Eine Bitte: Lasst unsere Busse von der Haltestelle abfahren

Veröffentlicht von am 25.09.2017 (5 Kommentare)
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Blinker gesetzt, Autos warten: So ist es richtig

Wenn es Herbst wird und die Straßen voller werden, bekommen auch die Busse ein Problem: Besonders während des Berufsverkehrs steigen die Verspätungen. Denn viele, die während der warmen Jahreszeit mit dem Rad zur Arbeit fahren, nehmen im herbstlichen Schmuddelwetter lieber das Auto.

Damit die Busse etwas pünktlicher fahren können, haben wir eine Bitte an alle Autofahrer. Und wem die Bitte nicht reicht, der wird auch von der Straßenverkehrsordnung wortwörtlich eingebremst. 

Bitte lasst die Busse vor

Wer mit dem Auto unterwegs, kennt die Situation sicherlich: Vor mir steht ein Bus in der Haltestellenbucht, die Türen schließen sich, der abgesenkte Bus richtet sich wieder auf und der Fahrer setzt den Blinker. Was bedeutet das für mich als Autofahrer? Werde ich nun langsamer und lasse den Bus von der Haltestelle abfahren oder beschleunige ich noch kurz und fahre vorbei?

Trotz grüner Ampel fährt der Bus vor. Vielen Dank!

Unsere Bitte: Lasst den Bus von der Haltestelle abfahren, wenn Ihr bemerkt, dass der Fahrer los möchte. Häufig bedankt sich der Busfahrer dann sogar mit einem freundlichen Gruß bei Euch. Bei bis zu 70 Haltestellen pro Linie summieren sich die gewonnen Sekunden ganz ordentlich und ihr helft damit, dass der Bus  etwas pünktlicher unterwegs sein kann. Im Gegenzug helfen wir den Autofahrern auch, schneller durchzukommen. Denn ein vollbesetzter Bus vermeidet bis zu 100 weitere Autos auf der Straße.

Übrigens: Auch die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Bussen „das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen“ ist – selbst wenn das Auto dahinter dafür bremsen muss. Überhaupt darf an Haltestellen „nur vorsichtig vorbeigefahren werden“, steht im Gesetz. Das wiederum kommt der Sicherheit von Leuten zugute, die unvorsichtig auf die Straße springen, um den Bus noch zu erwischen. Es lohnt sich also in jedem Fall, kurz vom Gas zu gehen.

Wir sagen: Vielen Dank!

5 Kommentare

  1. Karl-Heinz
    29. Mai 2019

    Als Schulbusfähre mit behinderten Kindern erlebe ich immer wieder das bei eingeschalteter Warnblinkanlage und Anfahrt zur Haltestelle rücksichtslos vorbeigerast wird. Auch an den Haltestellen wo die Kinder zum Teil ohne Hilfe nicht einsteigen können . Festzustellen ist aber auch, dass Schulbusse besonders die privaten Unternehmen sich beim Anfahren von der Haltestelle die Vorfahrt erzwingen. Wenn ein Fahrzeug schon neben dem Bus ist das, die Fahrtrichtungsanzeige gesetzt wird und ohne Rücksicht abgefahren wird, so, das das Fahrzeug daneben stark abgebremst werden muss. Dass ein Linienbus Vorrang haben soll steht außer Frage
    aber wenn er nur noch Fahrzeug vorbeilassen muss sollte er das auch gewähren lassen.

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  2. Verkehrsschilder Fan
    4. September 2018

    Kann leider gar nicht verstehen, warum es solche Beiträge und Verkehrsschilder dazu überhaupt geben muss. In der Fahrschule lernt man das. Warum sollte man sich später nicht mehr an offizielle Regeln halten. Leuchtet mir nicht ein… :/ Aber so sind die Menschen halt…

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  3. Julia
    29. September 2017

    Hi, da es in der StVO so geregelt ist hält man sich natürlich daran. Aber man lernt auch in der Fahrschule, dass man nicht auf volle Kreuzungen fährt… Man kann es jeden Morgen zwischen 7:30 Uhr und 08:30 Uhr beobachten wie die Busfahrer das vergessen… an der Kreuzung am Servatiiplatz fahren etliche Busse auf die Kreuzung trotzdem diese voll ist und die Ampel rot ist… mein Rekord liegt bei 4 Ampelphasen nicht abbiegen können weil eben die Kreuzung einfach durch Busse blockiert war… es war aus Richtung Wolbeckerstr nicht möglich geradeaus zu fahren oder abzubiegen… und dieses Schauspiel kann man jeden Morgen beobachten… bitte schult eure Busfahrer nach!

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  4. Andi
    26. September 2017

    Na, dann sollte das Problem mit den Verspätungen ja endlich ein für alle mal behoben sein. Mit diesem freundlichen Appel werden die Autofahrer in der Stadt von nun an bestimmt spürbar einsichtiger. Wie dumm nur, dass man zur Lösung des eklatanten Verspätungsproblems der Busse auf diese simple Idee eines Aufrufes zu mehr Rücksichtnahme nicht schon früher gekommen ist.
    Man könnte natürlich auch mit der zur Zeit nicht genutzten Technik der Ampelbevorrechtigung (zuletzt auf dem Stück der Weseler Straße zwischen Mersmannsstiege und Duddeyheide vollständig abgeschaltet) an vielen Stellen dafür sorgen, dass sich die Busse automatisch vorrangig in den fließenden Verkehr wieder einordnen können. Aber ich denke, dass ein solch peinlicher Blogartikel sicherlich eine wesentlich höhere Wirkung erzielen wird.
    Wie dem auch sei, ich freue mich jedenfalls riesig, nach langen Jahren der Unzuverlässigkeit (man denke nur an die schlechten Ergebnisse in Sachen Pünktlichkeit und Schnelligkeit aus dem Kundenbarometer 2016) wieder pünktliche und schnelle Busse genießen können. Vielen Dank dafür!

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  5. Uwe Hörner
    26. September 2017

    Mit Bitten kommt man der Ignoranz in Münster nicht bei. Fakt ist aber folgendes und das gilt für alle. Nämlich die Straßenverkehrsordnung, vor allem Absatz 5. Damit dürfte alles erklärt sein

    Tipp:
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    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

    (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

    (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

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