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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Vertrag und Abrechnung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei weiteren Fragen im Servicecenter am Hafenplatz 1 gerne zur Verfügung.

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Was beeinhaltet alles die jährliche Verbrauchsabrechnung?

Einmal im Jahr versenden wir die Verbrauchsabrechnung. Für viele erscheint diese auf dem ersten Blick sehr umfangreich und dadurch kompliziert. Um dennoch übersichtlich zu bleiben, haben wir die wichtigten Informationen auf der ersten Rechnungsseite platziert.

Nähere Infos zur Jahresabrechnung

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Wie kann ich die monatlich fälligen Abschlagszahlungen begleichen?

Am einfachsten und bequemsten ist es uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder einfach per Dauerauftrag die monatlichen Abschlagszahlungen zu begleichen. So müssen Sie nicht mehr die Zahlungstermine im Auge behalten. Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur noch einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versendet werden. Als weitere Option können Sie natürlich auch in unserem Servicecenter die Abschlagszahlungen bar entrichten.

Weitere Infos zum Bankeinzug

Online Bankverbindung erteilen

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Was ist bei einer neuen Bankverbindung zu tun?

Bitte informieren Sie uns möglichst schnell schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung (neue Kontonummer und neue Bankleitzahl). Oder nutzen Sie unsere komfortablen Online-Services im Internet (siehe Link unten). So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden.

Online Bankverbindung ändern

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Was ist beim Wohnungswechsel zu beachten?

Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen folgende Angaben oder Unterlagen:

  • Zählernummer
  • Zählerstand am Tag des Auszuges
  • Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zustellen und eventuelle Guthaben direkt erstatten können
  • Name des Folgemieters (wenn möglich) wenn Sie innerhalb von Münster umziehen:
  • Anmeldung der neuen Wohnung mit Angabe des Einzugsdatums (Mietbeginn) und des Vormieters (wenn möglich) oder der entsprechenden Zählernummer. Fragen Sie im Zweifelfall den Hausmeister oder Ihren Vermieter.
  • rechtsgültige Unterschrift und Datum

Für die Abwicklung können Sie auch ganz bequem unsere Online-Services nutzen.

Online-Service der Stadtwerke Münster

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Muss der Versorgungsvertrag / die Vertragsbestätigung unterschrieben werden?

Ja, denn mit dem Versorgungsvertrag wird formell ein Liefervertrag abgeschlossen. Kunden mit einer neuen Abnahmestelle oder einem neuen Versorgungsvertrag alle für ihr Vertragskonto relevanten Daten. Dieses müssen Sie uns mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Am Ende des Vertrages befindet sich außerdem eine Einzugsermächtigung, die Ihnen und uns den regelmäßigen Zahlungsverkehr wesentlich vereinfacht. Eine separate Unterschrift ist dafür erforderlich. Übrigens: Die Mehrzahl unserer Kunden nutzt bereits diesen bequemen Zahlungsweg.

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Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?

Sie sollten auf jeden Fall erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand der jeweiligen Energieart auf den Zählern vergleichen. Prüfen Sie bitte auch, falls möglich, ob die Verbrauchsmengen von denen des Vorjahres extrem abweichen. Berücksichtigen Sie bei der Heizenergie, ob der entsprechende Winter vielleicht sehr streng war. Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, hilft Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke unter der Service-Nummer 0180.2000.750 (0,06 € pro Gespräch) gerne weiter.

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Wie werden Guthaben zurückgezahlt?

Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, verrechnen wir diesen Betrag mit der ersten Abschlagszahlung im neuen Abrechnungsjahr. Ein eventuell verbleibendes Restguthaben zahlen wir dann

  • bei Einzugsverfahren innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto,
  • bei anderer Zahlungsart per Verrechnungsscheck innerhalb von 14 Tagen an den Rechnungsempfänger. Dasselbe gilt bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.
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Warum gibt es Abrechnungen mit zeitlicher Aufteilung?

In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich - bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand).

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Wie und wann ändert sich der Abschlagsbetrag?

Der Abschlagsbetrag wird stets so bemessen, dass sich bei der Jahresabrechnung eine möglichst geringe Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten ergibt. Bei neuen Kunden legen wir den Abschlag nach Erfahrungswerten oder - bei Mieterwechsel - nach den bisherigen Durchschnittsverbräuchen fest. Entspricht der von uns vorgegebene Abschlagsbetrag nicht Ihrem üblichen Verbrauch, rufen Sie uns bitte an.


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