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Ausgabe Samstag, 17. Dezember 2011
nächste Ausgabe am 21. Januar 2012

Günstigere Festpreise für Strom und Gas

Zum 1. Oktober können sich die Kunden für 12 oder 24 Monate feste Preise sichern

Sie sorgen für Planungssicherheit bei den Kunden: die Festpreisangebote der Stadtwerke Münster bei Strom und Gas.

Erdgasfestpreis sinkt

Unter den Namen „Münster:garantiert“ und „Münster:natürlich“ bieten die Stadtwerke ihren Kunden zum 1. Oktober wieder neue Festpreise an – und haben dabei gute Nachrichten. Im Vergleich zu einem Vertragsabschluss zum 1. Juli 2010 können die Stadtwerke die Festpreise der Erdgasprodukte „Münster:garantiert“ wie auch „Münster:natürlich“ zum 1. Oktober 2010 um 0,12 Cent brutto pro Kilowattstunde günstiger anbieten. Dabei haben die Kunden die Möglichkeit, den Preis für 12 oder 24 Monate fest zu buchen. Bei „Münster:natürlich“ liegt der Arbeitspreis pro Kilowattstunde jeweils 0,25 Cent brutto über dem Preis von „Münster:garantiert“, die Grundpreise sind identisch. Mit dem Aufpreis wird ein Klimaschutzprojekt auf der Insel Cat Ba gefördert.

Günstigerer Stromfestpreis

Auch die Preise des Stromfestpreispakets „Münster:garantiert“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten sinken – und zwar um 0,24 Cent brutto pro Kilowattstunde im Vergleich zum 1. Juli 2010. Der neue Arbeitspreis beträgt 19,28 Cent brutto pro Kilowattstunde bei einem gleichbleibenden Grundpreis von 92 Euro brutto im Jahr.

Jederzeit buchbar

Bislang wurden die Preise der Festpreisprodukte jeweils vier Wochen vor Quartalsbeginn veröffentlicht. Nur in dieser Zeit war eine Beauftragung möglich. Um die Festpreisangebote noch kundenfreundlicher zu gestalten, wird der Zeitraum, in dem ein Vertragsabschluss erfolgen kann, ab sofort auf drei Monate vor Vertragsbeginn verlängert. Die Kunden können demnach jederzeit einen Vertragsabschluss zum Anfang des nächsten Quartals vornehmen.

Automatische Verlängerung

Unverändert bleibt die automatische Verlängerung der Verträge. Egal, ob die Erstvertragslaufzeit 12 oder 24 Monate betragen hat – bei allen Festpreisverträgen verlängert sich diese auch in Zukunft automatisch um 12 weitere Monate sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Es gelten dann die Konditionen des aktuell aufgelegten Festpreises.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind staatlich beeinflusste Elemente wie die Mehrwertsteuer sowie die Abgaben aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

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