Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die Aufteilung der Kohlendioxidkosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen zwischen Mieter_innen und Vermieter_innen. Bereits seit 2021 wird für das Heizen mit Erdgas nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO2-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieter_innen diese Kosten selbst tragen. Nun werden die Kosten aufgeteilt – und zwar in Abhängigkeit vom energetischen Zustand des vermieteten Objekts.
Die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz
- Betroffen sind Kundinnen und Kunden, die Erdgas, Fernwärme oder Wärmetechnik (Contracting, Thermokonzept) von den Stadtwerken Münster beziehen.
- Das Gesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen).
- Die Aufteilung der CO2-Kosten wird für die meisten Mieter_innen und Vermieter_innen erst ab dem Jahr 2024 relevant.
- Die benötigten Informationen für die Aufteilungsberechnung finden Sie ab 2024 auf Ihrer Abrechnung.
Kohlendioxidkosten-Berechnung leicht gemacht
Mit unserem Kostenaufteilungsrechner für Wohngebäude können sowohl Mieter_innen als auch Vermieter_innen ganz einfach die zu erwartenden CO2-Kosten berechnen. Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Sie erhalten sowohl ein beispielhaftes Ergebnis als auch eine Orientierungshilfe für Ihre individuelle Kostenkalkulation. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.

Energieträger auswählen
(Bei Fernwärme bitte entsprechende Region auswählen)

Jährlichen Verbrauch angeben

Gesamtwohnfläche des Gebäudes angeben

Ergebnis wird automatisch angezeigt
Hinweise zum Rechner
- Erdgas: Der heizwertbezogene Emissionsfaktor beträgt 0,20088 kg CO2/kWh. Der brennwertbezogene Faktor, der in die Berechnung eingeflossen ist, liegt für 2023 bei 0,18139 kg CO2/kWh. Der brennwertbezogene CO2-Preis von Erdgas liegt für das Jahr 2023 bei 0,544 Ct/kWh.
- Fernwärme: Bei Fernwärme liegen die Emissionsfaktoren für 2023 erst im nächsten Jahr (voraussichtlich April 2024) vor. Daher wurden im Rechner die heizwertbezogenen Emissionsfaktoren für das Jahr 2022 verwendet. Bei Fernwärme besteht auch die Möglichkeit, den CO2-Preis und den Emissionsfaktor manuell einzugeben.
- Alle Preise netto (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer).