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EEG-pflichtige Mengen nach Regelzone

Der § 52 Abs. 1 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom 25. Oktober 2008 sieht eine Veröffentlichung der aggregierten Letzverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG-Jahresabrechnung mit den Übertragungsnetzbetreibern für alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen vor. Nachfolgend sind die von der Stadtwerke Münster GmbH gemeldeten Daten aufgeführt.

 

Jahr

Einheit

Amprion

Transpower

EnBW

50Hertz

2006

kWh

1.301.046.625

77.828.133

9.714.279

29.836.005

2007

kWh

1.332.033.276

121.049.829

31.448.991

48.161.464

2008

kWh

1.247.390.169

63.794.442

38.814.363

27.239.529

2009

kWh

1.141.724.644

43.145.118

28.675.270

21.965.850

§ 52 Abs. 1 EEG

Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU):
Stadtwerke Münster GmbH

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:
20002232

Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
Amprion GmbH

Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 52 Abs. 1 EEG  sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 49  EEG an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

Datenübermittlung:
Bericht über die Ermittlung der Letztverbrauchermengen, welche die Aufnahme der sogenannten EEG-Quotenstrommengen in den folgenden Übertragungsnetzbereichen auslösen:

- Transpower Stromübertragungs GmbH
- EnBW Transportnetze AG
- Amprion GmbH
- 50 Hertz Transmission GmbH

An die genannten vier Übertragungsnetzbetreiber wurden die aggregierten Letztverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG Jahresabrechnung der Stadtwerke Münster GmbH gemeldet.


Die ermittelten Daten sind gemäß § 50 EEG von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden. Jeweils ein Exemplar wurde den vier Übertragungsnetzbetreibern zur Verfügung gestellt.

 


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