Für jeden das Passende
Die Preise für die Versorgung mit Elektrizität (Niederspannung) im Rahmen der Grundversorgung durch die Stadtwerke Münster können von verschiedenen Komponenten beeinflusst wie z.B. Aufbau Ihrer Messeinrichtung, individuelles Verbrauchsverhalten oder auch den Öffnungszeiten Ihres Ladenlokals werden.
Eintarifmessung
Nutzer der Eintarifmessung zahlen zu jeder Tages- und Nachtzeit den gleichen Arbeitspreis. Das kann zum Beispiel für Kunden, die Ihren Schwerpunkt der Arbeitszeit tagsüber haben, ideal sein. So gehören beispielsweise Büros oder Ladenlokale mit den klassischen Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr zur Zielgruppe.
Die Preise, gültig ab dem 1. Januar 2021 (inkl. staatlicher Abgaben und Steuern ab dem 01.01.2021):
Netto | Brutto 1) | ||
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Arbeitspreis | Cent/kWh | 26,374 | 31,39 |
Grundpreis je Anlage | Euro/Jahr | 189,91 | 225,99 |
Zusätzlich wird abhängig von der eingebauten Messeinrichtung ein Entgelt* für den Messstellenbetrieb ein Mal im Jahr abgerechnet.
Zweitarifmessung
Nutzer von Zweitarifmessungen können zeitweise von günstigeren Strompreisen profitieren. Nachts schaltet der Zähler vom normalen Arbeitspreis (HT) auf den günstigen Schwachlasttarif (NT) um. Die Schaltzeiten für den Schwachlasttarif sind in der Regel zwischen 22 und 6 Uhr morgens. Das kann Kunden zu Gute kommen, die einen großen Teil Ihres Stromverbrauchs in die Schwachlastzeiten verlegen können oder deren Regelbetriebszeiten aufgrund der Unternehmensart eh in den Nachtstunden liegen.
Somit könnte die Zweitarifmessung zum Beispiel für Gastronomie-Betriebe, Diskotheken oder auch Bäckereien von Interesse sein.
Die Preise sind gültig ab dem 1. Januar 2021 (inkl. staatlicher Abgaben und Steuern ab dem 01.01.2021):
Netto | Brutto 1) | ||
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Arbeitspreis (HT) | Cent/kWh | 27,754 | 33,03 |
Schwachlastpreis 2) | Cent/kWh | 17,804 | 21,19 |
Grundpreis je Anlage | Euro/Jahr | 177,67 | 211,43 |
Tarifschaltuhr | Euro/Jahr | 27,00 | 32,13 |
Zusätzlich wird abhängig von der eingebauten Messeinrichtung ein Entgelt* für den Messstellenbetrieb ein Mal im Jahr abgerechnet.
*Entgelt für den Messstellenbetrieb
Abhängig von der eingebauten Messeinrichtung wird bei Ein-, bzw. Zweitarifmessung zusätzlich ein Entgelt für den Messstellenbetrieb jährlich abgerechnet.
Die Preise sind gültig ab dem 1. Januar 2021:
in Euro/ Jahr | |||
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Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre | Netto | Brutto | |
Konventionelle Messeinrichtung | - | 12,24 | 14,57 |
Moderne Messeinrichtung | - | 16,81 | 20,00 |
Intelligentes Messsystem4) | bis 2.000 kWh 2.001 - 3.000 kWh 3.001 - 4.000 kWh 4.001 - 6.000 kWh 6.001 - 10.000 kWh 10.001 - 20.000 kWh 20.001 - 50.000 kWh 50.001 - 100.000 kWh | 19,33 25,21 33,61 50,42 84,03 109,24 142,86 168,07 | 23,00 30,00 40,00 60,00 100,00 130,00 170,00 200,00 |
Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive der Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abzuführen ist, der Stromsteuer sowie die staatlich veranlassten Umlagen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), gem. der § 19 StromNEV, der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Offshore-Haftungsumlage (EnWG). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom, der im Rahmen des Schwachlasttarifs geliefert wird 0,61 Cent/kWh netto, bei allen anderen Stromlieferungen 1,99 Cent/kWh netto. Weiterhin beinhalten die Preise die aktuellen Netznutzungsentgelte (Netz Arbeitspreis, Netz Grundpreis) des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers (inkl. vorgelagertem Netz), die aktuellen Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messdienstleistung und die Abrechnungskosten des Messstellenbetreibers.
1) Der Bruttopreis versteht sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer i. H. v. derzeit 19%.
2) Der Arbeitspreis (Schwachlast) beträgt 8 Stunden in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr
3) Übersteigt der Durchschnittspreis aus Arbeitspreis und Grundpreis geteilt durch die verbrauchten Kilowattstunden den Durchschnittshöchstpreis, kommt diese für den Kunden kostengünstige Preisregelung zur Abrechnung.
4) Entgelte für den Messstellenbetrieb in Abhängigkeit vom jeweiligen Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, soweit der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) der Messstellenbetreiber des Kunden ist und der Messstellenbetrieb nicht direkt mit dem Kunden abgerechnet wird.
Blindstromabrechnung
Übersteigt während eines Abrechnungszeitraumes die gelieferte Blindarbeit (kvarh) 75% der gelieferten Wirkarbeit (kWh), so beträgt der Preis für die mehr gelieferte Blindarbeit 1,48 Cent/kvarh (brutto 1,76 Cent/kvarh), der Verrechnungspreis für den Zähler beträgt 32,92 Euro (brutto 39,17 Euro).
Für Kunden, die nach § 9 StG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, wird der zu berechnende Anteil entsprechend herabgesetzt. Die Steuerermäßigung ist ggf. auch rückwirkend ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum zu berücksichtigen. Die Beantragung erfolgt beim Hauptzollamt.