Sorglos kalkulieren
Mit Münster:garantiert business sparen Sie bei steigenden Erdgaspreisen durch den vorher vereinbarten Energiefestpreis bares Geld.
Preise, gültig ab 12. Februar 2021:
Netto* | ||
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Variante 1 (Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022) | Arbeitspreis für die Energie (Erdgas) in Cent/kWh | 2,79 |
Variante 2 (Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023) | Arbeitspreis für die Energie (Erdgas) in Cent/kWh | 2,39 |
Grundpreis für die Energie (Erdgas) in Euro/Monat | 2,50 |
Bei den genannten Arbeitspreisen handelt es sich um reine Energiepreise für die Erdgaslieferung. Diese erhöhen sich um die aktuellen Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers und weitere staatliche Abgaben (siehe unten). Unsere Kundenberater ermitteln gerne den gesamten Bezugspreis für Sie.
* In den genannten Preisen für die Energie sind nicht die aktuellen Netznutzungsentgelte (Netz Arbeitspreis, Netz Grundpreis) des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers (inkl. vorgelagertem Netz), die aktuellen Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die zzt. gültige Konzessionsabgabe gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung enthalten. Darüber hinaus sind in den genannten Preisen nicht die vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber in Rechnung gestellte zzt. gültige Bilanzierungsumlage der Marktgebiete NetConnect Germany oder GASPOOL sowie die Erdgassteuer enthalten. Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Vertragsdauer einen gleichbleibenden Netto-Arbeits-und Grundpreis (Festpreisregelung). Der Arbeitspreis wird für die abgenommene Kilowattstunde Erdgas berechnet. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgaslieferungssonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH“ (nachfolgend AGB Erdgas). Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Erdgas auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiter hin von dieser Regelung ausgenommen sind die Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers sowie sämtliche Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z.B. die Erdgassteuer. Die Entgelte des Netz-und Messstellenbetreibers sowie sämtliche Abgaben, Steuern und sonstige staatlich veranlasste Belastungen werden, soweit keine gesetzliche Regelung dem entgegensteht, in der jeweils aktuellen Höhe an den Kunden weitergegeben und durch die Stadtwerke Münster GmbH auf der Rechnung separat ausgewiesen. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 6 der AGB Erdgas.