wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige JobTicket-Betreuung in Ihrem Unternehmen.
Ausgenommen sind die Services eTicket-Sperrung sowie eTicket-Ersatzkarte bestellen.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
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