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Grundsätzlich ist ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis für alle bestehenden Wohngebäude zwingend notwendig, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder zum Leasing bereitgestellt wird. Stichtag für alle bestehenden Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009. Die Ausweispflicht entfällt unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude. 

Der Gesetzgeber hat zwei Varianten des Energieausweises vorgesehen:

Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, wird der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis zur Pflicht.  

Bei Nichtwohngebäuden besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.

Mit dem Online-Check der EnergieAgentur NRW können Sie schnell herausfinden, wann Sie einen Energieausweis benötigen und welcher der richtige für Sie ist.


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