So funktioniert’s: Mit dem Stromvertrag umziehen

Veröffentlicht von am 09.10.2015 (18 Kommentare)
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Umzug

Bei jedem Umzug gibt’s viel zu tun – zum Beispiel den Stromvertrag umzumelden

Wer umzieht, hat viel zu melden: Sich beim Amt ummelden, Nachsendeauftrag für die Post anmelden und eine Abmeldung bei den Nachbarn ist auch ganz nett. Außerdem steht eine Meldung bei den Stadtwerken auf dem Programm, damit wir schauen können, was für Euch in Eurem neuen Zuhause die beste Versorgung ist. 

Wie Ihr Euch meldet, bleibt Euch überlassen: Nutzt unser Kundenportal (unter „Meine Energie“ findet ihr dafür den Punkt Umzug), kommt persönlich vorbei (im CityShop an der Salzstraße, bei mobilé am Hauptbahnhof oder am Hafenplatz), ruft uns an (0251-694.1234), schreibt eine E-Mail (info@stadtwerke-muenster.de) oder versucht es mit Rauchzeichen. Es muss nur ankommen!

Was muss ich wann tun?

Exakt 3.500 Kilowattstunden laufen bei unserer Durchschnittsfamilie durch den Zähler. Bild: KMJ für Wikipedia. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Zählerstände müssen abgelesen werden. Bild: KMJ für Wikipedia. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Bitte meldet Euch spätestens zwei Wochen vor Eurem Auszug bei uns und kündigt an, zu welchem Datum ihr umziehen werdet. Das ihr einen Umzug ankündigt und nicht einfach eine Kündigung schickt, ist wichtig, damit wir wissen, dass ihr ab dem Stichtag nicht mehr an dieser Adresse wohnen werdet. Weitere Infos brauchen wir dann noch nicht.

Am Tag der Schlüsselübergabe müsst ihr euch die Zählernummern und die dazugehörigen Zählerstände notieren – sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Es gibt jeweils einen eigenen Zähler für Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme, je nach dem was ihr nutzt. Mit den Zählerständen der alten Wohnung schreiben wir Euch eine Schlussrechnung, damit ihr nicht die Energie des Nachmieters bezahlt, mit den Werten der neuen Wohnung melden wir Euch dort an. Bitte nennt dabei auch immer das Datum der Schlüsselübergabe – nicht immer schickt ihr die Mail ja am gleichen Tag ab.  

Damit wir die passenden Abschläge berechnen können, könnt ihr uns außerdem die Wohnungsgröße (für Wärme) und Personen (für Strom und Wasser) mitteilen. Oder ihr werft einen Blick in unseren Preisrechner – dann könnt ihr auch gleich schauen, welchen Tarif ihr nutzen möchtet. Wer dazu keine Lust hat, bekommt natürlich eine Beratung von unseren Experten, kommt einfach vorbei!

Diese Daten meldet ihr uns ganz einfach wie oben beschrieben (Achtung: Rauchzeichen sind für Zählerstände leider eher ungeeignet!), um den Rest kümmern wir uns.

Abo und Ticket

Übrigens: Auch wenn ihr ein Abo oder 90 MinutenTicket bei uns habt, müsst ihr uns Eure neue Adresse mitteilen – am einfachsten geht das im Kundenportal Busverkehr.

Dort könnt Ihr Euer Ticket auch sperren lassen, falls es mal verloren geht und gleich eine neue Karte bestellen.

Checklisten und weitere Infos

Wer nach Münster zieht oder innerhalb der Stadt eine neue Wohnung bezieht, muss auch neben dem Energie- und Abovertrag viel beachten: Sich selbst und das Auto ummelden, für den Möbelwagen ein Parkverbot beantragen, für die Renovierung einige Werkzeuge leihen und vieles mehr.

Ein Portal mit umfangreichen Infos konkret für Münster findet ihr auf www.umziehen.ms.

18 Kommentare

  1. Silke Nett
    19. Februar 2022

    Ich ziehe im April innerhalb von Münster um . Kann ich meinen alten Vertrag weiter nutzen ? ich war immer treuer Stadtwerke Kunde oder muß ich nun einen neuen teureren Vertrag abschliessen?

    Antworten
    • Florian Adler
      21. Februar 2022

      Ja, das geht teilweise. Noch bestehende Laufzeitverträge können allerdings nicht zu alten Konditionen mitgenommen werden. Bitte auf jeden Fall rechtzeitig vorher beim Kundenservice melden!

      Antworten
  2. Norbert
    9. Februar 2022

    Hallo,
    Kann ich einen noch bis Dezember 2022 laufenden Stromvertrag beim Umzug in eine andere Wohnung zu den gleichen, bis Dezember geltenden Konditionen nutzen, oder wird abgerechnet und ich muss einen neuen Vertrag mit höheren Preisen abschließen.

    Antworten
    • Florian Adler
      11. Februar 2022

      Hallo, der Vertrag kann mitgenommen werden. Melde Dich gern bei uns im Service 0251-6941234 – Achtung: Leider können noch bestehende Laufzeitverträge beim Umzug nicht mitgenommen werden – es tut mir leid, dass die erste Info falsch war!

