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Fragen und Antworten rund um den Energieausweis

Wir haben für Sie einige häufig wiederkehrende Fragen und deren Antworten zusammengestellt.

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Was ist ein Energieausweis für Gebäude?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Hauses für Heizung und Warmwasserbereitung sowie über die energetische Qualität der Gebäudehülle und zeigt Energiesparpotenziale auf. Damit wird es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. Kauf- und Mietinteressenten erhalten so die nötigen Informationen, um sich bewusst für ein Objekt mit niedrigen Betriebskosten und geringer Umweltbelastung zu entscheiden. Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.

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Wer benötigt einen Energieausweis?

Bereits seit einigen Jahren muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Eigentümer seit dem 01.07.2008 einen Energieausweis benötigen, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet bei Nachfrage, dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen. Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und können - wenn das Gebäude nicht verändert wird - jeweils so lange verwendet werden. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.

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Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Mieter oder Käufer einer Immobilie?

Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.

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Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Eigentümer einer Immobilie?

Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt gegebenenfalls Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.

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Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?

Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen - zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts - ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.

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Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis besteht aus mehreren Seiten. Auf der ersten Seite sind grundlegende Informationen zum Gebäude aufgeführt. Auf der zweiten Seite werden unter anderem der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben. Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Die Werte werden in kWh pro Quadratmeter Nutzfläche für ein Jahr angegeben und als Pfeil auf einer Farbskala, dem so genannten Bandtachometer, angezeigt. So ist die Bedeutung des Wertes auf Anhieb einschätzbar. Außerdem beinhaltet der Energieausweis Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz.

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Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) wird ausschließlich auf Grundlage bekannter Verbrauchsdaten erstellt. Diese Verbrauchsdaten ergeben sich durch Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen der Energielieferanten. Der Energieausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre für das gesamte Gebäude erstellt. Anhand von Referenzwerten aus statistischen Erhebungen werden die Verbrauchsdaten eingeordnet und verglichen. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner und der baulichen Qualität abhängig.

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Was ist ein Bedarfsausweis?

Der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes. Es wird ein vom Nutzer unabhängiger Normverbrauch ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder ein niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. Zur Berechnung des Energiebedarfs werden alle relevanten Faktoren, wie zum Beispiel die Größe des Gebäudes, Dämmzustand, Qualität der Heizungsanlage oder die Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers, mit einbezogen. Da die Datenaufnahme sehr aufwändig sein kann und ggf. ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieexperten durchgeführt wird, ist dieser Ausweis teurer als ein Verbrauchsausweis.

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Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

In Deutschland wird der Energieausweis für bestehende Gebäude beginnend mit dem 1. Juli 2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 erforderlich, für alle Nichtwohngebäude ab dem 1. Juli 2009. Bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es jedoch keine Aufforderung für einen Energieausweis.

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Für welche Arten von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler, Abrissgebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens 4 Monate im Jahr genutzt werden. Auch bei rein formellen Verkäufen, z. B. innerhalb eines Konzerns oder innerhalb der Familie, ist kein Energieausweis erforderlich.

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Welcher Energieausweis (Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis) wird benötigt?

Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, wird dann der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis zur Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.

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Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht.

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Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlenswert, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.

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Behalten bereits ausgestellte Energieausweise vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit?

Ja, alle vorhandenen Energieausweise, die vor dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Energieeinsparverordnung erstellt wurden, sind weiterhin gültig und können verwendet werden.

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Sind die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen?

Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten die Modernisierungsempfehlungen ernst genommen werden. Insbesondere wenn dem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich für den Eigentümer die energetische Sanierung des Gebäudes. Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Wänden oder das Erneuern der alten Heizungsanlage können den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten erheblich senken. Sie verschaffen dem Eigentümer langfristig mehr finanzielle Freiheit und steigern den Marktwert des Gebäudes, denn der Faktor „energetische Qualität“ wird zu einem immer wichtigeren Kriterium für Mieter und Käufer.

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Was ist mit gemischt genutzten Gebäuden?

Nach §22 der Ene­rgieeinsparverordnung sind Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, getrennt als Nichtwohngebäude zu berechnen. Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln. Hier kann jeweils für die unterschiedlichen Gebäudeteile ein Energieausweis ausgestellt werden.

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Wer trägt bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises?

Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) müssen die Kosten von allen Eigentümern getragen werden.

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Energieausweises gibt es?

Die Einführung des Energieausweises in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – kurz genannt EU-Gebäuderichtlinie. Die Umsetzung der EU-Richtlinie fand in Deutschland durch die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zum 01. September 2005 und der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) statt. Die EnEV 2007 tritt zum 01. Oktober 2007 in Kraft.

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Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.

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Kann ich den Energieausweis über die Stadtwerke Münster erhalten?

Ja, die Stadtwerke Münster bieten sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis an. Den Verbrauchsausweis können Sie im Internet ganz bequem über unsere Online-Plattform beantragen.

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Wie viel kostet der Energieausweis der Stadtwerke Münster?

Preise für den Verbrauchsausweis: 

Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Endpreis (inkl. MwSt.)

für Wohngebäude

45,00 Euro

für Nichtwohngebäude

115,00 Euro

für Mischgebäude

160,00 Euro

Preise für den Bedarfsausweis:  

Bedarfsausweis für Wohngebäude

Endpreis (inkl. MwSt.)

für Ein- und Zweifamilienhaus

349,- €

für Mehrfamilienhaus 3 bis 5 Wohneinheiten

458,- €

für Mehrfamilienhaus 6 bis 10 Wohneinheiten

569,- €

für Mehrfamilienhaus ab 10 Wohneinheiten

Preis nach Absprache

Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes zu tragen.

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Kann ich den Verbrauchsausweis auch ohne Internetanschluss beantragen?

Das ist leider nicht möglich. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann nur über die Online-Plattform beantragt werden und ist deshalb auch so günstig.

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Genügen Online-Energieausweise den gesetzlichen Ansprüchen?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in Ihrer Pressemitteilung vom 19.06.2008 erklärt, dass Energieausweise über Online-Fragebögen oftmals nicht den gesetzlichen Ansprüchen entsprechen und deshalb ungültig sind. Begründung: Bei den meisten Anbietern werden viel zu wenig Daten vom Eigentümer abgefragt und die Angaben des Eigentümers fast nie überprüft.

Bei unseren Online-Fragebogen werden alle Pflichtangaben abgefragt und die Eingaben des Eigentümers bereits bei der Eingabe überprüft. Bei unplausiblen Angaben wird der Eigentümer immer vom Energieberater kontaktiert, um Fehler bei der Ausstellung auszuschließen. Zudem wird der energetische Zustand des Gebäudes abgefragt, so dass es auch ohne Vor-Ort-Besichtigung möglich ist, sinnvolle Modernisierungsempfehlungen abzugeben. Um fehlerhafte Angaben beim Energieverbrauch zu vermeiden, bieten die Stadtwerke Münster zudem eine kostenlose Ermittlung der Verbrauchsdaten an. Die Verbrauchsdatenermittlung ist auf einem gesonderten Formular zu beauftragen.

Mit diesen Maßnahmen kommen wir, wie kaum ein anderer Anbieter, unserer Prüfpflicht nach. Die Ausstellung der Energieausweise übernimmt unser qualifizierter Partner, die enopass GmbH in Stuttgart. Die Ausstellung der Energieausweise wird von Energieberatern erbracht, die die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geforderten Qualifikationen haben.  

Fazit: Unser Online-Energieausweis entspricht den gesetzlichen Anforderungen und ist somit gültig.


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