Was ist der Unterschied zwischen JobTicket und PrivatAbo?
Zum einen ist beim JobTicket die Rabattierung (30%) im Vergleich zur frei verkäuflichen Monatskarte noch höher als im PrivatAbo (dort „nur“ 20%), zum andern läuft die Bestellung und Abrechnung der Fahrkarten über den Arbeitgeber, der eine monatliche Rechnung über alle abgerechneten JobTickets erhält.
Wie wird das JobTicket bezahlt?
Der Arbeitgeber zahlt zunächst die monatliche Gesamtrechnung an die Stadtwerke, der jeweilige monatliche JobTicket-Betrag des Abonnenten wird dann anschließend - überwiegend per Gehaltseinzug - von den Nutzern beglichen.
Welche Verkehrsmittel können mit dem JobTicket genutzt werden?
Das JobTicket im Münsterland-Tarif gilt auf dem eingetragenen Linienweg für alle Linienbusse und alle Nahverkehrszüge. Bei Fahrten über den Geltungsbereich des jeweiligen JobTickets hinaus kann ein günstiges AnschlussTicket erworben werden, solange die Fahrt innerhalb der Verkehrsgemeinschaft Münsterland stattfindet.
Für welche Strecken gilt das JobTicket?
Das JobTicket gilt innerhalb der Verkehrsgemeinschaft Münsterland auf dem gewünschten Linienweg wie beispielsweise Rheine (Gesamt) bis Münster (Gesamt). In der Regel wird als Preisstufe die Relation Wohnort – Arbeitsort gewählt, man kann sich jedoch auch für eine andere, eventuell verkehrstechnisch besser erschlossene Tarifstufe oder für das Gesamtnetz entscheiden.
Wenn der Fahrtweg über den Geltungsbereich der Verkehrsgemeinschaft Münsterland hinausgeht, benötigt man für die jeweilige Reststrecke ein entsprechendes AnschlussTicket des dortigen Verkehrsverbundes oder der Deutschen Bahn.
Welche Voraussetzungen benötigt ein Unternehmen, um am JobTicket teilzunehmen?
Mindestens 20 Beschäftigte pro Unternehmen sollten verbindlich ein JobTicket bestellen; wird erstmalig ein JobTicket-Vertrag mit den Stadtwerken Münster abgeschlossen, so reichen in einer ersten halbjährlichen Testphase sogar 20 JobTicket-Abonnenten aus.
Was ist eine Bezugsgemeinschaft?
Mehrere kleinere Firmen schließen sich zusammen, wobei eine Firma als Besteller und abwickelndes Unternehmen die entsprechenden Verwaltungstätigkeiten, den Rechnungsempfang und auch den Zahlungsverkehr für das JobTicket übernimmt. Aus jedem an der Bezugsgemeinschaft teilnehmenden Unternehmen wird hier eine Mindestbeteiligung von 5 Abonnenten vorausgesetzt.
Wo wird das JobTicket bestellt?
Jedes Unternehmen, das einen JobTicket-Vertrag mit den Stadtwerken Münster hat, benennt einen zuständigen Ansprechpartner, der sich um alles Notwendige kümmert, bei diesem wird das JobTicket bestellt, auch Änderungen und Kündigungen laufen immer über diese beauftragte Person.
Wie lang ist die Bezugsdauer eines JobTickets?
Ein JobTicket wird mindestens für die Dauer von einem Jahr bezogen.
Was geschieht, wenn das JobTicket kein Jahr genutzt wird?
Beträgt die Bezugsdauer weniger als ein Jahr, so wird die Differenz zwischen dem JobTicket-Preis und der frei verkäuflichen Monatskarte für jeden genutzten Monat nachberechnet.
Kann man das JobTicket zunächst für kürzere Zeit testen?
Das JobTicket kann in einem sogenannten Schnupper-JobTicket zunächst für den Zeitraum von drei Monaten getestet werden. Spätestens Mitte des dritten Bezugsmonats entscheidet der Abonnent sich dann für eine Kündigung oder Fortsetzung des JobTickets, das dann unter Einberechnung der Schnupper-Monate ein Jahr bezogen werden muss.
Ist das JobTicket übertragbar?
Nein, das JobTicket ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Kann man vom PrivatAbo ins JobTicket - und umgekehrt - wechseln?
Bezieht man ein PrivatAbo im Münsterlandtarif, so kann ins JobTicket der Stadtwerke Münster nahtlos gewechselt werden. Wichtig ist die eigene Kündigung beim Anbieter des PrivatAbos fristgerecht zum 15. Kalendertag des letzten Bezugsmonats, bitte als Kündigungsgrund unbedingt „Wechsel ins JobTicket“ angeben, denn so wird die bisherige Bezugszeit des PrivatAbo beim JobTicket mit angerechnet!
Kann das JobTicket krankheitsbedingt ausgesetzt werden?
Nur nach ärztlichem Attest über eine krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit können nicht genutzte Monate im JobTicket anschließend gutgeschrieben werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Abwicklung über den Arbeitgeber erfolgen muss.
Kann mit dem JobTicket auch die 1.Klasse in den Zügen genutzt werden?
Mit einer entsprechenden Aufpreiskarte zum jeweiligen JobTicket kann in den Regionalbahnen auch die 1. Klasse genutzt werden. Diese Aufpreiskarte kann mit dem JobTicket zeitgleich bezogen werden.
Was geschieht bei Verlust oder Diebstahl des JobTickets?
Nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erhalten JobTicket-Abonnenten gegen eine Gebühr von 10 € im Service-Zentrum mobilé, Berliner Platz 22, oder im CityShop, Salzstraße 21, eine Ersatzkarte ausgestellt.
Für die Auszubildenden eines Unternehmens, das ein JobTicket für seine Mitarbeiter anbietet, kann das AzubiAbo plus* bestellt werden. *In den Preisstufen 0, 1M-5M, 7M und 9M möglich.
Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?
Für Kündigungen im JobTicket gilt als Stichtag immer der 15. Kalendertag des laufenden Monats.
Gibt es bestimmte Fristen bei Anmeldungen, Änderungen und Kündigungen zu beachten?
Für Anmeldungen und Änderungen innerhalb des JobTickets gilt immer der 15. Kalendertag des Vormonats. Möchte man das JobTicket kündigen, sollte dies spätestens zum 15. Kalendertag des jeweiligen laufenden Monats erfolgen.