Hinweise zur Spendenaktion

1. Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) spendet für jeden im Rahmen dieser Aktion abgeschlossenen Stromliefervertrag einmal jährlich einen Betrag in Höhe von derzeit 19,06 € an wechselnde Projekte. Die Spende erfolgt erstmals nach Vertragsbeginn zum 01.12. des Abschlußjahres und wird anschließend jährlich fortgeführt, solange der zugrunde liegende Stromliefervertrag zwischen Kunde und SWMS ununterbrochen besteht.

2. Die Spende ist eine freiwillige Zusatzleistung der SWMS außerhalb des eigentlichen Stromliefervertrags. Sie ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung (Stromlieferung) und begründet keinen eigenen vertraglichen Anspruch des Kunden auf Durchführung, Fortführung oder eine bestimmte Ausgestaltung der Spende – weder dem Grunde noch der Höhe nach. Rechte und Pflichten aus dem Stromliefervertrag selbst bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Die SWMS behält sich vor, Ausgestaltung, Höhe, den begünstigten Zweck oder die Fortführung der Spendenaktion aus sachlichem Grund anzupassen oder zu beenden, insbesondere bei Wegfall, Einstellung oder Zweckänderung des geförderten Projekts, wesentlichen wirtschaftlichen oder rechtlichen Veränderungen, die eine Fortführung der Aktion in bisheriger Form unzumutbar machen, Änderungen der steuerlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen für Spenden. Über eine wesentliche Änderung oder Einstellung der Aktion informiert die SWMS betroffene Kunden mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten in Textform, sofern die Änderung nicht auf Umständen beruht, auf die die SWMS keinen Einfluss hat (z. B. plötzliche Auflösung des begünstigten Projekts).

4. Eine Anpassung, Aussetzung oder Beendigung der Spendenaktion berechtigt den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Stromliefervertrags und begründet keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegenüber der SWMS.

5. Die Spende wird direkt an die ausgewählte Organisation ausgezahlt. Über die konkrete Mittelverwendung entscheidet die begünstigte Organisation im Rahmen ihres Satzungszwecks; die SWMS übernimmt hierfür keine Gewähr.

6. Die Spendenaktion ist nicht mit einem Neukundenbonus kombinierbar.

Hinweise zur Spendenaktion - Stadtwerke Münster