      Antworten
  3. Sonja M.
    30. März 2021

    Hallo,
    ich habe den Vertrag für meine Zweitwohnung, welche ich bald nicht mehr benötige. In meiner Erstwohnung gibt es bereits einen Stromvertrag eines anderen Anbieters der bestehen bleibt.
    Ist es möglich meinen Vertrag an die Nachmieterin zu überschreiben, oder anders zu kündigen, ohne das Vertragsjahr einhalten zu müssen? Den Vertrag kann ich regulär erst zu Ende April 2022 kündigen, brauche ihn aber ab Juni 2021 nicht mehr, da ich Ende Mai ausziehe.

    Viele Grüße
    Sonja M.

    Antworten
    • Florian Adler
      31. März 2021

      Hallo, bitte wende dich einmal unter 0251-6941234 an unseren Service. Eigentlich sollte der Vertrag in diesem Fall zu kündigen sein.

      Antworten
  4. Janina Siebert
    11. März 2021

    Hallo,
    wir haben den Münster Garantiert sowohl für Gas, als auch Strom. Wir ziehen innerhalb des selben Hauses um, lediglich in ein anderes Stockwerk. Besteht die Möglichkeit nach Zwischenabrechnung der alten Zählerstände die alten Verträge mit neuen Zählernummern fortzuführen?

    Viele Grüße

    Antworten
    • Florian Adler
      12. März 2021

      Hallo, der Vertrag kann beim Umzug mitgenommen werden, bitte wende Dich doch direkt an die Kolleginnen und Kollegen vom Service: 0251-6941234

      Antworten
  5. Vanessa Jacob
    16. Februar 2021

    Hallo,
    kann ich meinen Stromvertrag auch an den Nachmieter übergeben, sodass dieser quasi an die Wohnung gebunden bleibt? Oder muss ich vor meinem Auszug kündigen?
    VG Vanessa

    Antworten
    • Florian Adler
      18. Februar 2021

      Da der Vertrag einmal schlussabgerechnet werden muss (also die Verbräuche bis zum Umzug abgelesen und die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung berechnet werden muss, sollte der Vertrag gekündigt werden. Du kannst dabei aber gleich die Nachmieterin benennen.

      Antworten
  6. Thomas
    17. September 2019

    Hallo,

    Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden und beide bei den Stadtwerken sind, wie läuft es dann mit der Kündigung eines Vertrages ab und was ist wenn man z.B. keine Gasversorgung mehr benötigt?

    VG Thomas

    Antworten
    • Florian Adler
      18. September 2019

      Hallo Thomas,

      beim Umzug kannst Du den Vertrag kündigen, wenn ihr zum Beispiel nur noch einen benötigt oder auf eine andere Heizungsart umsteigt. Melde Dich einfach bei uns unter 0251-6941234.

      Antworten
  7. Sybille
    29. Juni 2017

    Hallo,

    wie genau läuft das denn mit dem Melden „zwei Wochen vor dem Auszug“ im Kundenportal? Wenn ich dort das Auszugsdatum angebe, dann steht dort, dass ich nur noch 7 Tage die Zählerstände mitteilen kann.

    Viele Grüße
    Sybille

    Antworten
    • Florian Adler
      4. Juli 2017

      Hallo Sybille,

      ich frage einmal bei den Kollegen nach, wie diese 7-Tage-Regelung zu verstehen ist!

      Antworten
      • Florian Adler
        13. Juli 2017

        Hallo,

        ich bitte für die späte Antwort um Entschuldigung. Es reicht, wenn die Zählerstände auch kurz vor Schlüsselübergabe abgegeben werden. Das System ermittelt den wirklichen Schlussstand dann rechnerisch. Das muss sowieso gemacht werden, wenn Auszugsdatum, Datum der Schlüsselübergabe sowie das Ablesedatum nicht übereinstimmen.

        Wir schauen aber bereits, wie wir das im Kundenportal eleganter lösen können.

        Antworten
        • Sybille
          17. Juli 2017

          Danke für die Info. Ich habe in der Zwischenzeit einfach die Kolleginnen und Kollegen per Mail informiert und kann nun alles per Online Zugang am letzten Tag direkt nach der Schlüsselübergabe machen.

          Beste Grüße

          Antworten
  8. Julia Nölkenbockhoff
    19. Juni 2017

    Hallo,
    Wie läuft das denn, wenn man eine Übergangsphase von 2-3 Wochen hat, in denen man quasi beide Wohnungen bewohnt?
    Und wie läuft das, wenn man bisher nur Strom bezogen hat, nun aber Strom und Gas benötigt?

    Grüße,
    Julia Nölkenbockhoff

    Antworten
    • Florian Adler
      20. Juni 2017

      Hallo Julia,

      es ist kein Problem, auch zwei Verträge gleichzeitig zu haben. Melde Dich einfach bei unserem Service unter 02516941234. Dann kannst Du ab Einzug den neuen Vertrag für Strom und Gas in der neuen Wohnung nutzen und auch gleich den alten Vertrag zum Auszugsdatum enden lassen.

      Viele Grüße
      Florian

      Antworten

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